Milde gegenüber zu Guttenberg

Es wird wahrscheinlich keine Anklage gegen Karl-Theodor zu Guttenberg erhoben. Das berichtet Zeit online. Die Staatsanwaltschaft Hof soll erwägen, das Verfahren wegen der plagiierten Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Strafrecht sollte unbeeinflusst bleiben von Politik. Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, so eine Einstellung geht durchaus in Ordnung. Guttenberg hat zwar abgeschrieben und damit Urheberrechte verletzt. Wenn ich die bekannten Taten des Ex-Politikers mit anderen Fällen vergleiche, ist das Ergebnis ziemlich eindeutig: Auch ein Beschuldigter ohne Promibonus (bzw. –malus) müsste nicht damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden – die Zuständigkeit eines umsichtigen Staatsanwalts vorausgesetzt.

Für die alltäglichen Urheberrechtsverletzungen, z.B. Filesharing, bringen die Strafverfolger schon länger kein Interesse mehr auf. Für sie gilt die Anweisung, selbst Fälle mit einigen hundert raubkopierten Liedern einfach einzustellen. Sogar bei Festplatten mit tausenden MP3s und Filmen zweifelhafter Herkunft wird nicht groß gefragt, sondern im Normalfall ohne weitere Ermittlungen gleich ein Auge zugedrückt.

Natürlich geht es im Fall zu Guttenberg nicht nur um Massenware, das heißt möglichst preisgünstiges Futter für den iPod. Er hat durch sein Verhalten seiner Universität, seinen Professoren und der Wissenschaft insgesamt geschadet. Aber in der Folgezeit hat sich ja herausgestellt, dass er nicht allein auf weiter Flur plagiiert hat. Auch andere Ertappte haben mittlerweile ihren Doktortitel abgegeben.

Der wirtschaftliche Schaden seines Verhaltens wird kaum messbar sein. Er ist, zumindest nach meiner Kenntnis nicht vorbestraft. Die Gefahr, dass er ohne einen Gang vor den Strafrichter erneut böse Dinge tun wird, ist sicher auch nicht größer als bei einem Beschuldigten, dessen Name es nie in die Presse schafft.

Eine Einstellung gegen Geldauflage lässt das Gesetz zu, wenn die Auflage das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung auf Null reduziert und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Wenn man mal den Namen zu Guttenberg und den Riesenwirbel um die Sache selbst ausblendet, darf die Staatsanwaltschaft Hof mit gutem Grund milde sein.