Anwälte wollen Terrorgesetze stärker prüfen

Auch nach der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetzgebung um weitere vier Jahre sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Bundesregierung in der Pflicht, für eine grundrechtsschonende Sicherheitsarchitektur zu sorgen. Die Anwaltsvertretung fordert daher ein Expertengremium zur Evaluierung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen. Dieses Gremium müsse dem Bundestag verantwortlich sein.

Eingriffsbefugnisse, die sich in der täglichen Praxis als nicht erforderlich, ungeeignet, ineffizient oder unverhältnismäßig erweisen, müssen nach Auffassung des Anwaltsvereins zügig zurückgenommen werden. Instrumente, deren Tauglichkeit zur Verbrechensbekämpfung noch völlig offen ist, müssten besonders kritisch betrachtet werden. Dazu zählt der DAV Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

„Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden wirken weit in grundrechtsrelevante Lebensbereiche der Bürger ein. Es ist deshalb nicht nur geboten, die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu halten. Sie müssen auch ständig überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden“, fordert DAV-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer.

Wenn sich der Gesetzgeber schon für eine “experimentelle Gesetzgebung” entscheide, müsse es auch eine kurzfristige Möglichkeit der Rücknahme oder Nachbesserung geben, meint Ewer. „Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass es zwischen Staaten mit (z. B. Irland) und ohne Vorratsdatenspeicherung keine Unterschiede im Kriminalitätsaufkommen und – wenn überhaupt – nur marginale Unterschiede in der Aufklärungsquote (insbesondere bei schweren Verbrechen) gibt.” Somit sei die Vorratsdatenspeicherung auf Grundlage der geltenden EU-Richtlinie sachlich überholt.

Auch die Wirksamkeit der Online-Durchsuchung ist nach Auffassung des DAV zweifelhaft. Laut Bundesregierung sind im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts bislang in keinem Fall aus einer Online-Durchsuchung gewonnene Informationen als Beweismittel vor Gericht verwendet worden (BT-Drs. 17/6079).

Die Anforderungen an eine ausgewogene und unabhängige Evaluation zu stellen sind, hat der DAV in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Das Eckpunktepapier ist hier veröffentlicht.