Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

Im Keller eines Hauses, das von einer mehrköpfigen Familie bewohnt wird, stellt die Polizei einen PC sicher. Die Bewohner des Hauses kennen ihre Rechte. Weder Eltern noch die erwachsenen Kinder sagen was. Insbesondere nicht dazu, wem der Computer gehört und wer ihn nutzte. 

Ein Polizeibeamter wertet den bemerkenswert leeren Rechner aus und findet Inhalte, die möglicherweise als Jugendpornografie strafbar sind. Außerdem entdeckt er etwas Musik, einige Youtube-Clips und vier, fünf Textdateien, in denen was von Berufsschule steht. In einigen der Textdateien taucht der Name des ältesten Sohnes auf.

Nun die Schlussfolgerung:

Vor dem Hintergrund der aufgefundenen Dokumente und den eher einem jüngeren Menschen zuzuordnenden Musik- und Spieledateien kann festgestellt werden, dass der Rechner mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch den ältesten Sohn …  genutzt wurde und dass er derjenige ist, der für das Vorhandensein der Bilder verantwortlich ist. Dafür spricht auch, dass auf dem Rechner keine Dateien gefunden wurden, die … zuzuordnen sind.

Und das schreibt ein Kriminalhauptkommissar…