Werktägliche Betriebsamkeit
Automatenvideotheken müssen in Baden-Württemberg sonn- und feiertags geschlossen bleiben. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschieden.
Der Kläger betreibt seit Mai 2006 in Achern eine Automatenvideothek. Dort konnten an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr DVDs über einen Automaten entliehen werden. An Sonn- und Feiertagen wurden DVDs vollautomatisch vom Automaten abgegeben und angenommen. Die Registrierung von Kunden findet nur an Werktagen statt.
Nachdem seinen Automaten eine Sonn- und Feiertagsruhe auferlegt wurde, klagte der Betreiber. Er machte geltend, in seiner Videothek werde nicht “gearbeitet”, deshalb könne der Betrieb nicht gegen das Feiertagsgesetz verstoßen. Außerdem sei der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil eine Automatenvideothek nicht anders funktioniere als ein Geld- oder Zigarettenautomat.
Der Verwaltungsgerichtshof bejaht dagegen das Verbot. Nach § 6 Abs. 1 des baden-württembergischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.
Eine solche öffentlich bemerkbare Arbeit stellt nach Auffassung des Gerichts auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von DVDs dar. Selbst wenn der Mietvorgang ohne Mitwirkung von Personal im Inneren eines Ladengeschäfts ablaufe, handele es sich um einen typisch werktäglichen Lebensvorgang, der geeignet sei, die Sonntagsruhe zu beeinträchtigen.
Werktägliche Betriebsamkeit werde nicht nur durch die Mitarbeiter in den Geschäften, sondern auch durch die Kunden ausgelöst. Der Begriff der Arbeit im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes setze keine menschliche Leistung voraus. Eine solche Auslegung hätte in Zeiten zunehmender Technisierung und Automatisierung der werktäglichen Arbeiten sonst die völlige Aushöhlung des Sonntagsschutzes zur Folge.
Der Betrieb einer Videothek lasse sich auch nicht mit einem gewandelten Freizeitverhalten der Bevölkerung rechtfertigen. Zwar dienten die vom Antragsteller vermieteten DVDs auch dem Freizeitvergnügen seiner Kunden an Sonn- und Feiertagen. Sie müssten zu diesem Zweck aber nicht notwendigerweise auch an diesen Tagen entliehen werden.
Die Vermietung von DVDs diene auch nicht der Deckung eines an Sonn- und Feiertagen bestehenden Publikumsbedarfs an Ort und Stelle, sie unterscheide sich dadurch von Darbietungen eines Kinos, Theaters oder von Museen.
Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor, weil die „ladenähnliche“ Automatenvideothek des Klägers weder einem Waren- noch einem Bankautomaten vergleichbar sei.
Info: In den Bundesländern Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist der Betrieb von Videotheken an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Die Regelungen enthalten meist zeitliche Einschränkungen (z.B. ab 13.00 Uhr) und nehmen zum Teil bestimmte gesetzliche Feiertage aus.
Urteil vom 15. August 2011, Aktenzeichen 9 S 989/09
Ich werde jetzt dann also Klage erheben, gegen die Öffnung des Zigarettenautomaten an der Straßenecke. Der soll gefälligst auch nachts und am Wochenende geschlossen haben.
Und der Luft-Automat von AirServ an der Tanke auch. Automaten brauchen schließlich auch mal nen freien Tag, zur Erholung. Genauso mit Fahrkartenautomaten und Kondomautomaten. Alles zumachen, am kirchlichen Feiertag.
Lieber VGH, wenn dieses Gesetz so ergeht, dann haben wir bald Schwierigkeiten, uns zu rechtfertigen. Weil wir einfach lächerlich sind, hier im Schwabenland.
Wow, neben der Islamisierung der Gesellschaft jetzt ein neuer Trend: Analoge Anwendung der Regeln über den Sabbat bei orthodoxen Juden aufs deutsche Feiertagswesen. Wenn das der Sarrazin erfährt, gibt's das nächste Buch … nach abendländisch-christlicher Dogmatik ist der Feiertag ja eigentlich um des Menschen willen da und nicht umgekehrt.
Ansonsten schon mal Glückwunsch allen Online-Anbietern solcher Filme!
Oh je, das ist dann wohl die Art von Gericht, die am liebsten Onlineshops an Sonntagen schließen möchte, oder? Ob der Richter weiß, dass es inzwischen Onlinevideotheken gibt, die auch Sonntags streamen?
Das eine Automatenvideothek mit einem Zigarettenautomaten nicht vergleichbar sei: akzeptiert. Aber die Ähnlichkeit zu einem Warenautomat im Bahnhof ist doch nun schon sehr, sehr deutlich.
Und überhaupt, das Gericht beruft sich darauf, dass durch eine Automatenvideothek der "Sonntagsschutz" ausgehöhlt werde. Aber wer wird denn da überhaupt "geschützt"? Doch höchstens der Videothekenkunde vor sich selber.
Revision?
Das erinnert mich an so eine Kekswerbung, in der die Mutti ihren Sohn fragte, ob E-Mails auch am Sonntag zugestellt werden ;)
Sehr fadenscheinige Argumentation des Gerichts. Ich wage es sogar mal zu bestreiten, dass das Verleihen von DVDs eine typische werktägliche Aktivität ist, vielmehr dürfte der Schwerpunkt wohl gezielt auf das Wochenende fallen.
Analog müssten sich nun wohl Amazon, Online-Videotheken und jeglicher Automatenbetrieb von Zigaretten- bis Geldspielautomat auf die selben Beschränkungen einstellen. Schließlich "hätte in Zeiten zunehmender Technisierung und Automatisierung der werktäglichen Arbeiten sonst die völlige Aushöhlung des Sonntagsschutzes zur Folge."
Ich hab jetzt keine Ahnung, wie teuer solche DVD-Ausleihe ist, aber ich bin mir sicher: "Samstag abend DVD geholt -> Sonntag morgen zurück" ist deutlich billiger als dann erst am Montag zurückbringen, weil man nicht vorher an den Automat kommt. Also lieber Samstag abend streamen anstatt ausleihen. Narf.
naja egal.
Dann leihe ich mir das halt bei iTunes.
@Randalf: "Aber wer wird denn da überhaupt "geschützt"?"
Sagt doch der Begriff schon: Der Sonntag.
Was will man auch von einem Bundesland erwarten, in dem Supermärkte zwar bis 24 Uhr geöffnet sind, aber ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen.
Was genau unterscheidet denn einen DVD-Automaten von einem „Warenautomaten“?
Ich faende es mal cool, wenn nun jemand gegen Zigarettenautomaten klagen wuerde. Nach der Logik des Gerichts sollten diese ja dann auch ueber das Wochenende geschlossen bleiben…
Richtig so ;-)
Denn schließlich sagt das dritte Gebot: "Du sollst den Feiertag heiligen".
Es kann ja nicht sein, dass so skrupellose Geschäftemacher und DVD-Verleiher hier arme Seelen verführen Gottes Gebote zu brechen.
\ironie off
@xyz: Zumindest in unserer Videothek kostet genau aufgrund der erzwungen Schließung am Sonntag die Ausleihe von Samstagabend bis Montagmorgen nur soviel wie von Montagabend auf Dienstagmorgen, usw., sprich nur 1 statt 2 Tage. Insbesondere bei Serien ist das enorm praktisch, da man diese meist eh nicht an einem Abend durchgucken kann.
deus vult!
Dann müssen sich die Pfaffen halt schon am Samstag den Porno ausleihen den sie sich am Sonntag zusammen mit ihren minderjährigen "Schützlingen" auschauen wollen.
Die Sonntagsruhe ist doch nur die vorletzte Bastion der Kirche.
@Randalf:
Und, pssst nicht so laut! Sonst kommt wirklich noch einer auf die Idee und fordert Öffnungszeiten für das Internet.
Mo-Do 6:30 – 17:30
Fr 7:30 – 13:00
Sa 9:30 – 13:00
Pausen: Werktäglich 9:00-9:30 u. 13:00-13:00
Eine Trennung von Staat und Kirche, wie sie seit der Weimarer Republik auf dem Papier besteht, müßte endlich einmal in der Realität vollendet werden. Erst nach der nächsten Revolution möglich?
@ Tom Gerstner
Gegenüber der Zeit vor etwa fünf Jahren gibt es ja kaum noch Zigarettenautomaten. Mir fällt jedenfalls kein einziger ein (an etlichen Stellen, wo früher welche waren). Die haben diese kranken Bürokraten also bereits erfolgreich eliminiert.
Wie wäre es mit einem 6wöchigen Pflichtpraktikum für alle Richter? Einmal pro Jahr, irgendwo in der realen Welt.
ich hab so ein paar bedenken, ob die gleichsetzung von "arbeit" und "werktäglicher betriebsamkeit" mit der wortlautgrenze vereinbar ist.
wenn arbeit verboten ist, geht es schließlich nicht darum, die ruhe am sonntag zu schützen, sondern darum, den arbeitnehmern die ruhe und den kirchenbesuch am sonntag zu sichern. wenn aber niemand tut, wird niemand in seinem schutz beeinträchtigt.
schließlich gibts ja kaum nen unterschied, ob ich um den block gehe, um meinen hund auszuführen oder ob ich dabei noch eine dvd mitnehme.
da wär mal ne verfassungsbeschwerde angebracht.
Und ich dachte, so einen Blödsinn schafft nur ein Amtsgericht. OMG
Welcher Schutz würde denn mit Automatien umgangen werden? Das der arbeitenden Bevölkerung sicher nicht, die ärgern sich und können sich nicht bequem mit ein paar DVDs entspannen.
Die Sonntagsruhe schützt die Arbeitnehmer und das ist hier gegeben.
werkträgliche Betriebsamkeit an Sonntagen (Oxymoron)! und Sonntagsruhe (als Schutz von Arbeitsnehmern) als Begründung für ein Automatenverbot zu verwenden legt mir den Schluß der Einnahme stark berauschender Mittel nahe.
Kann mal jemand aus BW nachschauen, ob man am Sonntag in den Vorräumen der Banken und Sparkassen Geld und/oder insbesondere auch einen Kontoauszug aus den Automaten bekommt? Oder ob man gar Überweisungen am Automaten tätigen kann?
Insbesondere so ein Kontoauszug kann ja die Ruhe des Tages massivst beeinträchtigen.
Ein weiterer Sargnagel ins Videothekengeschäft. Sobald jemand sowas wie Netflix in Deutschland auf die Beine stellt haben wir wieder jede Menge freie Ladenflächen für Starbucks und Co…
@Jemand:
Zu spät!
Die Idee mit den Öffnungszeiten für's Internet hatten unsere Politiker schon längst:
http://www.piraten-thueringen.de/Thüringen%20beschließt%20Öffnungszeiten%20für%20das%20Internet
Langsam verstehe ich, warum die Berliner so ein Problem mit ihrer Schwabenplage haben ;-):
http://www.tagesspiegel.de/berlin/taeter-nennt-schwabenhass-als-motiv/4529054.html
@Mithos: Das Stichwort "Gleichbehandlung" ist sicherlich ein guter Ansatzpunkt für eine erneute Klage, auch wenn dies das VGH schon zurückweist. Ich wohne gegenüber einer Bank und vermag kaum einen Unterschied zwischen Werktag und Sonntag bezüglich der Betriebssamkeit auszumachen. Auch beim Postamt um die Ecke mit Band-SB Vorraum, Briefmarkenautomaten und Paketautomaten-station vermag ich keinen Unterschied zur Automatenvideothek herzustellen.
Man muss sich auch mal die bizarre Situation in einer Innenstadt vorstellen – die automatisierte Videothek muss geschlossen bleiben weil "öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten [sind], die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen." während nebenan im Strassencafe oder Biergarten ordendlich die Gläser und die Kasse klingeln, bei der Post fleissig Pakete verschickt und Porto gekauft wird und bei der Bank die übliche Betriebsamkeit herrscht.
Haben im Schwabenland an Sonn- und Feiertagen auch Burger King etc geschloßen? Die Burger braten sich ja auch nicht alleine.
@ Christian
Leider kenne ich kein Postamt, das sonntags oder überhaupt nur außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich ist (ich rede auch nur vom Vorraum mit wichtigen Geräten). Im Gegenteil: Ich bin seit Jahrzehnten Postbank-Kunde, kenne aber keine Postbank-Kontoauszugsdrucker, die frei und zu möglichst allen Zeiten zugänglich sind. Das unterscheidet ja gerade die Postbank negativ von nahezu allen normalen Filialbanken.
Wo genau ist denn dieses ominöse Postamt?
Es mag zwar sein, dass ein Geldautomat nicht Ladenähnlich ist, aber was ist mit den Überweisungsterminal? Was ist mit Onlinebanking?
@anonym
In Ilmenau ist der Vorraum der Post frei zugänglich.
@anonym: Die Weimarer Republik war laizistisch, die BRD ist es nicht. Eine Trennung von Staat und Kirche existiert hier noch nicht einmal auf dem Papier (im Gegensatz zu fortschrittlicheren Ländern wie der Türkei…).
"öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen."
Dieses scheiss Glockengeläut können die katholischen Evangelisten dann auch mal einstellen!!
Mit der Begründung kann man auch Bus und Bahnverkehr verbieten, da an den WEs duch den Verkehr an den Haltestelle u.u sogar noch mehr Verkehr als als in der Woche entstehen kann.
mfg
Ralf
@ Autolykos
Da habe ich aber schon, bezüglich Deutschlands, Gegenteiliges gelesen (was ja grundsätzlich aber nicht stimmen muß). Ich glaube, die halbwegs offizielle Version ist, daß die Trennung von Staat und Kirche in der Bundesrepublik besteht, daß sie aber in der Praxis (leicht) eingeschränkt ist.
Wie offiziell, also von Seite der Politik, immer in dieser Frage gelogen wird, sieht man ja gut daran, daß eine Verquickung von Politik und Kirche strikt geleugnet wird, während bei Staatsakten in der Kirche (aber auch außerhalb) die Cliquen dicht beinander sitzen.
Sicherlich müssen wir über die Feinheiten hier nicht streiten. Ich als Atheist finde jedenfalls etliches anstößig, was hier so passiert.
An Sonn und Feiertagen bleibt ja immer noch bittorent,
die haben immer auf und preiswerter ist es auch.
Rot-grün wird in Baden-Württemberg noch eine ganze Reihe Gesetze und Verordnungen aus der Hinterlassenschaft 60-jähriger CDU Herrschaft entsorgen müssen.
@Gerhard:
Na hoffentlich gibt es dann keine Massendemos gegen die nötige Jura-Sondermülldeponie. :o)
@anonym:Ich kenne einige. Zum Beispiel in Osnabrück am Bahnhof und in Münster am Domplatz und am Bahnhof.
http://standorte.deutschepost.de/Standortsuche (Filiale aussuchen, dann -> Leistungen -> SB-Einrichtung )
was ein Tor… Wegen des "ladenartigen" Erscheinungsbildes werden dann wohl in Zukunft zwar keine öffentlichen Zigarettenautomaten mehr geschlossen, aber wie wärs mit Kondom- und Zigarettenautomaten in der Kneipe oder mit EC-Automaten an Flughäfen?
"Urteil vom 15. August 2011"?
Da war wohl ein Richter sauer, dass Mariä Himmelfahrt in BW kein Tag im Sinne der "Sonn- und Feiertagsruhe" ist.
@Christian: Den letzten Satz streichen, die "SB-Einrichtung" sagt nichts über die sonntägliche Zugänglichkeit aus. Die genannten Filialen (und ihre 24/7 zugänglichen Geräte) kenne ich aber persönlich.
Also über manche Entscheidungen muss man sich doch sehr wundern.
Mit ein paar schwachen argumentativen Tricks kann man einen DVD-Automaten vielleicht von einem Zigarettenautomaten oder Getränkeautomaten unterscheiden, weil hier eine Dienstleistung mit festem vertraglichem Kundenverhältnis ausgeübt wird und eben nicht NUR ein Verkauf stattfindet.
Doch inwieweit unterscheidet er sich dann von dem oben erwähnten Bankautomaten oder aber einer DHL Packstation? Vor allem letztere kann zumindest ich nicht in Ihrer Funktionsweise von einem DVD-Automaten unterscheiden. Einfach grotesk, diese Entscheidung!
In diesem Sinne…
Kann mir jemand erklären, warum ich hier (Kiel) am Sonntag (und feiertags), genau wie an jeden anderen Wochentag auch, in die Videothek latschen kann und mir einen Film ausleihen kann, wenn jemand in BW sich nicht einmal an einem Automaten einen Film holen darf. In meiner Videothek arbeiten auch am Sonntag echte Menschen und man muss an keinen Automaten gehen.
Typisch sozialistische Lebenswelt: Anderen vorschreiben, ob und wann sie etwas tun dürfen, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein Recht eines anderen eingeschränkt wird.
Die Frage der Vergleichbarkeit von Automaten mal außen vor gelassen – dieses Gesetz zum Schutze des Sonntags/der Sonntagsruhe hat ja wie vom Richter auch ausgeführt, den Zweck "typisch werktägliche Lebensvorgänge, die geeignet sind, die Sonntagsruhe zu beeinträchtigen", zu unterbinden.
Wie sieht es den aber dann mit dem Betrieb von Tankstellen und Bäckereien (nicht Cafe's) aus? Dort arbeiten tatsächlich richtige Menschen und nicht nur ein Automat täuscht Betriebsamkeit vor.
Und sowohl tanken als auch Brötchen kaufen kann man an einem Werktag erledigen.
Kaum ein Arzt oder Feuerwehrmann oder Museumsführer dürfte sonntags einen solch weiten Arbeitsweg haben, dass er zwischendurch tanken müsste und alle anderen sind nur zu ihrem Freizeitvergnügen unterwegs – in meinen Augen also vergleichbar mit DVD gucken. Und wenn der Richter bei DVD's verlangt, sich an einem Werktag zu bevorraten, dann kann man das beim Tanken doch ebenfalls so fordern.
Trotzdem bin ich z.B. strikt gegen Einkaufen am Sonntag. Nicht weil ich um den sonntäglichen Gang zur Kirche bange, sondern weil mMn der Sonntag als Ruhetag ein allgemeiner kultureller Wert ist, der uns von den Tieren, die tagtäglich ihr Futter "erkämpfen" müssen, unterscheidet. Einkaufen am Sonntag wäre für mich da nur der erste Schritt, im nächsten könnte man dann nämlich auch erwarten sonntags sein Auto anzumelden, einen Perso zu beantragen etc.
Mich stört in diesem Fall lediglich diese Scheinheiligkeit mit irgenwelchen an den Haaren hebeigezogenen Argumenten den einen zu verbieten was den anderen wie selbstverständlich erlaubt ist.
Ich weiss ja nicht, was werktaegliche Betriebsamkeit ist, aber ich mach Samstag/Sonntag einen Groszteil meiner Hausarbeit, weil ich die Woche ueber nicht dazu komme. Dreht mir jetzt der Energieversorger den Strom ab, damit ich Sonntags nicht Waesche waschen kann?
Ich hoffe, dass diese verdammten, religiös bedingten Feier- und Ruhetage endlich mal ein Ende haben.
Die Menschen müssen endlich lernen, dass eine Volkswirtschaft nicht schlafen darf. Im Werk wird schließlich auch nachts und Sonntags gearbeitet. Wo bleibt da denn die Konsequenz?
Jeder Moslem soll seine Propheten haben, jeder Christ sein Kruzifix. Aber die sollen aufhören mir damit auf die Eier zu gehen. Ich bin mal gespannt, ob normale Menschen irgendwann genauso geschützt werden wie die Gläubigen. Wenn ich mich morgens um 6 ans Fenster stelle und meine Lieder träller, wie schnell fliegt mir da ein Schuh vor den Kopf? Oder wenn ich den Menschen verbiete Montags zu arbeiten, weil ich den Tag per se nicht mag?
Zum Glück stirbt die Religion aus, dann sind wir einige Probleme leichter.
bei einer Klassenfahrt vor 20 Jahren in die Niederlande war die (von außen zugängliche!) Flaschenrücknahme (Pfand) am Supermarkt sonntags auch geschlossen. Weil das ja sonst Arbeiter ersetzen würde oder sowas.
Von daher wundern mich solche Entscheidungen nicht und sind auch nicht notwendigerweise Deutschland-spezifisch.
Unnötig, unsinnig und (mit Verlaub) dumm. Mehr fällt mir hierzu nicht ein.
Ich bin dann mal weg…
…aus BaWü.
Würde zwar auch wegziehen, wenn Automatenvideotheken am Sonntag noch offen haben dürften, aber was hier im Ländle so passiert kotzt mich immer mehr an.
Mit meinen Steuern will ich das nicht noch mitfinanzieren. Bald kann man ne Mauer um BaWü ziehn und hat dann das größte Altersheim der Welt.
@anonym:
@ Autolykos, @ anonym,
abgesehen davon, dass die Sonntagsruhe ein Verfassungsgut ist (Art. 140 GG i.V. mit Art. 139 WRV) und das BVerfG zuletzt 2008 (?) diese ausdrücklich bekräftigt hat, ist die hier besprochene Videotheken-Entscheidung durchaus zu problematisieren. Automaten haben die "seelische Erhebung" des Sonntagsschutzes nicht nötig. So wird die Entscheidung auf das angestaubte BW-Feiertagsrecht zurückzuführen sein.
Nachvollziehbarer wird sie dadurch nicht.
Aber Sie schimpften ja – bei diesem Thema sehr originell! – auf die Kirche.
Weder die Weimarer Republik, noch die Bundesrepublik waren bzw. sind ein laizistischer Staat. (Überhaupt müsste man den Laizismus-Begriff hier einmal erst definieren.)
Es stellt sich außerdem die Frage, ob das kooperative Verhältnis von Weltanschauungsgemeinschaften und Staat nicht eher im Staatsinteresse liegt, als ein konfrontatives.
Das Verhältnis zwischen Weltanschauungsgemeinschaften, wie etwa den Kirchen, und dem Staat wurde in der Weimarer Republik und wird in der BRD auf Grundlage derselben Verfassungsartikel geregelt. Für die legendäre und oft fehlverstandene "Trennung von Staat und Kirche" ist dies einzig und allein der Satz "Es besteht keine Staatskirche" (Art. 140 GG mit Art. 137 WRV). Ich sehe nicht, wo es hierzulande eine Staatskirche geben soll.
Eine weitergehende Trennung ist nicht möglich, wenn hier gemeint ist: Abschaffung des Religionsunterrichts (Art. 7, Abs. 3 GG), Säkularisierung (Säkularisierungsverbot Art. 140 GG mit Art. 138 WRV) Abschaffung der kirchlichen Arbeit in Gefängnis und Armee (Art. 140 GG mit Art. 138 WRV) und anderes mehr.
Schließlich ist zu fragen, ob das deutsche Modell der sog. "hinkenden Trennung" von Staat und Weltanschauungsgemeinschaften nicht in einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft angemessener ist, als die einseitige Bevorzugung der laizistischen Weltanschauung.
Der weltanschaulich neutrale Staat darf nicht einseitig die laizistische Weltanschauung zuungunsten nicht-laizistischer Weltanschauungen durchsetzen. Er verlöre so seine Neutralität.
Nur die weltanschauliche Pluralität wird m.E. dem staatliche Neutralitätsgebot gerecht.
Wenn nur eine Weltanschauung staatlicherseits absolut gesetzt wird, entsteht (bei religiöser Weltanschauung) eine Staatskirche oder (bei laizistischer Weltanschauung) eine Staatsideologie.
Mit staatlicher Neutralität wäre beides nicht vereinbar.
Noch einen schönen Abend!
So? Dann stellen bitte auch alle Tankstellen und Supermärkte in Bahnhöfen und an Raststätten den Verkauf von "Reisebedarf" (incl. Tiefkühlpizza und Grillkohle) ein.
Schließlich muss auch dieser nicht notwendigerweise am Tag der Reise gekauft werden.
Und dabei dachte ich, Loriot wäre heute gestorben…
Dämliches Urteil mit dämlichen Hintergrund. Warum um alles in der Welt wird das nicht endlich abgeschafft. Ich will rund um die Uhr einkaufen können, verdammt.
Meine Frau hat unser Kind am Sonntag zur Welt gebracht. Die Hebammen kümmern sich nicht um werktägliche Tätigkeiten. Ob's regnet oder schneit, ob Vollmond ist oder nicht. Kinder kommen wenn s'e komme' wollen. Da kann der Staat noch so sehr in die Freiheit der Bürger eingreifen und den Sonntag zum Feiertag machen.
Zum Glück haben wir aufgrund der historischen Entwicklung Deutschlands einen Föderalismus. Da braucht der lokal unfreie Bürger nur über die Landesgrenze zu gehen, um auch mal am Feiertag im eigenen Lande im anderen Lande von der werktäglichen Tätigkeit beglückt zu werden. Schon Luther oder Michael Kohlhaas nutzen diese "Freiheiten". Aber nun kommt ja der Supra-Staat EU und aus ist es mit dem viel beklagten und wenig gelobten Flickenteppich. Berliner Schulen für alle sozusagen, Zentralstaat samt Überwachungsorganen inklusive
…nun ja, die Grünen waren die einzigen, die im Wahlkampf eindeutig gegen das Alkoholverkaufsverbot ab 22.00 Uhr Stellung bezogen haben – mal sehen, wie lange es noch hält. Bei der Gelegenheit dürfte dann die "Sonntagsruhe" gleich mit entsorgt werden. Immerhin hat es eine kleine (Bad-)Gemeinde in Südbaden inzwischen geschafft, die Mittagsruhe im Ort nicht mehr durch Schranken am Ortseingang zu erzwingen ….
Ist der Bankautomat, an dem man Überweisungen tätigt oder sonstige Aufträge erteilt nicht auch ein werktägliches Schreckgespenst, dass den Sonntag samt Kirchgang (und sei es nur für die Kollekte) gefährdet. Liebe Richter am Verwaltungsgericht: Ihr seid peinlich! Onlinebanking ist demnächst nur noch Mo-Fr von 8 bis 22 Uhr möglich?
Ich lach mich schlapp!
@Randalf: am Bahnhöfe gibt es doch immer Ausnahmeregelungen für Reisebedarf. Also dürfte dort auch ein Automatenvideothek geöffnet haben, weil ich im Zug immer gerne Video schaue, damit es mir nicht langweilig wird. Oder?
@Tom Gerstner: noch schöner wäre es, wenn jemand mal gegen Kondomautomaten vorgehen würde. Bitte am Sonntag auf Sex verzichten Herr Müller, oder was?
@Barmen V: Mir ist nicht an einem konfrontativen Verhältnis zwischen Kirche und Staat gelegen. Eher "wir machen unser Ding, und ihr eures". Religion ist Privatsache und Politik ist öffentlich – die beiden zu mischen war noch nie eine gute Idee.
Wenn Eltern ihre Kinder in (einseitigen) Religionsunterricht schicken wollen, können sie das gerne in ihrer Freizeit tun (solange sich alles im gesetzlichen Rahmen bewegt natürlich – bei durchgeknallten Sekten und Fundamentalisten kann man über Einschränkungen diskutieren), aber religiöse Indoktrination von Kindern sollte nicht aus Steuergeldern bezahlt werden. Religionsunterricht in Schulen sollte alle Religionen neutral nebeneinander betrachten und zwischen Religionen gemischt sein.
Dito für die Feiertagsregelungen – die sollten dem Schutz der Arbeitnehmer und kleinerer Betriebe dienen (und vielleicht der Anwohner, wenn es Lärm verursacht). Wenn es damit keinen Konflikt gibt, hat sich niemand einzumischen. Dem Gericht kann man das nicht ankreiden, das Gesetz ist eindeutig – das Gesetz ist das Problem.
"Der Begriff der Arbeit im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes setze keine menschliche Leistung voraus."
Endlich begreifen auch Juristen, dass Arbeit Kraft mal Weg ist und nichts mit Schweiss auf der Stirn oder Entgelt zu tun hat.
Das erinnert mich an meiner Jugend auf ein streng christliches Dorf. Da wurden am Samstagabend alle Verkaufs-Automaten geleert (Bankautomaten gab es damals noch nicht). Nicht wegen eines Verkaufsverbots übrigens, sondern um die Bürger für sich selber zu schützen. Das ausgeben von Geld zu anderen Zwecke als das Einwerfen in den Klingelbeutel wurde nämlich als Sünde betrachtet von der mehrheitlich christlichen Gemeinderat.
Um es nochmal etwas plakativer auszudrücken: Wir lassen die Christen Sonntags in der Kirche machen was sie wollen, also können die auch uns Atheisten Sonntags in der Videothek machen lassen was wir wollen.
(Wobei ich mich mehr als Agnostiker denn als Atheist sehe, aber das sind Haarspaltereien. Ich kann Religion in Ruhe lassen, solange sie mich in Ruhe lässt.)
ist ja schon alles gesagt.
Wir brauchen mehr solche Urteile – das foerdert die Harmonie im lawblog^^
@23 Spinzessin: und das Bundesamt fuer Steuern hat Oeffnungszeiten fuer sein Internet schon implementiert:
http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/
@29 Autolykos: ich hab mal vor ein paar Jahren das Grundgesetz gelesen mit dem Blickwinkel auf weltanschauliche Neutralitaet.
Die scheitert schon an den ersten zwei Worten der Praeambel.
@Quacksilber: Soso, Kraft mal Weg also. Aber da ich hier nicht noch mehr Haar spalten will, nur eine Frage: Was kann denn die Juristerei oder gar der Volksmund dafür, dass die Physik diesen Begriff so definiert hat? Und warum ist es ihnen verboten, den Begriff in seiner ursprünglichen Bedeutung zu verwenden?
Ich fand Bert war sowieso immer der spießige.
In Baden-Würtemernie wäre das nicht passiert!
@Verkehrsteilnehmer:
Ich gehe sogar noch weiter. Was ist denn eigentlich mit den Cannstatter Wasen? Die finden auch am Sonntag statt – und da arbeiten nachweislich Menschen, und sie stören letztlich die Sonntagsruhe. Ebenso die Bundesligaspiele vom VfB Stuttgart, TSG Hoffenheim, SC Freiburg und Karlsruher SC – auch die stören ganz erheblich die Sonntagsruhe. Wie auch Freibäder. Aber noch viel mehr stört doch der Flugverkehr! Auch die Öffnung von Museen am Sonntag ist überflüssige Störung der Sonntagsruhe!
Eigentlich müsste man gegen all diese Veranstaltungen am Sonntag klagen und sie gerichtlich verbieten lassen.
Wie ist es eigentlich mit Bordellen? Dürfen diese an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben?
@a.n:
Die physikalische Definition ist die einzig richtige.
Z. B. die des Arbeitsmarktes nimmt als Definition die Entgeltzahlung (Arbeitslose) und schliesst damit unbezahlte Hausfrauenarbeit aus. Auch reiche Rentiers oder Erben sind nicht arbeitslos. Das ist alles sehr inkonsequent, obwohl, dem Namen nach, der Arbeitsmarkt die beste Definition liefern müsste. Auch frühere Volksmunddefinitionen sind falsch (Mühsal und Plage). Arbeit kann auch sehr angenehm sein.
Arbeit ist Kraft mal Weg unabhängig von sozialem oder privatem Nutzen.
@Quacksilber: Das ist doch Schwachsinn. Je nach Kontext hat ein Begriff eben unterschiedliche Bedeutungen.
Gestern, beim Einseifen unter der Dusche, fiel mir plötzlich wieder ein, was Deutschland zugrunde richtet:
Der Föderalismus in seiner jetzigen Form!
Was das mit diesem Fall zu tun hat? Man lesen den letzten Absatz, in dem die Bundesländer genannt werden, die den Betrieb von Videotheken an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausdrücklich gesetzlich zulassen.
Naja, und die an den Haaren herbei gezerrte Begründung (man hört sieförmlich schreien vor Schmerz) der Richter, ist so "weltfremd", dass man sich fragt, ob sie möglicherweisenoch im 18. Jahrhundert auf einem Schwarzwaldhof leben.
@anonym:
[...Eine Trennung von Staat und Kirche, wie sie seit der Weimarer Republik auf dem Papier besteht, müßte endlich einmal in der Realität vollendet werden. Erst nach der nächsten Revolution möglich?...]
FullACK (oder: 100%ige Zustimmung) !
Und die Welt lacht wieder über Deutschland.
Erklär mal einem Spanier, was "Ladenschlussgesetz" bedeutet…
"werktägliche Betriebsamkeit" ist also geeignet "die Sonntagsruhe zu beeinträchtigen" mach demnach die "seelische Erhebung" der Bevölkerung unmöglich. Aha. Sind die Paragraphenreiter mal wieder unterwegs?
Welcher Teil der Bevölkerung erhebt sich seelisch weniger hoch, wenn jemand einen Automaten in einem geschlossenen Raum frequentiert? Stehen die da Schlange und prügeln sich um den Zugang?
Ich seh nicht viel seelische Erhebung in meiner Stadt. Die strenggläubigen Geißler welche, um Buße zu tun in Sonn- und Feiertäglichen Prozessionen durch die Straßen ziehen, haben noch nie geäußert, dass die paar Leute, die sich verstohlen in das Leihkabinett begeben, die Qualität des Hochamtes oder der Ketzerverbrennung in erheblichem Maße herabgesetzt haben.
Da aber das Gericht sich hier offenbar bemüßigt fühlt horrenden Schaden von der Bevölkerung abzuwenden muss es wohl so sein, dass mir die erforderliche Einsicht in die von jedem modernen Geist unbeeindruckte deutsche Volksseele fehlt. In diesem Falle sehe ich meinen Fehler ein und fordere selbstkritisch folgendes:
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen möge der Gesetzgeber eine totale Ausgangssperre verhängen, Ausnahmen gelten für den direkten Weg vom Wohnort zur Kirche, wahlweise zur Kreuzigung/Steinigung sowie für Inquisitoren, die an diesen Tagen das gesamte öffentliche Leben, die Straßenverkehrsregelung und die Strafverfolgung übernehmen. Darüber hinaus hat das Internet an diesen Tagen zu schließen. Ausserdem ist eine Gedankenpolizei und eine Glaubenskontrolle einzuführen. Wehe dem Individuum, dass sich an diesen Tagen nicht seelisch erhebt.
Darf ich an dieser Stelle für eine Revision plädieren bei der das höchste zuständige Gericht (nicht das jüngste Gericht) unabhängig vom Urteilsspruch den Gesetzgeber mal auffordert in unserem Jahrhundert und unserer pluralistischen Gesellschaft anzukommen und die christlich fundamentalistische Feiertagsregelung in deutschen Landen auf den Abfallhaufen der Geschichte zu entsorgen?
Le Marquis
Interessant, wie hier gegen Sonn- und Feiertage argumentiert wird. Klar, bei Automaten wie hier sehe ich die Regelung in BW auch als nicht sinnvoll. Allerdings bin ich, obwohl nicht wirklich christlich, froh darüber, dass es hin und wieder mal Feiertage zum verschnaufen gibt. Übrigens auch der Sonntag stammt von der Kirche und der würde dann ebenfalls abgeschafft werden. Bin mal gespannt, wie viele gerne 365 Tage im Jahr arbeiten möchten. Ich würde es nicht wollen und bin dankbar für solche Regelungen. Auch weil ich selbst nicht an Werktagen bis 24 Uhr arbeiten möchte, gehe ich spätestens bis 20 Uhr einkaufen. Habe ich es bis dahin nicht geschafft, dann habe ich eben Pech gehabt.
Es ist einfach nur Heuchlerei, solche Ladenöffnungszeiten zu verlangen, selbst aber diese Leistung nicht bringen zu wollen. Die Welt kann von mir aus über Deutschland lachen, es interessiert mich schlichtweg nicht. Ich finde es schön, dass man hier noch Zeit für Familie und Freunde hat, während in anderen Ländern teilweise zwei Jobs nicht zum Überleben reichen.
@Der andere Jens:
Ganz einfach:
Ladenschlussgesetz bedeutet in NRW zum Beispiel, dass die meisten Läden sonntags in der Regel geschlossen bleiben müssen. Von Montag bis Samstag dürfen sie rund um die Uhr öffnen.
Ich denke, ein Spanier versteht das sofort und wundert sich nicht sonderlich darüber.
@Ben: Das ist doch alles nur halbwahr. Die Feiertage lassen sich ohne weiteres durch eine Regelung im Arbeitszeitgesetz ersetzen. Mann muss nur hineinschreiben, dass jeder Arbeitnehmer mind. einen freien Tag in jeder Woche haben muss. Oder man erhöht die Zahl der gesetzlichen Urlaubstage um das Sonn- und Feiertagsäquivalent. Kann man gerne auch in die Verfassung schreiben, fänd ich prima.
Jetzt muss mir mal einer erklären, wie sich diese Betonkopfregelungen rechtfertigen lassen. Mit Religiösitiät? Wohl kaum ein geeignetes Argument. In den USA wird rund um die Uhr geöffnet und gearbeitet. Dem Fanatismus in den USA steht das nicht entgegen. In Spanien ist man auch sehr viel religiöser als in Deutschland. Und, gibt es da entsprechendes Rechtsgut?
La Marquis
@Le Marquis: Okay, so herum habe ich das noch nicht betrachtet und so herum würde ich es auch für gut befinden. Allerdings weiss man ja, was man von Parteien wie der FDP in dieser Richtung erwarten kann. Ich fürchte daher, dass derartiges nicht so schnell passieren wird. Weiterhin wäre dann die Arbeitszeit direkt von der aktuellen Bundesregierung regelbar, was auch nicht immer der Optimalfall wäre. "Spenden von Hotel-/Gastronomie-/Einzelhandel-/Maschinenbaulobby? Okay, diese Branchen haben künftig nur noch 20 Urlaubstage im Jahr und 345 Arbeitstage…" Ein unänderbares Gesetz könnte hier Abhilfe schaffen, aber ob es so etwas gibt oder geben kann?
Dann sollte man dem Richter seinen Wunsch erfüllen und im ab jetzt Sonnatgs keinen Sprit mehr verkaufen, medizinische Hilfe verweigern, Zutritt zu Restaurants und Cafes verweigern.
Also ich war bis letztes Jahr Betreiber einer herkömmlichen Videothek in Rheinland-Pfalz. Wir durften Sonntags geöffnet haben.
Dennoch musste ich zu machen, weil die Umsätze immer weiter zurückgingen (Gründe wurden hier ja schon geschrieben, die ich nicht weiter kommentieren möchte).
Seit dem haben 2 weitere Videotheken in Mainz und Umgebung zugemacht.
Ich habe auch überlegt, Automaten aufzustellen, aber die rechnen sich nicht, weil die Kapazität zu gering ist, daher bieten die auch stundenweises Mieten an, damit die Leute die Filme schneller zurückbringen und neu verliehen werden können. Da gerade die Blockbuster vielleicht nur 2 mal in einem Automat sind, kann man das Argument "können die Filme ja schon Samstags mieten" vergessen.
Nach meiner Meinung fördert das Urteil nur weiter das Videothekensterben. Das wiederum animiert die Leute wohl eher auf illegale Wege ihre Filme zu besorgen, als sie sich über iTunes auf dem PC anzuschauen oder für etliche Euros einen Kinoabend zu gönnen.
Mal ganz abgesehen von der Wettbewerbsbenachteiligung (in anderen Bundesländern kann man Sonntags auch in herkömmliche Videotheken gehen).
@Ben: Ich erwarte von einer Regierung aus einer beliebigen Kombination unserer sogenannter Volksparteien überhaupt keine innovative Gesetzgebung zu irgendeinem Thema. Davon Abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass unsere Bundes-FDJ-Sekretärin eine der modernen Zeit angemessene Feiertagsregelung mit ihrem so gerne zur Schau gestellten Christentum vereinbaren kann.
So viel zur Trennung von Staat und Kirche oder wie ein säkularisierter Staat von Individuen geführt wird, die zwar dem Wohl des Volkes verpflichtet sind, sich aber persönlich einer religiösen Doktrin unterwerfen und in dieser Eigenschaft Befehlsempfänger nichtstaatlicher Autoritäten sind.
Le Marquis.
Nachtrag: In Algerien wurde vor kurzem das Wochenende verlegt. Absicht war, die islamische Wochenendregelung mit der Wochenendregelung der christlich-kapitalistischen Länder kompatibler zu machen um die wirtschaftlichen Nachteile der eigenen arbeitsfreien Tage zu mindern. Das nur als Denkanstoß zur Frage wer hier pragmatisch ist und wer fundamentalistisch.
Da hilft nur noch BaWü an die Schweiz zu verschenken, Bayern an Tirol anzuschließen, das Saarland von Frankreich heim ins Reich holen zu lassen und NRW nach Belgien und Holland auszugliedern. Der Rest kann sich darauf konzentrieren, das Grundgesetz durchzusetzen und endlich das unselige Reichskonkordat mit dem Staat Vatikan aufzukündigen.
Ich dachte, die Verleih-Videotheken sollten mit der Einführung der Bluray-Disc unrentabel geworden sein, da die Scheiben zu empfindlich sind und sich nicht wie DVDs abschleifen lassen.
@Le Marquis: Es ist ja auch ausgemachter Blödsinn, daß die Christen Sonntags frei haben, die Juden am Samstag und die Moslems am Freitag. Das haben die bestimmt nur eingeführt, um sich "von denen da" zu unterscheiden.
Andererseits könnte man damit auch Läden 7 Tage die Woche aufmachen. Man muss nur eine gut gemischte Crew aus Moslems, Juden und Christen zusammenstellen, schon hat man für jeden Wochentag Leute, für die das ein ganz normaler Arbeitstag ist… ;-)
@W: Ja, eine solche Regelung könnte ich sogar noch nachvollziehen. Ich glaube was mich am meisten stört ist diese unfassbare Bigotterie in Deutschland. Auf der einen Seite fordert man neben der Flexibilität am Arbeitsmarkt eine allumfassende Toleranz, auf der anderen Seite beschränkt sich die gesamte grossdeutsche Leitkultur auf die christliche Doktrin. Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden.
Le Marquis
@W: Dann noch ein paar Atheisten dazu, denen es nichts ausmacht Mittwochs frei zu haben, und das Team ist komplett.
@Autolykos: Stimmt, die skandinavischen Heiden machen Donnerstags frei.
Le Marquis
Solche Entscheidungen können nur aus Süddeutschland kommen. Woanders undenkbar.
@Ben
Also wenn ich im Schichtdienst arbeite, arbeite ich auch spaeter als 20:00 Uhr. Kaufst du also auch keine Produkte, die ich nach 20:00 Uhr herstelle, wenn du schon so darauf achtest, dass Verkaeuferinnen nicht so spaet arbeiten muessen?
Jetzt nochmal ganz generell:
Wenn selbst Automaten-"Arbeit" am Sonntag nicht erlaubt ist, dann werden wir uns demnächst Sonntags echt einschränken müssen.
Dann gibt es nämlich kein Telefon mehr, kein Internet, kein Fernsehen, Radio, Strom und Wasser, Polizei, Feuerwehr, Ärzte, Krankenwagen, ADAC-Gelbe-Engel, Tankstellen etc.
Ach ja, Hochöfen werden auch jeden Samstag runtergefahren und Montags wieder angeheizt, klar doch…
Das einzige Sonntagsarbeitsverbot, daß ich voll befürworte, ist das Fahrverbot für LKW. Ansonsten wären die armen Brummifahrer nämlich 365 Tage im Jahr auf Achse.
Und sowas wie "Lenkzeiten" sollte man für Ärzte auch einführen. Oder wollt ihr von einem Arzt operiert werden, der seit 40 Stunden kein Bett mehr gesehen hat???
Was ist mit den AKW, die müsste man Sonntags dann auch runterfahren.
Oh. Gott.
Die Schwaben.
werden jetzt auch Mülleimer und Glascontainer Sonntags abgeschlossen, Autommatentankstellen geschlossen?
Was für Hirnis dürfen eigentlich Richter werden.
Was solls ? Einfach einen Verein aufmachen, Clubheim eröffnen, Zutritt nur für Mitglieder.
@egal: Da man ein AKW nicht einfach ausschalten kann. sondern wegen der Nachzerfallswärme (siehe Fukushima) noch wochenlang an der Hand halten muss, wäre das das Ende der AKW. nicht, daß das schlecht wäre.
Ach ja, es gäbe ja auch keinen Wachschutz am Sonntag… ;-)
Letzten Endes würde die konsequente Umsetzung dieses Urteils dazu führen, daß die gesetzestreuen Bürger den Sonntag über mit dem Baseballschläger in der Hand ihre Familie und das Hab und Gut bewachen, denn die Polizei hat ja auch frei. Nur die Kriminellen, die werden wahrscheinlich nicht nur rauben, plündern und vergewaltigen, sondern auch die Sonntagsruhe verletzen…
Württembert ist gut. gibt's da auch den Württemernie?
@ Verkehrsteilnehmer
Bin ich tatsächlich schon so alt, daß nur ich mich daran erinnern kann, daß genau dieses in D mal so war?
Ladenöffnungszeiten in der Woche bis max 18:30, Samstags max. 13 Uhr (galt auch für Banken), Tankstellen am Wochenende zu, frische Brötchen am Sonntag gabs nicht, TV endete um Mitternacht (wer kennt noch das Testbild das dann gesendet wurde?).
Nur ausnahmsweise gabs in Großstädten Spätkauf-Läden und meist auch nur ein Postamt welches 24/7 geöffnet hatte (in Berlin war das im Flughafen Tegel), Ausnahmen waren auch immer Autobahnraststätten, Bahnhöfe und Flughäfen, wegen des Reisebedarfs!
Wer sich daran erinnert, muß sagen daß sich doch schon einiges getan hat! Wie machen das eigentlich die Amis, bei denen gibt's garkeine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten, und funzt auch!?
@egal: Wäre immer noch besser als Samstag Abend einfach die Tür zuzumachen und nach hause zu gehen :)
@Le Marquis:
Unsere Gesellschaft zerfällt, jedenfalls wird das gerne konstatiert. Auch ohne gestrig zu sein kann man sich durchaus wünschen, dass "man mehr Zeit für sich hat", insbesondere zum Beispiel Familien mit Kindern.
Wir sollten wirklich froh sein, dass wenigstens noch der Sonntag i.d.R. ein gemeinsamer freier Tag sein kann und Mutti nicht im Drogeriemarkt arbeiten muss! Ausnahme-Jobs wie Feuerwehr, Gesundheit, Polizei o.ä. nehmen ich mal großzügig aus der Betrachtung raus. Solche Jobs gab es immer und waren immer verbunden mit Sonntags- und Nachtarbeit.
Die Bedingungen für Beschäftigte im Einzelhandel allerdings werden seit Jahren immer mieser.
Pro freier Sonntag!
Verdammt nochmal.
(Selbstverständlich ist das Automaten-Videothek-Urteil reiner Schwachsinn.)
@ dentix07
Was die Banken betrifft, hat sich doch gar nichts geändert (im Gegenteil wollen die die Kunden ins Netz abdrängen, was sich viele gern gefallen lassen; nur bekommt man beim Online-Banking kein Bargeld).
Die Postbank schließt bei mir sonnabends genau 12 Uhr, die Filiale etwas weiter weg 12.30 Uhr, und dann gibt es noch etliche andere Postbank-Schließzeiten an diesem Tag quer durchs Stadtgebiet (bis 16 Uhr). Danach muß man dann zu einem speziellen Punkt fahren (vmtl. Flughafen Tegel oder so), um bestimmte Geldgeschäfte erledigen zu können. Besonders schön auch die vielen unterschiedlichen Öffnungszeiten bei der Postbank, das kann sich sowieso niemand merken, und Änderungen gibt es da ja auch ab und zu.
Richtig ist jedenfalls, daß sich bei den Lebensmittelhändlern viel geändert hat, teilweise auch bei anderen Geschäften.
Mit dem Testbild bin ich aufgewachsen, und es gab genau 2 TV-Programme (eins im Westen, eins im Osten). Das Testbild war aber sicherlich gehaltvoller als vieles heute im TV.
Was ich überhaupt nicht verstehen und goutieren kann, ist, daß ständig an den Ladenöffnungszeiten herumgeschraubt wird, immer wieder neuerlich. Was soll der Unsinn? Was der Berliner Senat beim Lehrter Bf. (Hbf.) herumgemurkst hat, war doch absolut skandalös. Da wollen die Ladeninhaber sonntags verkaufen und werden in peinlichster, kleinlichster Weise gegängelt und schikaniert von verschnarchten Schrebergartenpolitikern.
@dentix07:
[...Wie machen das eigentlich die Amis, bei denen gibt's garkeine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten, und funzt auch!?...]
Am Ende regelt alles der Markt! Ich weiss, freie Marktwirtschaft ist pfui. Aber niemand anderes als wir, die Konsumenten, sind die freie Marktwirtschaft.
Wenn der Konsument, aus welchen Gründen auch immer, ein Rund-um-die-Uhr-einkaufen-können ablehnt bzw. nicht annimmt, dann kann der Kapitalist keinen Nutzen daraus ziehen.
Ja, es ist einfacher, Mama und Papa Staat das für mich regeln zu lassen – dann muss ich mir keine Gedanken machen.
Hmm, inwiefern benachteiligt ihn das denn gegenueber seiner Internet-Konkurrenz, die keinerlei Sendezeiteinschraenkung kennt? So wie sevenload zum Beispiel…
@kaputnik:
>Ausnahme-Jobs wie Feuerwehr, Gesundheit, Polizei o.ä. nehmen
>ich mal großzügig aus der Betrachtung raus.
Gastronomie, Hotellerie, Kino, sonstige Freizeitindustrie, Busfahrer, Lokführer, IT-Administratoren, Versandhandel, Post, … und zunehmend auch ganz normale Produktionsbetriebe (teure Maschinen müssen ausgelastet werden) arbeiten ebenfalls am Sonntag. Das ist also nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel und der Ladenschluß ist ein Privileg für Handelsbetriebe (wenn alle zumachen müssen, spart man Kosten, der Kunde kann seinen Bedarf ja nicht woanders decken).
Um den Schutz der Beschäftigten geht es beim Ladenschluß übrigens am allerwenigsten, deren Interessen könnten durch entsprechende Tarifverträge schließlich genauso gut oder besser geschützt werden, sondern nur um die Interessen der Händler, die sich damit vor Veränderungen und (ganz schlimm!) Wettbewerb schützen wollen.
Apropos, wer leiht sich heutzutage überhaupt noch Videos aus?
Bei mir war das letzte mal gefühlt so im 17.Jahrhundert. ;-)
@drchaos:
Sie sagen WE-Arbeit sei eher die Regel und führen eine Menge Bereiche mit WE-Arbeit auf. Einige davon gibt es noch nicht lange, z.B. die IT-Administratoren, die aber am WE zuhause sitzen und wenn sie Pech haben, von einer automatisierten SMS aufgescheucht werden und dann allerdings ran müssen. I.d.R. bleiben sie aber wohl unbehelligt.
Im Versandhandel, den es schon ewig gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass (bis vor ein paar Jahren) an Sonntagen eingepackt und verschickt wurde. Also auch ein schlechtes Beispiel.
Ich bin schon vergleichsweise lange auf dieser Welt. Zu jedem Zeitpunkt in meinem Leben war das freie WE die Regel und nicht die Ausnahme.
Und selbstverständlich geht es gesamtgesellschaftlich um den Schutz der Beschäftigten und dem Schutz und der Förderung von familiären und freundschaftlichen Bindungen. Das "Privileg" keine Konkurrenz zu haben, ist sicherlich ein Aspekt für Handelsbetriebe, aber Sie verschweigen, dass die WE-Konkurrenz andere Kostenstrukturen hat, die der alteingesessene Betrieb nicht hat. In der Folge werden die Arbeitsplätze in der ganzen Branche prekär und schlecht bezahlt, Mutti braucht nen Zweitjob und muss den Sonntag ran.
Für Sie ist es kein Wert, dass die Gesellschaft einen gemeinsamen freien Tag hat? Und noch besser: dass die Kinder am Sonntag nicht zu shoppen müssen?
"Info: In den Bundesländern Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, …"
Wurde hier das Komma bewußt ausgelassen, so als Vorgriff auf ein z. T. immer noch anvisiertes gemeinsames Bundesland? ;)))
@fh: ich weiß nicht, ob das jetzt noch so ist, aber in den 90ern habe ich von bekannten, die nach schwaben gezogen sind, gehört, daß sie im dorf schief angeguckt wurden, weil sie sonntags wäsche aufgehangen haben.
@schredder66: ich sags mal recht salopp: es gibt immer genügend "deppen", die eine längere öffnungszeit anscheinend rechtfertigen. meine frau arbeitet im lebensmittelhandel. vor 8 jahren hatten der supermarkt, in dem sie arbeitet, sonnabends noch bis 14 uhr auf, 2003 wurde die öffnungszeit auf 16 uhr verlängert, später dann schrittweise über 18 und 20 auf 22 uhr. und was hat sie beobachten können? ein großteil der leute, die bis 2003 dreiviertel 2, ähm, viertel vor 2 zum einkaufen kamen, erschien nun 2 stunden später (respektive 4, 6 und 8). mehr leute wurden auch nicht eingestellt (obwohl das ein hauptargument des handelsverbandes und vieler politiker war), mehr kunden wurden es auch nicht (wie soll das auch umfassend gehen – bevölkerungsexplosion?).
"Um den Schutz der Beschäftigten geht es beim Ladenschluß übrigens am allerwenigsten, deren Interessen könnten durch entsprechende Tarifverträge schließlich genauso gut oder besser geschützt werden, sondern nur um die Interessen der Händler, die sich damit vor Veränderungen und (ganz schlimm!) Wettbewerb schützen wollen. richtig, die interessen der beschäftigten könnten geschützt werden, aber genau das ist ja nicht das interesse der handelsfirmen (und der politik, die 7*24 unterstützen/fordern) im übrigen beißt sich die aussage auch damit, daß es gerade die händler (gut: natürlich die großen ketten) sind, die eine lockerung bzw. aufhebung des ladenschlusses fordern, zumindest diese wollen also gar nicht "geschützt" werden.
@entejens:
Was, nur schief angeguckt?
Eigentlich wird in Schwaben ein so schreckliche Vergehen wie sonntägliches Wäscheaufhängen mit Dauer-Kehrwoche, nicht unter drei Jahren bestraft. ;-)
da sieht man wie willkürliche viele Rechtsauslegungen sind. Das Urteil ist jedenfalls von vorvorgestern.
Wiso kann ich mir grade den [platzhalter fuer beschimpfungen] Entscheider des Verwaltungsgerichtshof bei seiner Entscheidung so gut vorstellen?!
Ein Ewiggestriger.
Ich arbeite Werktags nicht zu knapp – wiso darf ich mir da keinen film ausleihen – muss ich ihn mal wieder illegal aus dem netz ziehen?
Sonntagsruhe? so so ich soll also einfach "nurnoch" arbeiten – darf dann am samstag kurz mal konsumieren – und sollte mich an sonsten am besten still verhalten damit ich keinen schwaebischen rentner (der ja eh ab 6 uhr morgens damit beginnt den noch verbleibenden rest seines … lebens auszusitzen).
Interessant, dass hier von so vielen auf "die Kirche" (die es als solche gar nicht gibt, nur verschiedene Konfessionen) geschimpft wird. Die hat mit dem Urteil überhaupt nichts zu tun.
Dass es zumindest einen ruhigeren Tag in der Woche gibt, wird wohl von den meisten begrüßt werden.
Das das Urteil fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens war es bis 33 durchaus anzutreffen, dass zwar die christlichen Geschäftsinhaber Sonntag geschlossen hatten, die jüdischen dagegen am Samstag. Einkaufen war somit täglich möglich, sofern es jüdische Geschäfte gab.
Man findet mich üblicherweise stets im Lager der "Sonntagsschützer", aber dieses Urteil ist ein großer Blödsinn!
Als ich ein Anwaltskanzlei in Deutschland betrieb, arbeitete ich nicht nur am Sonntag, sondern hatte auch Mandantentermine an diesen Tagen. Insgeheim hatte ich immer darauf gehofft, daß mich mal jemand wegen Verstoß gegen die Sonntagsruhe anzeigen würde. In den ganzen 7 Jahren ist das aber nicht passiert, obwohl der Frevel in Bayern stattfand.
Das Urteil stellt lediglich die Gesetzeslage in BaWü dar, dafür können die Richter eigentlich am allerwenigsten.
Nun könnte man ja vermuten, daß nur die konservativen früheren Regierungen das genau so wollten, aber dem ist erstaunlicherweise leider nicht so.
Selbst die GRÜNEN als neue Chefs der Landesregierung sehen aktuell keine Veranlassung, an der derzeitigen Gesetzeslage in BaWü etwas zu ändern, sodaß Videotheken ( Automaten- und personalgeführte Videotheken, weil das nunmal dasselbe ist ), sonn- und feiertags zukünftig hier auch nicht öffnen dürfen.