Gericht erklärt uns, wie man sparsam druckt
Soll noch einer sagen, der Justiz ist das körperliche Wohlbefinden von Pflichtverteidigern egal. Nein, sie kümmert sich – und zahlt auch noch dafür. So erhalten zwei Rechtsanwälte jetzt jeweils 3.875 Euro dafür, dass jeder 43.307 Seiten ausgedruckt hat. Bei den Ausdrucken handelte sich um Teile einer Gerichtsakte, die den Verteidigern auf einer CD zur Verfügung gestellt wurden.
Insgesamt 81.900 Telefonate hatten Ermittler in einem Strafverfahren übersetzen lassen. Diese Übersetzungen wurden auf eine CD gebrannt und den Pflichtverteidigern zur Verfügung gestellt. Die Anwälte hatten keine Lust, sich das alles am Bildschirm anzusehen. Sie druckten jeweils die 43.307 Seiten aus. Hierfür wollte jeder die üblichen Kopierkosten erstattet haben. Das sind jeweils 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere.
Insgesamt kam jeder der Anwälte auf einen Betrag von 7.750 Euro. Die Staatskasse wollte zuerst gar nichts zahlen. Die zuständige Rechtspflegerin war nämlich der Meinung, dass die Pflichtverteidiger sich die Unterlagen auch am Computer hätten ansehen können.
Dem schließt sich das Oberlandesgericht Celle nicht an. Es hält die Lektüre von 43.307 Seiten am Bildschirm für unzumutbar. Aus der Begründung:
Zwar ist der Landeskasse zuzugeben, dass in immer mehr Bereichen des beruflichen Lebens – auch in der Justiz – das Bearbeiten von Akten und Lesen von Texten ausschließlich am Bildschirm erfolgt.
Wenn aber Strafverteidiger es zur sachgemäßen Bearbeitung einer – wie hier – umfangreichen und schwierigen Strafsache für erforderlich halten, die Kurzübersetzungen überwachter Telefonate in Papierform vorliegen zu haben, so ist dies jedenfalls bei dem hier zu beurteilenden, weit überdurchschnittlichen Umfang von insgesamt 43.307 Seiten auch aus Sicht eines verständigen Dritten nicht als ermessensfehlerhaft anzusehen.
Letztendlich muss bei Strafverteidigern ausgeschlossen werden, dass sie hinsichtlich des ihnen zur Verfügung stehenden Aktenmaterials im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft und dem Gericht benachteiligt werden.
Allerdings will das Oberlandesgericht Celle nur die Hälfte der Kosten erstatten. Es mutet den Anwälten, die nur auf Papier lesen wollen, eine andere Komfortbeeinträchtigung zu. Die Unterlagen, so das Gericht, hätten auch “2 in 1” gedruckt werden können, das heißt “jeweils zwei Seiten um die Hälfte verkleinert im Querformat auf ein Blatt gedruckt”.
Die Richter haben nach eigenem Bekunden den Test gemacht und sind zum Ergebnis gekommen, dass “ein Lesen der Textdateien auch in einem um die Hälfte verkleinerten Format unschwer möglich und daher zumutbar gewesen wäre”.
Ich begrüße natürlich anwaltsfreundliche Entscheidungen. Aber das bloße Abnicken einer wahren Druckorgie ist mir dann doch etwas suspekt. Mir erschließt sich schon nicht, wieso das Lesen derartiger Mengen Papier angenehmer sein soll als die Lektüre am Bildschirm. Wenn der Anwalt einen privaten Auftraggeber hat, der das gerne bezahlt, ist da ja o.k. Aber hier handelt es sich überdies um Pflichtverteidiger, deren Honorar der Steuerzahler vorschießt (und oft endgültig zahlt, wenn beim Beschuldigten nichts zu holen ist).
Da wäre ein wenig Zurückhaltung vielleicht ganz angebracht.
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28. November 2011, Aktenzeichen 1 Ws 415/11
Naja ich halte Ausdrucke auch für sinnvoller weil man sich dann direkt Stellen markieren kann und Notizen an den Rand schreiben kann usw usf. Aber man sollte die ausdrucke dann auf den wichtigen Teil beschränken. Ich möchte bezweifeln, dass auf über 40.000 Seite Notizen gemacht wurden…
Und ich möchte sogar bezweifeln, dass die über 40.000 Seiten überhaupt durchgelesen worden sind. Teile daraus bestimmt, aber alle 40k? Wohl kaum.
Und so wird der Angeklagte doppelt zur Kasse gebeten. Er darf nicht nur seinen Verteidiger bezahlen sondern muss auch diesem ganzen kriminell-korrupten Justizapparat den Allerwertesten stopfen. Das sind Verhältnisse wie im Irak. Da wurde auch gerne berichtet, die Familie des Hingerichteten hätte noch "die Kugeln" zahlen müssen. Anders ist es hier doch auch nicht. Im übrigen frage ich mich immer wieder was, mit Ausnahme des Besitzes und des hemmungs- und gewissenlosen Einsatzes von Waffen, Mord und Terror, sich dieses korrupte Justizsystem in diesem Schweinestaat denn eigentlich überhaupt noch legitimiert wenn selbst Kindermörder wie (Editiert. fh.) Klein hierzulande nicht einmal angeklagt werden.
@oskar: Und was haben eigentlich die Illuminaten mit den 40.000 Seiten zu tun?
@maSu:
Auch das Heraussuchen von "wichtigen Teilen" vorab ist bei dem Umfang allerdings kaum zu beältigen. Es ist sicherlich wirtschaftlicher, erstmal alles durch den Kopierer zu jagen als vorher alles herauszuwühlen.
Letztlich frage ich mich ja seit Jahren, weswegen nicht einfach Kopiekosten in Anlehnung an "echte" Preise im Copyshop gezahlt werden. Aber das wäre ja genauso logisch und verbraucherfreundlich wie Festgebühren für Anwälte…
Ich würde gerne mal sehen, wie die Rechtspflegerin auf die Anschaffung eines Kindles (oder gar iPad) zur Lektüre der elektronischen Akte reagiert hätte. Wobei Anmerkungen vernünftig wohl wirklich nur mit einem iPad zu realisieren wären.
@anon: Könnten Sie bitte die (Schleich-) Werbung unterlassen? Zumal das beworbene Produkt für den Zweck keineswegs optimal ist…
Und das in Zeiten, in denen der Justiz sonst immer Rückständigkeit wegen ihrer Papierakten vorgeworfen wird und auch Richter am Registergericht gezwungen werden dürfen, nur das elektronische HR zu nutzen (BGH v. 21.10.2010)…
Kann meinen Vorgängern und Herrn Vetter nur zustimmen: dass die 40k auf Papier durchgesehen wurden, dürfte zweifelhaft sein. Einzelne Seiten ausdrucken: ok. In Zeiten des LED-Bildschirms, des ebook und des Tablet ohne flackernde Röhre ist das Lesen am Bildschirm kaum mehr als unkomfortabel anzusehen.
Selbst mit ipad wäre dass schwer. Bis vor kurzem hätte ich noch gesagt: so eine Verschwendung. Mittlerweile lese ich seh viele Dokumentationen und Konzepte die bei knapp 1500 Seiten liegen. Das ist schwer alles am Rechner zu lesen. Noch widerstehe ich der Vesuchung alles zu drucken und beschränke mich auf das wichtigste. Das sind trotzdem im Schnitt 200 Seiten…
Es gibt Leute (ich zaehle dazu), denen jede vermeidbare Minute vor dem Bildschirm schlimmere Rueckenschmerzen erspart. In den Sessel geflaezt mit Textmarker geht es viel besser. Bin absolut fuer das Urteil!
Klingt nach einem guten Geschäft.
Bei geschätzten Druckkosten von 1-2 cent pro Seite, bekommen sie das 10 Fache ausbezahlt.
Solche hohen Summen sollte man nicht als Pauschale abrechnen dürfen, sondern die tatsächlich angefallenen nachgewiesenen Kosten.
Letzen Endes muss es im Ermessen des Verteidigers liegen,
ob er die Seiten ausdrucken will oder muss.
Der Staatsanwaltschaft liegen die Seiten ja ebenfalls in
Papierform vor. Das Gericht hat ganz klar festgestellt,
daß der Verteidiger nicht schlechter gestellt werden darf.
Die Entscheidung ist daher völlig zu Recht so ergangen.
Ob das dann tatsächlich Sinn macht ist eine völlig andere
Frage…
Ich nehme mal an, dass auf der CD die Gerichtsakten nur als Scan enthalten sind.
Aber sonst sind Texte am PC besser als auf Papier, weil man nämlich sehr komfortabel nach Schlüsselwörtern suchen kann. Und wenn man gerade eine wichtige Stelle gefunden hat, kann man diese entsprechende Seite doch ausdrucken, so dass am Ende auf Papier tatsächlich nur die wichtigen Sachen enthalten sind.
Und 40.000 Seiten. Das lesen die mit Sicherheit nicht komplett durch. Und dann alle Seiten ausdrucken, nur um sie zu überfliegen, ist in meinen Augen Geldverschwendung aber auch nicht umweltfreundlich.
Ich rechne mal durch:
43000 Seiten.
500 Seiten = 5€ = 1Cent pro Seite.
Nehme mal den Drucker der hier steht, Toner für 170€ der für 30.000 Seiten reichen soll. Sogar wenn ich von wesentlich weniger als 30.000 Seiten(Text) ausgehe komme ich bei Kosten von:
1 Cent für Papier
0,5-1 Cent für Toner
Die Preise sind jetzt aber noch gut zu drücken. Billiges, dünnes Papier, Toner nicht direkt vom Hersteller oder Nachfüllpacks von Drittanbietern usw.
D.h. ich hätte dem Anwalt 500€ in die Hand gedrückt und ihn zur Türe geschickt und da hätte er glücklich sein sollen. Denn hätte er 2 Seiten auf eine gedruckt, dann hätte er zumindest nochmals Papier sparen können und man wäre wohl bei 300€ rausgekommen.
Der Staat zahlt stattdessen lieber knapp 2000€ und wohl noch die Kosten für die Prüfung des Falles… -.-
Wie um alles in der Welt kann ein Anwalt innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes 81.900 Telefonate lesen und sich ein gescheites Bild über die Situation verschaffen?? Dafür braucht es doch Wochen oder mindestens Jahrzehnte!
@2: Ich würde meinem Rechtsanwalt gewaltig auf die Füße treten, käme ich dahinter, dass er nicht *alles* gelesen hätte.
Das Lesen ist nicht so sehr das Problem, sondern das Behalten der Zusammenhänge.
Insofern muss er vermutlich gekürzte Auszüge anfertigen. ABer um zu wissen, was wesentlich ist, muss man alles lesen.
@10 moooment
40000 seiten papier vor und nach ausdruck schleppen, danach zum altpapier (ans archivieren mag ich nicht glauben) geht auch ganz schön in den Rücken.
ich denke, gelegenheit macht diebe. immerhin ist der erstattungsbetrag erheblich höher als die kosten.
und wenn ich mir das Handling von 80 packen papier und die ganzen papierstaus überlege … wurde das _wirklich_ gedruckt?
und hätte den Druck ein Dienstleister besorgt, wäre dessen Rg anwendbar gewesen.
@maSu: Also man kann ganz großartig Markierungen und Kommentare in PDF-Dateien einfügen …
@kaputnik:
Wir haben hier eine Drucker, der haut Dir die 40000 Seiten in 8 Stunden raus, OK, Papier nachfuellen ist noetig, aber definitiv keine Staus. Der kostet mit Wartung so viel, dass wir nicht mit 2 cent pro Seite wegkommen. Und ja, falls diese Telefonat-Mitschnitte relevant sind fuert den Fall (HAT SCHON MAL JEMAND NACH DEN KOSTEN DER TELEFONAT-UEBERSETZUNGEN GEFRAGT HIER?), was sehr wahrscheinlich ist, denn wenn abgehoert wurde, muss es relevant sein, ja, dann wuerde ich mir tatsaechlich das alles ausdrucken und darin lesen statt am Bildschirm nach 2 Stunden zu verzweifeln. Manchmal, sorry digitale Gesellschaft, ist es einfacher, einen Stapel gelesene Seiten von links nach rechts zu legen als virtuelle Markierungen fuer gelesen und ungelesen zu verwenden. Man kann viel leichter 5 Stapel machen (wird definitiv verwendet, wichtig, moeglicherweise wichtig, unwichtig, ungelesen) als 5 tags zu pflegen!
Aber »Insgesamt 81.900 Telefonate […]«: Was für ein Verfahren war das denn um alles in der Welt? Sind all die Kosten für die Abhörung und Übersetzung da auch noch verhältnismäßig? Wieviele Prozent aller abgehörten Gespräche wohl mit diesem Verfahren zu tun haben?
@moooment:
PS: Sorry, es waeren ca 3 Tage zum Ausdrucken, nicht einer, hab mich verrechnet, aber immer noch doable.
Da bekommt der Begriff "Gelddruckmaschine" bei einem Seitenpreis im EK von 2 – 3 Cent eine ganz neue Bedeutung.
Ich beweifel stark, dass die beiden Herren überhaupt alle 40.000 Seiten ausgedruckt haben. Hat das jemand vom Gericht nachgezählt? Mit Sicherheit nicht. Gerade bei den sogenannten "Schreibauslagen"-Gebühren wird doch immer gern höher berechnet, als es wirklich ist. Eben weil es keiner nachprüft. Wer in einer Kanzlei arbeitet, weiß das doch ;)
Da hätte man zum selben Preis über 30 eBook-Reader kaufen können.
Das müssen schon telefonate von mehreren personen sein. Aber stellen wir uns mal vor, ein Anwalt würde tatsächlich alles lesen. Dann sind das 40.000 din A4 Seiten. Sagen wir.. er braucht etwa 20 sekunden um eine Seite zu lesen. Das ist schon verdammt fix, sind also im Schnitt 3 Seiten pro Minute. also 13333 Minuten = 222 Stunden. Das macht bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden 27 reine Arbeitstage nur mit den Telefonaten. Unterstellen wir mal, dass der Anwalt noch etwas anderes gemacht hat und mehr als 8 stunden arbeitet, also kommts gleiche hinaus. Also insgesamt 27 Arbeitstage nur Telefonate lesen. Welcher Anwalt hat so viel zeit?
Hoffentlich haben die Anwälte die Kopien nicht noch zum Beleg dafür, dass sie angefertigt wurden, an das Gericht gefaxt….
@Jan:
"So erhalten zwei Rechtsanwälte jetzt jeweils 3.875 Euro (…)"
3+8+7+5=23
Das beweist ja wohl alles!
kann es sein, dass das nur abgerechnet wird weil es einfach eine schöne zusätzliche Einkunftsmöglichkeit darstellt? Aufgrund einer großen Differenz zwischen erstattbaren Kosten (Einnahmen) vs. geringen tatsächlich entstandenen Kosten?
Wenn irgendwelche veralteten Regeln solch horrende Kostenerstattungen vorsehen ist der Anreiz einfach groß…
Schade dass das es solche Regeln überhaupt gibt und dass das Gericht hier nicht stärker maßregelt.
ich schätze die tatsächlichen kosten für 45000 seiten auf knapp 1.500 euro (mancher hier vergißt den wertverfall von druckern bei dem verbrauch, das toner nicht wirklich soviel drucken wie draufsteht bei vollen protokollen, dass personalkosten anfallen weil das mal locker 3-4 tage dauert, das aktenordner gekauft werden müssen etc pp), die summe die die bekommen ist da zwar immer noch zu hoch, wenn auch nicht wahnsinnig extrem höher; zumindest nicht so krass wie das ursprünglich verlangte.
aber gerade unter den umständen würde ich auch ganz klar elektronisches lesen bevorzugen und auch verlangen. alleine das durchsuchen nach namen und inhalten "dazu hab ich doch schon was gelesen, war das jetzt vor 500 oder 20.000 seiten?" ist doch schriftlich völlig unmöglich; außer die machen sich umfangreiche notizen, was bei dem umfang aber eine monatelange arbeit bedeuten würde und die ja auch wieder quasi zu umfangreich würden um sie ordentlich zu überblicken.
wenigstens auf solchen notizen und einen einblick in das ausgedruckte (marker irgendwo etc pp) hätte ich als gericht bestanden – bzw. einen unangekündigten besuch in der kanzlei gemacht.
40.000 Seiten? A4? Da ist alles andere als elektronische Verarbeitung doch im Grunde gar nicht möglich. Wie Blub ja schon vorrechnete würde ein schneller Leser 27 Arbeitstage benötigen – und das ist ja schon ein in der Praxis nicht durchzuhaltendes Tempo -, da ist aber definitiv keine Zeit beispielsweise für Notizen oder gar eine Gliederung.
Diese Textmenge ist doch nur noch sinnvoll zu verarbeiten, wenn ich sie indizieren, filtern, durchsuchen kann.
@Celbard Hagline: Ah, hatte ich übersehen, vielen Dank! :-)
Wie kommt man bitte auf 15 Cent pro DIN A4 Seite? Ich drucke bei Canon an der Universität (auch für Nicht-Mitglieder der Universität möglich mit Bibliotheksausweis) für 2 Cent pro Seite! Und wenn man beidseitig druckt wird das ganze sogar noch ein bisschen günstiger…
Das Land der Internet- und email-Ausdrucker ;-)
Und ihr kritisiert Politiker für dieses Verhalten?!
Diejenigen die das für gerecht halten…das alle 40.000 ausgedruckte Seiten vom Steuerzahler bezahlt werden…
Würdet ihr das auch ausdrucken wenn ihr das selber von eurem eigenen Geld bezahlen müsstet?
Mit Sicherheit nein!
Einige sind echte Dummschwätzer hier
Ich hätte den beiden Anwälten ein Kindle zugebilligt, das schohnt die Umwelt und das Staatssäckel…
Denkt denn niemand an die Bäume?! *schnüff* :-(
Ich will das lieber gar nicht so genau wissen wie viele davon jetzt allein für diesen 40.000-Seiten-Irrsinn ihr Leben lassen mussten.
Wenn ich mir den Stapel von 80 Pack a 500 Seiten vorstelle… *augenroll*
Ich lese mir als Doktorand auch ungern Paper am Bildschirm durch und drucke mir da lieber auch mal was aus.
Aber, selbst wenn es wirklich notwendig sein sollte, 40000 Seiten auszudrucken: So etwas macht das Rechenzentrum meiner Uni für 2 ct/Seite. Da kommen wir auf etwa 900 Euro. Bei doppelseitigem Ausdruck auf etwa 450 Euro. Und zwar incl. Toner, Papier, Papierstau und Mitarbeiterkosten.
Jetzt hat nicht jeder Zugriff auf das Rechenzentrum einer Uni. Aber das sollte auch ein Copyshop für unter 1000 Euro hinbekommen.
Spaß beiseite: Wer von Euch glaubt ernsthaft, dass die Anwälte sich wirklich zusätzliche 43 Leitz-Ordner (volle Breite) gefüllt mit Telefonprotokollen in die Kanzlei gestellt haben? :)
@36
Denkt denn niemand an die Foxconn-Mitarbeiter?! *schnüff* :-(
die wählen reihenweise den freitod aufgrund der unmenschlichen arbeitsbedingungen, nur damit du deine 40.000 seiten digital ansehen kannst
Ich denke, wenn ich sowas lese, tatsächlich als erstes an die Umwelt.
Vorder- und Rückseite bedruckt man in Celle nicht?
@Recht§§taat: Ich. Früher wurden gerne mal in Umfangsverfahren Duplos von solchen TÜ-Protokollen vom zuständigen LKA in die Kanzleien der beteiligten Verteidiger gekarrt (war auch hübsch, wenn der vollgepackte Kombi vor der Tür stand). Da kam durchaus Freude auf, wenn dann flugs mal ein Regal für die Ordner leergeräumt und der ursprüngliche Inhalt anderweitig untergebracht werden musste.
@David: Ganz einfach: Nr. 7000 1a VV RVG.
@verschiedene an-der-Uni-Ausdrucker:
sind 2ct denn kostendeckend?
Anyway, in kommerziellen Copyshops kenne ich so Preise 5-6ct Selbstbedienung und 10-12ct Auftrag.
Und was das lesen am Bildschirm angeht: ich kommentiere hier vom Bett aus. Sieben Jahre alter Laptop mit mattem Display, der mir nachgeschmissen wurde. Fuer 500EUR- kriegt man robuste und lautlose Laptops mit mattem Display und hinreichend Leistung, gebraucht natuerlich. Und hinreichend Speicher auf der Platte.
Meine Regel: nur ein Dokument pro Bildschirm. Brauch ich mehr Dokumente gleichzeitig, dann brauch ich eben einen weiteren Bildschirm oder einen Drucker.
Ach, was ich noch vergessen hatte:
UV erwaehnt ja gerne mal, dass er sich grundsaetzlich die gesamte Akte kopiere, weil man ja nie vorher wisse, was man spaeter mal brauche.
Heute schlieszt er mit dem Satz:
"Da wäre ein wenig Zurückhaltung vielleicht ganz angebracht."
Mit einem aktuellen z.B. Kyocera Laserdrucker kann man die 43307 Seiten für ca. 175 EUR in schwarz-weiß ausdrucken, Papier, kompatibler Toner und Ersatzphototrommel inklusive.
Für ca. 1500 EUR insgesamt ist auch noch der Drucker selbst und die Stromkosten mit dabei.
Ca. 87 mal muss das Papier nachgefüllt werden.
Die ganze Ausdruckaktion wird inklusive Papierwechsel ca. einen vollen Tag dauern.
Wenn man dann hinterher denn Drucker für weniger als ein Drittel des Neupreises wieder verkauft hat man noch ca. 400 EUR, quasi als Arbeitsentgelt in der Tasche.
@Koff: Man weiß nicht so recht, ob Sie das Ernst meinen oder nicht. Jedenfalls spiegelt die Suizid-Quote unter den Foxconn-Mitarbeitern nur die normale Gesellschaft wieder, es geschehen also nicht mehr Suizide als eh zu erwarten wären. Aber dieses Detail wird bei der Hetze immer ausgeblendet.
@Recht§§taat:
Och, in bestimmten Verfahren fallen numal Akten an. Ich war mal in einer Kanzlei, die haben extra 3 Studenten eingestellt, nur um die Akten bei einer Klage von Anwohnern gegen einen Flughafen zu managen. Also nicht inhaltlich bearbeiten, sondern nur zum Organisieren und damit die Akten bei Bedarf verfügbar waren.
Mal ne andere Frage: 81900 geführte Telefongespräche? 81900 Aufzeichnungen bei denen theoretisch stets jemand mitgehört haben müsste, 81900 mal hat jemand ein Gespräch übersetzt, 81900 mal haben sich Ermittlungsbeamte das durchgelesen, 245700 mal müssen sich das dann Richter, Staatsanwalt und Strafverteidiger durchlesen?
Ich glaube das nicht, und wenn dieser Haufen an Arbeit tatsächlich durchgeführt wurde, dann würde ich gerne wissen, was für Delikte im Raum stehen.
kann man nicht verstehen sowas..
dass die Pauschale bei ein paar 100 Seiten pro Monat bei 15 liegen kann .. ok.
aber wenn jemand 50.000 Seiten mal eben ausdrucken möchte, dann ist doch jedem schulkind klar, dass man dabei an die Kosten denkt.
jeder Copyshop macht das für 3 cent / seite inkl Papier.
sind bei der für angemessen befundenen Verkleinerung bei 50.000 Seiten
EUR 750,-
.. wenn sie es denn unbedingt ausdrucken möchten.
Wie unverschämt muss man sein, dafür 7000 Euro abrechenen zu wollen.
Frage mich was sie machen wenn die Abhörtechnik 200.000 Seiten abliefert.. und da könnte ja auch jeder Seite prinzipiell irgendetwas zu finden sein… alles ausdrucken..
Ganz abgesehen davon sollte man nicht die Forderungen kürzen, sodern die Anwälte wegen Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung anklagen (Papier und Toner) und zu einer Geldstrafe verdonnern..
Nicht dass die noch das ganze Internet ausdrucken weil da irgendwo auf irgendeinerseite ja irgendwas sein kann…
..bleibt zu sagen, dass die "Rechtspflegerin" in dieser Sache scheinbar die einzige Person ist der man Kompetenz attestieren kann
>Blanker Wahnsinn!<
@madd:
Stimmt, Herr Vetter kopiert immer die ganze Akte.
Mit Scanner und PDF-Maker :-)
@maSu: Das kann man mit einem Tablet-PC auch.
@Moooment: Ausserdem sollte man doch mal anfragen ob nicht vielleicht auch die kosten für einen kamin und ein bärenfell zum davor legen übernommen werden.
Man braucht ja auch die passende stimmung beim "arbeiten", vorallem bei einer so deprimierenden lektüre! Da gebe ich ihnen vollkommen recht.
……..
@Mark: Das ist die andere Frage die ich mir bei dieser ganzen aktion stelle.
Es werden immer mehr wege gefordert noch mehr informationen zu sammeln und zu speichern.
Aber unsere justiz und gesellschaft ist offensichtlich noch nicht einmal ansatzweise fähig die jetzt schon füllig vorhanden daten vernünftig zu verwenden.
"um die Hälfte verkleinert"
d.h. auf 2/3 verkleinert (DIN-Schritt)
@Densor: Ja, denn die wunderschönen, wochenlangen Telefongesprächsaufzeichnungen haben den Nachteil, dass der Beschuldigte/Angeklagte jedes aufgezeichnete Gespräch im Akt stehen haben will, da ja nur dann die z. B. behaupteten "szenetypischen" Telefonate anhand aller Telefonate prüfbar sind…
An sowas haben die Verratsdatenspeicherfans klarologo nicht gedacht, denn denen geht es ja implizit um die Möglichkeit, mittels Auswahl aus dem Vorrat an Daten beliebiges destillieren zu können…
Werden die Kopien handschriftlich von Kalligraphen angefertigt, oder wie kommt man dazu den Wert einer gedruckten Seite auf 15 bzw 50 cent zu schätzen?
Würde heutzutage eine Druckerei ihre Kunden derart schröpfen, dürfte eine Klage wegen Wucherei nicht lange auf sich warten lassen.
Also ich kann die Pflichtverteidiger verstehen. Ich lesen auch ungern an Bildschirmen und das mit meinen 28 Jahren. Selbst im Studium im Bereich Medien habe ich mir immer passende Lektüre in Buchform gekauft. Es lässt sich einfach viel besser studieren und dauerhaftes Lesen am Bildschirm ist darüber hinaus nicht wirklich vorteilhaft für die Augen.
Ich denke Leute die im Medienbereich arbeiten, können das bestätigen. Bei Anwälten bin ich mir da nicht ganz so sicher.
Um in solch einer Datenflut überhaupt etwas zu finden, ist doch die elektronische Verfügbarkeit viel besser zu nutzen als dieser 3,44 Meter breite Leitzordnerauflauf.
Ich gebe in den PDF`s einfach einen Suchbegriff ein und schwups bekomme ich farbig markiert einen Hinweis ob der gesuchte Begriff vorhanden ist oder nicht.
Wäre mal interessant was dass für ein Verfahren war bei dem 81900 Telefonate abgehört wurden? Wenn nur 25 Beschuldigte jeden Tag jeder einaml mit dem anderen telefoniert hat dann hat alleine das abhören 273 komplette Tage gedauert!
Wer dass wohl bezahlt hat? Und was wohl das Übersetzen gekostet hat? Bei 20 Zeilen Text pro Seite und 0,25 €/Zeile Lohn macht das 216.535 €.
Und wer bitte liest 43307 Seiten DIN A4? Macht bei 2 min pro Seite alleine:1443,5 h! Das ist fast die Jahresarbeitsleistung eines Durchschnittsdeutschen!
Also ich denke da hat der Herr Pflichtverteidiger einfach seine Aufwandsentschädigung etwas erhöht! Mehr nicht!
Ach und ich glaube das die Übersetzung der Gespräche viel teurer war als das ausdrucken der Seiten. ;)
@Kommentator: Nun ich denke es kommt darauf an welches Matieral die Druckerei benutzt. Gibt ja auch super geile und edel wirkende Papiere. ;)
Drucken sit geschäft, wenn er billiger drucken kann macht er ein paar Cent gewinn.
Ausdrucken und lesen ist für Amateure.
Es gibt Versicherer, die drucken E-Mails an Sammeladressen aus, verschicken die Ausdrucke nach Polen, lassen sie dort scannen, erhalten sie dann in digitaler Form zurück und verteilen sie schließlich per Mail.
Da kann man noch einiges lernen in Sachen Effizienz!
Große Mengen lese ich auch viel lieber auf Papier wie am Bildschirm. Aber die Kosten die hier dafür abgerechnet werden können sind exorbitant.
Wir zahlen hier in unserer Firma 0,009 € pro kopierter s/w DINA4 Seite (inkl. Papier), fertigt gelocht, geheftet wie mans gerne hätte. Macht bei 43307 Seiten exakt 389,763 € und das in bestens lesbarer Größe.
Selbst wenn ich noch ein paar Arbeitsstunden für die Tippse die dan Kopierer ab und an mal füttern muss hinzurechne, kann ich über die bewilligten 3875,- € nur den Kopf schütteln.
Gibt doch diese tollen E-Ink Geräte, mit denen man sich eBooks anschauen kann. Die sehen fast aus wie ganz normales Papier und haben insbesondere keine Hintergrundbeleuchtung und kein Flimmern. Wenn es am Monitor nicht geht, dann auf jedenfall mit so einem Gerät. Die Anschaffung wäre auch günstiger als 7k€ gewesen! ;-)
Für eine vernünftige Einschätzung der Sache wäre es wohl zunächst einmal wichtig zu wissen, was denn das für Dokumente waren.
Übersetzungen, schon klar … aber welches Format? DOC oder TXT sicherlich nicht, weil das änderbar wäre (welchen Sinn auch immer das hätte), aber PDF (dann durchsuchbar und filterbar) oder einfache unbearbeitete Scan, also JPG oder so was (wo man dann nicht drumherum kommt, sich alles anzusehen.
Wenn es JPGs waren, dann verstehe ich jeden, der lieber Papier bearbeitet. PDFs sollte man digital lassen und so sichten, durchsuchen und bearbeiten.
@Ralph:
Ja, so um die 400 EUR für die reinen Verbrauchkosten kommt ganz gut hin, (hatte mich weiter oben leider vertan und nur 1/100 statt 1/1 der Papierkosten mitgerechnet).
Trotzdem für ca. 1500 EUR inklusive neuem Drucker lässt sich das innerhalb von 24 h schon durchziehen und den Drucker muss man ja hinterher auch nicht gleich wieder entsorgen.
@HugoHabicht:
Ist ja sehr beweisführend, wenn man direkt vom Computer das PDF faxen tut.
Moment,
hat UV nicht mal erzählt, daß es Gerichte gibt in die man kein LT oder irgendeinen IhhKram nicht mitnehmen darf? Dann bleibt keine Alternative als alles auszudrucken.
Im Vergleich zu Abhör-, Übersetzungs-, Bearbeitungs- und Sonstwiekosten, sind die 3k€ Peanuts. Fast schon angemessen 1500€ Druckkosten der Rest sind Personal- und sonstige Kosten (Miete für den Raum)und für die öffentlich drucker ich möchte den sehen, der seine Abhörprotokolle in einem Kopieshop auf dem Drucker liegen sehen möchte.
Viel interessanter ist wieviele Stunder die Anwälte zum lesen abgerechnet und bezahlt bekommen haben.
LG
Interessant zu sehen, wie versucht wird, "dumpfes Unbehagen" in Worte zu kleiden. Die Argumentation umrundet das Thema, ohne zu einer konkreten Aussage zu kommen. Einerseits will man auf das Zubrot (Druckkosten aktuelle s/w-Laser < 2 ct/S.)nicht verzichten, andererseits muß man ja den Anfängen wehren und Kostenargumente mit Blick auf die beruflichen Privilegien eines Anwaltes als Teil der Rechtspflege prinzipiell ablehnen.
b.
Tja, so einfach geht's, mit dem Zusatzeinkommen. Wie man darauf kommt, ihnen Beträge dieser Höhe auszuzahlen, will ich gar nicht wissen.
Mit realitätsnahen Kosten für ein Druckvorgang dieser Größenordnung hat das allerdings nichts mehr gemein.
@Seb: Haben die Geräte auch eine Notizfunktion?
Inklusive der Möglichkeit frei zu zeichnen?
Mal ganz abgesehen davon, ob die tatsächlichen Kosten mehr oder weniger von den beantragten bzw. letztlich bewilligten abweichen: Das Gericht hat doch den Anwälten die Akten in zeitgemäßer Form zur Verfügung gestellt. Damit ist der Pflicht Genüge getan. Wenn jetzt der Anwalt lieber vom Papier liest, ist das seine höchstpersönliche Ansicht und deshalb von ihm selbst zu tragen. Ich selbst lese auch lieber vom Papier als am Bildschirm. Sehe aber durchaus ein, dass ich die Ausdrucke von Dokumenten, die ich häufig elektronisch bekomme, selbst bezahlen muss.
Ist die Erstattung von Fahrtkosten auch davon abhängig, ob ich Polo oder Phaeton fahre? Wohl eher nicht. Wer's komfortabel haben will, muss eben aus eigener Tasche den Komfort bezahlen.
@Granado: Flächenmäßig ist es die Hälfte (2x DIN A4 geben DIN A3), die Seitenlänge verkürzt sich jeweils auf 0,707 (1 / Wurzel aus 2)…
Ein Horror 41 k Seiten durchlesen und nach wichtigem Inhalt suchen. Allein das Bearbeiten der Ausdrucke stellt einen da vor logistischen Anforderungen. War denn die Polizei nicht in der Lage vorher nur die relevanten Telefonate zum Akteninhalt zu machen.
@schaffy: Ihnen ist schon klar dass die Polizei dann ausschließlich belastendes Material als "relevant" deklarieren würde und alles entlastende "irrelevant" wäre?
@Schmidt: So läuft das aktuell doch auch schon ab. Potentieller Täter gesichtet und dann schießt man sich auf die Person ein. Von wegen in alle Richtungen ermitteln…
@Ralph: "als"!
Nix gegen das Ausdrucken und Lesen von langen Texten auf Papier (da kann man viel besser Anmerkungen machen, unterstreichen und Pfeile zeichnen) – aber wer liest den bitte 40.000 Seiten? Das sind 80 Packen Papier, 16 Kartons, also ca. vier schreibtischhohe Stapel. Selbst wenn er furchtbar schnell ist und eine Seite in jeweils 10 Sekunden überfliegen kann, braucht er allein dafür 110 Stunden, also ca. drei Wochen Arbeit – und da hat er noch keine einzige intensiv studiert!
Angesichts der Menge von abgehörten Telefonaten muss es wohl um etwas Größeres gehen, aber ich werde den Gedanken nicht los, dass da jemand seine eigenen Kosten zum Drucken einer Seite (~ 2ct bei einem modernen Schreibtischlaserdrucker inkl. Papier) von den gerichtsbezahlten Kosten (15 ct) abgezogen und sich über 13ct * 40000 gefreut hat.
@Rallemann: Da das Urteil auf die Gleichbehandlung von Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht abstellt, hätte es schwerlich anders lauten können, den Richter haben selbstverständlich das Recht sich eine Akte auszudrucken. Abgelehnt wurde in RiZ (R) 5/09 nur das Begehren des Richters, ihn die Akte ausgedruckt bereitzustellen anstatt nur ausdrucken zu lassen.
@schaffy:
In den Anwaltsserien bedeutet "die Gegenseite schickt alle Unterlagen" grundsätzlich, daß da irgendwo was entlastendes versteckt ist, das niemand finden soll. Das steht dann auf einer einzelnen Seite, wird vom Praktikanten in einer Nachtschicht gefunden, und dann kommt der Mandant frei.
Das wird doch in der Wirklichkeit nicht anders sein.
@Kritiker: Einen zweiseitigen Ausdruck halte ich für besser lesbar als zwei Blätter auf einer Seite im Querformat. Aktenordner sind keine Terminkalender, die dafür gedacht sind von unten nach oben zu blättern. Aus der Beschreibung
ist nicht erkennbar, ob das Gericht sich wirklich durch mehrere Aktenordner im Querformat gelesen hat oder nur auf grundsätzliche Lesbarkeit einzelner Seiten abstellt.
Ist hier gerade Invasion der Milchmädchen?
Ein Blatt Papier ist ca 0.15mm dick.
43307 * 0.15mm = 6496,05 mm = 649,605 = 6,5 m.
Das sind 6,5 METER Akte! WTF…
Wenn man bedenkt, dass die Rechtspfleger oft nicht mal ganz normale Druckkosten, also 300-600 Seiten einfach nur abnicken, ist es schon erstaunlich, dass das OLG Celle hier so großzügig ist. Sollte diese Praxis Schule machen, würde es sich ja tatsächlich lohnen als Pflichtverteidiger tätig zu werden. Denkbar wäre hier ja dann auch das Ansetzen der Kosten für eine Wagen mit Fahrer, weil es dem Anwalt ja nicht zugemutet werden kann, während einer Bahnfahrt Akten zu lesen, oder? ;-)
@52 Miraculix:
Ironie?
Egal, er erwaehnte es in Beitraegen, in denen es um seine Kopierkosten ging. Bin aber zu faul zum Suchen jetzt.
@Karl: ?
@Hans:
Werden sie für das verbreiten von Propaganda von Apple bezahlt?
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Foxconn
@David: Solange eine Stadtverwaltung für die Kopie einer kommunalen Verordnung 50 ct je Seite verlangen darf, sind 15 ct bei Gericht noch ein Sonderpreis.
Übrigens wurde schon zu meinen Studienzeiten, mithin vor 20 Jahren, die Kopierseite zu 10 Pfennig gerechnet, bei Selbstkopierern (sprich: ohne Vergütung dessen, der sich da hinstellte und das druckte).
@maSu: Es gibt ein Unzahl an Programmen die es ermöglichen auch Digitale Dokumente gleich welcher Art mit separaten Notizen auszustatten, ganz genau wie auf einem Blatt Papier.
Bei 40k Seiten bei oben genannten Kosten hätte der Anwalt sogar ein vollgrafisches Zeichnertablet samt Stift kaufen können. Augenschonend und praktisch …
Aber das hätte man ja nicht in Rechnung stellen können …