14.10.2011

Milde gegenüber zu Guttenberg

Es wird wahrscheinlich keine Anklage gegen Karl-Theodor zu Guttenberg erhoben. Das berichtet Zeit online. Die Staatsanwaltschaft Hof soll erwägen, das Verfahren wegen der plagiierten Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Strafrecht sollte unbeeinflusst bleiben von Politik. Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, so eine Einstellung geht durchaus in Ordnung. Guttenberg hat zwar abgeschrieben und damit Urheberrechte verletzt. Wenn ich die bekannten Taten des Ex-Politikers mit anderen Fällen vergleiche, ist das Ergebnis ziemlich eindeutig: Auch ein Beschuldigter ohne Promibonus (bzw. –malus) müsste nicht damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden – die Zuständigkeit eines umsichtigen Staatsanwalts vorausgesetzt.

Für die alltäglichen Urheberrechtsverletzungen, z.B. Filesharing, bringen die Strafverfolger schon länger kein Interesse mehr auf. Für sie gilt die Anweisung, selbst Fälle mit einigen hundert raubkopierten Liedern einfach einzustellen. Sogar bei Festplatten mit tausenden MP3s und Filmen zweifelhafter Herkunft wird nicht groß gefragt, sondern im Normalfall ohne weitere Ermittlungen gleich ein Auge zugedrückt.

Natürlich geht es im Fall zu Guttenberg nicht nur um Massenware, das heißt möglichst preisgünstiges Futter für den iPod. Er hat durch sein Verhalten seiner Universität, seinen Professoren und der Wissenschaft insgesamt geschadet. Aber in der Folgezeit hat sich ja herausgestellt, dass er nicht allein auf weiter Flur plagiiert hat. Auch andere Ertappte haben mittlerweile ihren Doktortitel abgegeben.

Der wirtschaftliche Schaden seines Verhaltens wird kaum messbar sein. Er ist, zumindest nach meiner Kenntnis nicht vorbestraft. Die Gefahr, dass er ohne einen Gang vor den Strafrichter erneut böse Dinge tun wird, ist sicher auch nicht größer als bei einem Beschuldigten, dessen Name es nie in die Presse schafft.

Eine Einstellung gegen Geldauflage lässt das Gesetz zu, wenn die Auflage das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung auf Null reduziert und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn man mal den Namen zu Guttenberg und den Riesenwirbel um die Sache selbst ausblendet, darf die Staatsanwaltschaft Hof mit gutem Grund milde sein.

77 Kommentare zu “Milde gegenüber zu Guttenberg”

  1. Alle meine Entchen meint: (14.10.2011 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Gert Postel wurde deutlich härter angefaßt für seine Hochstapeleien:
    http://www.gert-postel.de/

  2. nghh meint: (14.10.2011 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @Alle meine Entchen:
    Wobei man dort berücksichtigen sollte, dass Guttenberg seinen Titel "offiziell" verliehen bekommen hat, ihn also solange auch führen durfte, bis er ihm wieder aberkannt wurde. Unabhängig davon, ob die Verleihung berechtigt war oder nicht, da hat ja nun einmal die Uni geschlampt.

  3. zf.8 meint: (14.10.2011 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe irgendwie nicht inwiefern Gert Postel und Guttenberg strafrechtlich vergleichbar gelagerte Sachverhalte wären.

  4. eellik meint: (14.10.2011 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Hmmm…und wie siehts dann aus mit der so gern bemühten Generalprävention? Grade wenn das Abschreiben ja so ein beliebter Sport bei Politikern ist?

  5. Peter Lustig meint: (14.10.2011 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Und sollte man nicht auch bedenken, dass das Amt des Verteidigungsministers zulassungsfrei ist, während Herr Postel als Arzt praktizierte?

    Ja, ein Apfel wird deutlich härter angefasst als eine Kiwi!

  6. Ano Nym meint: (14.10.2011 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Statt

    Das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Minister steht vor dem Abschluss. Voraussichtlich soll es keine Anklage geben – damit wäre der Weg frei für ein Polit-Comeback.

    hatte ich gelesen

    Das Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Minister steht vor dem Abschluss. Voraussichtlich soll es kein Polit-Comback gebengeben – damit wäre der Weg frei für eine Verfahrenseinstellung.

  7. horst meint: (14.10.2011 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Dem Pranger ist genug gedient. Warum so viel ausschweifende Saetze zu diesem Herrn.

    Allein die Abschaffung der Wehrpflicht war gut.

    Apropos, warum wird eigentlich Cohn/Bendit wegen seines paedophilen Uebergriffes nicht an den Pranger gestellt ? Verstehe ich nicht !

  8. david meint: (14.10.2011 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    Mit seinem Betrug hat sich Herr zu Guttenberg Vorteile auf dem Arbeitsmarkt in Bewerbungs- und Lohnfragen verschafft. Auch ohne Promi-Malus und Medienwirbel würde ich gerne sehen, wie mit gebotener Härte ein Strafverfahren vorangetrieben wird. Schade.

  9. Alle meine Entchen meint: (14.10.2011 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @Peter Lustig:

    Und wo ist der Unterschied, zwischen dem Erschleichen eines Doktortitels und seiner Fälschung?

    Rein praktisch ist das marginal und kräftig hochgestapelt haben beide.

    Nur hat eben KTG tiefblaues Blut, während Postel sich das alles "erarbeiten" mußte…

    Der eigentliche Unterschied zwischen beiden ist, daß Postel den "Koriphäen" eine lange Nase gedreht hat und auf keine kryptomonarchistische Lobby zurückgrefen konnte, während die Granden KTG von vorn herein alles nachsehen wollten, weil der Kerl durch ein Milliardenerbe geschmiert jederderzeit auf dem Boden der fdgO steht…

  10. Recht§§taat meint: (14.10.2011 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @nghh: Der Doktorgrad wurde Guttenberg rückwirkend entzogen, da der Verwaltungsakt der Verleihung zurückgenommen wurde. Guttenberg ist damit so gestellt, als ob er niemals einen Doktorgrad besessen hätte. Er hat folglich den Titel in der Vergangenheit unberechtigt geführt. Allerdings wird dies in der Regel nicht verfolgt. Denn wo kein Ankläger ist, da ist auch kein Richter. :)

  11. Q meint: (14.10.2011 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von der Bewertung dessen, wie das Verfahren weitergehen wird:

    Es sollte doch auch strafbar sein, einen Titel zu tragen, wenn man genau weiß, dass man ihn gar nicht haben dürfte.

    Es muss Konsequenzen haben, wenn jemand mit einem Titel, von dem er wissen muss, dass er ihn nicht verdient hat, Wähler täuscht und sich in den Bundestag wählen lässt! Die Wähler haben haben einen "Dr. z. G." gewählt, keinen "z. G."!

    Es muss Konsequenzen haben, wenn ein Politiker bewusst vor dem Bundestag falsche Aussagen tätigt!

    Für eine Demokratie ist es gefährlich, wenn Taten wie Wählerbelügung oder Parlamentsbelügung ohne Konsequenz bleiben. Zu Guttenberg ist viel zu lange nicht zurückgetreten. Auch als alles längst offensichtlich war, haben er und seine Parteifreunde sich noch eiskalt verteidigt indem sie die Wahrheit gelinde gesagt geboben haben.

    Demokraten dürfen Politiker, die Wähler belügen oder gar vor dem Parlament wissentlich Unwahrheiten behaupten, nicht akzeptieren. Demokratie braucht Vertrauen. Andernfalls wenden sich die Bürger von den demokratischen Parteien ab.

  12. zirp meint: (14.10.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Man sollte allerdings nicht vergessen, dass zGuttenberg sich die Urheberschaft dieser Dinge angemaßt hat. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Feld- und- Wiesen- Filesharer behaupten ja nicht, sie selbst hätten z.B. Lieder von Lady Gaga aufgenommen. Sie verkaufen die auch nicht unter ihrem eigenem Namen. Diese Leute haben vielleicht keine Nutzungsrechte. Aber sie erkennen wenigstens die fremde Urheberschaft an. ZGuttenberg hat nicht einmal das getan.

  13. hanz meint: (14.10.2011 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Ich finde auch es wurden genug Schweine durch deutsche Dorf getrieben wegen dieser Doktorarbeit. Ich will garnicht wissen wieviel zu Unrecht einen Doktor tragen und wahrscheinlich noch VIEL VIEL MEHR zu Unrecht ein Diplom/Bachelor/Master haben. Da wird doch kopiert/abgeschrieben/plagiiert bis zum geht-nicht-mehr. Wenn wir das verfolgen würde, dann wären wohl 80% der Akademiker in Deutschland vorbestraft (und natürlich arbeitslos, wenn man die gleichen Massstäbe wie bei zG ansetzt).

    Also Schluss mit der Scheinheiligkeit und ich wette hier 100 Euro drauf, dass zu Guttenberg im Jahre 2017 Deutscher Kanzler ist (mit einem Doktortitel von einer amerikanischen Uni ;))

  14. horst meint: (14.10.2011 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @ 8 david

    Bitte § 263 und Schoenke-Schroeder lesen.

  15. J. S. meint: (14.10.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @hanz:
    Sehr lustig. Sie haben wohl noch nie eine Uni von innen gesehen. Einfach mal so die Zahl 80 aus dem Himmel greifen, das Prozentzeichen dahinter und dann behaupten, dass doch 80% betrügen. Keine Beweise, keine Fakten, nicht mal Indizien. Aber diesen erfundenen Wert als Argument benutzen, ist schon ziemlich bescheuert.

    Und ein Comeback von TzG will ich nicht, so lange er nicht endlich die Wahrheit sagt. Bis jetzt hat er seinen Betrug noch nicht zugegeben. Und das ist armselig.

  16. zf.8 meint: (14.10.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    10

    Beziehungsweise, wo kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, kein Richter. :-p (Mal abgesehen davon, dass IIRC der Verleihungs-VA eben nicht mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen wurde.)

  17. Miraculix meint: (14.10.2011 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Er wird behandelt wie jeder Normalo auch – und das ist gut so.

    Rechtsstaat ist nur dort, wo die Rechte universell sind und für Alle gelten, nicht dort, wo nur die Guten Rechte haben, wo die Rechte sozusagen Belohnung für angepasstes Verhalten sind oder wo Strafen für Erfolgreiche härter ausfallen.

    Diese Einsicht ist meinem Eindruck nach bei vielen Menschen nicht mehr vorhanden und das ist sehr schade.

  18. SoWhy meint: (14.10.2011 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @eellik: Generalprävention ist ein Grund für die Strafandrohung für bestimmte Handlungen. Für die Strafzumessung entscheidend ist aber allein der konkrete Fall.

  19. Ich mit Diplom meint: (14.10.2011 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @hanz: Ah, da weiß jemand ganz genau Bescheid wie man zu einem Diplom/Bachelor/Master-Abschluß kommt. Wer hat denn die 80% "Betrüger"-Quote ermittelt? Die Glaskugel oben links auf dem TV mit Namen SAT1 im Nachmittagsprogramm?

    Gruß

    Dipl.-Ing. (FH)

  20. abcdef meint: (14.10.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Ähm missversteh ich sie vielleicht oder meinen sie ernsthaft er hat AUS VERSEHEN plagiiert, abgeschrieben, Urheberrechte verletzt und betrogen? ("…kein Vorsatz…")

    Zur Sache an sich: Nein, ich bin anderer Meinung als sie Herr Vetter. Jemand, der Minister in diesem Staat sein will, sollte kein Betrüger sein. Wenn dann jemand einer ist, dieser Betrüger dann auch noch von Partei"freunden" gedeckt und die ganze Sache versucht wird runterzuspielen: Nein ich bin gegen eine Einstellung.
    Wo ich ihnen Recht gebe, ist das er schon durch sehr viel danach dann durch musste (Presse&Co). Aber da er so dreist gelogen und versucht hat es abzuwimmeln, ohne Reue zu zeigen ist für mich ein K.O.-Kriterium als Minister der BRD für eine eventuelle Strafeinstellung.

  21. Q meint: (14.10.2011 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @hanz: Die Doktorarbeit war so dreist zusammenkopiert, wie man das vorher nicht für möglich gehalten hatte. Es gibt keine 6% Seiten, bei denen Guttenberg noch keine Plagiate nachgewiesen wurden. Auf 94% der Seiten hat er – wie der Prof an seinem Lehrstuhl es bezeichnete – betrogen. Und wer weiß wieviele noch dazukämen, wenn man wüsste, welche Bücher er noch verwendet haben könnte.

    Das an sich war noch nicht das einzige Problem. Der Öffentlichkeit über Tage dreist ins Gesicht zu lügen, dass das alles seine Ordnung habe…das ist schon mehr als unverfrohren. Und nicht zuletzt hat er auch im Bundestag dazu falsche Informationen gestreut.

    Aber all das (die vielgepriesenen Werte) kann man offenbar leicht ignorieren, wenn man nur begeistert genug ist von einer Person. Und zwar selbst dann noch, wenn sich herausstellt, dass diese gar nicht ist, was sie vorgibt zu sein. Wenn man also getäuscht wurde. Über die "Wirtschaftskenntnisse", über den Titel, über den Lebenslauf, über die Person und deren Werte.

    Und zu den 80%: Von wegen. 0,01%! Damit ich genauso eine Zahl in den Raum stelle.

    Mal realistisch betrachtet: Plagiate sind je nach Studiengang und je nach Professor unterschiedlich schwer oder leicht. In den Natur- und Technikwissenschaften dürfte das in der Regel bei weitem nicht so leicht möglich sein wie in Studienrichtungen, in denen man rein theoretische Arbeiten schreibt. Die Bedienung technischer Einrichtungen oder die Herstellung von Prototypen o. ä. lässt unter der Beobachtung am Lehrstuhl eben nicht so einfach von jemand anderem erledigen. Und wenn es um die Schaffung von etwas Neuem geht, reicht es auch nicht, alte Quellen zusammenzuklauen.

    Aber selbst wenn Deine Zahl nur für z. B. Jura gedacht würde – auch da ist sie völlig an jeder Realität vorbei.

  22. Monarchist meint: (14.10.2011 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Prima, dann steht KTs Rückkehr ja nichts mehr im Wege.

    Ich freue mich schon auf die nächsten stets qualifizierten Beiträge seiner stets adretten und kompetenten Ehepartnerin.

    Die beiden sehen gut aus und sind gut für Deutschland und wer das nicht versteht, soll nach Nordkorea gehen.

    Endlich wieder schöne und edle Menschen für die Zukunft der CSU. Mein Wochenende ist gerettet…Deutschlands Bolevard – und Klatschpresse ebenso.

    Es lebe der Adel, hoch unserem Traumpaar – Auftreten ist wesentlich bedeutender als die mittlerweile doch eh nur noch beliebigen politischen Inhalte.

  23. gonsior meint: (14.10.2011 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Adel konsequent enteignen.

  24. Cybaer meint: (14.10.2011 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @horst: Weil dumme Trolle in Deutschland nicht Recht sprechen dürfen!

    Und dumme Trolle die sich "horst" nennen schon mal gleich gar nicht …

  25. zf.8 meint: (14.10.2011 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    20/abcdef

    Das bezog sich auf die Überlegung einer Strafbarkeit nach § 132a StGB (Das Unbefugte Führen des Grades), wegen Rücknahme des Verleihungs-VAs mit Wirkung für die Vergangenheit, nicht auf das "abschreiben".

  26. Q meint: (14.10.2011 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @abcdef: Der Witz ist ja, dass er den Medienrummel durch die eklatant offensichtlichen Falschaussagen selbst weiter geschürt hat. Ein Rücktritt wäre gerechtfertigt gewesen und er hätte sofort seine Ruhe gehabt. Und auch wenn er nicht zurückgetreten wäre, aber zumindest eingestanden hätte: "Ja, es stimmt. Die Arbeit ist von vorne bis hinten Betrug. Es ist gerechtfertigt, dass mir der Titel aberkannt wird.", dann hätte er allen Kritikern und den Medien den Großteil des Windes aus den Segeln genommen – und sie vor allem nicht weiter provoziert.

    Tatsächlich hat er das genaue Gegenteil gemacht und damit jeden denkenden Menschen beleidigt:

    "Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt."

    "Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist ABSTRUS. Ich bin gerne bereit zu prüfen, ob bei über 1.200 Fußnoten und 475 Seiten VEREINZELT FUßNOTEN nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten und würde dies bei einer NEUAUFLAGE berücksichtigen."

    "Meine VON MIR VERFASSTE Dissertation ist KEIN PLAGIAT, und den Vorwurf weise ich MIT ALLEM NACHDRUCK von mir. Sie ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufsabgeordnetentätigkeit als junger FAMILIENVATER in MÜHEVOLLSTER KLEINARBEIT entstanden"

    "Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht."

    "Am Wochenende habe ich mich erstmals mit dieser Arbeit befasst – mit Blick auf die Vorwürfe, die gemacht wurden."

    Dazu kommen dann noch diverse Angriffe Guttenbergs an seine Kritiker – die, wie heute auch der Letzte erkannt haben sollte, uneingeschränkt im Recht waren.

    Und am Ende war er dann großherzigerweise dazu bereit: „Ich werde bis zum Ergebnis dieser Prüfung vorübergehend, ich betone vorübergehend, auf das Führen des Titels verzichten, allerdings nur bis dahin, anschließend würde ich ihn wieder führen.“

    Und er war sich nicht einmal zu schade, drei Tote deutsche Soldaten in Afghanistan vorzuschieben, um seinen Gegnern den Vorwurf zu machen, dass sie ihn (berechtigterweise) kritiseren.

  27. zaungast meint: (14.10.2011 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter hat schon recht wenn er sagt, dass in vergleichbaren Fällen die Sache ähnlich geregelt werden könn(t)e. Kommt halt auf die StA an.
    Natürlich hat KTzG in aller Öffentlichkeit gelogen, aber das darf er schließlich auch (niemand muss sich selbst belasten…).

    Welches Bild er damit abgegeben hat und welchen immensen (weiteren) Schaden er der Glaubwürdigkeit von Politikern zugefügt hat, ist etwas anderes. Vermutlich gibt es einige, die ihn dafür noch bewundern. Leider.

  28. Sanníe meint: (14.10.2011 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Was zirp sagt @12. Das ist tatsächlich ein großer Unterschied.

    Trotzdem vielen Dank für Deine beschwichtigenden Worte, Udo.
    (Auch wenn ein Urteil, ein gerichtlich festgestellter Betrug, einfach zu schön gewesen wäre.)

  29. Nennichnicht meint: (14.10.2011 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Die Erbärmlichkeit der Figur steht außer Frage, und der Wunsch ist verständlich, ihr durch die schmerzhafte Erfahrung eines öffentlichen Strafverfahrens zu so etwas wie einer künstlichen Scham zu verhelfen. Das eigentliche Ärgernis ist jedoch die ungebrochene Zuneigung weiter Kreise der Bevölkerung. Strafrecht kann gesellschaftliche Ächtung nicht ersetzen. Deshalb ist eine Einstellung gegen Geldauflage das bestmögliche Ergebnis des Verfahrens. Sonst wird aus dem Lügenbeutel noch ein Märtyrer – und dann tatsächlich irgendwann mal ein Kanzler.

  30. Fabian Tomoko meint: (14.10.2011 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, dass Herr zu Guttenberg bereits gestraft genug ist und stimme mich positiv dazu ein, dass er nicht angeklagt wird.
    Ich war nie ein Fan von ihm und verachte seine Taten, aber er hat starken öffentlichen Rufschaden erlitten – und das sehe ich als seine verdiente Strafe an.

  31. fernetpunker meint: (14.10.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Dass in vergleichbaren Fällen auch nach § 153a StPO eingestellt würde, heißt nicht, dass die Praxis zu begrüßen ist. Gerade weil das öffentliche Interesse in diesem Fall so groß ist, wäre eine öffentliche Aufarbeitung vor strafrechtlichem Hintergrund wünschenswert. Der Täter hat mit solch einer perfiden List gehandelt, dass ihm sein Unrecht vor Augen geführt gehörte. Der Promibonus muss auch seine Schattenseiten haben. Außerdem standen neben der Urheberrechtsverletzung (hat jemand der Plagiierten Strafantrag gestellt?) noch Untreue wegen des Missbrauchs des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie Titelmissbrauch als erfüllte Straftatbestände im Raum. Der vergleichbare Fall Andreas Kasper (http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Kasper) zeigt zudem, dass hier zumindest ein Strafbefehl angebracht wäre. Dann gäbe es zumindest ein öffentliches Unrechtsurteil und keinen bloßen Ablasshandel ohne Vorstrafe. Eine Einstellung ohne Anklage wird der Tragweite dieses Falles einfach nicht gerecht meiner Meinung nach.

  32. Benno meint: (14.10.2011 um 17:37) AntwortenReply to this comment
  33. Thomas meint: (14.10.2011 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, hier sollte man nicht übertreiben, und zwar in keine Richtung. Er hat in seiner Dissertation abgeschrieben, also gehört er bestraft. Das ist ja auch geschehen (Titelentzug, Geldstrafe). Indirekt sogar noch viel mehr (Rücktritt, etc.). Wobei das keine Rolle spielen sollte, das Recht muss schließlich für alle gelten.
    Andererseits ist ein Täuschen bei einer Abschlussarbeit leider nicht völlig ungewöhnlich. Deshalb muss es natürlich trotzdem bestraft werden, aber das wurde es ja auch.

    Jetzt auf einem Gerichtsverfahren bestehen zu wollen, nur um ihn persönlich zu treffen, und extra hart zu bestrafen weil er Minister war und gelogen hat erscheint mir nicht richtig. Man sollte ihn behandeln wie jeden anderen Studenten/Doktoranden auch. Nicht großzügiger, aber auch nicht härter.

  34. fernetpunker meint: (14.10.2011 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:

    Er hat in seiner Dissertation abgeschrieben, also gehört er bestraft. Das ist ja auch geschehen (Titelentzug, Geldstrafe).<blockquote>

    Weder der Widerruf des erschlichenen Titels durch die Universität noch die Zahlung einer Geldauflage an den Staat sind Strafen. Das ist es ja gerade. Soll dieser Mann wirklich (strafrechtlich) unbescholten davonkommen, damit er in ein paar Jahren in die Politik zurückkehren kann und niemand sagen darf, dass er ein verurteilter Plagiator ist?

    </blockquote>

  35. hiro meint: (14.10.2011 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Ich übersetze mal für den Boulevard:

    E N D L I C H !
    F R E I S P R U C H
    F Ü R G U T T I !

    Irre: Es dauerte mehrere Monate bis zur Einstellung des Verfahrens!

    DAS VERFAHREN WIRD EINGESTELLT

    Kritiker hatten zu Guttenberg vorgeworfen, in seiner Doktorarbeit einzelne Sätze aus anderen Werken benutzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hof stellt dieses Irrsin-Verfahren nun ein. Der Grund: Es gibt keine Hinweise auf ein Fehlverhalten des Freiherrn. Die Vorwürfe waren haltlos!

    EINE BEISPIELLOSE HEXENJAGD FINDET IHR ENDE

    Nachdem einige Teilnehmer im Internet die Gaga-Gerüchte weiterverbreitet hatten, setzte eine nie dagewesene Menschenjagd ein. Wahnsinn: Der beliebte Politiker wurde sogar zum Rücktritt gezwungen! Zu Unrecht, wie sich nun herausstellt!

    POLITISCHE ZUKUNFT UNGEWISS

    Karl-Theodor zu Guttenberg war noch nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen: Nach den persönlichen Angriffen hat er sich in die USA zurückgezogen, um dort als Lichtgestalt zu arbeiten. Führende deutsche Poltiker äußerten sich aber optimistisch: "Nachdem diese Vorwürfe endlich ausgeräumt sind, steht einer Rückkehr unseres Vorzeige-Politikers nichts mehr im Wege."

    KRITIKER GEHEN STRAFLOS AUS

    Unglaublich: Es gibt bis jetzt keine Ermittlungen gegen den oder die Täter, die die Lügen über zu Guttenberg in die Welt gesetzt haben. Ein Ermittler gegenüber $boulevardblatt: "WTF? Habt Ihr die Pfanne heiß oder sowas?" Die Täter kommen davon! Die Kosten des Verfahrens gegen Gutti trägt dagegen der Steuerzahler.

  36. fernetpunker meint: (14.10.2011 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Super Beitrag.

  37. Spinnzessin meint: (14.10.2011 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Also ich als Aufschneidergeschädigte fordere die Höchststrafe!

    Sperrt endlich alle Angeber, Blender, Hochstapler usw. dieser Welt zusammen ein – dann können sie sich gegenseitig erzählen wie toll sie doch sind ;-) und der Rest der Menschheit hat endlich Ruhe vor all den Aufschneider-Luschen.

    @hiro: Genauso wird es kommen. :-(

  38. Macho meint: (14.10.2011 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    @Spinnzessin:

    Also ich als Aufschneidergeschädigte fordere die Höchststrafe!
    Sperrt endlich alle Angeber, Blender, Hochstapler usw. dieser Welt zusammen ein

    Was könnn wir dafür wenn Du immer die falschen Kerle kennenlernst???

  39. Hannes meint: (14.10.2011 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Eine Einstellung wäre ein Schlag in die Fresse aller, die sich ihre akademischen Weihen ehrlich erarbeitet habe.

  40. böser Gutmensch meint: (14.10.2011 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/GuttenPlag_Wiki
    Öffentliches Interesse ist in diesem Gleichgültigen Deutschland so ein Problem.
    Immer die Anderen.

    94.4% der Seiten enthalten Plagiate, wenn nicht dieses welches soll dann jemals zur Rechenschaft gezogen werden.
    Welche Leistung hat er nochmal als Vertreter geleistet ?
    Aber Mappus kommt ja auch weg, an Acki traut sich keine Öffentlichkeit dran, weil wir glauben ja an die Reform und den guten Willen, obwohl die Lage diese Vermutungen nicht mit Fakten belegt. Denn die bösen Zahlen sprechen eine so eindeutige Sprache, dass sich niemand traut einen Steckbrief auszurufen. Der dann alle die öffentlichen Skandale der politischen Elite auflistet, um auch dem letzten Stammtisch-Redner wenigstens einmal, die Fakten auf den Tisch/Bildschirm gelegt zu haben.
    An welche x letzten Fahnen im Wind der Justiz glauben Sie noch, die dieses System, mit normalen Reformen, so schnell verändert werden können, dass wir diesen Planeten nicht so sehr verrotten, dass die Bevölkerung und der Lebensstandart so rapide sinkt, wie wir nicht mal geträumt haben? oder doch endlich mal die dummen Füße im freien vertreten damit auch dem letzten die Sache klar wird…. Es bringt nichts mehr auf normalen Wege dieses System zur Rechenschaft zuziehen.

  41. david meint: (14.10.2011 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    @horst: Ich bin kein Jurist und meinte "Betrug" rein umgangssprachlich. (Im Duden ist "Betrug" die "bewusste Täuschung, Irreführung einer anderen Person" – und bewusst getäuscht hat Herr zG viele Personen.) Es ging mir um darum, dass durchaus Teile der Öffentlichkeit ein Interesse an der Strafverfolgung haben können.

    (§ 263 StGB ließe sich konkret nach meinem laienhaften Verständnis sogar anwenden, wenn er mit seinem Titel mal irgendwo "richtig" gearbeitet hätte. Schließlich hätte er seinem Arbeitgeber eine Qualifikation vorgetäuscht, die er sich tatsächlich mit unlauteren Methoden erschlichen hat. Damit hätte
    er wahrscheinlich ein höheres Gehalt bekommen als ihm zustünde.)

  42. david meint: (14.10.2011 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Wundervolle Übersetzung. Schade nur, dass sie demnächst wohl von der Realität noch überboten werden wird.

    Ach ja: "Kritiker hatten zu Guttenberg vorgeworfen, in seiner Doktorarbeit einzelne Sätze aus anderen Werken benutzt zu haben." – einzelne Sätze?! Es ging doch immer nur um vereinzelt falsch gesetzte Fußnoten, nie um Sätze!

  43. Zur Sache meint: (14.10.2011 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    "Für die alltäglichen Urheberrechtsverletzungen, z.B. Filesharing, bringen die Strafverfolger schon länger kein Interesse mehr auf."

    Mit dieser Einstellung entledigt sich das Rechtssystem seiner Legitimation. Entweder es gilt gleiches Recht für alle oder es gilt das Recht des Stärkeren. Ich zumindest käme mir ziemlich verarscht vor, wenn ich für etwas, das noch vor wenigen Jahren völlig legal war, bestraft worden wäre, was dann wenige Jahre später – trotz verschärfter Rechtslage – in viel heftigeren Fällen als Kavaliersdelikt ignoriert würde.

    Dabei gilt auch nicht die Ausrede, Gesetze würden ja nicht von Juristen gemacht. Erstens ist der Anteil an Juristen unter Politikern überproportional hoch und zweitens können Staatsanwälte offenbar nahezu willkürlich darüber entscheiden, ob ein Gesetz nun angewandt wird oder nicht, was nichts weniger als verfassungswidrig ist – oder besser wäre, wenn unsere Gummiverfassung namens Grundgesetz nicht "broken by design" lauter Hintertürchen hätte.

  44. Thomas meint: (14.10.2011 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Soll dieser Mann wirklich (strafrechtlich) unbescholten davonkommen, damit er in ein paar Jahren in die Politik zurückkehren kann und niemand sagen darf, dass er ein verurteilter Plagiator ist?

    Diese Aussage ist ja gerade das, was ich kritisiere. Für seine Bestrafung darf es keine Rolle spielen ob er Politiker ist oder nicht. Auch wenn er Ihnen noch so unsympathisch ist darf man damit doch kein Gerichtsverfahren begründen. Sie müssen ihn ja nicht wählen.
    Aber er sollte genauso hart oder milde bestraft werden wie Lieschen Müller auch wenn sie in ihrer Abschlussarbeit abschreibt.

    Man sollte die persönliche oder politische Antipathie nicht übertragen. Er soll behandelt werden wie jeder andere auch. Und wenn der Regelfall in solchen Fällen eine Einstellung nach Geldauflage ist, dann ist es eben so.

  45. Dr. Klaus Graf meint: (14.10.2011 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Ich lehne – siehe mein Buch Urheberrechtsfibel (2009) – die strafrechtlichen Schutz des Urheberrechts strikt ab. Aber wenn man der Ansicht ist, man könne auf ihn nicht verzichten, ist es das falsche Signal, einen besonders dreisten Plagiator ohne Anklage davonkommen zu lassen. Einen kleinen Politiker aus dem Lippischen (Kasper) hat man "gehängt" – im übertragenen Sinne, aufgrund seiner Stellung hatte die dortige Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht und ihm eine harte Strafe aufgebrummt – Guttenberg, der keineswegs weniger schuldig ist, aber lässt man laufen. Gerecht ist das weissgott nicht und zeigt einmal mehr, wie verkommen die Straf-Justiz in diesem Land ist.

  46. Ilalal meint: (14.10.2011 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Das Problem ist doch ganz einfach, dass es den Freiherren nicht kratzt, wenn er ein paat Tausend Euro zu zahlen hat. Der soll für sein Vergehen angemessen nach seinem Vermögen bestraft werden und das sind mindesten einige hundert Tausend Euro die er da zahlen müsste. Aber am Ende wird er mit weniger als 10.000 Euro wegkommen.

  47. Ano Nym meint: (14.10.2011 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    @Recht§§taat: Ist das wirklich so? Ich könnte mir vorstellen, dass es da unzählige Fälle z.B. aus dem Fahrerlaubnisrecht geben müsste, wo die FE ex tunc (sagt man das so auf Juristisch?) aufgehoben wurde. Führt diese Aufhebung dann "rückwirkend" zur Tatbestandsverwirklichung des Fahrens ohne FE?

    Ob der Doktorgrad des KTzG rückwirkend aufgehoben wurde, konnte ich bisher nicht ermittln. Das Thema wurde – ergebnislos – in

    http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Forum:Art._48_BayVwVfG:_R%C3%BCcknahme_eines_rechtswidrigen_%28%3F%29_Verwaltungsaktes

    angerissen.

    Interessant wäre auch noch, der Frage nachzugehen, ob sich KTzuG nicht durch Führen des Doktortitels gemäß § 132a StGB strafbar gemacht hat, da er den nur durch Täuschung zuerkannten Titel "unbefugt" im Sinne dieser Vorschrift geführt haben könnte. Da er die Täuschung kannte wäre auch entsprechender Vorsatz zu bejahen. Ein erstrer Blick in die Standarkommentare zum StGB brachte insoweit jedoch kein eindeutiges Ergebnis. Strafrechtler an die Front

  48. Biber meint: (14.10.2011 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Gerade weil das öffentliche Interesse in diesem Fall so groß ist

    Ich habe den Eindruck, Sie verwechseln da Medienhype und öffentliches Interesse.

  49. zf.8 meint: (14.10.2011 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    47/Ano Nym

    Führt diese Aufhebung dann "rückwirkend" zur Tatbestandsverwirklichung des Fahrens ohne FE?

    Nein.

  50. Ano Nym meint: (14.10.2011 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Das heißt: Wenn ich bei der MPU die Unterlagen über meine Leberwerte fälsche oder den Gutachter besteche und nur deshalb eine neue FE erteilt werden kann, erfülle ich den TB des Fahrens ohne FE auch dann nicht, wenn die Erteilung der FE rückwirkend widerrufen wird?

  51. Pluto meint: (14.10.2011 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Ich habe als naturwissenschaftlicher Doktorand auch den Appell an die Bundeskanzlerin mit unterzeichnet, da ich es eine Frechheit fand, dass sie als Kanzlerin wissenschaftliche Arbeiten derartig gering eingeschätzt hat.

    Aber: Dem Mann ist sein Doktortitel entzogen worden und er ist nicht mehr Bundesminister. Der Fall ist damit erledigt. Dem Mann jetzt nochmal was über das Urheberrecht reinwürgen zu wollen, was man bei einem Nicht-Minister auch nicht machen würde, entbehrt der Realität. Das würde man bei jedem anderen Juristen, Mediziner, Chemiker, Biologen, etc. auch nicht machen (ich rede von der Dissertation! Wenn z.B. ein Mediziner keine Approbation hat, liegt der Fall deutlich anders!)

    Was sein Fach Jura betrifft, ist der Mann doch eh komplett erledigt und zur Witzfigur degradiert. Welcher ernsthafte Jurist vertraut bitte noch der juristischen Meinung des ehemaligen Dr. jur. zu Guttenberg? Wer zitiert bitte noch jemals aus einer Arbeit oder einem Buch von Herrn zu Guttenberg? Würde Herr Vetter sich jemals hinstellen und aus einer Arbeit oder einem Buch von Herrn zu Guttenberg zitieren? Würde irgendjemand, der klar bei Verstand ist und ernsthaft einen Rechtsbeistand sucht, Herrn zu Guttenberg als Rechtsbeistand wählen?
    Der Mann ist wissenschaftlich und juristisch tot.

    Jetzt mal ehrlich: Jeder Jurist, jeder Politiker, jeder Geschäftsmann, der noch irgendwas auf die juristische Meinung von Herrn zu Guttenberg gibt, disqualifiziert sich selbst und macht sich fachlich zur Witzfigur.

    Lasst den Mann in Frieden, der Gerechtigkeit wurde genüge getan.

    Wer anderer Meinung ist, möge bitte auch fordern, dass man jeden Bademeister, der bei seiner Bademeisterprüfung geschummelt hat, nicht nur seine Bademeisterlizenz entzieht (was gerechtfertigt ist), sondern er auch gesellschaftlich fertig gemacht und mit der vollen Härte der deutschen Gesetzgebung verfolgt wird (was nicht mehr gerechtfertigt ist).

  52. Erbloggtes meint: (14.10.2011 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Hm. Die Argumente von fernetpunker finde ich ja ganz angenehm. Ich frage mich – und Sie – aber besonders, was nun mit Leuten (wie mir) passiert, die Guttenberg bisher oft und gern als Plagiator, Betrüger und Dieb geistigen Eigentums bezeichnet haben. Kann Guttenberg sie nun wegen Beleidigung o.ä. verklagen, weil er ja gar kein Betrüger sei, da nicht verurteilt, nicht einmal angeklagt? Oder ist die Einstellung ohne Anklage günstiger für sie, als es ein theoretisch denkbarer formaler Freispruch wäre?

  53. zf.8 meint: (14.10.2011 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    @Ano Nym:

    Ja.

  54. Ano Nym meint: (14.10.2011 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @zf.8 Gibt es dazu irgendeine Fundstelle, aus der entnommen werden kann, dass die von Anfang an nichtige Erlaubnis dennoch die gewünschte Erlaubniswirkung entfaltet?

    Wie sieht das zivilrechtlich aus, wenn ich mit der neuen FE ein Fz. lenke und einen Unfallschaden verursache? Kann der Haftpflichtversicherer bei mir Regress nehmen, weil das Fz. ohne gültige FE bewegt wurde? Oder darf ich darauf vertrauen, dass meine sorgfältig rechtswidrig erlangte FE äquivalent zu einer rechtmäßig erlangten ist?

    Was wäre denn überhaupt anders, wenn die FE "ex nunc" entzogen würde?

  55. zf.8 meint: (14.10.2011 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    @Ano Nym:

    Ein nichtiger VAist etwas anderse als ein mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommener VA, aber darauf kommt es hier nicht an. (Stichwort: Bestandskraft von Verwaltungsakten / Abgrenzung Nichtigkeit und Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten)

    Bei Tathandlung hätte der Täter nämlich die Vorstellung, dass es den VA gibt. Der VA ist in seiner Vorstellung zwar rechtswidrig, aber auch ein rechtswidriger VA ist grundsätzlich bestandskräftig und eine rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis ist mithin grundsätzlich wirksam. Damit hatte der Täter keinen Vorsatz. Mithin scheidet eine Strafbarkeit nach § 21 I Nr. 1 StVG aus. Die Fahrlässigkeitsvariante in Absatz 2 würde ich ebenfalls verneinen, aber insoweit halte ich andere Ansichten für vertretbar.

    Selbst für Moralisten und Naturrechtler sollte dieses Ergebnis aber ertragbar sein, weil man jemanden der MPU-Ergebnisse fälscht oder Sachbearbeiter besticht auch so genug an Tatbeständen reindrücken kann. :-)

    Zu dem Zivilrechtszeug: Antwort auf Grundlage von Judiz, Regress geht durch.

  56. Hannes meint: (15.10.2011 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    @Pluto:

    Komplett erledigt? Wikipedia:

    Am 29. September 2011 wurde bekannt, dass Guttenberg am Center for Strategic and International Studies, einem Thinktank in Washington, eine nicht näher definierte unbezahlte Tätigkeit als “Distinguished Statesman” (deutsch: „angesehener Staatsmann“) „an der Spitze eines neuen transatlantischen Dialogforums“ aufnehmen werde.

    Unbezahlter Lobbyist bis Gras über die Sache gewachsen ist? Den Wert seines kleinen schwarzen Telefonbuchs demonstrieren? Danach vielleicht eine Unternehmensberatung? Eine Honorarprofessur?

  57. Ano Nym meint: (15.10.2011 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    Der VA ist in seiner Vorstellung zwar rechtswidrig, aber auch ein rechtswidriger VA ist grundsätzlich bestandskräftig und eine rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis ist mithin grundsätzlich wirksam.

    Wenn er nun den VA aber nicht nur für rechtswidrig, sondern sogar für nichtig hielte, also gerade nicht für bestandskräftig, läge dann nicht ein umgekehrter Erlaubnistatbestandsirrtum vor?

  58. D.M. meint: (15.10.2011 um 02:16) AntwortenReply to this comment

    Ich halte die von UV angestellten Vergleiche fuer unsinnig und daher irrelevant.

    Zum Schaden: Der Schaden der seiner alma mater und deutschen Universitaeten und ihren Absolventen hierdurch entstanden ist laesst sich gar nicht beziffern. Es wuerde mich dabei nicht wundern wenn in einigen Faellen andere Bewerber in Zukunft vorgezogen werden. Eine Einstellung des Verfahrens ist hier genau das falsche Signal an potentielle Betrueger. Ich sehe den Verlust von Titel und Amt hier gar nicht als Strafe sondern als notwendige Konsequenz. Eine Strafe blieb bisher aus.

  59. fernetpunker meint: (15.10.2011 um 04:23) AntwortenReply to this comment

    @Erbloggtes: Hallo, lesen Sie sich mal § 190 StGB durch. Da steht alles zu dieser Frage drin. Der Wahrheitsbeweis ist demnach jedenfalls ausgeschlossen, sollte Guttenberg in dieser Sache nicht "rechtskräftig verurteilt" werden. Er könnte dann theoretisch gegen Äußerungen wie Betrüger, Lügner, Plagiator vorgehen. Letztlich müsste ein Richter dann die gesamte Arbeit nochmals prüfen, ob Vorsatz beim Täuschen vorlag, die Arbeit also ein Plagiat ist, was KTzG ja immer bestritt.

  60. fernetpunker meint: (15.10.2011 um 04:41) AntwortenReply to this comment

    P.S.: Ich sehe grade, dass in § 193 StGB noch ein zweiter weitergehender Rechtfertigungsgrund für Beleidigungen wegen wissenschaftlicher Arbeiten vorgesehen ist. Man darf laut Kommentar explizit ad personam kritisieren. Ich denke, Guttenberg wäre ein Paradebeispiel für diese Vorschrift. Es wäre also wohl auch ohne Strafurteil/Strafbefehl straffrei, wenn man Guttenberg einen Plagiator und ugs. "Betrüger" nennen würde. Bei § 190 StGB würde laut Kommentar auch ein Strafbefehl als rechtskräftige Verurteilung reichen.

  61. fernetpunker meint: (15.10.2011 um 05:16) AntwortenReply to this comment

    @Pluto:

    Würde irgendjemand, der klar bei Verstand ist und ernsthaft einen Rechtsbeistand sucht, Herrn zu Guttenberg als Rechtsbeistand wählen?

    Sie wissen aber, dass Herr zu Guttenberg nicht die Befähigung zum Richteramt, sprich zweites juristisches Staatsexamen hat? Deshalb darf er keine Rechtsdienstleistungen anbieten und ist vor Gericht nicht postulationsfähig. Die unentgeltliche Tätigkeit für einen amerikanischen Think-Tank bleibt davon unberührt.

  62. koelneruwe meint: (15.10.2011 um 08:43) AntwortenReply to this comment

    Und jetzt kommt Guttenberg noch als Musical: "Das Phantom der Uni"
    http://www.rentner-news.de/content/Karl-Theodor-von-und-zu-Guttenberg-Unschuldig

  63. Thorsten meint: (15.10.2011 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @Thomas: @fernetpunker:

    " Soll dieser Mann wirklich (strafrechtlich) unbescholten davonkommen, damit er in ein paar Jahren in die Politik zurückkehren kann und niemand sagen darf, dass er ein verurteilter Plagiator ist?"

    Diese Aussage ist ja gerade das, was ich kritisiere. Für seine Bestrafung darf es keine Rolle spielen ob er Politiker ist oder nicht.

    Der Vorredner fernetpunker argumentiert aber doch gar nicht auf dieses Weise, vielmehr unterstellt er ein vermutetes Motiv für die erwartete Milde. Es kann dahinstehen, ob diese Vermutung richtig ist, aber die Kritik ist jedenfalls nicht der Art, dass Prominente härter anzufassen wären, sondern dass ein Prominentenbonus bestehe. Insofern sehe ich da keine Widerspruch zu Ihrer Haltung.

    Aber er sollte genauso hart oder milde bestraft werden wie Lieschen Müller auch wenn sie in ihrer Abschlussarbeit abschreibt.

    Ob dem hier so ist, daran kann man aber durchaus Zweifel haben, denn wie ja schon hier mehrfach dargelegt, ist eine Einstellung in vielen anderen Fällen, die keineswegs drastischer oder sogar viel geringgewichtiger erscheinen nicht geschehen. Ich hoffe, dass nach Ergehen der Entscheidung auch die Gründe hierfür klar gemacht werden.

  64. Thorsten meint: (15.10.2011 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @Dr. Klaus Graf: Ich sehe das im Wesentlichen wie Sie.

    Das bisher noch überzeugenste Argument für strafrechtliche Verfolgung, das ich gehört habe, ist der Hinweis darauf, dass zu beachten ist, dass zahlreiche Aspiranten für den Doktorgrad nach einiger Zeit aufgeben und es diesen als Verhöhnung erscheinen müsse, wenn Betrug langfristig profitabler und kaum ehrenrührig erscheint. Gerade in diesem Punkt sehe ich jedoch eher eine besondere Schwere der von und zu Guttenbergschen Tat, da seine Selbstentschuldigung mit Berufstätigkeit oder familiären Pflichten doch häufig auch Gründe sind, warum sich mancher an der Vollenden seiner Dissertation gehindert sieht. Eine Wiederholungsgefahr ist natürlich sächlich praktisch ausgeschlossen, so dass hier besonders darauf abzustellen wäre, ob eine erkennbare Einsicht in die Verwerflichkeit des eigenen Handelns besteht. Es fällt mir doch schwer, dafür Anhaltspunkt zu erkennen.

  65. zf.8 meint: (15.10.2011 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @Ano Nym:

    Wenn er den VA für nichtig hält ist das egal. Wenn er sich Umstände vorstellt, bei deren Vorlägen der VA nichtig wäre, würde ich eine Strafbarkeit immer noch verneinen auf Grundlage von Rückwirkungsverbot. Ein guter Aufsatz zum Auffrischen ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse wäre übrigens Die öffentlich-rechtliche Genehmigung im Strafrecht (Vortrag auf der Strafrechtslehrertagung in Trier 1989), in: ZStW 101 (1989), 874-907

  66. Seb meint: (15.10.2011 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Ja so eine Geldstrafe wird es dem Blaublut sicher zeigen! Mit so einer brutal-harten Strafe wird er sich es das nächste mal sicher zweimal überlegen, bevor er betrügt!

  67. Fisch meint: (15.10.2011 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mich richtig erinnere, so wurde die Arbeit in Buchform von einem Verlag angeboten, d. h. war käuflich zu erwerben. Ist so etwas dann nicht schon als "gewerbsmäßig" und entsprechend höher in der Strafzumessung anzusehen?

  68. helmut meint: (15.10.2011 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @hiro:
    Egal, welche Pillen Sie nehmen: Lassen Sie künftig bitte die Finger davon, sie bekommen Ihnen nicht!

  69. Thorsten meint: (15.10.2011 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @Peter Lustig: Den Obstvergleich verstehe ich nicht wirklich.

    Es gibt zwischen den beiden Fällen sicher diverse Unterschiede, eine Gemeinsamkeit ist jedoch, dass in beiden Fällen darauf verwiesen wird, der Amtsinhaber habe rein sachlich betrachtet ganz gute Arbeit geleistet, was im Falle Postel sogar noch unstreitiger scheint.

    Ich teile zwar die Meinung von Herrn Vetter, dass Milde walten sollte, allerdings nicht weil ich hier einen besonders leichten Fall sehe, sondern weil ich hier sowohl die Gesetzeslage für zu streng als auch generell zu streng ausgelegt halte. Aber das Gesetz ist nun einmal das Gesetz und die herrschende Anwendung müsste wenigstens in sich konsistent sein, um sich nicht ad absurdum zu führen. Es wäre daher etwa im Fall einer Einstellung schon interessant zu sehen, welche Gründe genau hierfür maßgebend sind.

    Die Herren Postel bzw. von und zu Guttenberg haben für den jeweiligen Teil des ärztlichen bzw. juristisch-akademischen Fachbetriebs unfreiwillig eine Art Enttarnung durchgeführt, die anderswo, etwa in Teilen der akademischen Philosophie bewusst von außen angestrengt wurde. http://physics.nyu.edu/sokal/transgress_v2/transgress_v2_singlefile.html

    Die Allgemeinheit hat Kontrollinstanzen vertraut, die offensichtlich ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren oder diese vorsätzlich oder fahrlässig nicht gewissenhaft wahrgenommen haben. Das betrifft sowohl die beiden Herren selbst, als auch wiederum deren Kontrollinstanz. Interessant ist, dass große Teile der Allgemeinheit aber vom Glauben an die Effektivität dieser Instanzen anscheinend nicht so recht lassen wollen, objektive Kritik anscheinend nahezu als Bedrohung betrachten und statt sich mit ihr in Einzelnen auseinanderzusetzen, mit einer unsachlichen Abwehrreaktion, etwa dem bekannten "Das macht doch jeder" antworten. Dass hier sogar bei Herrn Vetter Anklänge hieran zu finden sind, ist etwas irritierend.

  70. madd meint: (15.10.2011 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Bei der Frage, ob in diesem Fall gleiches Recht fuer alle galt, kann man doch keine Filesharer zum Vergleich heranziehen, wenn bei anderen Plagiatoren bei Verdacht schon mal die Staatsanwaltschaft zu Besuch kommt. Also Filesharer und Plagiatoren anders behandelt werden.
    Zumindest habe ich hier diese Behauptung immer wieder gelesen, als der Fall gerade aktuell war. Ich kann das nicht beurteilen.

  71. Ano Nym meint: (15.10.2011 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Rückwirkung? Damit ist doch normalerweise gemeint, dass Gesetze (!) Rechtsfolgen für abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend anordnet. Das ist doch hier nicht der Fall. Im Übrigen muss die Frage gestellt werden, ob der Täter auf den Bestand seines rechtswirig erlangtn VA vertrauen darf, wenn er selbst die innere Überzeugung hat, die Erlaubnis nur aufgrund einer nichtigen VA erlangt zu haben.

    Aber scheitert die Strafbarkeit hier nicht schon an der fehlenden Versuchsstrafbarkeit?

    Ein guter Aufsatz zum Auffrischen ihrer im Studium erworbenen Kenntnisse wäre übrigens Die öffentlich-rechtliche Genehmigung im Strafrecht

    Danke für den Tipp. Der Aussatz ist auch unter http://plosjournal.deepdyve.com/lp/de-gruyter/s9l6Wa5OJ5
    abrufbar – allerdings nur als unbearbeiter Rohscan.

  72. zf.8 meint: (15.10.2011 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Rückwirkung? Damit ist doch normalerweise gemeint, dass Gesetze (!) Rechtsfolgen für abgeschlossene Sachverhalte rückwirkend anordnet.

    Genau darauf wird in dem Aufsatz von Regnier ja eingegangen, und da Sie einen Scan davon haben gehe ich davon aus, dass Sie sich die Frage selbst beantworten können.

  73. turbootti meint: (16.10.2011 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @Alle meine Entchen: So so, die Granden haben ihm also von vornherein alles nachgesehen? Komisch, hab ich dem Lepsius sein Auftreten nicht richtig verstanden?

  74. mkveits meint: (19.10.2011 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Hat jemand die Erklärungen des Beschuldigten vzG in Erinnerung, die er im Bundestag zu seiner Rechtfertigung etc. abgab? Ließe sich ggf. der Verdacht erhärten oder der Nachweis führen, dass er das Parlament belogen hat?

    Dann wäre ggf. dies ein Grund, das öffentliche Interesse an der Verfolgung zu bejahen.

    Dagegen spricht mMn die Weisungsgebundenheit der StA – gerade in Bayern.

    Man wird die Sache einstellen – und dagegen hat niemand das Recht oder die Möglichkeit, sich bei einer höheren Instanz – ggf. beim GenStA, zu beschweren. Letzteres scheint mir eine -gewollte – Lücke im Gesetz zu sein: Eine (unrechtmäßige Handhabung des Legalitätsprinzips durch die StA lässt sich regelmäßig durch DAS VOLK nicht überprüfen.

  75. Helmut Karsten meint: (21.10.2011 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Na endlich. Jetzt kann ich mich ja auch Dr. nennen. Bis ich mir mein Fachgebiet rausgesucht habe, koennen Sie mich noch mit Dr. Helmut ansprechen……….

  76. der_Grillfreund meint: (23.11.2011 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Also…ich lese diesen Blog gerne und regelmäßig, aber bei dieser Einschätzung muß ich dem Autor dann doch widersprechen:

    -Der Vergleich mit "gewöhnlichen" Filesharern u.ä. ist hier nicht angebracht, da man an ein Mitglied eines der höchsten Organe unseres Staates wohl doch etwas höhere Maßstäbe angelegen darf

    -Was tut das von Ihnen behauptete geringe wirtschaftliche Schaden hier zu Sache? Davon steht nichts im Strafgesetzbuch und der Schaden wäre ja wohl nur in einem zivilrechtlichen Verfahren von Relevanz

    - Seid wann spielt es bei der Strafverfolgung eine Rolle, ob andere sich genauso illegal verhalten?

    Leider verfestigt sich bei mir der Eindruck, das die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Zahlung eines gewissen Betrages einzustellen, nicht etwa zur Entlastung der Gerichtsbarkeit genutzt wird, sondern um Interessenkonflikten zu entgehen, denen ein Staatsanwalt eigentlich nicht ausgesetzt sein sollte.

    So, und jetzt dürfen Sie meine kümmerliche Nicht-Juristen Argumentation zerfetzen.

  77. Sabine Engelhardt meint: (23.11.2011 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Lieber Udo, macht es das weniger schlimm, daß andere auch plagiiert haben?

    Ist es also in Ordnung, Gesetze zu brechen, wenn es nur genug andere auch machen? So wie bei Steuerhinterziehung zum Beispiel?

    Frachjanur.

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