27.7.2011

Ein Instrument der Verdachtsgenerierung

Mit der massenhaften Abfrage von Verbindungsdaten bei einer Anti-Nazi-Demonstration hat die Dresdner Polizei die "Funkzellenauswertung” ins Gespräch gebracht. Angeblich um einzelne Straftaten aufzuklären, wurden die Verbindungs- und Bewegungsdaten aller in bestimmten Stadtteilen eingeloggten Handys abgefragt und analysiert. Gegen diese flächendeckende Maßnahme wenden sich jetzt die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Hunderttausende Verbindungsdaten soll die Dresdner Polizei allein am 19. Februar 2011 gesammelt und später ausgewertet haben. Die Informationen flossen dabei nicht nur in die Verfahren ein, die eigentlich Anlass für die Funkzellenauswertung waren. Vielmehr tauchten sie später auch in anderen Ermittlungsakten auf – erst hierdurch wurde die flächendeckende Bespitzelung überhaupt erst bekannt.

Ihre Bedenken fassen die Datenschutzbeauftragten so zusammen:

Die Funkzellenabfrage ist ein verdeckter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Sie richtet sich unterschiedslos gegen alle in einer Funkzelle anwesenden Mobilfunkgerätebesitzer, nicht nur –  wie etwa eine Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO –  gegen bestimmte einzelne Tatverdächtige. Sie offenbart Art und Umstände der Kommunikation von u. U. Zehntausenden von Menschen, die selbst keinen Anlass für einen staatlichen Eingriff gegeben haben. Sie schafft damit des Weiteren die Möglichkeit, diese Personen rechtswidrig wegen Nicht-Anlasstaten, etwa Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, zu verfolgen. Sie ist bezogen auf einzelne Personen ein Instrument der Verdachtsgenerierung.

Trotz des weitgehenden Eingriffs regele die Strafprozessordnung aber nicht genau, wie mit den erhobenen Daten umzugehen sei. Insbesondere sei nicht klar vorgegeben, über welche Zeiträume, zu welchen Personen und in welchen anderen Zusammenhängen die Daten weiter verwendet werden dürfen. Das sei so nicht hinnehmbar:

Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass die Erhebung von Verkehrsdaen erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten zulässt. Verkehrsdaen können das soziale Netz des Betroffenen widerspiegeln; allein aus ihnen kanndie Verbindung zu Parteien, Gewerkschaften oder Bürgerinitiativen deutlich werden. 

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert daher den Gesetzgeber auf, den Anwendungsbereich für eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage einzuschränken, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu
stärkerer Beachtung zu verhelfen und  das Erforderlichkeitsprinzip zu stärken, zum Beispiel durch die Pflicht zur unverzüglichen Reduzierung der erhobenen Daten auf den für das Verfahren wirklich erforderlichen Umfang. Außerdem müssten die Löschungsvorschriften präzisiert werden.

Netzpolitik.org zum gleichen Thema

19 Kommentare zu “Ein Instrument der Verdachtsgenerierung”

  1. Drachenreiter meint: (27.7.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Viele Ex-STASI Kader arbeiten doch heute bei der Polizei. Für die sind solche Aufgaben doch eine Lebenserfüllung.
    Mir tun sie einfach nur leid….

  2. Oliver meint: (27.7.2011 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Ohne Beweisverwertungsverbote können wir uns die Diskussionen eh sparen. Es wird weiter nach allem gefischt, was man kriegen kann, um vielleicht irgendwann mal irgend wen des Falschparkens überführen zu können.

    Dieser Fall zeigt doch, dass man auf die Rechte der Betroffenen sch***t und die Verantwortlichen noch befördert werden.

  3. jk meint: (27.7.2011 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Oliver:
    Eben dieses.

    Solange es in Deutschland keine "fruit of the poisonous tree"-Regelung gibt, können die Datenschutzbeauftragten sagen, was sie wollen.

    Die Polizei hört einfach nicht hin und spielt weiter den zwangsneurotischen Datenkraken. Alle Daten, die existieren, müssen auch gesammelt und gespeichert werden.

  4. Gerrit meint: (27.7.2011 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    ich zolle Ihnen seit Jahren Respekt für Ihre kritische Berichterstattung.

    Ich denke sie sind in der Lage sich von diesem "System" abzugrenzen obgleich sie Ihr täglich Brot u.a. mit solchen ehrenhaften Vorkommnissen Ereignissen verdienen.

    Ich wünsche mir mehr Menschen die mitdenken und geistig (sic!) mobil machen.

    Zu dem Thema "Gestasi 3.0" muss ich nix schreiben.

  5. TheDoctor meint: (27.7.2011 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @jk: so kam es letztlich auch in Amerika zu den strikten "fruit of the poisonous tree"-Regelungen.

    Die Polizei hat immer fröhlich weitergemacht wie gewohnt, bis es der Zivilgesellschaft zuviel wurde.

    Das Blöde daran: die Gesamteffizienz des Systems Polizei-Justiz sinkt mit so einer Regelung schon. Es bräuchte halt nur ein Mindestmaß an Treue zum Geist der Verfassung auf Seiten der Polizei, bzw. den Willen bei der großen Mehrheit der verfassungstreuen Polizisten, ihre schwarzen Schafe auszumisten.

  6. emma peel meint: (27.7.2011 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Man kann ja regelrecht von Glück sprechen, daß diese Daten in anderen Fällen ausgewertet wurden und dadurch erst das Ausmaß der Aktion bekannt wurde. Wer weiß, wie lange das schon geht? Und, wie hier schon geschrieben, wenn nicht ein Gesetz zum Verwertungsverbot kommt, bleibt es bei der Datensammlung. Aber selbst wenn ein solches Gesetz käme; mir fehlt der Glaube, daß es richtig eingesetzt würde…

  7. Marcel meint: (27.7.2011 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    Ein Interview mit Herrn Vetter gibt es gegen 19:45 Uhr auf tc-fm.

  8. David meint: (27.7.2011 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    Hmm, könnten Sie nicht einmal einen autarken Blog-Eintrag zu dem Thema Beweismittelverwertung schreiben? Unter welchen Voraussetzungen kann man in Deutschland ein Beweismittel ausschließen? Warum haben wir keine Regeln wie in den USA? Gäbe es negative Konsequenzen, wenn man diese bei uns einführen würde? Wenn eine Einführung sinnvoll erscheint, welche Lobby müsste man beackern? Et cetera…

  9. rico meint: (27.7.2011 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    man darf nicht vergessen, dass auch die versammlungsfreiheit im GG extra geschützt ist. es geht hier schließlich um einschüchterungseffekte, die die demonstranten beeinflussen könnte ein politisches meinungsbild zu bilden.

  10. Locke meint: (27.7.2011 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    Wenn man damit einen Gewalttäter der Antifa ermitteln konnte, hat es sich doch gelohnt !

  11. Andreas meint: (27.7.2011 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Die ganze, womöglich gerechtfertigte, mit Sicherheit aber zu diskutierende Sachfrage außen vor zu lassen, ist es erstaunlich festzustellen, wie man hier wieder die Polizei zum Prügelknaben macht.

    Nicht nur, dass bereits mit der Formulierung UVs unterstellt wird, die Polizei habe 'angeblich' nur nach konkreten Taten und Tätern gesucht, aber weitergedacht demzufolge von Anfang an eigentlich eher bis dahin unverdächtige Dritte im Visier gehabt, es wird völlig unterschlagen, dass die Funkzellenauswertung ihren rechtsstaatlichen Weg gegangen ist.

    Die Polizei hat weder eigenmächtig noch wider besseren Wissens gehandelt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Ermittlungsalternative dem zuständigen Staatsanwalt (da es immer die Polizei heißt: der Staatsanwaltschaft) als Herr des Verfahrens dargelegt. Dieser stellte einen Antrag beim Richter (also: dem Gericht), welcher die Funkzellenauswertung anordnete.

    Von drei beteiligten Instanzen, trifft die Schelte allein die Polizei, obwohl diese dem Gesetz nach, zwar die ausführende, nicht aber die entscheidende Rolle spielt.

    Hier sind gesetzliche Regelungen womöglich falsch oder zu unkonkret. Doch das Problem ist ja wohl eher eins der Legislative oder Judikative, als eins der Exekutive.

    Wären die Bedenken so offensichtlich oder die Ermittlungsalternative von vornherein so grob falsch gewesen, hätte der Richter die Funkzellenauswertung nicht anordnen dürfen. Dann wäre die Polizei auch nicht befugt oder gezwungen gewesen (die Anordnung hat schließlich keinen empfehlenden Charakter), die Daten auszuwerten.

    Bevor man von Gestasi 3.0 spricht, sollte man vielleicht das Problem aus dem dem richtigen Blickwinkel betrachten.

  12. oldman meint: (28.7.2011 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    …und so zeigt wieder jeder auf den anderen und sagt ich habe doch nur meinen Job gemacht!

    Wie schon in den Kommentaren bei netzpolitik angesprochen: Alle beteiligten Instanzen sägen mit überflüssigen Übereifer an dem Ast auf dem Sie sitzen. Mit weiteren Skandalen dieser Art wird der Weg eines Verwendungsverbots geebnet.
    Das nützt wirklich nur den Rechtsbrechern. Gefährliche Werkzeuge sollten mit Bedacht und nicht nach "ich finde das jetzt nützlich" eingesetzt werden. Als dem Grundgesetzt verpflichtet sollte irgendjemand der judi- oder exekutive mal Fragen ob illegale Methoden das ideale Mittel zur Ermittlung von Straftätern sind.
    Der Korpsgehorsam auf allen Ebenen führt aber leider dazu, dass ehrenwerte Bürger, die diese Probleme ansprechen leider ein Problem mit ihrer weiteren Karriere haben. Immerhin sind "wir" ja die "Guten". Da verbietet sich jede Kritik an den Mitteln.

    Ein Tip aus der frien Wirtschaft an die Staastdiener:
    Wenn man schon so einen Mist baut sollte man sich eine halbwegs vernünftige Ausrede einfallen lassen und die Ergebnisse einer illegalen Maßnahme nicht für Pillepalle nutzen. Die Aktion wäre niemals herausgekommen, wenn die Dresdner Polizei nicht so gierig gewesen wäre. Da nützt es auch nix, wenn man nachher auf jemanden anderen zeigen kann.
    Kurz: Selbst dran doof!!

  13. Herbert meint: (28.7.2011 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    @oldman
    Du bist offensichtlich nicht in der Lage auf die Argumente von Andreas einzugehen. Wenn deine kognitiven Fähigkeiten nicht ausreichen, lass doch die Finger von der Tastatur.

  14. oldman meint: (28.7.2011 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    @Herbert:

    Na da bellt aber ein ziemlich getroffener Hund!
    Wie weit ist es denn mit Deinen Argumenten?

    Naja, dann fangen wir mal an:

    Zitat aus dem Ursprungsposting:
    >es wird völlig unterschlagen, dass die Funkzellenauswertung ihren rechtsstaatlichen Weg gegangen ist.

    Wie ich schon sagte: "nur den Job gemacht".

    >Die Polizei hat weder eigenmächtig noch wider besseren Wissens gehandelt.
    Ach nee? Warum musste dann der der Verantwortliche seinen Posten räumen? Die Begründung dafür muss ja schriftlich fixiert und hinterlegt sein. Soweit zum Thema "eigenmächtig" oder wurde das rechtswidrige Verhalten durch die Staatsanwaltschaft verordnet?
    Als Ausgebildeter Polizist sollte man schon wissen was erlaubt ist und was nicht. Es wurde also durchaus "wider besseres Wissen" gehandelt. Ansonsten bitte zurück auf dei Polizeischule.

    >Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Ermittlungsalternative dem zuständigen Staatsanwalt (da es immer die Polizei heißt: der Staatsanwaltschaft) als Herr des Verfahrens dargelegt.

    Im Klartext: Die Polizei fragt beim Staatsanwalt nach einer solchen Maßnahme und dieser beantragt diese beim Richter.
    Also hat die Polizei damit nix zu tun!?!? (siehe "ich habe damit nichts zu tun").
    Das Wörtchen "Ermittlungsalternative" verschleiert doch nur, dass laut "TINA" gerufen wurde. Welche weiteren Ermittlungsalternativen wurden denn dokumentiert?

    Die illegale Verwendung der Daten in anderen Akten habe ich ja oben schon angesprochen.

    >Von drei beteiligten Instanzen, trifft die Schelte allein die Polizei, obwohl diese dem Gesetz nach, zwar die ausführende, nicht aber die entscheidende Rolle spielt

    Sie hat es aber ursprünglich beantragt! Nach unlauteren Maßnahmen zu rufen und wenn es schief geht zu sagen der Richter hätte es ja genehmigt entspricht nicht gerade Eigenverantwortlichen handeln. Und genau solch ein Handeln muss ich von der Polizei als Organ der staatlichen Gewaltausübung verlangen.

    Und selbst wenn die ursächliche Beantragung korrekt ist, dann ist es alleine die Sache der Polizei dafür zu sorgen, dass die Daten nicht rechtswidrig in anderen Akten auftauchen.
    Hier liegt der Felher also durchaus bei der Polizei.

    >Doch das Problem ist ja wohl eher eins der Legislative oder Judikative, als eins der Exekutive.

    Und wieder einmal Fingerpointing. "ich habe ja nur meinen job gemacht".

    Leider gibt es sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei zu wenig Menschen mit Rückgrat deartige oder andere rechtstaatlich fragwürdige Methoden als solche zu benennen und eine rechtstaatliche Vorgehensweise einzufordern. Viel schlimmer ist, das diese rechtstaatlich verantwortlich handelnden Personen als Nestbeschmutzer beschimpft werden und mit beruflichen Nachteilen rechnen müssen.

    Die Versetzung von Verantwortlichen in diesem Zusammenhang ist ja leider eine ziemliche Ausnahme und dokumentiert ja nur die Größe des Misthaufens, der hier produziert wurde.

  15. maSu meint: (28.7.2011 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    @oldman:
    Sehr gut auf den Punkt gebracht.
    Aber ich denke, es wird einige trotzdem nicht interessieren….

    "…verwirren sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht fest!"

  16. bombjack meint: (28.7.2011 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @Locke:

    [...]Von drei beteiligten Instanzen, trifft die Schelte allein die Polizei, obwohl diese dem Gesetz nach, zwar die ausführende, nicht aber die entscheidende Rolle spielt.
    [...]

    LOL….aber sie spielt die "antreibende" Rolle und Kadavergehorsam ging vor 70 Jahren schon mal tierisch in die Hose…..

    bombjack

  17. bombjack meint: (28.7.2011 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Mist der Beitrag sollte eigentlich an Andreas gehen und nicht an Locke…

    bombjack

  18. Kinki meint: (28.7.2011 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Es gibt in meinen Augen zwei praktikable Herangehensweisen, um dieses "erstmal Daten verwerten und hinterher akademisch über die Rechtswidrigkeit streiten" in den Griff zu bekommen.

    Das Stichwort wurde schon genannt: Die Früchte des verbotenen Baumes.

    Dieses Prinzip des scharfen Beweisverwertungsverbotes haben wir in Deutschland nicht. Dies bedeutet aber, dass die Datenerhebungen umso restriktiver stattfinden müssen. Das Problem hierbei ist, dass man dies in das Bewusstsein so manch 60jähriger Ermittlungsrichter und Staatsanwälte hineinprügeln müsste, und ein Umdenken halte ich dort schlicht für ausgeschlossen.

    Dann bliebe eben noch die Alternative: Der Gesetzgeber müsste die verbotenen Früchte ungenießbar machen. Wenngleich mit der Folge, dass ein kleiner Fehler zu Beginn des Ermittlungsverfahrens einen ganzen Rattenschwanz an Beweisverwertungsverboten nach sich ziehen könnte. Da würden dann wieder die plakativen Fragen kommen: "sollen wir den Mörder sehenden Auges freisprechen, nur weil ein Polizist vor einem Jahr falsch gehustet hat?"

    Ich bin da sehr unentschlossen. Nur in einem bin ich mir sicher: Die momentane Situation ist untragbar. Über den Datenschutz darf nicht nur im Konjunktiv geredet werden … "du hättest aber eigentlich nicht … dürfen, egal, verwenden wir trotzdem, wo wir die Daten schonmal haben."

  19. Thea meint: (10.8.2011 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    Es wurde ein neues Instrument gefunden! Die Hausdurchsuchung:
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