Wie ein Minister seinem Beamten schadet
Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie geriet letzten Monat in die Schlagzeilen. Er hatte eine Amtsrichterin dafür gerüffelt, dass sie einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung an einem Bürger zu einer Geldstrafe verurteilte (Bericht im law blog).
Obwohl die Urteilsbegründung noch gar nicht geschrieben war, bot der Innenminister der Richterin in einem persönlich adressierten Schreiben Nachhilfe an – in Form einer Nachtfahrt mit einer Polizeistreife. Außerdem schickte er seinen Brief gleich noch als CC an alle Polizisten in Schleswig-Holstein. Hierbei machte er sich offenbar noch nicht mal die Mühe, den Namen der Richterin zu schwärzen.
Klaus Schlie hat wohl nicht bedacht, dass sein markiges Auftreten nach hinten losgehen könnte. Ich spreche nicht von der Kritik, die der Innenminister für seinen Versuch einstecken musste, die Justiz unter Druck zu setzen. Unter anderem hat sich auch einer seiner Kollegen, nämlich der Justizminister, entschieden gegen die Einflussnahme verwahrt.
Ich meine vielmehr den Umstand, dass die Sache nun möglicherweise auch indirekt auf dem Rücken des verurteilten Polizisten ausgetragen wird. Nun liegt das Urteil nämlich in schriftlicher Form vor. Es ist lesenswert, schon allein weil es dokumentiert, wie eine alltägliche Situation (es ging noch nicht einmal um eine Straftat), durch übertriebene Maßnahmen und bewusste Eskalation zu einem Fiasko mutiert.
Nicht nur einem Juristen wird die Mühe auffallen, die sich die Amtsrichterin mit dem Urteil gegeben hat. Die Entscheidung ist von vorne bis hinten detailliert, strukturiert und logisch stringent. Das gilt für die Schilderung der Ereignisse wie auch für die rechtliche Würdigung. Man darf wohl mit Fug und Recht annehmen, dass eine Strafrichterin mit ihrer Arbeit komplett absaufen würde, schriebe sie jedes ihrer Urteile mit so einer Akribie.
Eine saubere Entscheidung also, an der wenig zu meckern ist. Selbstverständlich wird das Landgericht, wenn es über die wohl eingelegte Berufung entscheidet, pflichtgemäß den gesamten Sachverhalt noch einmal aufrollen. Allerdings steht das Urteil des Amtsgerichts erst mal im Raum. Es dürfte schon wegen seiner Qualität eine gewisse Wirkung nicht verfehlen.
Ohnehin wage ich die Prognose, dass auch die Berufungsrichter nicht als Hasenfüße dastehen wollen, die vor einem, wenn auch hochrangigen Mitglied der Exekutive kuschen. Es spricht vieles dafür, dass der Polizist schon aus diesem Grund eher nicht mit einer Milde rechnen kann, die gutgelaunte und entspannte Richter im Rahmen des ihnen eingeräumten Spielraums durchaus walten lassen können.
Wenn es am Ende also bei der Vorstrafe bleibt, kann sich der Polizist am Ende zu einem guten Teil auch bei Minister Schlie bedanken.
Ob sich Polizisten in anderen Ländern wie z.B. der USA auch so von … auf der Nase rumtrampeln lassen (müssen)?
Solche Leute kosten nur unser aller Steuergeld, mir wäre es lieber die Polizei könnte sich um die richtig schweren Fälle kümmern und müsste nicht mit sowas ihre Zeit verplempern. Will der Typ Zeit für ne Zigarette… aber hier muss man ihn natürlich erst nett bitten und dann stundenland die verschiedenen Eskalationsstufen bis zum ach so Bösen Pfefferspray abarbeiten…
1. Ich möchte kein Polizist sein (bin ich zum Glück nicht)
2. Ich möchte Polizisten eigentlich nicht auch für so nen Quatsch bezahlen (muss ich leider)
Rn. 49 dürfte der Strafzumessung das Genick brechen. Die schweren Folgen des Gases sind doch schon mit der gefährlichen Körperverletzung erfasst und dürfen daher nicht noch einmal strafschärfend berücksichtigt werden, wenn mich nicht alles täuscht. Schade.
Ich habs damals schon sinngemäß geschrieben:
Ein Lehrer, der sich über juristische Sachverhalte auslässt, tut dies in etwa mit der Kompetenz eines Froschs, der vom Fahrradfahren spricht…
Über was sich der Minister da aufgeregt hat versteht wohl wirklich niemand.
Sicher war der Geschädigte etwas vorlaut und er mag ja als gewaltbereit bekannt gewessen sein. Aber einer sitzenden und unvorbereiteten Person, die zuvor sogar Kooperationsbereitschaft signalisiert hat, einfach mal so Reizgas ins Gesicht zu sprühen nur weil man anscheinend keine Lust auf weitere Diskusionen hat ist schon harter Tobak.
Das sowas nicht geht sollte jeder wissen der beim Bund über die Grundausbildung hinaus gekommen ist und von einem so erfahrenen Beamten muss man das zu Recht auch erwarten können.
Auf jeden Fall schön das die Sache überhaupt vor Gericht gelandet ist. Es gibt leider noch viel zu viele Fälle von Polizeigewalt und Gewalt gegen Polizeibeamte die unter den Teppich gekehrt oder als Bagatelle abgetan werden.
@Moralapostel:
Die Polizisten hätten ihn eben nicht nett bitten müssen doch aufzustehen. Nach der Weigerung sofort mitzukommen wäre körperlicher Zwang angemessen gewessen aber dabei muss man sich ja die Finger schmutzig machen.
Dann doch lieber das Pfefferspray voll in die Fresse oder ihn mit einem Elektroschocker noch schön tanzen lassen. In ihrer Idealvorstellung von Rechtsstaat möchte ich nicht leben.
Ich frage mich warum so ein Affe mit Waffe überhaupt weiterhin als Polizist tätig sein darf, den Mangel an geistiger Kompetenz hat er hinreichend belegt.
So jemand darf nicht mal Ansatzweise in die Reichweite einer Schusswaffe gelangen.
Mal abgesehen von dem, was dort im Einzelfall passiert ist:
Eine EINMISCHUNG ist das ganz sicher nicht, das ist absurd. Da mischen sich die Gerichte deutlich mehr ein mit jedem Urteil gegen den Staat oder seine Behörden, von den obersten Bundesgerichten und deren Gesetzesinterpretation und -kritik mal ganz abgesehen!
Der Minister hat angeboten, einmal die Polizei zu begleiten. Ich kann darin nichts schlimmes sehen, zumal ja jeder Jurist ohnehin auch in der StA-Station schonmal "unter Menschen" kommen sollte. Leider merkt man immer mal wieder, wie fern der Realität insbesondere unsere Richter (auch altersbedingt) sind, auch schonmal Beamte generell (in IT-Fragen…) oder Politiker.
Skandalös auch gelegentlich, wenn die Herren und Damen Richter etwas verbieten, abschaffen, ohne sich aber den Kopf zerbrechen zu müssen wie es denn dann RICHTIG aussehen solle. Wo ist denn bitte etwa das Äquivalent zur (legalen!) Telefonabhörung für Computer und Internet? Nirgendwo!
so wie ich das in der urteilsbegründung lese hat der polizist mit dem pfefferspray genau so gehandelt wie man es auf youtube bei den amis mit tasern sehen kann: nicht zur abwehr von gefahr, sondern zur schmerzzufügung damit der angegriffene gefügig/wehrlos wird.
da ist er imho mit einer geldstrafe noch viel zu gut weggekommen, schließlich handelt es sich nicht um einen 0815 bürger sondern einen polizisten dem die bevölkerung unter gewährung eines vertrauensvorschusses eine ausbildung zur gewaltausübung erlaubt und ihm gefährliche waffen und rechte an die hand gibt um recht durchzusetzen.
keine ahnung wie abschreckend das urteil sein soll/kann – im endeffekt heißt das im dienstalltag das man sich beim berichteschreiben polizeiintern besser (mit dem kollegen) absprechen muss.
@JSG: Äquivalent zur Telefonüberwachung? Das Stichwort heisst TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und umfasst nicht nur Telefon sondern eben auch z.B. DSL- oder andere Anschlüsse.
@JSG: Wie wäre es, wenn du mal in der Wikipedia Gewaltenteilung nachschlägst oder dich sonst in die Thematik einliest?
@Topic: Dieser Provinzminister hat sich und dem Polizisten wohl einen Bärendienst erwiesen. Dem Lärmenden hätte ich einfach gesagt, entweder du machst die Musik leiser oder nächstes Mal holen wir die Stadtwerke und klemmen ab. Solchen Ärger hatte ich als sehr junger Mensch auch ein paar Mal (wir sind ja nicht alle nur Engel) aber Pfefferspray hat mir deshalb noch keiner ins Gesicht gesprüht…
Auch wenn es im Endeffekt egal ist….
Warum ist das Reizgas als gefährliches Werkzeug und nicht als Waffe eingestuft worden? Ist es nicht nur geeigent sondern vielmehr dazu bestimmt (BGHSt 4,
124, 127) erhebliche Körperverletzungen hervorzurufen? Wer kann mich aufklären?
Ein Polizist, der einem friedlichen Menschen, der auf dem Sofa sitzt, einfach so Reizgas ins Gesicht spritzt, gehört sofort aus dem Dienst entlassen. Punkt.
Trotzdem ein einigermaßen gutes Urteil – denn ich hätte es noch milder erwartet.
Ergänzung:
"Als "Waffe" könne man Pfefferspray jedoch nicht bezeichnen. Es fehle die typische Zweckbestimmung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel gegen einen Menschen i.S.d. WaffenG, da es sich bei dem handelsüblichen Pfefferspray i.d.R. um eine zur Tierabwehr gebräuchliche Substanz handele. Anders liege es allenfalls bei polizeilich eingesetztem Pfefferspray, dies sei unproblematisch als Waffe einzustufen."
http://www.strafrecht-online.de/startseite/aktuelles/?aktuelles_id=163834
@Maddux: Wer danach schreit, bekommt es halt! Ob tatsächlich so "plötzlich" gesprüht wurde, oder der Polizist nicht doch erst gesagt hat JETZT, sonst…, wer weiß das schon?
Ich finde es eine Frechheit, wenn Personen klagen die auf der Nase der Staatsgewalt herumtanzen.
Wie mal wenigstens jeder Jurist hier wissen dürfte, ist die Staatsgewalt ein ELEMENTARER Bestandteil der Staatlichkeit. Wer diese hindert, ignoriert (!) oder gar verhöhnt ist meiner Meinung nach eine deutlich größere Gefahr für die Demokratie, den Rechtsstaat etc. pp. als ein Polizist, der ihm nach einer Weile Pfefferspray ins Gesicht sprüht.
Klar, Reden ist wunderbar. Aber wenn der andere nicht darauf eingeht kommt man damit halt nicht weiter. Und wenn wir nicht 82 Millionen Polizisten haben wollen, um mit jedem Bürger im Zweifel gleichzeitig diskutieren zu können, dann hat man bei solchen Dreistigkeiten endlich mal durchgreifen zu dürfen. Punkt.
Klar, Treu und Glauben gilt im Strafrecht nicht. Aber: Der Typ WUSSTE, dass er sich mit der Staatsmacht anlegt. Er WUSSTE, dass der Polizist andere Mittel kannte. Er WUSSTE, dass er lieber hören sollte. Heißt: Entweder handelt es sich über ein strohdoofes Individuum, oder er legte es auf Prügel an.
ioh finde das Urteil lächerlich. Punkt. Jeder nicht vorbestrafte Gewalttäter kommt mit weniger davon.
@DerDieter: Es als gefährliches Werkzeug einzustufen dürfte das Urteil berufungsfest(er) machen, weil eine Waffe auch immer ein gefährliches Werkzeug ist, aber nicht zwingend anders herum. Wieso also riskieren, dass man mit der Waffe daneben liegt und das Berufungsgericht dann anfängt daran herum zu fummeln?
Ich habe selten ein so gutes Urteil gelesen.
@Jens
Plausible Begründung. Danke.
@Jens: Ist für die Berufung doch egal.
…vielleicht doch nicht plausibel?!?! :(
@Sebl:
Immer diese Vergleiche… genau wie bei der Kennzeichnungspflicht: "Die Antifa muss ja auch keine Nummern tragen"….
Tja, Jeder nicht vorbestrafte Gewalttäter ist aber kein Beamter, der als einziger in diesem Land das Gewaltmonopol inne hält. Und natürlich muss (sollte, könnte, im besten Fall…) für solche Leute härtere Regeln gelten. Es gibt genug freiwillige, die nach seinem Job geiern. Und wenn jemand dabei ist, der besser mit Stress-Situationen um kann, soll er doch möglichst schnell ausgewechselt werden. Es geht doch schließlich um deine Steuergelder.
@Jens: So wie ich das verstehe, ist der rechtswidrige Einsatz des Reizgases grundsätzlich eine gefährliche Körperverletzung. Wenn der Angriff noch zusätzlich überraschend kommt und/oder zu einer ernsthaften Schädigung des Opfers führt, wirkt sich das eben strafverschärfend aus. Davon abgesehen hat das AG ohnehin nur die Mindeststrafe verhängt.
Ich sags mal stammtischmäßig: Wenn die Richterin mal überfallen wird und die Polizei hinzukommt, sollten die Polizisten ganz langsam und systematisch die Deeskalationsstufen in täterfreundlicher Weise durchführen.
@JSG:
Der Geschädigte und der Kollege des Angeklagten haben beide berichtet das es keine Androhung des Gebrauchs von Reizgas gab. Lediglich der Angeklagt hat im allerletzten Moment darauf hingewiesen das es eine Androhung gegeben haben soll. Selbst wenn man dem Opfer keinen Glauben schenkt steht es hier immernoch 1:1 nach Aussagen ;)
Und nur weil man sich "Staatsgewalt" schimpfen darf hat man nicht per se das Recht nach eigenem Gutdünken und ohne Konsequenzen Gewalt auszuüben. Aufmüpfige Bürger die auf ihre verbrieften Rechte pochen sind eine weitaus ungefährlicher für eine Demokratie als Staatsgewalten die sich dank dem Gewaltmonopol über Gesetze hinwegsetzen um ihre Wünsche durchzusetzen. Oder wollen sie mir erzählen das die Geschwister Scholl für Deutschland gefährlicher waren als die SS?
Und nur weil der Geschädigte weis das ein Polizist so etwas wie Reizgas hat erlaubt das noch lange nicht dessen Einsatz. Ich muss doch auch nicht damit rechnen beim geringsten Verstoß über den Haufen geschoßen zu werden nur weil ich weis das der Polizist eine Schußwaffe hat.
@Stefan: Das Berufungsgericht prüft alles nochmal von vorne, richtig. Andererseits wird es in die rechtliche Würdigung wahrscheinlich nur nochmal vertieft einsteigen, wenn ihm die Einstufung als Waffe aufstößt. Rein praktisch gedacht. Aber ich lasse mich gerne korrigieren.
@Hendrik: Daran habe ich auch gedacht. Aber leider kommt es nicht wirklich deutlich zur Geltung. Es steht da ja nicht, dass die Wirkung durch die Überraschung oder durch den konkreten Einsatz noch mal besonders intensiv war, also über das "normale" Maß hinaus. Die übliche Wirkung des Gases macht es ja schon zur gefährlichen KV mit dem höheren Strafrahmen. Darauf darf man meines Erachtens nicht abstellen. Daher glaube ich schon, dass hier eine Doppelverwertung und damit ein handwerklicher Fehler vorliegt. Für die Berufung zwar eigentlich egal (s.o.), aber natürlich ein guter Hebelpunkt, um das Urteil insgesamt als fehlerhaft darzustellen.
@stimmviech:
Allgemein gibts hier grade zuviele stammtischmässige Aussagen von Leuten die anscheinend das Urteil nicht gelesen haben. Und falls sie das Urteil doch gelesen haben hatten sie Glück das Sozialkunde in der Schule kein Hauptfach ist. Sie hätten die Klassenstufe sonst sehr oft wiederholen müssen ;)
was für eine Verschwendung von Steuergeldern: ein einziger Störenfried beschäftigt die Polizei gleich dreimal innerhalb eines einzigen Tages, einmal durch häsulichen Streit, einmal durch sein Verhalten im Strassenverkehr und dann noch durch Ruhestörung. Der Pfeffersprayeinsatz mag nicht gerechtfertigt gewesen sein, aber trotzdem muss man doch etwas gegen derart asoziales Geschmeiss tun können…?
Etwas für Langsame wie mich: Man bietet ihm Gewahrsam an, weil er laut Musik hört?
Ich bin nicht so ein ÖR-Profi, aber man nimmt die Anlage weg.
@stimmviech: Richtern, Staatsanwälten und Ministern, die mal ein Fußballspiel besuchen wünsche ich dann, dass die mal zufällig in der Nähe von ein paar Randalierern stehen, von der Polizei mit Reizgas besprüht und zusammengeschlagen werden. Außerdem sollen die dann wie jeder andere normale Bürger in der Datei "Straftäter Sport" eingetragen werden.
So macht das Leben dann Spaß :-/
@Denis: Das wird von der Richterin im Urteil auch so gesehen. Die Kabel oder den PC mitzunehmen wäre die richtige Aktion gewesen.
Das nenne ich mal eine saubere Urteilsbegründung. Hoffe nur, es ergeben sich keine Parellelen zu Kirsten Heisig.
Bin ich eigentlich der Einzige, der im Urteil über "aus dem Internet herunter geladene Musik" gestolpert ist?
Mir war augenblicklich klar: Der Mann ist so schuldig wie die Sünde. Das bißchen Pfefferspray sollte er als angemessenen Vorschuss auf die gerechte Strafe für sein unsägliches Tun sehen. Chleudert den Purschen zu Poden…
@user124:
Abgesehen davon, dass der Polizist im vorliegenden Falle unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gehandelt hat,
mal zwei Sätze zum Grundverständnis: Die Polizei setzt nicht nur Gewalt zur Verteidigung ein, sondern sehr wohl um Menschen gefügig zu machen. Genau das ist die Staatsgewalt, polizeilich und verwaltungsrechtlich "unmittelbarer Zwang" genannt. Jemand, der polizeilichen Anordnungen nicht folge leistet oder Maßnahmen blockiert, gegen den werden diese zwangsweise vollzogen – notfalls eben mit (körperlicher) Gewalt.
Wenn ich mir die Situation vorstelle: Polizei klingelt, fordert auf ruhig zu machen. Ignorant dreht der Proband die Musik wieder laut, sobald er die Polizisten nicht mehr vor seiner Tür glaubt. Er will Sachen packen. Die Polizei lässt das zu. Dann will er plötzlich noch rauchen und dieses und jenes. Die Polizei sagt "Langsam ist schluss, du gehst jetzt mit, wir haben nicht ewig Zeit". Er kontert: "Das könnt ihr ja mal versuchen". (Von wem bis zu diesem Zeitpunkt Provokation ausgeht, ist denke ich eindeutig erkennbar). Der nächste Schritt wäre die zwangsweise Durchsetzung der Maßnahme gewesen. Der Zwang wird angedroht. Wird dann keine Folge geleistet, wird der Proband eingepackt. Wenn er sich weiter sperrt, wird er mit Gewalt aus der Wohnung gezerrt und notfalls gefesselt. Reizgas ist ein Hilfsmittel körperlicher Gewalt.
So viel zum Thema "gefügigmachen mit Gewalt".
Spannend! Einmal mehr beweisen Sie Herr Vetter, dass Sie
a) entweder selten Strafurrteile lesen
oder
b) wenig Ahnung haben.
Ich bin schon gespannt darauf, wie die Sache in der nächsten Instanz behandelt wird. Allein, wie der Störer zum reuigen Verletzten stilisiert wird, das ist echt … mir fehlen die Worte.
Zitat: "Der Zeuge … dagegen sagte ohne Belastungstendenzen aus. Das Gericht schließt auf die Glaubhaftigkeit seiner Aussage unter anderem deshalb, weil er eine sehr klare Erinnerung hatte, die durch die detailreiche Darstellung gekennzeichnet war. Insbesondere die Aussage, dass er durch den Einsatz des RSG III überrascht worden sei, schilderte er auch auf mehrfache Frage widerspruchsfrei. Der Zeuge … gab an, dass er durch sein provokatives Verhalten gegenüber dem Angeklagten und dem Zeugen PM … aufgefallen ist, womit er für das Gericht deutlich machte, dass er auch eigene Fehler einräumen wollte. Der Zeuge … erklärte ohne Umschweife, Verständnis dafür gehabt zu haben, dass er in Gewahrsam genommen werden sollte."
Ohne Belastungstendenzen und widersruchsfrei. Bloß weil er sich selbst als provokativ bezeichnet hat, ist er als Zeuge von einwandfreiem Leumund. Ohne Umschweife Verständnis – ja hakts, setzt sich hin und dreht sich ne Zigarette. Da würde ich gern mal wissen, wie Herr Vetter das sehen würde, wenn plötzlich der Haftrichter sagen würde… ja nun Herr Vetter, fangen Sie mal an… ich dreh mir noch ne Zigarette.
Man darf gespannt sein, ob Sie Recht behalten werden, was die Berufung angeht. Ich halte einen Freispruch wegen begründetem Zweifel nicht für ausgeschlossen. Zumal der Zeuge als der Zeuge, der er laut Urteil sein soll, definitiv nicht taugt.
Sehe ich genau wie Herr Vetter. Da hat der Minister seinem Beamten keinen Gefallen getan. Bei dem Urteil wird es in der Berufungsinstanz, in der ja häufig noch was geht, schwer. Das kommt davon, wenn man redet, ohne zu denken.
@Sebl:
Ich finde es durchaus angemessen, daß an einen Polizisten höhere Anforderungen gestellt werden als an einen "Normalbürger" in vergleichbarer Situation. Ersterer macht da seinen Job, für den er ausgebildet wurde; da kann man wohl erwarten, daß er sich angemessener, verhältnismässiger Mittel bedient.
Man stelle sich mal vor, der ruhestörende Zeuge wäre selber ein Polizist, der gerade Urlaub hat. Und das wären Kollegen, die die Türe klopfen würden. Nun stelle man sich mal den weiteren Verlauf vor, so, wie er geschildert wird.
Unvorstellbar? Richtig!
@thrash: ja zwang schon, aber er hat das in ihn gesetzte vertrauen verletzt und dazu noch die ihm in gutem glauben an die hand gegebenen mittel vewendet – kampfstoff, recht auf gewaltausübung und ausbildung zur gewaltausübung.
das sollte beim urteil mit berücksichtigt werden, nicht nur das der angriff in diesem ausmaß keine gesetztesgrundlage hatte.
@Jens: So, dann begeben wir uns doch mal in die Niederungen des Verwaltungsrecht. Polizei ordnet Gewahrsam an und verfügt, er möge aufstehen. Hätten sie ihn ausrauchen lassen müssen? Nein. Nächster Schritt wäre die Verfügung mittels unmittelbaren Zwanges durchzusetzen. Dieser hat aber verhältnismäßig zu erfolgen. Das kann idR erstmal nur einfache körperliche Gewalt (inkl. Hilfsmittel) sein. Ist es milder ihn am Arm zu packen ("Los geht's") oder ist es milder ihm erstmal eine Ladung Pfeffer zu verpassen?
@thrash: Nö. Laptop mitnehmen wäre richtig gewesen. Hätte er sich dann am nächsten Tag auf der Wache abholen können. Da die Musik runtergeladen war, hätte man ihn vielleicht sogar länger zur "Auswertung" dabehalten können. Das hätte sicherlich länger für Ruhe gesorgt. Der Gewahrsam an sich war in meinen Augen schon falsch. Und von so etwas darf sich ein Polizeibeamter nicht provozieren lassen.
Mich würde interessieren, ob wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt wurde. Da sind die Hürden ja auch sehr niedrig.
@Anderer Jens: Wo hat der Kerl den Widerstand geleistet?
@Don Unwissend-o: Genau.
@Anderer Jens: Ups. Ich hab Mist erzählt. Ich meinte: mich würde interessieren, ob gegen den Zeugen wegen Widerstands ermittelt wurde. Sorry.
Aus dem Urteil:
>Der Angeklagte verfügt über umfangreiche Berufserfahrung im Hinblick auf den Einsatz von RSG III.
Kann man das als freundliche Umschreibung werten, dass der Angeklagte oft schnell mit dem Pfefferspray (RSG III) zur Hand war?
@Brent: Nö, das heißt nur, dass er umfassend an dem FEM ausgebildet wurde.
Warum habe ich den Eindruck, dass der Polizist und der Verletze nur prüfen wollten, wer mehr Eier in der Hose hat?
@Jens:
Beides. Fachanwälte beschäftigen sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mit Urteilen aus ihrem Fachbereich und haben deshalb keine Ahnung. Oder auch umgekehrt, je nachdem wie Fachleute, wie Sie es ja sicher sind, sehen möchten.
Nur am Rande: Sie haben schon bemerkt, daß der von Ihnen zitierte Text aus dem Urteil stammt?
Das Verhalten des Störers hätte mich auch provoziert. Aber ohne Vorwarnung und andere Versuche einem voll in die Fresse zu sprühen geht einfach nicht. Die Arroganz der Macht denkt aber, sie darf alles. Die Kollegen decken einen schon und die Justiz drückt beide Augen zu.
Zum Urteil: Ich finde das Strafmaß schuldangemessen und die Begründung ganz gut, auch wenn ich da nichts besonders "detailliert, strukturiert und logisch stringent" dran finden kann. Die längeren Ausführungen zum Verbotsirrtum hätten wohl eher im Vorsatz angesprochen gehört. Da einfach von "Absicht" zu sprechen ist keine gelungene Subsumtion. Denn es kommt ja nicht darauf an, welches Motiv der Polizist mit seiner Tat verfolgte, sondern darauf, dass er bewusst und gewollt die körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung beging. Außerdem dürften die zeugenpsychologischen Ausführungen nicht besonders belastbar sein. Nur aus möglichen Motiven für eine bestimmte be- bzw. entlastende Aussage auf der Glaubhaftigkeit zu schließen und die Aussagen zur erfolgten Zwangs-/Gewaltandrohung ohne weitere Begründung als Schutzbehauptungen abzutun scheint mir nicht "detailliert, strukturiert und logisch stringent" begründet.
Ein Urteil, das beruhigt. Ein Grund mehr, nicht gegen "gewaltgeile Bullen" zu wettern, die vom "System" gedeckt werden.
Ein Anzeichen mehr, dass Gewaltenteilung und gegenseitige Kontrolle der Organe funktionieren.
Der Fall scheint klar: Der Geschädigte war nicht gewalttätig, es gab mildere Mittel des unmittelbaren Zwanges. Damit war die Reaktion unangemessen.
Sicherlich hat der Typ massiv genervt, womöglich ist er ein Arschloch und hat so einem gestressten Polizisten rotzfrech ins Gesicht gegrinst. Und der hat dann überreagiert. Menschlich verständlich, aber trotzdem muss die Reaktion sein: Halt so nicht! Der Staat misshandelt seine Bürger nicht.
Ein Grund, warum ich mich Polizisten gegenüber kooperativ verhalte: Ich gehe davon aus, dass sie ihren Job ausführen wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Ein solches Urteil bestärkt diesen Glauben.
BTW: Der Polizist hat sich falsch verhalten. Deswegen ist er weder ein Unmensch noch ist seine Zukunft auf immer verbaut. Vielleicht relativiert man den Blick auch mal: Der Geschädigte wurde nicht zum Krüppel, der Polizist nicht zum Sozialfall.
@fernetpunker: Die längeren Ausführungen zum Verbotsirrtum hätten wohl eher im Vorsatz angesprochen gehört.
Seit wann denn das? § 17 StGB lautet: "Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, …"
Haben das eigentlich alle überlesen: "Am 25.09.2010 kam es am Nachmittag …. Bei dem Zeugen … [dem später Angesprühten] war bereits zu diesem Zeitpunkt ein Alkoholgeruch in der Atemluft wahrnehmbar."
Der "Angesprühte" stand also schon am Nachmittag unter Alkohol. Ist es unwahrscheinlich anzunehmen er habe danach weiteren Alkohol zu sich genommen?
Als in Polizeikreisen bekannt wird berichtet der "Angesprühte" neige unter Alk zu Gewalt. (Das könnte zur überzogenen Aktion des Polizisten beigtragen haben!)
Hier machte er – auch nach Aussage der Polzisten – aber keineswegs einen gewaltbereiten Eindruck!
Unter Alk sind Reaktionen verlangsamt und man unterliegt leicht so mancher Fehleinschätzung, was nach meiner Meinung dem "Angesprühten" hier (Stichwort Zigarette drehen) passiert ist. Das sollten Polizisten aus dem täglichen Dienst jedoch kennen und einschätzen können.
Ich schätze der "Sprüher" war vielleicht einfach nur genervt es an einem Tag gleich dreimal mit demselben Typen zu tun zu haben (Polizisten sind auch nur Menschen) und hat deutlich überreagiert! Trotzdem ist das Urteil aus meiner Sicht angemessen!
Dazu eine Frage, da ich da nicht Bescheid weiß: Ist das Reizgas eigentlich brennbar? Welches Treibgas wird verwendet?
Sollte es nämlich brennbar sein, überlege ich mir gerade was wohl passiert wäre wenn der Polizist gerade in dem Moment wo der "Angesprühte" sich seine Zigarette anzündet, gesprüht hätte???
@Jens: Die Einstufung des Reizgases als Waffe bzw. gefährliches Werkzeug dürfte allerdings nicht zu beanstanden sein; und bei der Strafzumessung wird man selbst bei Annahme einer Doppelverwertung nicht zu einem spürbar milderen Ergebnis kommen. Die 90 TS sind m.E. schon sehr zurückhaltend gewählt.
@Markus: Fahrlässigkeit und Vorsatz sind SCHULDformen. Haft Strafrecht AT (8. Aufl.) 5. Teil § 4 Seite 132: "Vorsatz und Fahrlässigkeit als auf Schuldebene erscheinendes Korrelat zur entsprechenden Verhaltensform auf der Tatbestandsebene (Doppelfunktion von Vorsatz und Fahrlässigkeit)"
Natürlich war der Typ kein "netter Nachbar". Die Festnahme geht auch völlig in Ordnung. Sein Verhalten war dann provokant (immerhin war er auch noch alkoholisiert) und der Polizist hatte irgendwann die Faxen dicke. Aber selbst unter der Voraussetzung, dass die Beamten gedroht haben, Zwangsmittel anzuwenden, ist der Einsatz von Pfefferspray unverhältnismässig.
Das Zeug, das die Polizei da im Einsatz hat, ist ziemlich hoch konzentriert und es besteht durchaus ernste Gefahr, wenn es voll in die Augen kommt.
Ich vermute, es wird in der Berufung also um 2 Fragen gehen: – wurden Zwangsmittel angedroht?
- ist Reizgas verhältnismässig?
Diese Fragen wurden vom AB mit "nein und nein" beantwortet, dafür ist das Urteil relativ mild. Wenn das LG sie nun mit "ja und nein" oder "ja und ja" beantwortet, wird der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt nicht aufrechtzuerhalten sein. Wenn allerdings wie einige hier angedeutet haben, das Reizgas als Waffe gewertet wird, kann das Urteil sogar härter ausfallen.
@Stefan: 90 TS sind bei gefährlicher Körperverletzung im minder schweren Fall die absolute Mindeststrafe. Vgl. § 224 Abs. 1, 2. Alt. iVm § 47 Abs. 2 StGB.
@Strafrechtsgott: Das vermag ich den genannten Normen nicht so wirklich zu entnehmen :-)
Wären doch nur alle Fälle so eindeutig und referenzwürdig abgeurteilt. Klare Sache und ein vorbildlich argumentiertes, faires Urteil meine ich.
@Strafrechtsgott: Vermag ich doch, sorry, ich glaub ich geh mal ins Bett :-)
@Jens:
Es liegt kein unzulässige Doppelverwertung vor. Tatbestandsmerkmal ist"gefährliches Werkzeug". Es ist zulässig einem bestimmten Werkzeug oder seiner bestimmten Verwendung ein größeres Verletzungspotenzial zuzusprechen und dieses strafschärfend zu verwerten.
Das darf in den Strafzumessungsgründen auch entsprechen gewürdigt werden.
Der BGH hat es beim Merkmal Waffe sogar als zulässig erachtet, die Verwendung einer Schusswaffe strafschärfend zu werten, da unter dem Begriff Waffe eben nicht nur Schusswaffen fallen.
@dentix07: Die Brennbarkeit von Pfeferspray haben die Mythbusters mal getestet: http://dsc.discovery.com/videos/mythbusters-pepper-spray-fireball.html
Kurz: Brennt 2mal…
230.002 – Es muss ja irgendwie weitergehen. ;-)
@Jens
Keine Doppelverwertung: Gefährliche Körperverletzung bezieht sich auf den Einsatz einer Waffe, Schwere Körperverletzung auf die Folgen. Der verlinkte Beitrag auf Heymanns Strafrecht wertet Pfefferspray in Polizei-Händen sehr wohl als Waffe. Im übrigen wurde schon im früheren LawBlog-Eintrag darauf hingewiesen, dass im Jura-Referendariat schon längst solche Polizeibegleit-Nachtfahrt absolviert wird.
Ich kenne gerade einen Menschen, der durch Pfefferspray-Einsatz der Polizei auf einem Auge blind geworden ist!
Na, die Pro-Polizei-Trolle sind ja wieder richtig kräftig aktiv hier. Wurde wieder in den einschlägigen Treffpunkten wie Copzone für den Beitrag "Werbung" getrieben?
@13:
Richtiger wäre wohl "eine vorgeblich zur Tierabwehr…"
Nebenbei bemerkt: auch der Mensch ist physiologisch nur ein Tier, Capsaicin schert sich nicht um die übliche arrogante Selbstüberhöhung von homo sapiens sapiens
@14:"Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."(Volksmund)
Ihre "Personen" (warum nicht kursiv, Ihr Ekel tropft ja förmlich aus allen Buchstaben) sind Staatsbürger.
Und ob sie ihr gutes Recht wahrnehmen oder "auf der Nase der Staatsgewalt herumtanzen" (interessante Formulierungs"künste" Ihrerseits…), das wird in einem Rechtsstaat durch ein ordentliches Gericht festgestellt. Die ernsthaftere Demokratiegefährdung geht IMHO eher von Ihrer Infragestellung der Gewaltenteilung aus.
@27
Meine Großmutter seel. pflegte zu sagen: "Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung."
@37: "Some animals are more equal then others." (Animal Farm)
Ich bin -gelinde gesagt- über die Argumentationsversuche, die eher an von Halbstarken herausrotztes Imponiergehabe erinnern als an eine zivilisierte Diskussion unter geistig gesunden, erwachsenen Menschen, baß erstaunt.
Offensichtlich könnte, wenn Dummheit klein machen würde, hier die Hälfte der Kommentatoren unterm Teppich Fallschirmspringen üben.
b.
@Hans:
Besonders überzeugend wirkt das aber nicht. Die Pro-Polizei-Trolle können da von anderen Trollen noch was lernen.
Mein Tipp: Auf golem.de einfach mal die Kommentierung zu beliebigen Beiträgen lesen, in denen sowohl "Apple" als auch "Microsoft" erwähnt wird. Da kann man sehen, wie das gemacht wird.
@zaungast: Die Temperatur einer Zigarette reicht trotz Hollywood allerdings nicht zur Entzündung der meisten Luft-Stoff-Gemische dieser Art.
@Moralapostel: Die Lachnummer wieder. Wollen wir die Nazis wieder marschieren lassen? Zucht und Ordnung! Was für Abziehbilder in der BRD noch rumrennen …
@hihi:
Ach, da ist doch eh null Peilung vorhanden. Wer von den "Polizisten … in den USA" redet, zeigt doch damit direkt, dass er die nur aus Hollywood kennt.
In den USA gibt es große Unterschiede bei der Polizeigesetzgebung, und das nicht nur zwischen den Staaten, sondern sogar von Kreis zu Kreis.
Mein Eindruck von Landgerichts-Richtern war immer klischeehaft gesprochen der eines Bauers in einer Robe. Hier das krasse Gegenteil, beim Lesen gewinne ich den Eindruck hier ist wirklich ein Fachmann/-frau am Werk.
Auf der anderen Seite liest es sich aber auch ein bisschen wie eine Anleitung zum "So müsst ihr eure Berichte tunen, damit euch der Bürger später nicht ans Hemd kann". Der Minister sollte hier eigentlich dankbar sein…
Tja, hier in Schleswig-Holstein sind die Polizeibeamten sehr schnell dabei etwaige Zwangsmittel anzuwenden. Strafanzeigen gegen die Beamten werden meist recht schnell abgebügelt.
Mir wird im Urteil zu kurz auf die körperliche Gewalt, bzw. deren Hilfsmittel eingegangen.
Der Zeuge saß auf dem Sofa und drohte sinngemäß das er Widerstand leisten wird, sollte man ihn nicht die Zigarette rauchen lassen.
Dies könnte meines Erachtens der Knackpunkt für den Beamten gewesen sein.
Sollte der Zeuge eine gewisse Statur, bzw. z.B. Erfahrung in Kampfsport oder Raufereien haben, so fände ich den Einsatz des RSG durchaus zu verantworten. Immerhin ist der Beamte doch nicht verpflichtet, sich erst vermöbeln zu lassen bevor er anderes versucht. Gleiches wäre doch bei einem Schrankmenschen der Hells-Angels geamcht worden. Da würde ich auch nicht erst so auf ihn losgehen wollen. Mir ist hierauf überhaupt nicht eingeganen worden.
Sollte das RSG allerdings nur verwendet worden zu sein um eine gewisse "Machtposition" auszuüben…..fände ich das Urteil korrekt.
- Meine kleine Meinung -
@Ligari:
Deswegen sollte man auch immer schön die eigensicherung Beachten und mann kann auch schranktypen der marke hells angel ohne pefferspray zu boden bekommen gibt genug sicherungs und eingreifstechniken wo dir kraft nichts hilft. Spreche aus erfahrung betreibe seit 7 jahren kali und bin selbständig im sicherheitsdienst
@Ligari:
Der Einsatz vom unmittelbaren Zwang wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Diensthandlung rechtmäßig war.
Eine Person in Gewahrsam zu nehmen, weil diese zu laut Musik hört, ist rechtswidrig.
Das PSG qualifiziert nur die gefährliche Körperverletzung, auch ohne dieses wäre es eine Körpervrletzung im Amt, denn Widerstand gegen die Beamten wäre gerechtfertigt.
Wow, schon lange nicht mehr ein so schulmässig aufgebautes, detailliertes und sauberes Urteil gelesen.
Auch Inhaltlich aus meiner Sicht ein korrektes Urteil.
6300€ plus Verfahrens- und ggf. Anwaltskosten. Daran wird der Verurteile eine ganze Weile zu knabbern haben.
Während ich die Diskussion von § 47 StGB trotz Knappheit (die Konstruktion einer minderschweren gefährlichen KV im Amt finde ich grenzwertig, auch als Weiterentwicklung der BGH-Schöpfung einer "minderschweren gefährlichen Körperverletzung") ja noch schätze, sehe ich ebenso wie Jens, dass bei der Verwendung von Reizgas § 46 III StGB missachtet wurde.
@Piotr: Eine Sache jedoch unterscheidet die Polizei/Sheriff etc. USA pauschal von Deutschland: Die Handlungsbefugnis aus gesellschaftlichen Sicht. Die officer hält sich durchaus zurück (Nicht wie in Deutschland, Ausweis bitte, Ausweis bitte, Ausweis bitte) aber wenn sie eine handlung vollzieht, dann mus der Bürger sich erstmal zur Klärung zurückhalten. Wenn er das nicht tut, kann eingeschritten werden. Natürlich auch mit Gewaltanwendung. Wie soll Freiheit möglich sein wenn jeder Heinblod sich widersetzt anstatt zu kooperieren wenn es notwendig ist?
@Momo: Nun ja, da es sich um eine Proberichterin handelte, die am Amtsgericht tätig ist (deshalb auch Berufung zum Landgericht und eine einzelne Richterin), scheinen Ihre Kenntnisse von Richtern und Justiz ja ziemlich ausgeprägt.
Wieder ein Unschuldiger, der von der Staatsmacht verfolgt wurde um dann hinterhältig aus seiner Wohnung entführt zu werden. Die große Errungenschaft unserer Zeit, dass wir uns über solche Leute Gedanken machen…
@Jens:
Es wird nicht die gefährliche Körperverletzung als strafschärfend berücksichtigt, sondern die Schwere der Folgen der Tat. Und das ist zulässig.
PS: Trolle sind verdammt unbeliebt.
Nennt mich naiv, aber ich hatte gehofft, daß gerade Strafrichter immer so ordentlich arbeiten.
Wenn das eher außergewöhnlich ist, dann hoffe ich, daß ich nicht vor einem Strafrichter lande – das hört sich für mich sonst zu sehr nach einem 50:50-Würfelspiel an.
@RedMabuse:
Das ist der Grund weshalb es bei Urteilen des Amtsgerichts noch eine Berufung gibt.
Zeitlich wären solche Urteile als Standard (beim Amtsgericht) einfach nicht zu bewerkstelligen.
@JSG: Lange nicht mehr so einen Mist gelesen. Richter legen die Gesetze (nur) aus. Für Umfang und Inhalt der Gesetze ist der Bundestag als Parlament zuständig.
Ganz zu schweigen von den technischen Aspekten der "totalen" Überwachung.
Aber ein Sache muss man an dem Urteil bemängeln:
Der Schuldspruch ist fehlerhaft, denn der minder schwere Fall hat nach der BGH Rechtssprechung nichts im Tenor verloren, sondern nur in den Strafzumessungsgründen
Aber Rest ist nach meiner Einschätzung rechtsfehlerfrei.
@Ligari:
Genau, gleiches wäre bei einem Hell's Angel auch nicht gemacht worden. Siehe die Aktionen in Duisburg letztes Jahr, da hat die Polizei nur zugesehen wie die Angels in der Innenstadt Läden verwüsteten. Da traut sich unsere liebe Polizei nicht mehr eingreifen, das ist ja gefährlich. So ein ausgewachsener 195cm Hells Angel ist ja auch ein ganz anderes Kaliber als ein schmächtiger Student…
@Smockil:
Die Hells Angels haben gewöhnlich selber Nahkampferfahrung, viele sind ja Türsteher ;)
@JSG: Ihre Argumentation ist schlüssig und widerspruchsfrei, jedoch: Es ist Ihnen möglicherweise entgangen, dass Preussen aufgelöst wurde (1947). Nun sind die in Preussen üblichen Untertanenvorstellungen mit dem Untergang Preussens ebenso obsolet und Einsicht darin braucht halt so seine Zeit, 3 Generationen sind da nicht zu hoch gegriffen. Das sei Ihnen zu Gute gehalten…
@Don Widerspruch-o: es ging doch nur darum aufzuzeigen, dass das Urteil nicht so einwandfrei war, wie UV behauptete. Das ganze Urteil ist tendenziös, wenngleich – glaubt man der Geschichtserzählung – wohl aber gerechtfertigt.
Ich habe genug gelesen. Gute Nacht!
Aus dem internen Netz der Landespolizei Schleswig-Holstein (INTRAPOL) ist der Brief in der vergangenen Woche wieder entfernt worden … :-))
@marcus05:
Die breite ihres Körpers verhindert das sie sich gut wehren können. Die meisten mit Muskeln verlassen sich auf ihre Muskeln und Boxen beides ist in der Selbstverteidigung nicht nötig. Einen Hebel richtig angesetzt und er fällt zu boden ;)
Bang Your Head 2010 war ich dort Security und hab mit ein paar Hells Angels geredet sind eigentlich ganz Harmlos bis auf ihr erscheinungsbild und solange man ihnen nicht blöd kommt und sie ganz normal bittet wette ich mit dir das die Polizei nichtmal Handschellen benötigt
@marcus05
nee, die wollen bloss spielen.
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1423926/Hells-Angel-schiesst-durch-die-Haustuer-und-toetet-Polizisten.html
Zum Thema:
ich halte das Urteil für mutig aber gerechtfertigt.
Da hat der Kollege mal Pech gehabt.
Erst denken, dann handeln.