Volkszählung: Der Portotrick

Die Fragebögen für die Volkszählung flattern derzeit den Auserwählten ins Haus. Während für den normalen Zensus (Stichprobe) Erhebungsbeauftragte unterwegs sind, werden alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer lediglich angeschrieben. Sie sollen auch ausschließlich schriftlich antworten. Aber auch den sonstigen Befragten steht es frei, schriftlich zu antworten. Große Verunsicherung, aber auch Ärger herrschen darüber, wer das Porto für die Rücksendung der Fragebögen übernehmen muss.

Das Gesetz selbst drückt sich verschwurbelt aus.

Die Antwort ist, soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen.

Empfänger im Sinne des Gesetzes ist nicht, wie man annehmen könnte, der Befragte. Sondern die Behörde. Das bedeutet: Grundsätzlich muss also der Befragte = Bürger das Porto zahlen. Bei der Dicke der Antwortbögen und der Größe der Umschläge müsste also jeder Teilnehmer am Zensus mindestens 1,45 Euro in Porto investieren.

So weit die Theorie. Die Praxis sieht für die Befragten viel erfreulicher aus. Die Behörden haben die vorgedruckten Antwortbögen nämlich postalisch korrekt als “ANTWORT” gestaltet.

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Dies bedeutet nach den Bedingungen der Deutschen Post, dass diese verpflichtet ist, auch unfrankierte Antworten an ihre Kunden, hier die Statistikämter, auszuliefern. Diese wiederum müssen die unfrankierten Sendungen annehmen und anstelle des Absenders das normale Porto an die Post zahlen.

Die Methode wurde wahrscheinlich gewählt, um das normalerweise fällige Zusatzporto bei unfrankierten Sendungen zu vermeiden, die nicht als “Antwort” gekennzeichnet sind. Ansonsten wäre es den Behörden ja nur möglich gewesen, die Annahme unfrankierter Sendungen zu verweigern. Mit der Folge, dass den Bürgern die unfrankierten Antwortbögen wieder zurückgeschickt werden. Offenbar wollte man es vermeiden, dann hinter diesen Fragebögen herzulaufen.

Andererseits sehe ich nicht, wer den Bürger davon abhalten können sollte, von der kostenlosen Antwortmöglichkeit im Sinne der Postbedingungen Gebrauch zu machen. Diese Gestaltung haben die Behörden freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gewählt, dass der Absender einer postalisch korrekt deklarierten “Antwort” eben auch unfrankiert antworten darf.

Den Statistikämtern ist auch bewusst, dass sie gegen unfrankierte Sendungen nichts machen können. “Die Lücke ist bekannt, wird aber natürlich nicht kommuniziert”, sagte mir heute der Mitarbeiter einer Behörde, der namentlich nicht genannt werden will.

Bei Eingang der Antworten werde schon gar nicht nachgehalten, welcher Bürger kein Porto auf den Umschlag geklebt hat. Dafür gebe es kein Personal. Außerdem würde eine Portoverweigerer-Datei mit den strengen Datenschutzvorschriften für den Zensus kollidieren.

Den Ämtern sei es schon wegen des immensen Verwaltungsaufwandes nicht möglich, portoscheuen Bürgern Rechnungen zu schicken. Bereits die Kosten für die erste Mahnung wären weitaus höher als der Preis einer Briefmarke, die man vom Bürger vielleicht zurückverlangen könnte.

“Außerdem”, so der Beamte, “ist ja ohnehin damit zu rechnen, dass wir bei dieser Sachlage gegen Nachforderungen gerichtete Klagen vor den Verwaltungsgerichten verlieren.”