13.5.2011

Volkszählung: Der Portotrick

Die Fragebögen für die Volkszählung flattern derzeit den Auserwählten ins Haus. Während für den normalen Zensus (Stichprobe) Erhebungsbeauftragte unterwegs sind, werden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer lediglich angeschrieben. Sie sollen auch ausschließlich schriftlich antworten. Aber auch den sonstigen Befragten steht es frei, schriftlich zu antworten. Große Verunsicherung, aber auch Ärger herrschen darüber, wer das Porto für die Rücksendung der Fragebögen übernehmen muss.

Das Gesetz selbst drückt sich verschwurbelt aus.

Die Antwort ist, soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen.

Empfänger im Sinne des Gesetzes ist nicht, wie man annehmen könnte, der Befragte. Sondern die Behörde. Das bedeutet: Grundsätzlich muss also der Befragte = Bürger das Porto zahlen. Bei der Dicke der Antwortbögen und der Größe der Umschläge müsste also jeder Teilnehmer am Zensus mindestens 1,45 Euro in Porto investieren.

So weit die Theorie. Die Praxis sieht für die Befragten viel erfreulicher aus. Die Behörden haben die vorgedruckten Antwortbögen nämlich postalisch korrekt als “ANTWORT” gestaltet.

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Dies bedeutet nach den Bedingungen der Deutschen Post, dass diese verpflichtet ist, auch unfrankierte Antworten an ihre Kunden, hier die Statistikämter, auszuliefern. Diese wiederum müssen die unfrankierten Sendungen annehmen und anstelle des Absenders das normale Porto an die Post zahlen.

Die Methode wurde wahrscheinlich gewählt, um das normalerweise fällige Zusatzporto bei unfrankierten Sendungen zu vermeiden, die nicht als “Antwort” gekennzeichnet sind. Ansonsten wäre es den Behörden ja nur möglich gewesen, die Annahme unfrankierter Sendungen zu verweigern. Mit der Folge, dass den Bürgern die unfrankierten Antwortbögen wieder zurückgeschickt werden. Offenbar wollte man es vermeiden, dann hinter diesen Fragebögen herzulaufen.

Andererseits sehe ich nicht, wer den Bürger davon abhalten können sollte, von der kostenlosen Antwortmöglichkeit im Sinne der Postbedingungen Gebrauch zu machen. Diese Gestaltung haben die Behörden freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gewählt, dass der Absender einer postalisch korrekt deklarierten “Antwort” eben auch unfrankiert antworten darf.

Den Statistikämtern ist auch bewusst, dass sie gegen unfrankierte Sendungen nichts machen können. “Die Lücke ist bekannt, wird aber natürlich nicht kommuniziert”, sagte mir heute der Mitarbeiter einer Behörde, der namentlich nicht genannt werden will.

Bei Eingang der Antworten werde schon gar nicht nachgehalten, welcher Bürger kein Porto auf den Umschlag geklebt hat. Dafür gebe es kein Personal. Außerdem würde eine Portoverweigerer-Datei mit den strengen Datenschutzvorschriften für den Zensus kollidieren.

Den Ämtern sei es schon wegen des immensen Verwaltungsaufwandes nicht möglich, portoscheuen Bürgern Rechnungen zu schicken. Bereits die Kosten für die erste Mahnung wären weitaus höher als der Preis einer Briefmarke, die man vom Bürger vielleicht zurückverlangen könnte.

“Außerdem”, so der Beamte, “ist ja ohnehin damit zu rechnen, dass wir bei dieser Sachlage gegen Nachforderungen gerichtete Klagen vor den Verwaltungsgerichten verlieren.”

85 Kommentare zu “Volkszählung: Der Portotrick”

  1. memyselfandi meint: (13.5.2011 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Super,

    genau so habe ich das schon vor einigen Tagen gehandhabt.
    Schön hier die Bestätigung zu sehen.

  2. Der aus dem Westen meint: (13.5.2011 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Hier auch nochmal so eine Bestätigung zu finden:

    http://www.volksstimme.de/vsm/ratgeber/ratgeber_vsdigital/?em_cnt=1863440

  3. elmo meint: (13.5.2011 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Ich stehe dem Zensus kritisch gegenüber, gerade auch, weil das nun die Aufgabe des Bürgers ist, allerdings auch, weil ich die Fachkompetenz bei den Behörden als eher gering einschätze. Das ist nunmal keine Kompetenz-Elite. Andererseits sehe ich natürlich auch, das ein Zensus an sich, – nicht speziell in dieser Ausgestaltung – nötig ist. Was soll man sich denn nun denken, wo ist der Königsweg?

  4. Tom meint: (13.5.2011 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    Natürlich darf "unfrei" zurückgeschickt werden. Denn ich kann nirgends eine Einschränkung von Art. 14 GG (Portokosten sind wohl Eigentum, oder?) entdecken. ;-)

  5. zf.8 meint: (13.5.2011 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Ich würde Portokosten eher in Art. 2 I GG verorten, aber ohne eine das Wochenende überdauernde Fachtagung und mehrere NJW-Essays wird sich dieser Meinungsstreit wohl nicht beilegen lassen. Von den Festschriftbeiträgen ganz zu schweigen. :)

  6. anonym meint: (13.5.2011 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    Daß sich Leute über Porto aufregen, kann ich zwar nachvollziehen. (Andererseits: Haben die noch nie im Leben mit der GEZ und ihrem arrogant-bräsigen Anspruchsdenken zu tun gehabt?)

    Trotzdem ist es für mich irgendwie ein grotesker Witz, daß man über das (vermeintliche) Porto stolpert und darob lautstark mit den Flügeln schlägt, über den Inhalt der Zwangsbefragung aber kein Wort verliert. Da kommt man fast auf die Idee, daß das von den Initiatoren durchaus so gedacht war.

  7. EGIdrA meint: (13.5.2011 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @3 (elmo): Ihrer Ausdrucksweise nach zu urteilen sind auch Sie nicht eben "Kompetenz-Elite". Ich wäre da mal etwas vorsichtiger, anderen Inkompetenz zu unterstellen.

    @topic: Man kann den Bogen auch online ausfüllen. Das geht schneller stresst nicht und ist kostenlos.

  8. Rainer meint: (13.5.2011 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Ich habs selbst bisher nicht angeschaut, aber meine Frau sagte auch was von der Möglichkeit das ganze online auszufüllen.

  9. Rangar meint: (13.5.2011 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Bei Zustellung an meinen Aktenvernichter fällt auf jeden Fall kein Porto an.

  10. shell meint: (13.5.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Weiß eigentlich schon jemand, was passiert, wenn Bögen nicht zurück gesandt werden.
    Hackt das Statistische Bundesamt dann dort noch mal nach?

  11. JSG meint: (13.5.2011 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @Rangar: Dafür aber ein Bußgeld. Und in den allermeisten Fällen kann man da auch kaum gegen anargumentieren – bei Ihnen etwa: Sie hinterlassen ja sogar Spuren bei Webseiten im Internet – da hat's nichtmal richtige Datenschutzvorkehrungen (was nicht heißt, dass hier mit Daten gehandelt wird, aber überprüfen würde es eben auch keiner.

  12. PromotorFidei meint: (13.5.2011 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @Rangar:
    Nicht mal für Katzenfutter?

  13. anonym meint: (13.5.2011 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @ shell
    Darauf können Sie Gift nehmen. Wenn Sie die Bögen nicht zurücksenden, kommen Sie in Beugehaft wie weiland Kohl. Denn in D sind bekanntlich vor dem Gesetz alle gleich.

  14. RA S meint: (13.5.2011 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Na wenn das so ist, könnte man den Brief noch mit Sand befüllen.

  15. Micha meint: (13.5.2011 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @10: Wäre schlimm, wenn sie nachhacken, könnte schmerzhaft werden. Aber nachhaken dürfen sie schon.

  16. Martin meint: (13.5.2011 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @UV /FH
    Wohin ist denn der Beitrag "Ermittlungsrichter 1.0" hin verschwunden der vorhin mal da war?

  17. Udo Vetter meint: (13.5.2011 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @ Martin: Der sollte eigentlich erst morgen zu lesen sein. Hat redaktionelle Gründe.

  18. Superping meint: (13.5.2011 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Nicht aufregen :-)

    Ich habe das ganze online ausgefüllt, ging schnell (ca.15 Minuten) und damit war die Sache erledigt. Warum sich über Portokosten aufregen, ist doch eine tolle Sache wenn man auch endlich mal Onlinefragebögen ausfüllen kann…

  19. Hrothgaar meint: (13.5.2011 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Wäre echt bedauerlich, wenn mir ein riesen großer Pott Kaffee über den Bogen laufen würde der dann unleserlich und unfrei zurück geht. Morgens habe ich immer Konzentrationsprobleme.

    ps. Als Eigenheimbesitzer habe ich immer noch keine Post erhalten…

  20. Dirk meint: (13.5.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so als Einwurf: In meiner Gemeinde gibts für die normal befragten (also die 10%) einen Umschlag mit dazu wenn sie es per Post zurückschicken wollen, dann müssen sie auch kein Porto zahlen.

  21. anonym meint: (13.5.2011 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Scheint ja in diesem Lande doch mehr Fragebogenausfüllfetischisten zu geben, als man aufgrund der jüngeren und jüngsten deutschen Geschichte angenommen hätte. Meine aktuelle Diagnose, daß das immer noch ein verkappter Obrigkeitsstaat ist (bzw. ein Land der zum Gehorsam und zur Denunziation Willigen), scheint ja leider zuzutreffen. Ich vermute in vielen Fällen einfache Denkfaulheit.

  22. JLloyd meint: (13.5.2011 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Super !!! Langsam bedaure ich, dass ich offenbar nicht zur Stichprobe gehöre, denn das wäre die dritte Unstimmigkeit zwischen Zensusgesetz und dessen Durchführung. Die erste Unstimmigkeit liegt darin, dass Angaben über Dritte (Migrationshintergrund der Eltern) lediglich auf Hörensagen beruhen und somit eine Gewähr für die Richtigkeit naturgemäß nicht übernommen werden kann. Die zweite Unstimmigkeit liegt in der fehlenden Rechtsgrundlage für die Erhebung der PLZ der Arbeitsstätte, denn deren Anschrift wird nur auf Gemeindeebene erhoben, was in kreisfreien Städten einen erheblichen Unterschied darstellt.

  23. anonym meint: (13.5.2011 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @ JLloyd
    Ich halte Ihr Bedauern für stark übertrieben, denn wenn man die Fakten rund um den Zensus ein bißchen kennt (ja, ich habe mich vorher informiert), dann ist die ganze Sache alles andere als lustig.

    Da muß man richtigen Einsatz zeigen, wenn man sich dagegen wehren möchte, und viele Leute wird das abschrecken, was es auch soll. Allein die verschiedenen Geldsummen, die als Strafen winken (und die man vielleicht nicht alle abwenden können wird durch juristische Intervention, die ebenfalls Geld und wahrscheinlich auch Nerven und Zeit kosten wird). Nein, die Einschüchterung ist fast perfekt und wird weitgehend ihre Wirkung tun.

    Dazu kommt die Uninformiertheit der Leute, die naiv denken, wenn Sie eine (höhere) Geldstrafe gezahlt haben, ist alles vorbei. Dabei besteht ja der Auskunftsanspruch weiter. Geld weg, und keinen Schritt weitergekommen … So soll es wirken. Die Schlange hält das Kaninchen in Schach.

  24. hahaha meint: (13.5.2011 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    Scheint ja in diesem Lande doch mehr Fragebogenausfüllfetischisten zu geben, als man aufgrund der jüngeren und jüngsten deutschen Geschichte angenommen hätte.

    Genau! Ohne Fragebögen hätte es die Nazis nie gegeben! Unfrei antworten gegen Hitler!

  25. Bobby meint: (13.5.2011 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Pragmatische Lösung:

    Hier™ kann man die Bögen (zumindest solche für Hauseigentümer) auch bei der Stadtverwaltung abgeben, diese leitet sie dann an die zuständigen Ämter weiter. Ob die Bögen der nun anstehenden zweiten Runde auch abgegeben werden können hab' ich noch nicht nachgefragt.

  26. Olray meint: (13.5.2011 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist so leider nicht ganz richtig. Auf unserem Rückumschlag prangt ganz deutlich die Aufschrift "Bitte freimachen". Von einer Antwort ist nichts zu sehen, also wird der Steuerzahler in unserem Fall leider das Nachporto übernehmen müssen.

  27. Udo Vetter meint: (13.5.2011 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Das im Beitrag abgebildete Antwortfeld findet sich nicht auf dem Rückumschlag, sondern im Adressfeld des Fragebogens.

  28. marcus05 meint: (13.5.2011 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    "“Die Lücke ist bekannt, wird aber natürlich nicht kommuniziert”, "

    Das macht jetzt der Udo für euch =)

  29. marcus05 meint: (13.5.2011 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @RA S:

    Sand? Als Muster gibt es einen Backstein!

  30. Dirk meint: (13.5.2011 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    In dem Adressfeld meines Fragebogens steht "Responseplus". Gilt hier das gleiche? Nach ein paar schnellen Google-Ergebnissen muss man den Brief bei "Responseplus" doch selbst frankieren.

  31. Autolykos meint: (13.5.2011 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @anonym: GEZ bekommt die erste Antwort unfrei zurück, und alles was nachher kommt wandert in Ablage P (außer ich möchte tatsächlich neue Geräte anmelden, dann wie oben…). Also kein Unterschied :)

  32. Käptn Blaumeise meint: (13.5.2011 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Davon abgesehen, dass die Freimachung auf dem Umschlag auch nur als Bitte vorgetragen wurde, gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten.
    So genau, wie man es beim Zensus wissen will, so genau müssen natürlich auch die Fragen und Antworten vom Auskunfterteilenden qualitätsgesichert werden.

    Unter Objektanschrift steht bei mir:
    Strasse Hausnummer
    PLZ Frankfurt OT Westend

    Nach der PLZ kommt nach DIN der Orts-/Städtename.
    Eine Stadt namens "Frankfurt OT Westend" gibt es leider nicht. Jedenfalls nicht da wo ich wohne.
    Die richtige Antwort auf Frage 1 "Gibt es unter der Objektanschrift ein Wohnhaus?" muss man also unter Berücksichtigung der Nichtexistenz der Adresse richtigerweise mit
    [X] Nein
    beantworten. Hier endet der Fragebogen dann.
    Jedenfalls bis man mir einen mit richtiger Objektanschrift schickt. Wir wollen ja schließlich keine falschen Angaben machen. ;-)

  33. Eihwaz meint: (13.5.2011 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @Olray: "Bitte freimachen". "BITTE". Einer Bitte kann man nachkommen, MUSS man aber nicht.

  34. reko meint: (13.5.2011 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Wer sich hier online über die portobelastund echauffiert, sollte, so er den zensuskram als eigentümer erhalten hat, darüber informiert sein, dass das ganze im internet kostenfrei ausgefüllt werden kann.
    Es steht natürlich jedem frei, sich trotzdem aufzuregen.
    Andererseits hätte man das erregungspotential vielleicht besser-und vor allen dingen eher-für proteste, gewalttätige demonstrationen oder hungerstreiks genutzt…

  35. Seph meint: (13.5.2011 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    "Die Lücke ist bekannt, wird aber natürlich nicht kommuniziert"

    Natürlich nicht.
    Dann würde ja eine Behörde dem Bürger helfen.
    Sowas ist nicht mit unserer christlichen Leitkultur vereinbar.

    Wo kämen wir denn da hin.

  36. gerhardq meint: (13.5.2011 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Ich würde einfach "Antwort" draufschreiben und den Brief einwerfen.
    Da die Volkszählung anonym sein sollte, kann der Brief auch nicht wieder an mich zurückgeschickt werden.
    Ansonsten habe ich bei den letzten Volkszählungen (wir sind in den Neunzigern zwei mal gezählt worden) von meiner Kreativität regen Gebrauch gemacht.

  37. Markus meint: (13.5.2011 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Porto zahle ich für den Mist schon mal gar nicht. Wenn man was von mir will, dann zahlt man auch das Porto oder holt den Bogen bei mir ab. Es reicht schon das ich mir die Zeit nehmen muss um den Müll auszufüllen. Das zahlt mir auch keiner.

    Ich weiß ja nicht wie es bei euch war, aber die Unterlagen kamen einfach per normaler Post. Kein Einschreiben oder Ähnliches. Also wie will man mir nachweisen das ich die Bögen überhaupt erhalten habe?

  38. ChristianO meint: (13.5.2011 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Das ist also vermutlich dann ein Intelligenzzusatztest der mit in die Statistik aufgenommen wird.

  39. Toad meint: (13.5.2011 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Habe den Bogen auch heute bekommen. Man kann die Fragen aber auch online beantworten (zensus2011.de; Zugangsdaten sind auf dem Bogen)

    Zudem steht auf dem Rückkuvert "Bitte freimachen"…

  40. Markus meint: (13.5.2011 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    BITTE freimachen heißt ja nicht MUSS.

  41. Dirk meint: (13.5.2011 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    "Bitte freimachen" ist der Terminus der Post, der einem sagen will, dass man nicht "freimachen" muss. Nachzulesen hier:
    http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/w/werbeantwort/factsheet_sendungsgestaltung_130309.pdf

  42. anonym meint: (13.5.2011 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Bitte Füße abtreten.

  43. Werner meint: (13.5.2011 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Auf dem Fragebogen steht auch "Bitte ausfüllen"…
    Hat aber wenig mit einer Bitte oder einem Wunsch zu tun..

  44. Rächer der Geerbten meint: (13.5.2011 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Demnächst auf UVs lawblog: 99 ganz legale Steuertricks für Wohlhabende
    Mein Mitleid mit den armen Grund- und Immobilieneigentümern hält sich in Grenzen, wenn ich's dann über Steuern finanzieren soll :)

  45. anonym meint: (13.5.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @ Werner
    Ja, weil das durch entsprechende, vorher zusammengebastelte Gesetze abgesichert ist. Und für den Staat ist letztlich wichtig, die Mehrheit glaubt, es geht alles furchtbar demokratisch zu.

  46. werner meint: (13.5.2011 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    eben.. beim "Bitte Freimachen" kommt es auch auf die Rahmenbedingungen an. Eine Bitte/Wunsch kann gleichzeitig ein Befehl sein.

    Es steht aber keine Anweisung auf dem Fragebogen, dass dieser in nüchternem Zustand oder nur bei gegebener Zurechnungsfähigkeit ausgefüllt werden sollte. Ich hoffe, es sind mir keine Fehler unterlaufen…,

  47. Holger meint: (13.5.2011 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Online beantworten? Da gibts bestimmt Trojaner für lau ;-)

    Ansonsten sei http://generator.zensus11.de/zensus.yaws zu empfehlen :-)

    1,45 Euro Porto sind für einen Hartz IV Empfänger immerhin schon ein drittel Tagessatz für Nahrung.

  48. anonym meint: (13.5.2011 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @ werner
    Die Behauptung der Zensus-Gegner, daß falsche Angaben auf den Fragebögen nichts bewirken, im Gegenteil fast immer leicht enttarnt werden können, kommt mir beim heutigen Stand der Datentechnik einigermaßen plausibel vor. Die Leute haben sich ja schließlich eingehend mit der Materie befaßt, manche sogar seit 1983. Deswegen: Besser immer erst informieren, dann reagieren.

  49. Kingman meint: (13.5.2011 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Interessanter Weise wird das alles als Infopost verschickt. Infopost gilt aber nur für gleichlautende Schreiben. Hier sind aber nicht nur die Adressaten unterschiedlich, sondern auch im inneren werden Wohngebäude benannt und Kontollnummern vergeben.
    Bescheißen die die Post oder gibts da wohl n Sonderdeal?

  50. Kingman meint: (13.5.2011 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    ach ja: Infopost = Werbung
    Werbung -> Mülltonne und zwar ungelesen!

  51. werner meint: (13.5.2011 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Bei einem Black-Box-Test gibt man auch schon mal bewusst "falsche Daten" ein.. die Wirkungen liefern dann gegebenfalls Informationen über das System.
    Die Testdaten sind dabei natürlich nicht willkürlich "falsch"..

  52. werner meint: (13.5.2011 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @anonym:

    PS:

    dass da auch nur irgendetwas mit dem "heutigen Stand der Datentechnik" zu tun haben könnte, schließe ich persönlich übrigens aus.

    Für meine Wohnung habe ich ACHT Fragebögen mit den unterschiedlichsten unsinnigen Angaben erhalten.

    Hat eher was von "gröbstmöglicher Unfung den man mit dem heutigen Stand der Datentechnik veranstalten kann..

  53. anonym meint: (13.5.2011 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @ werner
    Nicht, daß ich wahnsinnig firm wäre mit dem IT-Kram, aber verwechseln Sie da nicht was? Was Sie jetzt erhalten haben, ist doch von Menschen herausgeschickt worden, oder? Und wie Ihre Daten (also das von Ihnen Beantwortete) nachher verarbeitet werden, das ist doch wieder ein völlig anderer Schritt, mit auch ganz anderen Abläufen?!

    Ich halte mich wie gesagt nicht für den großen Bescheidwisser, denke aber, daß sich bei den Leuten, die sich mit dem Thema jahrelang befaßt haben (den Zensus-Kritikern also), allerhand Kompetenz angesammelt hat, vertraue ihren Grundaussagen also.

  54. postbote meint: (13.5.2011 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    ich durfte die ganze Woche diesen Müll zustellen. Morgen wird der Blödsinn meinen Feierabend auch noch mal in die Länge ziehen. Bis morgen müssen die Dinger draußen sein, sonst gibts Probleme. Sehr viele erhalten unter gleichen Namen für das gleiche Objekt bis zu 15 Sendungen.

  55. emma peel meint: (13.5.2011 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    nö… steht nicht "Antwort" drauf. Wäre auch zu einfach… Ich steck´s trotzdem ohne Briefdings in den Kasten…

  56. DietmarF meint: (13.5.2011 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @Superping:
    @EGIdrA:
    @reko:

    All jene, welche auf das Online-Ausfüllen verweisen, sollten wissen: Zensus hat Sicherheitslücke
    http://www.n-tv.de/politik/Zensus-hat-Sicherheitsluecke-article3294896.html
    Recherchen von n-tv.de zufolge klafft auf der Zensus-Webseite eine eklatante Sicherheitslücke.

  57. JLloyd meint: (13.5.2011 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @Kingman: Wenige individualisierte Passagen in per Infopost versandten Schreiben sind erlaubt, damit, verehrter Herr Kingmann, die Brieffloskeln wie in diesem Beispiel individualisiert werden können.

  58. Loxia meint: (14.5.2011 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    @Dirk: Aus dem WESER-KURIR:
    "Allerdings ist auf dem Fragebogen über dem Adressfeld für die Rücksendung klein vermerkt "responseplus", was "Antwort" heißt. (Diesen Hinweis sollte U. Vetter vielleicht noch anfügen.) Damit ist garantiert, dass unfrankierte Briefe nicht von der Post wegen fehlender Briefmarke an die Bürger zurückgeschickt werden, sondern das Statistische Landesamt erreichen. Marcus Habig (Abteilungsleiter beim Statistischen Landesamt Bremen): "Der Staat darf sich mögliche Einnahmen durch Portozahlungen der Bürger nicht entgehen lassen, daher der Hinweis auf die ausreichende Frankierung.""

  59. Udo Vetter meint: (14.5.2011 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Gut möglich, dass es in anderen Bundesländern auch anders gehandhabt wird. In Nordrhein-Westfalen steht im Adressfeld "Deutsche Post ANTWORT".

  60. Archer meint: (14.5.2011 um 02:30) AntwortenReply to this comment

    Es ist im Prinzip egal. Die Erhebungsstellen dürfen auch nicht frankierte Umschläge nicht ablehnen.

  61. Zensusopfer meint: (14.5.2011 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich als Deutscher meinen Wohnsitz im Ausland habe, aber eine Immobilie in Deutschland besitze? Muss ich dann auch antworten?

  62. Anon meint: (14.5.2011 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    “Die Lücke ist bekannt, wird aber natürlich nicht kommuniziert”
    Das tut jedesmal weh beim Lesen/Hören.

  63. Lcrrzwzbxe Tcdreaucv meint: (14.5.2011 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @RA S: Mit Sand befüllen? Aber dann geht doch vielleicht die Fragebogenlesemaschine kaputt! Aber auch bei einem Brief mit pflichtgemäß ausgefülltem Fragebogen sollte man besser nicht aus Versehen zusätzlich Sand hineingeraten lassen, wenn man vermeiden will, dass die Volkszählung behindert wird!

  64. Peter Wuttge meint: (14.5.2011 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Zitat:
    " ….werden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer lediglich angeschrieben. Sie sollen auch ausschließlich schriftlich antworten. "

    Antwort:
    Das stimmt nicht, es wird darauf hingewiesen dass der Bogen auch im Internet ausgefüllt werden kann.
    Somit gibts gar kein Porto.

  65. Hessenfrank meint: (14.5.2011 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @Holger:

    "1,45 Euro Porto sind für einen Hartz IV Empfänger immerhin schon ein drittel Tagessatz für Nahrung."

    Die sollten mangels Immobillienbesitz deswegen nicht hungern müssen.

    Ansonsten ist es schlichtweg falsch zu behaupten, dass ausschließlich schriftlich geantwortet werden soll. Es wird eigentlich sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass der Bogen auch online ausgefüllt werden kann.

  66. Markus meint: (15.5.2011 um 00:04) AntwortenReply to this comment
  67. SILen(e meint: (15.5.2011 um 03:35) AntwortenReply to this comment

    Dann halt nicht ALG 2-Empfänger, wie wäre es stattdessen mit ner armen verwitweten und kinderlosen Rentnerin auf dem Lande?

    Immobilienbesitz ist recht wahrscheinlich und Computerbesitz recht unwahrscheinlich.

  68. Nennichnicht meint: (15.5.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @ChristianO:

    Oder vielleicht ein Renitenzbereitschaftstest? Jedenfalls liefert man den Statistikern eine interessante Information, ob man nun frankiert oder unfrankiert antwortet. Die Auskunftsfreudigkeit des von Herrn Vetter zitierten Beamten läßt vermuten, daß sie das auch wissen.

    #65 (14.5.2011 um 17:43): Immobilienbesitz in "angemessenem" Umfang gehört zum sogenannten Schonvermögen und schließt deshalb den Bezug von Hartz IV nicht aus.

  69. delerian meint: (15.5.2011 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Der Umschlag, den ich hier habe (23 cm * 32,5 cm) wiegt mit ausgefülltem GWZ-Heft deutlich weniger als 50 Gramm. Kann man das dann nicht mit 70 Cent als "Warensendung Kompakt" frankieren?

  70. delerian meint: (15.5.2011 um 22:22) AntwortenReply to this comment
  71. Joe meint: (15.5.2011 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich, wenn man mit einer 10-Pfennig-Briefmarke frankiert? ;-)

  72. nik meint: (16.5.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    An alle, die online ausfüllen propagieren: Es geht hier sicher kaum jemanden um das lumpige Porto, sondern darum, die Volkszählung möglichst teuer und unbequem zu gestalten. Das Mittel, das einem nach all den Androhungen von Bußgeldern und Beugehaft noch bleibt.

  73. Chatlog meint: (16.5.2011 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Ich finds lustig, das die Deutschen, das Volk der Organisation und Präzision, nichtmal eine simple Volkszählung auf die Reihe bekommen.

    Wir haben gerade unsere Census durch, wie alle 5 Jahre. Beauftragte gehen von Tür zu Tür, so ab etwa 6 Wochen vor der Zählung und überreichen die Bögen den Einwohnern jeder Wohnung, jedes Hauses persönlich. Erste Daten werden direkt festgehalten. Die Beuftragten kommen innerhalb ihres Bezirkes mehrfach auch zu verschiedenen Zeiten durhc (glaube mindestens 6mal zu 4 verschiedenen Zeiten).
    Am Stichtag ist der Bogen auszufüllen, er wird dann ab Montag von den Beauftraten wieder eingesammelt.

    Auf nicht-ausgefüllte Bögen gibt es 25.000euro Strafe plus bis zu 6 monate Haft.

    Und wenn wir hinterwäldlerischen Iren das hinbekommen, dann wohl auch die Deutschen oder?

  74. dodeka meint: (16.5.2011 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Zensus 2011 im Standard Fensterbriefumschlag, ca. 20 Gramm
    kostet 55 Cent – keine 1,45 Euro das kann man sich gerade noch leisten!

  75. delerian meint: (16.5.2011 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    Für den über 20 Gramm schweren GWZ-Bogen, den ich hier habe, sind 55 Cent zu wenig. Aber die Richtung stimmt – nimmt man statt des beigefügten Rückumschlages einen eigenen A5-Umschlag, reichen auch 90 Cent für einen dann weniger als 50 Gramm schweren Kompaktbrief.

  76. fernetpunker meint: (17.5.2011 um 05:19) AntwortenReply to this comment

    @Zensusopfer: Wenn Sie hier eine Immobilie besitzen, haben Sie hier auch einen Wohnsitz. Einen Zweitwohnsitz. So meine Rechtsauffassung.

  77. Dr. No meint: (17.5.2011 um 07:13) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Wie kann es dann sein, dass in meinem Wohnsitz/Zweitwohnsitz (Haus) ständig jemand wohnt? Eijeijei, der überweist Miete ….

    Wenn der da wohnt, kann ich wohl kaum da wohnen. Einen ständigen Aufenthalt hab ich dort auch nicht (war seit über drei Jahren nicht in D).

  78. EuroTanic meint: (17.5.2011 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Hallo, ich habe meine zensus Brief erhalten. In dem Schreiben ist keine Frist für die Beantwortung/Rücksendung der Fragen enthalten. Muss ich demnach die Fragen überhaupt beantworten? Steht es mir dann frei die Ffragen nächstes Jahr oder später zu beantworten? Danke für eine Info.

  79. Jens der andere meint: (18.5.2011 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Hm… Fragebogen online ausfüllen und Umschlag leer und unfrankiert zurücksenden?

  80. anonym meint: (18.5.2011 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @ EuroTanic
    Wenn Sie (dauerhaft in D leben und) die Fragen nicht beantworten wollen (was ich nachvollziehbar und auch lobenswert finde), dann sollten Sie sich jetzt langsam nach einem Rechtsbeistand oder zumindest nach anderen Verweigern zwecks qualifiziertem Austausch umsehen. Es eilt nicht gerade, aber Sie haben auch nicht ewig Zeit. Das ist kein Witz, sondern durchaus seriös gemeint.

    Wenn Sie den Fragebogen ausfüllen wollen (vielleicht zähneknirschend), dann sollten Sie es jetzt oder bald tun.

    Sicher ist eins: Sie sind von den Staatsterroristen erfaßt! Man wird sich nach dem Fragebogen bei Ihnen erkundigen, wenn nicht heute, dann morgen. Die ganze Aktion läuft ja noch ein knappes Vierteljahr, das ist genug Zeit, um Sie abzukochen. Wenn Sie sich totstellen wollen, nehmen die Sie in die Zange. Daher bitte rechtzeitig handeln bzw. sich rechtzeitig informieren über Ihre rechtlichen Möglichkeiten (denn die gibt es, sie sind nur nicht gerade ganz simpel).

  81. anonym meint: (18.5.2011 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @ Chatlog
    Es ist mehr als 15 Jahre her, daß ich mal in Irland war. Vor wenigen Jahren hörte man, daß in Irland überall (?) in den Pubs angeblich das Rauchverbot durchgesetzt wurde und sich die Iren daran hielten. Da sind die Iren in meiner Achtung ziemlich gesunken.

    Sie mit Ihrer Nachricht tragen auch dazu bei. Jetzt fragt man sich wirklich schon, warum die Iren sich nicht weiter haben von den Tommys beherrschen lassen, wenn sie so rückgratlos geworden sind, daß sie sogar die Queen ins Land lassen.

  82. Wolf meint: (20.5.2011 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Die Bekörden haben das offensichtlich schon kalkuliert: Wer die Fragebogen selbst ausfüllt und portofrei zurücksendet, spart den Behörden das wesentlich höhere Honorar, das sie an die Befrager zu zahlen hätten. Aufgrund dieser Tatsache braucht kein Portoverweigerer ein schlechtes Gewissen zu haben.

  83. Restmüllfan meint: (6.6.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Daß beim eifrigen wahrheitsgemäßen Ausfüllen der Kontrollbögen mal die Kaffetasse umfallen kann hat hier schon einer gepostet. Aber wie kommen die Verunreinigungen vom Hund (oder wars die Katze!?) auf das Papier? Und dann habe ich auch noch die Telefonnummer des Kontrolleurs aufm Herrenklo gesehen.

  84. Thomas meint: (19.7.2011 um 02:36) AntwortenReply to this comment

    Anscheinend sind sich die Behörden nicht so ganz sicher, ob sie die Fragebögen überhaupt zurück haben wollen. Ein Freiburger Institut rät, die Bögen (portofrei) an Endlager zu schicken, da sie wohl durch die in Japan hergestellte Druckfarbe kontaminiert seien.
    Siehe: http://www.youtube.com/watch?v=uixh2zdULzM

  85. Ford meint: (26.7.2011 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Im Landkreis Ostvorpommern gilt mal wieder pommersches Landrecht. Die Antwortbriefe sind mit einem selbst gefertigten Adreßaufkleber versehen – natürlich ohne den Hinweis "Antwortbrief".
    Unfrankierte Briefe nimmt die Erhebungsstelle des Landkreises offensichtlich nicht an. Das Kuriose ist, daß ich die Unterlagen mit dem Postvermerk "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" wieder im Briefkasten hatte, obwohl die Adresse des Landkreises korrekt aufgedruckt war. Da ich den Brief ohne Absender auf die Reise brachte, hat die Post den Umschlag geöffnet, um den Absender zu ermitteln.
    Rechtstheoretische Diskussionen sind ja ganz interessant – die Praxis scheint sich jedenfalls nicht daran auszurichten.
    Jetzt habe ich eine Erinnerung zur Abgabe erhalten.
    Und nun? Wieder an die "nicht zu ermittelnde" Abnschrift schicken?

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