22.9.2011

Nicht geschmeidig

Dass für den eigenen Mandanten im Gerichtsaaal die Handschellen klicken, gehört zu den traumatischen Erfahrungen eines Verteidigers. Ich bin in 16 Berufsjahren davon verschont geblieben. Bis heute. Da wurde mein Mandant von einem bayerischen Amtsgericht mitten im Prozess  aus heiterem Himmel in Untersuchungshaft geschickt. Dabei hat sich seit Monaten nichts an der Sachlage geändert. Bis auf den kleinen Umstand, dass mein Mandant heute zum Verfahrensauftakt kein Geständnis ablegen wollte.

Jede Information, auf die das Gericht seinen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr stützte, steht schon seit mindestens Mai 2011 in der Ermittlungsakte. Informationen aus fragwürdiger Quelle zumal. So verfasste ein Kommissar einen Vermerk, der sich wie ein Ermitttllungsbericht liest. Später stellte sich raus, der Beamte zitierte ungeprüft nur die Angaben eines anderen Kommissars, der privat wiederum was bei nicht näher benennbaren Bekannten aufgeschnappt haben soll. Also Lindenstraße statt Fakten.

Wenn der Haftbefehl sachlich begründet sein sollte, müssten sich Staatsanwaltschaft und Gericht vorwerfen lassen, meinen angeblich so gefährlichen Mandanten über Monate auf die Menschheit losgelassen zu haben, obwohl sie über alle Informationen verfügten, um die Wiederholungsgefahr zu bejahen. Da stimmt es dann schon nachdenklich, wenn der Gesinnungswandel ausgerechnet in dem Augenblick einsetzt, in dem sich der Angeklagte nicht wunschgemäß geschmeidig zeigt und unfassend gesteht. Zumal in den Monaten, die jetzt ins Land gegangen sind, mein Mandant noch nicht mal einen Parkverstoß begangen hat.

Ich habe schon im Gerichtssaal gesagt, dass ein Angeklagter so ein Vorgehen für versuchte Geständniserpressung mit strafprozessualen Mitteln halten kann. Auch wenn das Verhalten des Gerichts am Ende wohl nicht mit Paragrafen zu messen ist, weil die offizielle Begründung des Haftbefehls nichts über die auf der Hand liegenden Motive sagt. Einen Angeklagten für die Ausübung des elementaren Schweigerechts so offen abzustrafen, fördert aber auch nicht mein persönliches Restvertrauen in die Justiz. Selbst wenn es immerhin 16 Jahre dauerte, bis es nun auch mal mich getroffen hat.

62 Kommentare zu “Nicht geschmeidig”

  1. Ralf meint: (22.9.2011 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Genauso ärgerlich ist die Zeugenverhafterei im Gerichtssaal bei vermeintlichen Falschaussagen. Verhaftet bei widersprechenden Aussagen wird entweder der Ausländer oder sonst jeder, der FÜR den Angeklagten aussagt. Und dann wird der Zeuge natürlich nur freigelassen, wenn er seine Aussage korrigiert.

  2. Miraculix meint: (22.9.2011 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Das ist je wirklich krass.
    Kann man den Richter nicht wegen Rchtsbeugung ans Bein …
    Wird zwar nix draus – aber das ist der schlimmste Vorwurf
    den man machen kann. Hier imho zu Recht.

    Es lebe unsere Bananenrepublik.

  3. Christian meint: (22.9.2011 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Stell dir vor du bist in Bayern.

  4. Lex Nigra meint: (22.9.2011 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Wie war denn die übrige Beweislage? Ist denn denn eine höhere Freiheitsstrafe zu erwarten?

  5. Kritiker meint: (22.9.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Noch Fragen warum Franken nicht zu Bayern gehören möchte?

  6. Chris meint: (22.9.2011 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker:
    Das siehst du falsch … Sie wollen die Franken nicht haben ;)

  7. moep meint: (22.9.2011 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    @Chris:

    Ich glaub das beruht wirklich auf Gegenseitigkeit…

  8. Drachenreiter meint: (22.9.2011 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    In Bayern hat ein Richter im Durchschnitt auch nur 6 Minuten, um einen Durchsuchungsbeschluss zu prüfen. wer wundert sich dann über solche Aktionen?
    (Vogel)Freistaat Bayern halt…..

  9. mark meint: (22.9.2011 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Solchen Richtern wünscht man das die mal dabei aufgezeichnet werden und anonym auf youtube landen.

  10. ExRA meint: (22.9.2011 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Ich denke mal, dass war der "Vetter-Bonus".

  11. fernetpunker meint: (22.9.2011 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mich herzlich bei meinem Verteidiger bedanken, mir von einem Geständnis abgeraten zu haben, auf dass ich sofort einfahre.

  12. gerhardq meint: (22.9.2011 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Für Bayern sind solche Vorgänge nicht außergewöhnlich, es überrascht mich nicht. Und wenn es dann auch noch ein Eingeborener war, noch schlimmer. Ich wurde von einem bayerischen Richter in Freisler-Manier gefragt, ob ich sein Deutsch verbessern wolle – nur weil ich Hochdeutsch sprach. Nach dieser Episode war mir das Urteil klar!

  13. Carsten R. Hoenig meint: (22.9.2011 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    Ich habe schon im Gerichtssaal gesagt, dass ich so ein Vorgehen für versuchte Geständniserpressung mit strafprozessualen Mitteln halte.

    Ich bin auch am Wochenende gut erreichbar. Falls es wegen dieser Kundgabe zu einer Verhaftung kommen sollte. Den Bayern traue ich auch zu, einen Verteidiger einzusperren.

    Bayern. Liegt da nicht auch Augsburg?!

  14. RA Hart meint: (22.9.2011 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @Kritiker: der war gut -sagt ein Unterfranke zum Franken!

  15. Jens meint: (22.9.2011 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    RA Vetter verschweigt uns, dass sein Mandant nicht wegen Kirschendiebstahls vor Gericht steht, sondern wegen eines Sexualdelikts oder eines wiederholten und schwerwiegenden Vermögensdelikts, gemeingefährlichen Delikts oder Rauschgiftdelikts (denn nur dann ist der Haftgrund der Wiederholungsgefahr überhaupt möglich, § 112a StPO).

  16. Dennis meint: (22.9.2011 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Und was ändert das?

  17. Philip meint: (22.9.2011 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @15 Und trotzdem bleibt ein großer Zweifel, warum die Justiz diese Gefahr nicht vorher erkannt hat oder erst jetzt feststellt. Egal wie schlimm oder harmlos der Fall ist, so ist ein derartiges Verhalten extrem fragwürdig und trägt nicht zur Glaubwürdigkeit der Justiz bei.

  18. jk meint: (22.9.2011 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @Jens:
    Völlig irrelevant, weil sich an den Fakten nichts ändert.

    Entweder das Gericht und die Staatsanwaltschaft sind grob unfähig und brauchen vier Monate, um endlich zu merken, dass hier ein Haftbefehl angesagt ist… oder sie wollen tatsächlich per U-Haft eine Aussage erpressen.

    Ersteres ein Armutszeugnis, zweiteres schon nahezu kriminell.

  19. Burger meint: (22.9.2011 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @Drachenreiter:
    Als ob sich irgendein Schwarzkittel noch die Zeit nehmen würde.
    Mir sagte ein Richter in der laufenden Verhandlung, dass ein Gerichtsvollzieher keinen Beschluss braucht, um sich Zutritt zu meinen Räumlichkeiten zu verschaffen.
    Als ich dann das GG aufschlagen wollte, um ihn an den eindeutigen Rechtsbefehl des Art. 13(2) GG zu erinnern, sagt mir dieser wörtlich:"Zulassen, daß brauchen wir hier nicht!" Anwesend war ein PHK, ein Vollstreckungsbeamter und eine Staatsanwältin, die mir nicht erklären wollte(konnte), wie ich für eine Straftat zweimal rechtskräftig verurteilt werden konnte.

  20. Titus Andronycus meint: (22.9.2011 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @Burger:

    Mir sagte ein Richter in der laufenden Verhandlung, dass ein Gerichtsvollzieher keinen Beschluss braucht, um sich Zutritt zu meinen Räumlichkeiten zu verschaffen.

    Braucht er auch nicht. Dafür muss nur ein gültiger Vollstreckungstitel erwirkt werden. Dieser ist dann – ggf. unter Mithilfe der Polizei – durchsetzbar. Ein Pfändungstitel kann z.B. in einem Mahnverfahren ohne richterliche Begutachtung erteilt werden.

  21. Burger meint: (22.9.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    @Titus Andronycus: Sagt wer?

  22. fernetpunker meint: (22.9.2011 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Ein Vollstreckungstitel ist doch eine richterliche Entscheidung.

  23. fernetpunker meint: (22.9.2011 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    oder zumindest gerichtliche…

  24. Burger meint: (22.9.2011 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: NEIN, die beizutreibenden Titel waren von irgendwelchen Verwaltungsfuzzis produziert und an die Vollstreckungsbehörde abgegeben worden. Kein Richter hat damit was zu tun gehabt. Und wenn doch, um so schlimmer, denn sämtliche Titel sind nichtig und hätten niemals Vollstreckt werden dürfen.

  25. Joachim meint: (22.9.2011 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    @ Burger: Grundgesetz? In BAYERN? Haben die da inzwischen denn zugestimmt?
    In der bayerischen Verfassung steht ja (angeblich, habe ich nicht geprüft ) auch, dass bei einer Wiedervereinigung das bayrische Volk über den Verbleib Bayerns in Deutschland abstimmen muss. That would be my day! Schade dass man sich nicht traut….

    Hoffnungsvolle Grüße
    Joakim

  26. keiner meint: (22.9.2011 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Wie wär's denn hiermit?

    Bayern ist ein faschistoider Polzeistaat.

  27. keiner meint: (22.9.2011 um 20:25) AntwortenReply to this comment
  28. fernetpunker meint: (22.9.2011 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @Burger: Es gab aber einen Titel und ich glaube nicht, dass ein Gerichtsvollzieher mehr zu prüfen hat als Titel, Klausel, Zustellung.

  29. AX meint: (22.9.2011 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Das von Burger geschilderte Rechtsproblem ergibt sich z. B. bei Art. 37 Abs. 3 S. 1 BayVwZVG (s. http://by.juris.de/by/VwZVG_BY_Art37.htm). Dieser ist wohl mindestens verfassungskonform auszulegen. Denn: Ein Titel ist im Verwaltungsrecht nicht notwendig ein richterlicher, außerdem verlangt Art. 13 Abs. 2 GG eine besondere(!) richterliche Anordnung (so BVerfG, s. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv051097.html). Siehe auch die Diskussion dazu bei http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=162119.

  30. Anita meint: (22.9.2011 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Restvertrauen in die Justiz?
    Harry Wörz.

  31. Oberfranke meint: (22.9.2011 um 20:46) AntwortenReply to this comment
  32. Burger meint: (22.9.2011 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Ja, so kamen die mir auch in der Verhandlung. Mein Argument war: Wenn der GV von mir Kosten für eine Hinrichtung beitreibt, hab ich erstmal zu zahlen, obwohl laut GG die Todesstrafe abgeschafft ist!? Darauf wusste das Pack nicht zu Antworten, denn deren Problem ist, dass sie sich nicht an die Normenhierarchie halten. Aber prinzipiell kommt es mir schon gelegen, wenn die Herrschaften auf das GG verzichten, denn in der hessischen Landesverfassung gibts die Todesstrafe noch ;)

  33. fernetpunker meint: (22.9.2011 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @Burger: Art. 13 II GG ist in der Tat ein Argument, aber nicht die vermeintliche Nichtigkeit des Titels, meiner Meinung nach.

  34. klabauter meint: (22.9.2011 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @Nr. 13: Ja, in Bayern liegt auch Augsburg, wo vor Kurzem solche Rechtsanwälte verurteilt werden:
    http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Ein-Anwalt-half-der-Schrottmafia-id16643041.html
    oder solche:
    http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Jahrelange-Haftstrafen-fuer-Millionenbetrug-id14516246.html

    oder in Nürnberg (Entschuldigung an alle Franken)solche:
    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/berufsverbot-fur-anwalt-1.1362500

    @Herrn Vetter: Woher wissen Sie denn, dass Ihr Mandant seit Mai noch nicht einmal einen Parkverstoß begangen hat? Sind Sie selbst Ihr Mandant oder halten Sie ihm ununterbrochen das Händchen? Der Anwalt sollte immer in der Lage sein, etwas professionelle Distanz zu wahren.
    Und nein, ich bin kein blinder Justizjünger. Z.B. die Verhaftung eines Lkw-Fahrer- Zeugen in einer Unfallsache in Nürnberg war eine unsägliche Aktion.
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizposse-in-nuernberg-vier-wochen-haft-wegen-ehrlichkeit-1.518981

  35. Christian meint: (22.9.2011 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    All die Ungerechtigkeit mal beiseite, frage ich mich ausserdem was das Gericht meint, was jetzt passiert. Wer tatsächlich meint, ein Angeklagter würde plötzlich ein Geständniss ablegen (und dann noch viel länger in den Knast wandern) obwohl er dies schon verweigert hat, hat es meiner Meinung nach nicht so sehr mit der Menschenkentniss. Vier Monate nach mutmaßlicher Tat wird die "Untersuchung" die diese Haft begleitet wohl kaum neue Beweise zu Tage fördern. Oder hat die Polizei vorher überhaupt nicht ermittelt und sich schonmal darauf verlassen, dass der Beschuldigte schon gestehen werde?
    Ist das in Bayern so üblich, dass da im Gericht munter vor sich hin gestanden wird und wer sich nicht daran hält beleidgt das Brauchtum? Naja – fremde Länder, fremde Sitten.

  36. Burger meint: (22.9.2011 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Doch, weil die Titel nur durch Verstöße gegen das GG generiert werden konnten. Hätten sich die Korumpels ans GG gehalten, hätten sie jetzt nicht das Problem, meine Schadensersatzansprüche vereiteln zu müssen.
    Mein Betrieb wurde zerstört und ich werd weiterhin davon abgehalten, mir anderweitig eine Existenz aufzubauen.
    Der angerichtete Schaden hat inzwischen die 200K €-Marke durchbrochen.

  37. Markus meint: (22.9.2011 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    eine Interpretationsweise:

    das Gericht hat das vorangehende Geständnis als Reue gewertet und daher wohlwollend für den Angeklagten eine Wiederholungsgefahr des Delikts (und wie oben schon gesagt wurde, es muss sich um ein schwerwiegendes Delikt handeln) als gering eingestuft.

    Wenn nun aber der Angeklagte sein Geständnis widerruft, so fällt dieses ihn im günstigen Licht darstellende Element fort, kann also nicht zu seinen Gunsten gewertet werden, also ist die logische Folge die Festnahme…

  38. Gregior meint: (22.9.2011 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    Ist diese offensichtliche Erpressung nicht juristisch angreifbar?

    Zu Beginn des Verhandlungstages koennte der Richter sagen, er habe die Akte gelesen und die Gefahr bisher uebersehen, also muss er jetzt in Haft.

    Aber WAEHREND der Verhandlung nach verweigertem Gestaendnis??

    UV ist nicht UV wenn er hier den Spiess nicht umdrehen kann!

  39. Helen meint: (22.9.2011 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @Joachim 25 Wenn Du schon keine Ahnung zu Bayern und dem Grundgesetz hast, wie Du selbst gestehst, warum hältst Du dann nicht einfach die Klappe?

  40. Theodor meint: (22.9.2011 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Wieso Bayern? In Berlin läuft es nicht anders.
    Gständniserpressungen am laufenden Meter.

  41. Avantgarde meint: (22.9.2011 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    Bei vorgenannten Gründen wäre der Angeklagte wohl ohnehin längst in Haft, mit oder ohne Geständnis.

  42. Vorstand meint: (22.9.2011 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Amtsgericht Schwandorf:
    "Was wollen Sie hier? Entweder sie nehmen den Widerspruch gegen den Strafbefehl zurück oder ich verdopple die Strafe."

    Ja da fiel die Entscheidung doch gleich viel leichter…

  43. Burger meint: (22.9.2011 um 23:35) AntwortenReply to this comment
  44. Titus Andronycus meint: (23.9.2011 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    @Burger:
    Mit Paragraphen kann ich leider nicht dienen. Ich habe schon mehrfach Mahnverfahren betrieben und kann daher gern den Ablauf skizzieren:

    1. ich mahne meinen Gegner mehrfach, er zahlt nicht. 2. ich geb dem Gericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. 3. der Gegner bekommt Post vom Gericht: "hier gibts ne Forderung – soll ein Gerichtsverfahren eröffnet werden oder stimmt das so?" 4. Gegner reagiert nicht (oder stimmt der Forderung zu) 5. Gericht erlässt einen Mahnbescheid. 6. Gegner widerspricht auch dem nicht. 7. Gericht erlässt Vollstreckungsbescheid. 8. Gerichtsvollzieher vollstreckt das ganze.

    Dabei prüft das Gericht nur Formalia (und sortiert nur erkennbar unrichtige/nicht hinreichend beschriebene Forderungen aus), prüft aber inhaltlich nichts. Ich bezweifle doch sehr, dass bei dieser Trivialarbeit ein Richter zu Rate gezogen wird. Das Mahnverfahren soll ja gerade im Interesse beider Parteien eine unkomplizierte und kostengünstige Mahnung ermöglichen. Für Streitfragen kann der Angemahnte ja widersprechen. (Und bezahlt wird der ganze Spaß von mir als Mahnendem im Voraus – und wenn beim Schuldner nix zu holen ist, dann bleibe ich darauf sitzen.)

  45. Lothar meint: (23.9.2011 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    Da hat es sich nach 16 Jahren endlich ausgekuschelt.

    Weiter so !

  46. Roland meint: (23.9.2011 um 07:28) AntwortenReply to this comment

    Was mir bei den meisten Berichten (und Gerichtsurteilen) nicht gefällt ist die amtliche Anonymität der Richter. Rechtliche Auswirkungen haben Rechtsverstöße von Richtern – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern – nie. Wenn dann auch noch die persönliche Anonymität hinzu kommt heben sehr oft auch Richter ab und es kommt zu Willkür, Erpressung usw.. Die einzige Bremse dagegen wäre die Nennung der Namen der erlassenden Richter, denn einen investigativen Journalismus haben wir ja in Deutschland kaum.

  47. Klaus Spiegel meint: (23.9.2011 um 07:37) AntwortenReply to this comment

    Da hilft nur ein gut begründetes Rechtsmittel.

  48. Marcus meint: (23.9.2011 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @Roland: Unter allen mir bekannten Urteilen und Beschlüssen stehen die Namen des/der Richter, die daran beteiligt waren.

  49. Kai meint: (23.9.2011 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @Lothar:
    Oh, Sie wissen mehr als alle anderen und dem Gericht, dass der Täter schuldig ist? Lassen Sie uns teilhaben, an Hintergrundinformationen Ihrer Glaskugel.

    Höchste Grundrechtseingriffe (in die Freiheit) sollte schon auf verlässlichen und stichhaltigen Fakten beruhen und nicht auf Weitererzähltes ohne gesicherte Quellen.

    Sonst müsste ja jeder wegen Gerüchten in Haft. Gleich Stacheldraht um jede Wohnung. Wow

  50. Rechtspflegeorkan meint: (23.9.2011 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Haftbefehle, die auf Wiederholungsgefahr gestützt werden, halten selten. Drei Tage später hebt die Beschwerdekammer den Beschluß auf. Da muß der Mandant durch. In diesem Fall ist ein Befangenheitsantrag und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen mangelnder Beachtung obergerichtlicher Rechtsprechung infolge augenscheinlicher Schlamperei oder mangelnder Fortbildung mitunter nicht fehl am Platz. Das mag zwar alles im Sande verlaufen, kann aber durchaus eine Wirkung haben.

  51. emma peel meint: (23.9.2011 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    @Titus Andronycus, ich muß Dich korrigieren: Punkt 8; Gerichtsvollzieher geht hin (und schaut wohlwollend…) Punkt 9; Verschickt Rechnung für Aufwand an mich. (Weil vorgefundenes Bargeld nur der 3fache Menge des Aufwandes entspricht)

  52. Nobody meint: (23.9.2011 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Ich habe auch nur gelegentlich in Bayern zu tun – und das auch eher ungern. Man hat immer irgendwie den Eindruck, Bayern sei ein rechtsstaatsfreier Raum. Alles sehr willkürlich dort.

  53. Unterdosis meint: (23.9.2011 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @ 37 Markus

    Ich lese dort nirgendwo, daß zuvor ein Geständnis abgelegt und dann widerrufen wurde. Man könnte "Sachlage geändert" zwar eventuell so interpretieren, ich glaube aber dass Herr Vetter dann schon von "widerrufen" gesprochen hätte, nicht von "ablegen".

  54. Roland meint: (23.9.2011 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @Marcus:
    Ja das stimmt; die Beteiligten kennen die Namen der Richter – aber eben nur die Beteiligten und nicht die Öffentlichkeit oder die RichterKollegen.

  55. Winfried meint: (23.9.2011 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Ich würde sagen:
    Wenn in unmittelbarem zeitlicher Folge auf die Verweigerung des Geständnisses durch den Angeklagten ein Haftbefehl ergeht, so liegt die Vermutung nahe und wird zumindest der Eindruck geweckt, dass der Angeklagte von seinem nemo tenetur Recht zu Schweigen abgehalten werden soll. Zumindest wird ein solches Verhalten in der Praxis eine rechtswidrige Druckwirkung zur Aussage erzeugen und verstößt daher gegen seine Grundrechte. Ich würde eine Beschwerde, Beschwerde auf rechtliches Gehör und dann (zuvor angekündigt) Verfassungsbeschwerde einreichen. Das BVerfG dürfte soetwas nicht zulassen, zumindest der EGMR nicht…

  56. No MC meint: (23.9.2011 um 12:13) AntwortenReply to this comment
  57. Kommentator meint: (23.9.2011 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Bayern? Das war doch das Bundesland in dem die Pol ein handelsübliches 3-Bein-Stativ für Spiegelreflexkameras für eine Lafette hält …

  58. Chatlog meint: (23.9.2011 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja mal so richtig Alexander Hold!

    Also spiegeln diese Serien DOCH die Wirklichkeit wider!

  59. Densor meint: (26.9.2011 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @Oberfranke: Das richtig traurige an der Story ist ja eher das die Rosenheimer Polizei für sowas doch schon seit ewigkeiten einen gewissen Ruf hat.

    Da ändert sich auch nicht wirklich viel, bezweifle auch das sich in diesem Fall besonders viel ändern wird.

    Würde mich nicht wundern wenn die Mutter am ende unter druck gesetzt wird still zu sein. 15 Jähriger Sohn mitten in der Nacht betrunken aufgeriffen? Na das riecht doch ganz schlimm nach verletzung der Aufsichtspflicht! Da sollte man am besten mal das jugendamt vorbei schicken…

    Zumindest bin ich sicher das sich ein Plan dieser oder ähnlicher Art gerade in den Köpfen so mancher Rosenheimer Beamten bildet…

  60. unglaubwuerdig meint: (26.9.2011 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @17 philip.

    um, das war so schlicht die einfachste idee, unaufwendig den typen einzuknasten; der wenn er ansonsten klar bei verstand ist, sich nicht freiwillig einsperren liesse? — deswegen gibts das recht, sich bei gericht vertreten zu lassen und schlicht nicht da zu sein.

    wenn das gericht das persoenliche erscheinen anordnet, fehlt hierzu die rechtsgrundlage, was in bayern erst recht keinen interessiert, also haeufiger als sonstwo; wissen wir inzwischen.

    nebenbei: ja, ich weiss, dass von einer solchen erscheinensanordnung an einer stelle was im gesetz steht. na unt?

    und glaubwuerdigkeit, naja, wers bis heute nicht bemerkt hat…

    also nebenbei ist das formaljuristisch einwandfrei herr vetter: mit einer (angeblich rechtmaessigen, hier dummerweise offenbar freiwilligen) inaugenscheinnahme des gefaehrders hat sich das gericht von der gefaehrlichkeit ueberzeugt gesehen. dann musses wie geschildert weitergehen. natuerlich haette ein gestaendnis die gern gesehene 'einsicht' demonstrieren koennen, dann waers evtl anders gelaufen. sowas.

    dumm gelaufen; wie mans macht, macht mans verkehrt. was sagt uns das?

    gruesse,
    unglaubwuerdig

  61. Ronald Voss meint: (26.9.2011 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mir wünschen, wir hätten auch in Berlin Richter mit soviel Rückrat. Aber nein hier werden selbst Autobrandstifter auf freien Fuß gesetzt.

  62. Nolaw meint: (12.1.2012 um 00:17) AntwortenReply to this comment

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