Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
Im Keller eines Hauses, das von einer mehrköpfigen Familie bewohnt wird, stellt die Polizei einen PC sicher. Die Bewohner des Hauses kennen ihre Rechte. Weder Eltern noch die erwachsenen Kinder sagen was. Insbesondere nicht dazu, wem der Computer gehört und wer ihn nutzte.
Ein Polizeibeamter wertet den bemerkenswert leeren Rechner aus und findet Inhalte, die möglicherweise als Jugendpornografie strafbar sind. Außerdem entdeckt er etwas Musik, einige Youtube-Clips und vier, fünf Textdateien, in denen was von Berufsschule steht. In einigen der Textdateien taucht der Name des ältesten Sohnes auf.
Nun die Schlussfolgerung:
Vor dem Hintergrund der aufgefundenen Dokumente und den eher einem jüngeren Menschen zuzuordnenden Musik- und Spieledateien kann festgestellt werden, dass der Rechner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch den ältesten Sohn … genutzt wurde und dass er derjenige ist, der für das Vorhandensein der Bilder verantwortlich ist. Dafür spricht auch, dass auf dem Rechner keine Dateien gefunden wurden, die … zuzuordnen sind.
Und das schreibt ein Kriminalhauptkommissar…
Ist anzunehmen, dass die "…" in beiden fällen dem selben Namen entsprechen?
Insgesamt trotzdem lachhaft, diese Argumentation. :(
macht mal vorschläge wie man der breiten masse klarmacht das sie ihre rechner zu verschlüsseln haben.
wenn das so weitergeht dürfen selbst jugendliche sich nur noch für "alte weiber wollen es" interressieren und nicht mehr für altersgerechte pornografie… total pervertiert diese gesetze.
Wieder einen neuen Begriff gelernt: Jugendpornografie. Der war mir bisher nicht bekannt. Auch nicht das es strafbar ist.
@Sladade:
Jugendpornografie ist schon lange strafbar, genauer gesagt seit 2008. Damals wurde §184c StGB eingeführt.
Wundert mich, dass das anscheinend einige nicht mitbekommen haben. Vermutlich haben Sie dann auch den Begriff "Scheinjugendliche(r)" noch nicht gehört?
@Sladade: Jugendpornografie bezeichnet Pornos mit darstellern im alter von (ich meine) 13 bis 17 Jahren.
Im Sprachgebrauch wird das oft mit Kinderpornos vermischt. Das es aber Strafbar ist sollte (fast) jedem klar sein.
@Frz: M.W. nicht korrekt. Jugendpornographie bezeichnet Pornos mit Darstellern im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Unter 14 ist es Kinderpornographie. Aber auch wenn die Darsteller über 18 sind, kann es trotzdem strafbar sein, falls die Darsteller einen Eindruck erwecken, als ob sie noch minderjährig seien.
@ronin: „Wundert mich, dass das anscheinend einige nicht mitbekommen haben.”
Wie schön daß einigen doch noch wichtigeres durch den Kopf geht … Auch mir …
Wir alle wissen doch, dass der PC vom Sohn genutzt wurde. Auf die anwaltlichen Spielereien kann sich dann der Richter freuen. Deshalb werden in Deutschland ja auch Terrorbomber freigelassen, weil die Polizei 2 Tage zu früh zugegriffen hat.
Das sind schon ganz tolle Hechte, diese Anwälte.
Warum sollte die Strafbarkeit klar sein? Die Verbreitung von Jugendpornographie mag zweifelhaft sein, aber an dem Besitz kann ich nicht falsches erkennen — in einer Zeit, in der fast jedes Handy und fast jeder Laptop über eine Kamera verfügt, würde ich vermuten, dass viele Jugendliche erotische oder pornographische Aufnahmen ihrer selbst und ihres derzeitigen Partners besitzen.
Hier findet in meinen Augen eine völlig unnötige Kriminalisierung von Jugendlichen statt.
Es dürfte doch nicht so schwer sein diese Seite aufzurufen:
http://www.truecrypt.org/
Wer heutzutage noch seinen Rechner unverschlüsselt benutzt gehört per se schon wegen erwiesener Dummheit bestraft.
Nur sollte man es jedoch nicht machen wie mein Bekannter, der sich überzeugen lies seine Festplatte zu verschlüsseln.
Passwort ist 1234567890!
Da man das jedoch so leicht vergessen kann, klebt aber noch ein PostIt am Monitor.
Naja, wir werden sehen wie sich das entwickelt.
@Peggy: Ich meinte nur, weil das doch damals eine ziemliche Diskussion um die Verschärfung des Sexualstrafrechts war (§184c war ja nicht die einzige Neuerung). Ds ging damals auch durch die Mainstream-Medien, sonst wüsste ich es ja auch nicht.
@Jürgen: Immerhin: mit dem "!" ist ein Sonderzeichen im Passwort, welches auch denklogisch auf der Tastatur nicht der 0 folgt. Wäre da kein PostIt, dann könnte man mit dem Passwort fast leben, denn es dürfte, wenn nicht jemand Ratemeister ist, nur durch Brute-Force zu ermitteln sein.
@Gerd:
Obvious troll is obvious
Eigentlich gehörten §184 ff. vollkommen überholt.
Das ist einer der realitätsfremdesten Paragraphen im deutschen Recht.
Im Moment rollt übrigens auch noch eine neue EU- Richtlinie an. Die fasst unter "Kinderpornographie" sogar sämtliche bildlichen Darstellungen echter oder simulierter(!) sexueller Handlungen von/an/mit Personen unter 18 Jahren. Die Darstellungen müssen nicht einmal mehr pornographisch o.ä. sein. Eine Ausnahme gibt es nur noch für medizinische Dokumentation sowie für Ermittlungsbehörden.
Damit ist dann also bald die Verfilmung der Blechtrommel "Kinderpornographie". Ebenso alte Teenieklamotten oder dieser Tatort mit Nastassja Kinski. Hauptsache, man kriminalisiert möglichst jeden.
@user124:
„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Wieso können Polizisten und Juristen keine Mathematik? Bei endlichen Zufallsräumen sind Ereignisse mit der Wahrscheinlichkeit 1 immer sicher. Erst bei unendlichen Zufallsräumen gibt es eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit: Wenn man unendlich oft mit einem ordinären Würfel würfelt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, irgendwann eine 6 zu würfeln, gleich 1. Sicher ist das Ereignis trotzdem nicht. Es hat also eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit.
@zirp: Mist, den Blockquote nicht zugemacht. Der zweite Teil des Beitrags muss natürlich so aussehen:
@user124:
Das ist doch jetzt schon so.
@cebewee: Der Besitz ist jedenfalls vom Straftatbestand klar erfasst. Dass dieser Straftatbestand in der jetzigen Form ziemlicher Unsinn ist, ist eine Sache, aber Besitz fällt klar darunter (mit Ausnahme der einen, engen Erlaubnis in § 184h IV 2).
Zählen zur "Jugendpornografie" auch sogenannte "self shoots" von Jugendlichen?
Das Entstehen solcher Bilder spielt wahrscheinlich keine rolle?
Was ist mit der 12 Jährigen die sich selbst fotografiert und das bei Facebook etc. rein stellt? Kann sie dann wegen Kinderpornografie angeklagt werden?
Sind Nacktbilder überhaupt Pornografie?
Jetzt bin ich verwirrt
Das mit der sogenannten Jugendpornographie ist doch genau wie mit dem Haschisch. Schadet niemandem, lässt sich aber herrlich politisch benutzen. Man kann mit tollen Fahndungserfolgen aufwarten und dadurch davon ablenken, daß gegen die echte Kriminalität nichts unternommen wird. Ist halt bequemer, als gegen Wirtschaftskriminelle und Mafiosi vorzugehen.
…ich vervollständige den Satz mal für Herrn Vetter:
Da sieht man mal wieder, wie dumm und anmaßend sogar die Polizisten mit dem höchsten Rang doch sind, nicht wahr, liebe Claqueure und Speichellecker??????????
Heisst das wirklich, dass alle Japaner, die diese lustigen Halbnacktfotos von Frauen in Schuluniformen auf'm PC haben sich strafbar machen weil es sich um "Jugendpornografie" handelt?
Selbst dann wenn die Darstellerinnen bereits die 25 überschritten haben, aber sich geben und schminken wie kleine Mädchen.
Da würden einge japanische Geschäftspartner aber staunen, wenn die Freunde und Helfer vor der Tür stünden….
@troll: Mit 12 ist die noch strafunmündig.
Wenn sie das mit 14 macht, ist das aber strafbar. Ebenso macht sich natürlich jeder strafbar, der dann ihr Facebookprofil aufruft.
Ob Nacktbilder "pornographisch" sind, hängt v.a. davon ab, welcher Amtsrichter den Fall auf den Tisch bekommt.
Das ist aber noch nicht einmal der Gipfel der Absurdität. In D ist es sogar schon strafbar, einen fiktiven erotischen Text zu veröffentlichen, wenn die erfundenen Figuren "zu jung" sind.
@kurtiklaas: Der Besitz von Material mit tatsächlich erwachsenen Darstellern ist bisher nur dann strafbar, wenn die so Darsteller aussehen, dass man sie auch für 13 3/4 halten könnte (Scheinkinderpornographie). Bei Scheinjugendpornographie ist zumindest bislang nur die Weitergabe an andere strafbar, der reine Besitz zum Eigengebrauch aber erlaubt.
Volljährige Asiaten können allerdings auch leicht mal aussehen wie 13 3/4. Das ist ein Problem.
@zirp: Mein Zweifel bezog sich auf den Sinn das Straftatbestands, nicht auf den Straftatbestand selbst. Ich hatte den Kommentar von @Frz als "ist doch klar, dass sowas strafbar sein muss" interpretiert.
Ich habe grad noch mal ins StGB geschaut, meinst du §184c(4)? Ich als nicht-Jurist lese das so, dass der Besitz an sich nicht strafbar ist, sondern lediglich das sich Besitz verschaffen. Immerhin sollte die Ausnahme vielen Jugendlichen helfen; die Situation, dass genau ein Partner über 18 ist, ist dummerweise nicht erfasst.
@cebewee: Lies noch einmal genau: § 184c IV 1 (Das ist Absatz 4, Satz 1 ;-) ) stellt zwei Dinge unter Strafe: Sich selbst den Besitz an solchem Material zu verschaffen, aber auch es zu besitzen.
Die Ausnahme in Satz 2 ist ein Witz: Die betrifft ausschließlich selbst angefertigte Aufnahmen. Stell Dir vor, ein Partner macht ein anzügliches Foto von sich; das schickt er dann dem anderen. Wenn man das Gesetz wörtlich nimmt, macht sich der empfangende Partner strafbar. Die Ausnahme in § 184h IV 2 greift nämlich nicht: Er hat das Foto ja nicht angefertigt, sondern sein Partner.
Und die Situation, dass ein Partner über 18 ist, der andere unter 18, soll wahrscheinlich gerade kriminalisiert werden.
Die Polizei weis doch schon längst wem der Computer gehört, das wussten die schon bevor sie da waren (Stichwort Bundestrojaner)
@Heinz Handtuch:
Man könnte auch davon ausgehen, dass Polizisten manche Wörter in ihrer umgangssprachlichen – oder jedenfalls nicht mathematisch fachsprachlichen – Bedeutung verwenden.
@zirp: Da hast du recht, ich hätte genauer lesen sollen.
Hat der Kriminalhauptkomissar auch geschrieben, weshalb man es ausschliessen könne, dass der Computer kurz vorher einem Freund des ältesten Sohnes gehörte?
Da ist Sherlock Holmes lesen eine noch bessere Ausbildung als die Polizeischule.
Also ich finde die Aussage des Herrn Kommissars plausibel und nutzstiftent.
Wahrscheinlichkeitsabstufungen
-Möglichkeit (50%)
-einfache (überwiegende) Wahrscheinlichkeit (> 50%)
-große Wahrscheinlichkeit – sehr wahrscheinlich (90-95%)
-größte Wahrscheinlichkeit – höchstwahrscheinlich (99%)
-mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (jeden vernünftigen Zweifel ausschließend, 99,8%)
@zirp:
>Mit 12 ist die noch strafunmündig.
Trotzdem macht man sich strafbar, wird nur nicht angeklagt.
>Wenn sie das mit 14 macht, ist das aber strafbar. Ebenso macht sich natürlich jeder strafbar, der dann ihr Facebookprofil aufruft.
Nein, Wissen und wollen gehört dazu. Wer das nicht ahnen konnte und hat plötzlich ein Kinderporno aufn Bildschirm macht sich nicht strafbar. Aber dt. Richter schaffen es trotzdem dann jemanden zu bestrafen.
>Ob Nacktbilder "pornographisch" sind, hängt v.a. davon ab, welcher Amtsrichter den Fall auf den Tisch bekommt.
In der Tat. Der BGH sieht das anders, aber welchen Richter interessiert das schon bei so nem Schwein von Angeklagtem?
>Das ist aber noch nicht einmal der Gipfel der Absurdität. In D ist es sogar schon strafbar, einen fiktiven erotischen Text zu veröffentlichen, wenn die erfundenen Figuren "zu jung" sind.
In der Tat: Sogar der Besitz ist verboten. Also aufpassen, ob man 41 oder 14 beim Alter schreibt in seiner fiktiven Pornogeschichte.
Ich habe einen Würfel zuhause, wir könnten die Gefängnis strafen auch einfach auswürfeln dann müsste sich nicht irgendwer irgendwas ausdenken
@KaiBei eindeutig fiktivem Material ist nur die Verbreitung strafbar, nicht der Besitz.
Eben, der Vorsatz steht eher nur auf dem Papier. Im Ernstfall wird da kaum jemand dran zweifeln, wenn sich solche Bilder im Browsercache finden. Es geht doch schließlich um die Kinder!
Zu der 12-Jährigen: Ohne Strafmündigkeit handelt sie nicht schuldhaft im strafrechtlichen Sinne. Sie handelt vielleicht rechtswidrig, macht sich aber nicht strafbar.
@kdfqa: Moment: Sie müssen noch sicherstellen, dass die Landesregierungen eine Möglichkeit haben, sich und ihre eigenen Leute vor dieser allgemeinen Strafbarkeit zu schützen.
Selbst wenn der PC mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit einem bestimmten Bewohner zuzuorden ist, bedeutet das nicht, daß er der einzige war, der dazu Zugriff hatte. Die inkriminierenden Dateien können immer noch von anderen gespeichert worden sein.
man kann es nicht oft genug sagen: verschlüsselt eure Rechner mit Truecrypt, kostet nichts und tut gar nicht weh. Dem Trend zur Grundgesetzverweigerung großer Teile der deutschen Justiz muß mit "ätsch, ihr seht nur 1 und 0 begegnet werden."
@ 4 ronin
Mhm, wenn der Rechner im Keller steht ist er sicherlich älteren Datums. Da wäre doch zu fragen wie lange er da schon – ohne benutzt zu werden – herumsteht und ob die "jugendpornographischen Bilder" nicht VOR 2008 darauf gespeichert wurden – gleichgültig von wem – also zu einem Zeitpunkt als es NOCH NICHT strafbar war! Oder greift die Strafbarkeit hier auch rückwirkend? (Ist das nach GG nicht verboten!?)
Wie sieht das mit der Strafbarkeit denn aus, wenn die Kripo z.B. auf dem Dachboden einen Karton mit – heute – strafbarem Inhalt findet, der aus dem Nachlaß des längst verstorbenen Opas, Großonkels etc. stammt, den seitdem aber niemand angesehen hat? Will man den Opa, …. posthum anklagen, oder die Erben verantwortlich machen, die den Karton erbten als es NICHT strafbar war? (Besonders lustig wird's wenn Opa, Großonkel auch noch Polizisten waren, die den Inhalt des Kartons während des Dienstes "abgestaubt" haben!)
Allerdings wäre die Information, warum die Polizei überhaupt in dem Haus eine Durchsuchung durchführt sicher hilfreich!
@dentix07: Auch Altmaterial ist strafbar, sofern man es nach der Gesetzesänderung noch mindestens eine Sekunde besitzt.
Allerdings brauchst Du schon Vorsatz. Alte Kisten von Opa, bei denen niemand ahnt, was darin ist, fallen also raus.
Rein statistisch bedeutet dieser Wert: Von 500 Verurteilten wurde einer zu Unrecht verurteilt. Für mich immer noch zu wenig, um selbst jemanden zu verurteilen.
Die einen sagen nix,die anderen wissen nix und beweisen könnens auch nix,also der berühmte Sturm im Wasserglas…
Nur eines ist mal wieder hervorzuheben…
"Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht,machen sie umfangreich Gebrauch davon!"…
Da ja im Sozialrecht schon personen bis 25 als "Kinder" zu hause wohene müssen, schlage ich vor im Rahmen eine "von Lyden" Notverfügung der Begriff der Kinderpornographie bis zum Optischen Alter von 26, oder am besten noch von 30 zu erweiteren, und der Polizei bei Auffinden eben solcher Verbotenen Sachen ein Schnellexikutionsrecht, das durch den Beamten aus zu führen ist, ein zu führen.
Es geht doch um die Kinder….!
mfg
Ralf
Warum stand der PC denn im Keller ? Hatte man doch etwas zu verbergen ?
@Chris:
Besuchen Sie mal ein paar Verhandlungen an Strafgerichten. 1 von 500 dürfte zu niedrig gegriffen sein.
Wenn man tatsächlich eine 99,8%- Wahrscheinlichkeit verlangen würde, könnte man z.B. kaum je irgendjemanden aufgrund von Zeugenaussagen verurteilen. Die taugen zur Wahrheitsfindung meist nur wenig. Zeugen lügen nicht einmal oft, aber die irren sich unglaublich.
@Der Steuerzahler: Na, es gibt schon immer wieder Vorstöße, das Mindestalter für Prostituierte hochzusetzen.
Das ist übrigens auch erst seit 2008 auf 18 (vorher 16).
@zirp: Naja, es gibt auch eine weitere Ausnahme: Vollkommen erfundenes, fiktionales Material, das nicht auf realen Begebenheiten basiert.
Da ist Besitz (und Erlangung des Besitzes) erlaubt. Verbreitung (und Vorbereitungshandlungen dazu) steht allerdings unter Strafe. Was teilweise dadurch ad absurdum geführt wird, dass selbst Amazon (nicht etwa Marketplace) solchen Kram anbietet.
@Der Steuerzahler: Jede/r 18jährige hat die Option, ARBEITEN ZU GEHEN – und von dem VERDIENTEN GELD ein Zimmer außerhalb des elterlichen Haushaltes zu mieten.
Warum sollte der Staat bildungs- oder arbeitscheuen jungen Menschen eine Wohnung einrichten und anschließend auch noch die Miete/Heizung aus Steuergeldern bezahlen? Selbst Kinder der gehobenen Mittelschicht wohnen während ihrer Ausbildung oft weiter im elterlichen Haushalt.
Im übrigen kann sich jedes Mädel (von irgend einem dahergelaufenen Kerl, der seinen Kinderunterhaltspflichten nicht nachkommt) dick machen lassen – dann zahlt das Jobcenter ihre eigene Wohnung, ihren (höher als bei anderen Hartzern festgesetzten) Unterhalt und das Jugendamt den Unterhalt des Kindes. Auch, wenn das Mädel jünger als 25 Jahre ist.
Och, jedes Land organisiert und betreibt halt die staatliche und staatlich klüngelnde Industriespionage etwas anders … manche verdingen angeblich hochbezahlte Computer-Hacker-Riesen dazu … hier im Ländle geht's halt mangels technischen Knowhows nur auf die althergebrachte Methode: Irgendein Trojaner-Voujeur der Behörden hat sicher auch noch im Schuhkarton seiner Oma solche Photos von sich selbst, wo er im zarten Alter von 2 Jahren oder so naggisch in der Badewanne sitzt; diese Photos schickt er dann, clever wie er halt ist, per email an alle möglichen Hightec-Chefentwickler der wahren Hightec-"Klitschen" und schickt dann gleich den Kollegen vom Schreibtisch nebenan zum Amtsrichter um vorsorglich den Hausdurchsuchungsbefehl zu erwirken, denn er weiß ja, dass die Kinderpornographie, also diese alten Photos von ihm selbst aus dem Schuhkarton seiner Oma auf den Zielrechnern längst angekommen sind … dem Richter wird einfach nur gesagt, "Verdacht auf Kinderpornographie" und schwupps, Stempel druff und schon werden die Rechner mit Getöse beschlagnahmt und ausgeraubt … so einfach geht das … dass irgendwo auf der Welt möglicherweise tatsächlich Menschen brutal vergewaltigt werden, interessiert diese "Trojaner-Hechte" hier doch in den seltensten Fällen, wenn überhaupt …
@Till Eulenspiegel:
Sorry aber dein Gespame nervt einfach nur.
Trifft das Thema auf den Kopf in der Entstehung des Problems:
http://frau2000plus.net/?p=385#more-385
ein Zitat aus dem Artikel:
-Kinder/Jugend(schein)pornographie, ggf. in Textform-
Mehr als einen Freifahrtschein für übel gelaunte Kripobeamte und Richter kann ich darin trotzdem nicht erkennen. Mit dem rechten Antrieb wird praktisch jede erotische Geschichte, jedes archivierte Bildchen der letzten 30 Jahre zur potenziellen Bombe. Was hier so über "Scheinpornographie" ge.orakelt wurde und über "Vorsatz" geht auch auf keine Kuhhaut – begriffstutziger geht ja wohl kaum.
Was spricht dagegen, dass mehrere Leute den Rechner benutzen? Der Hauptkommissar beschuldigt auf Verdacht hin den ältesten Sohn, weil er sonst keine Anhaltspunkte hat.
"dass der Rechner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch den ältesten Sohn … genutzt wurde und dass er derjenige ist, der für das Vorhandensein der Bilder verantwortlich ist."
Da besteht überhaupt kein kausaler Zusammenhang zwischen Rechnernutzung und Verantwortlichkeit für die Bilder.
@Heinz Handtuch: Neben dem "signifikanten Unterschied" ist die "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" wahrscheinlich der am häufigsten falsch verwendete mathematische Ausdruck. Mir als Naturwissenschaftler kräuseln sich bei so was immer die Zehennägel.
@Rocky: Glückwunsch, Du hast das Rätsel gelöst und ein Internet gewonnen (wahlweise umzutauschen in einen virtuellen Keks oder einen halben Gummipunkt).
Neben Stochastik sollte auch Aussagenlogik bei der Polizei unterrichtet werden, damit ließen sich solche Peinlichkeiten vermeiden.
@Gerd:
Sei müssen ja ein toller Hecht sein, wenn sie das so genau wissen. xD
Man sollte auf seinem Rechner immer ein paar Pornos haben, vor allem, wenn man ihn ausrangiert. Die Polizei muß doch 'was finden, die werden sonst bei Frustrationserlebnissen häufig völlig unberechenbar.
Außerdem ist es ansonsten auch behördlicherseits unglaubwürdig und dort dann nur ein Beweis dafür, daß man die illegalen Dateien schuldbewußt und vorsätzlich gelöscht hat.
Der hier betroffene Kriminalhauptkommissar hätte auch schreiben können: "…mit an Unsicherheit grenzender Unwahrscheinlichkeit ist mein Urgroßonkel der Meinung, dass…". Dadurch hätte sich in diesem Verfahren auch nichts geändert.
Eigentlich spielt es überhaupt keine Rolle, was ein Polizeibeamter in seinem Zwischen- oder Schlussbericht niederschreibt. Die Entscheidungen bezüglich weiterer Ermittlungen und Maßnahmen etc. trifft nämlich einzig und allein die Amts-/Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Das scheint sich noch nicht bei allen rumgesprochen zu haben.
Sinn und Zweck des Zwischen- oder Schlussberichtes der Polizei ist nur, den Damen und Herren der Amt-/Staatsanwaltschaft eine Zusammenfassung zu präsentieren. Diese Juristen haben oft nämlich einfach keine Zeit (oder Lust?), die komplette Akte durchzuarbeiten und machen es sich damit leichter. Kommt es dann zu Fehlentscheidungen, ist die Polizei der falsche Adressat für Polemisierungen.
Der vorhin hier gepostete Link:
http://frau2000plus.net/?p=385#more-385
ist ja verbohrt bis über die Schmerzgrenze.
Sexualkunde? Pfui! 68er? An allem schuld.
Offene Gesellschaft? Weg damit!
Feminist/Innen, die sich selber lächerlich machen, deren schräge Ansichten aber leider immer wieder und immer stärker in die Politik von Schröder und von der Leyen einfließen-
getreu dem Motto: Wir müssen unsere Kinder schützen, koste es, was es wolle, Unschuldsvermutungen und Rechtswege schützen doch nur die Täter, ohne Aufklärung kommen Kinder auch nicht auf böse Ideen!
Wenn mich jemand in Zukunft fragen sollte:
"Wann hattest Du eigentlich Dein erstes sexuelles Erlebnis?"
sag ich: "Nicht vor meinem 21. Lebensjahr mit einem mind. gleichaltrigen Partner!" (Künftige mögliche Verschärfungen gleich mit eingebaut)
@A. Friend:
Sie machen es sich zu einfach. Ein Bericht hat beschreibend, nicht wertend und spekulierend zu sein. Dem wird der – immerhin mit Abitur und Fachstudium ausgebildete und laufbahnmäßig mehrmals beförderte Kriminalhauptkommissar (A11) – nicht gerecht. Und das ist hier noch etwas ganz einfaches und eigentlich selbstverständliches. Nein, hier hat wieder einmal ein Polizist seinem Charakter die Zügel schießen lassen (gerade gestern wieder ähnliches mitbekommen gegenüber einer alten Dame), anstatt seinen Job professionell und pflichtgemäß auszuüben. Das mag menschlich sein, doch sollten Leute, die mit Monopolanspruch und Waffengewalt Macht und Herrschaft ausüben, wenigstens in solch' einfachen Dingen zuverlässig sein. Meines Erachtens liegt der Fehler eben darin: Macht wird immer mißbraucht. Da müssen mindestens institutionelle Zügel 'ran. Und gerade die gibt es nicht, wie der Korpsgeist der Staatler immer wieder zeigt – wenn zum Beispiel selbst ein Richter von einem Polizisten als Kollegen spricht. Und das ist keine Polemik, sondern einfach eine Tatsachenbeschreibung.
@Anonymous: Fiktive Zeichnungen etc. sind ja von vornherein nur erfasst, sofern sie "realistisch" sind. Was auch immer das heißt. In den USA gibt es die gleiche Formulierung, und da fassen einige Richter auch Hentai drunter.
Diese Ausnahme jedenfalls ist nichts wert. Sie erfasst ohnehin nur selbst herstelltes Material. Vor allem aber ist selbst dann der Besitz nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass man das nie an jemand anderen weitergeben kann. Wie soll man das denn bitte sicherstellen? Das ist doch eine Farce.
@Autolykos:
Danke, Selbstabholung oder wird mir das Internet zugestellt?
:)
@Eddie:
LOL, selten so einen Mist gelesen…….
a) Klar bei all dem was inzwischen als "sexueller Missbrauch" tituliert glaube ich schon dass eine Bande von Achtjährigen einen Sechsjährigen sexuell missbrauchen kann…..
In meiner Kindheit ging es auch teilweise derbe ab….da war der Griff an die Eier noch die harmloseste Variante….
b) Das Kinder die nicht (altersgerecht) sex. Aufgeklärt sind, viel leichter Opfer werden, dass fällt der Trulla wohl auch nicht ein…..und
c) eben weil die Eltern durch die Bank versagt haben (alles was unterm Nabel kommt ist Tabuzone) hat doch erst die Aufklärung Einzug gehalten…..
bombjack
@Eddie: Was für ein reaktionärer, sexualfeindlicher Artikel!
Ich bin mal gespannt, ob die Autorin und Vorsitzende dieses Vereins, Birgit Kelle, meinen Kommentar zu ihrem Artikel freischaltet. Da ich das nicht glaube, poste ich meinen Kommentar auch hier:
Also ich wußte es nicht. Was ich aber weiß, ist, daß ich mit ca. 7 Jahren bei einem Klassenkameraden war, wir nackt im Keller spielend von seiner sicherlich besorgten Mutter erwischt wurden, worauf sie ihm erstmal ihre Sorge dermaßen reinprügelte, daß er sich einnässte – und er zur Strafe ins Bett, und ich nach Hause geschickt wurde.
Ja wenn Sie das so sehen. Ich sehe das seitdem ein wenig anders (und übrigens: Sein Vater war Allgemeinmediziner und seine Mutter dessen Sprechstundenhilfe. Da sollte man ja meinen, solche Leute würden sich mit menschlichen Bedürfnissen gut auskennen. Aber so sind sie halt, die Katholiken …
… und vielleicht auch nicht-katholische Angehörige der "Schützt unsere Kinder vor Sex"-Fraktion.)
Hmm, also ich hatte in dem Alter durchaus Phantasien, die man im Rückblick als "erotisch" einstufen sollte. Bezüglich Klassenkameradinnen und, natürlich und insbesondere auch älterer Mädchen und auch Frauen. Daß ich das damals nicht benennen oder einordnen konnte, hat mich jedenfalls nicht davor bewahrt.
Deswegen meine Frage: Wer schützt die Kinder denn vor Leuten wie ihnen?
Hmm, also ich hatte in der 4. Klasse bis auf eine alle meine Klassenkameradinnen nackt gesehen. Fand ich interessant. Ich habe mich nach dem Jungenduschen einfach so laaaangsam abgetrocknet, bis irgendwann die Mädels kamen. Warum? Eigentlich ging es mir nur um ein einziges Mädchen. Denn mit 9 war ich das erste Mal so richtig verliebt. Genau die gleichen Gefühle, wie mit 19 oder 29, wenn man sich verliebt. *Das* war der Grund für meine Aktion, kein "Sexualkundeunterricht".
Und: Danach entwickelte sich mehr. So habe ich in dem Alter von 2 Freundinnen den ersten "Table Dance" bekommen (natürlich habe ich damals den Begriff nicht gekannt, aber faktisch war es genau das), und ich habe mich gleichermaßen bei ihnen revanchiert.
Übrigens: Ich bin nicht in den 90er in irgendeinem Sündenpfuhl mit Horror- oder 68iger-Eltern groß geworden. Ich bin Jahrgang 1965, hatte liberale und liebende Eltern, in einer mittleren Großstadt, wo sich Polizei und die Tageszeitungen darauf geeinigt hatten, keine Anzeigen von Prostituierten abzudrucken. Daß es in der Stadt einen Puff gab, habe ich mit 19 erfahren. (Und wenn ich mich recht erinnere, war mir vorher auch gar nicht geläufig, was das überhaupt ist.)
Von alldem habe ich meinen Eltern übrigens nie etwas gesagt. Warum auch. Sind Sie sich sicher, daß ihnen ihre Kinder alles sagen? Immerhin: Mit meinen Eltern hätte ich da bestimmt drüber reden können. Ihre könnten es bestimmt nicht …
Und jetzt wissen sie auch, daß nicht nur manche Pädagogen das anders sehen.
Also: Hoffentlich werden es mehr Menschen, die unsere Kinder vor solchen Leuten wie Ihnen schützen!
PS: Ich bevorzuge übrigens intelligente, gebildete, selbstständige Frauen als Partnerin. Im Gespräch und in der Sexualität. Und die sexuelle Selbstbestimmung ist mir heilig – auch die von Kindern. Also ganz schief kann meine Entwicklung ja dann wohl doch nicht gegangen sein …
Wie wird denn dann ein Volljähriger bestraft, der aussieht wie 16 und pornografische Bildchen von sich selber auf seiner eigenen Festpladde hat, die er von sich mit 14 oder 15 gemacht hat, als er noch aussah wie 10 oder 12? Immediatkastration durch den Amtsanwalt oder nur vorläufige Erschießung????
@egbert k.:
Soweit ja OK, aber was bring Sozilabehörden dazu Personen die zwischen 18 und 15 sind, Arbeiten, und eine eigene Wohnugn haben, und dann Arbeitslos werden zurück in das Elternhaus zu hunger? Vorzugweise auch gerne bei Schwangeren mit Kompletter Leistungseinstellung und Androhung das Kind nach der Geburt als "Vermittlungshemnniss" zu entziehen?
Oder auch einem Ehepaar (Mit Trauschein) mit 2 Kindern durch Leistungseinstellung zu nötigen, das jeder in sein Elternhaus zurück geht und die Kinder zur Zwangsadoption beim Jugendamt zu melden?
mfg
Ralf
Lieber Herr Vetter,
sonst bin ich immer mit Ihnen einer Meinung, insbesondere was die Verwertbarkeit angeht. Aber hier muss ich Ihnen entschieden widersprechen! Ich halte diesen Schluss für mehr als legitim. Das ist meiner Meinung nach ganz normale Ermittlungsarbeit.
@Snickerman: Bitte mal etwas genauer hinsehen und nicht alles dem Lieblingsfeindbild unterschieben. Nicht alles, was Frauen schreiben, ist gleich Feminismus. Scheun Sie sich mal die Selbstdarstellung oder den Blogroll an: Das ist eine glasklar antifeministische (und auch sonst in jeder Hinsicht ekelhaft reaktionäre) Seite.
Wegen einem dummen PC, der im Keller steht, so ein Aufwand.
Warum wegen sowas überhaupt ne forensische Untersuchung anschmeissen? Als hätten wir keine anderen Probleme …
@egbert k.: Darf man das als Angebot auffassen, dass Sie jeden "schwer vermittelbaren" beschäftigen werden? Nach meiner Einschätzung dürfte es für Sie einigermaßen teuer werden, Ihre Aussage wahr werden zu lassen. Aber nur zu…
Ach, das was Eddie da verlinkt hat, ist eh nur dumm. Da wird tatsächlich behauptet, Kinder wären per se doof, dumm und asozial. naja, das ist Pädagogik aus dem 18. Jahrhundert, solchen Mist sollte kein ernsthaft denkender Mensch ernstnehmen….
Die Polizei ist (u.a.) Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat die Ermittlungen so weit zu bringen, dass die StA nach § 170 StPO entscheiden kann, ob Anklage zu erheben ist oder das Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Hierzu wird geprüft, ob nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Wenn also die Polizei ihre Ermittlungen mit dem Kommentar abschließen, dass die Täterschaft ihrer Meinung nach mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" gegeben sei, so soll dies als Grundlage für die Erwägungen der StA dienen, ob sie Anklage erhebt. Das ist eigentlich also alles andere als einer der vielen Justizskandale, sondern polizeilicher Alltag, den Herr Vetter hier berichtet. Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es dann, Zweifel an der Anklage zu streuen, wenn sie denn erhoben worden ist. Dass ist dann aber seine Sache und nicht die der Polizei. Die Polizei muss der StA wie gesagt zuarbeiten und zu einem Ergebnis kommen. Urteilen wird dann letztlich sowieso ein unabhängiges Gericht, dass alle be- und entlastenden Umstände des Sachverhalt prüft. Man fragt sich, was Herr Vetter überhaupt mitteilen möchte. Lernen kann man von ihm jedenfalls nichts, was über die These von der Willkürjustiz und dem Polizeistaat hinausginge. Aber ein Strafverteidiger wie Herr Vetter muss ja auch nicht sachlich und neutral sein wie die StA offiziell. Oder wie war das nochmal mit dem "Organ der Rechtspflege"?
zweimal "dass" statt "das", sorry dafür…
"dass das Klo mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch … genutzt wurde und dass er derjenige ist, der für das Vorhandensein der Bremsspuren verantwortlich ist."
@Eigenkommentar: Wie ich nicht anders erwartet habe, wurde mein Kommentar natürlich nicht freigeschaltet. Ob die Autorin Birgit Kelle selbst oder der ebenfalls kommentierende "Webmaster" von "Frau 2000plus" sich am Inhalt gestört hat, kann ich natürlich nicht sagen. Aber ein Frauenbild, das irgendeinen Sermon "glaubt", der bitte schön nicht durch die schnöde Realität gestört werden darf, ist ganz bestimmt nicht mein bevorzugtes Frauenbild. Und nach "2000plus" sieht mir das auch nicht aus. Eher nach "Mittelalter minus" … =:->
PS: Es ist auch schon lange her, daß ich auf einer Website etwas von "Blasphemie" gelesen habe. Das muß etwas sein, das "Frau 2000plus" so überhaupt nicht mag … :-)
@Vetter
Habe diese meine Frage zu '4chan' dummerweise in einer Ihrer archivierten Seiten gestellt, daher hier nocheinmal:
Hat es eigentlich in D bereits HDs gegeben wegen dem Browsen von (vereinzelt und zeitlich begrenzt vorkommenden) eher grenzwertigen Inhalten auf der Seite '4chan', die sich unter die Scheinminderjährigenproblematik oder sonstwie knapp unter §184c (Nacktbilder 17-Jähriger…) einordnen lassen.
Meine dabei Thumbnails (wobei sich dann ja oft sowas schwer genau erkennen lässt, weil es nunmal eine Miniaturansicht darstellt), wenn die betreffende Seite nicht bloß für wenige Sekunden geladen wird.
Wie sieht es aus wenn man die betreffenden Links anklickt, die Bilder im Großformat geladen werden? Und wenn man sie speichert?
Würde mich interessieren, wenn Betroffene vielleicht Erfahrungen schildern könnten.
Danke im Voraus.