20.1.2012

Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung

Das Landgericht Karlsruhe bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit: Der Slogan “ACAB” (All cops are bastards) ist nach Auffassung des Gerichts nicht strafbar. Das Landgericht sprach einen Fußballfan frei, der im Stadion ein Transparent mit der Buchstabenfolge hochgehalten hatte.

Angezeigt hatte den Mann der Polizei-Einsatzleiter beim Fußballspiel. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt. Schon das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mit klaren Worten.

Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei. Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten”. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar. Vielmehr, so das Landgericht Karlsruhe, komme eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Polizisten gemeint sind.

Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm (auch) darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision einlegen.

Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2011, Aktenzeichen 11 Ns 410 Js 5815/11

108 Kommentare zu “Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung”

  1. Lobo meint: (20.1.2012 um 16:26) AntwortenReply to this comment
  2. Benno meint: (20.1.2012 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    All Colors Are Beautiful :)

  3. Dieselmeister meint: (20.1.2012 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar.

    Nur wenn Polizisten eine eigene Volksgruppe oder Religionsgemeinschaft wären, dann wäre es Volksverhetzung … =)

  4. Berlin 2011 meint: (20.1.2012 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Natürlich haben Polizisten auch Bürgerrechte. Wie in Berlin seit längerem zu beobachten, beschäftigen sie die Justiz aber zunehmend mit Bagatell-Anzeigen in "eigenen Angelegenheiten". Die Staatsanwälte argumentieren, sie seien genötigt, diese Bagatellen zur Anklage zu bringen, weil sie auf das Wohlwollen der Vollzugspolizei als Ermittlungsgehilfen angewiesen sei.

    Der Gesetzgeber sollte diesem Unfug ein Ende setzen.

  5. nurse meint: (20.1.2012 um 16:34) AntwortenReply to this comment
  6. a.n meint: (20.1.2012 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @Dieselmeister: Also wenn Sie den Unterschied nicht sehen…

  7. Martin meint: (20.1.2012 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Also wenn ich kleinlich bin, dann würde ich sagen, dass "bestimmte Polizisten" eine Teilmenge von "alle Polizisten" ist. Oder halt auch der einzelne.
    Bei "Soldaten sind Mörder" wurde sicherlich bewusst auf das "alle" verzichtet.
    Sprache ist schon was lustiges :)

  8. Kinki meint: (20.1.2012 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Witzig … ich habe in einigen Wochen ebenfalls eine ACAB-Strafverteidigung. Mein Mandant hatte den Schriftzug auf dem Rücken vom T-Shirt und darüber hinaus auf die Innenseite des Unterarms tätowiert. Und prompt bezogen das zwei Zivilpolizisten auf sich und sprachen daraufhin meinen Mandanten an.

    Dass es noch StAs gibt, die sowas tatsächlich anklagen … ich sehe es als ABM für Strafverteidiger! ;)

  9. roland meint: (20.1.2012 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Erfreulich, daß es noch Richter gibt, die den beamteten Sensibelchen nicht gefällig sind.

  10. user124 meint: (20.1.2012 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    nun, es gibt zweifellos kriminelle polizisten und parteiische strafverfolgung die diese kriminellen schützt.
    daneben gibt es ehliche polizisten und strafverfolger – klar. aber alles in allem halten alle dieses kriminelle system am laufen. also arbeitet jeder auf seine weise daran seinen bastard-status aufrecht zu erhalten.

    daneben – wenn alle bürger verdächtig sind und telekommunikationsüberwacht werden müssen, können auch alle cops bastrade sein bis jeder einzelne für seine person das gegenteil bewiesen hat.

  11. Gast meint: (20.1.2012 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    U.V. legt dem Landgericht die Aussage in den Mund: "Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle."

    Das ist eine – für U.V. typische – tendenziöse Verzerrung des Urteils, in dem sich, anders als durch die indirekte Rede suggeriert, diese Aussage keineswegs findet. Insbesondere der Ausdruck "Brutalität" kommt in dem ganzen Urteil nicht vor.

  12. mad meint: (20.1.2012 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @Benno: Acht Cola Acht Bier … was auch sonst ;-)

  13. Laie meint: (20.1.2012 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Bei der diesjährigen Oury-Jalloh-Demo fühlten sich die begleitenden Polizisten durch den Ruf "das war Mord" so in Ihrer Ehre gerührt, daß sie pauschal die Demo niedergeknüppelt haben; einige Demonstranten sind später bei der Feststellung der Personalien auf der Treppe gestolpert.

    Da muß man schon fast dankbar sein, daß andere Polizisten noch die Contenance haben, eine Anzeige zu schreiben.

  14. D meint: (20.1.2012 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Heisst das ich darf auch sagen:" Alle Farbigen gehen Fremd" oder "Alle Türken sind gewalttätig".

    Ist das nicht das gleiche? In meinen Augen sagt man mit ACAB, das jeder einzelne Polizist ein Bastard ist. Also auch der der vorne steht und der kann sich davon beleidigt fühlen und in meinen Augen zurecht.

    In meinen Augen sind alle Leute die so verallgemeinern ziemlich dumm. Der Spruch SCAB also Some Cops are Bastards ist wesentlich intelligenter.

  15. IANAL meint: (20.1.2012 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Immerhin kannten StA und Gericht die Bedeutung der Abkürzung – das darf man ja nicht überall als gegeben voraussetzen:
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/a-j-a-i/

  16. Anders meint: (20.1.2012 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @Gast:

    Lesen Sie das Urteil nochmals, hier wird schon wiedergegeben, was im Urteil steht. Der Unterschied zwischen Polizeigewalt und Polizeibrutalität ist in diesem Kontext nämlich verschwindend gering.

    Anders

  17. Martin S. meint: (20.1.2012 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Gutes Urteil … aber ob man das in Brandenburg gehört hat bleibt zu bezweifeln.

    M.

  18. Bob77 meint: (20.1.2012 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @D: Ich muss zustimmen. Auch wenn es – so wie in jeder Berufsgruppe – sicher auch Polizisten gibt, denen man mit Fug und Recht Schimpfnamen geben könnte, so halte ich solch eine Verallgemeinerung trotzdem für recht fragwürdig.

    Anders ausgedrückt: Verallgemeinerungen sind immer dumm.

  19. TZ meint: (20.1.2012 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Lustig, ich hatte damals als Sitzungsvertreter am AG Karlsruhe genau so einen Fall zu verhandeln. Und damals konnte nachgewiesen werden, dass konkrete Polizisten angesprochen wurden (angeschaut, Fingerzeig und laut gerufen).

    Die Ausrede "Acht Cola acht Bier" passt halt dann nicht, wenn man als Angeklagter so intelligent ist, die Abkürzung englisch auszusprechen ;-)

  20. Musicman meint: (20.1.2012 um 17:27) AntwortenReply to this comment
  21. CosmoSchmidt meint: (20.1.2012 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es im Grunde einfach auch übertrieben, dass es bei so etwas überhaupt zu einem Prozess kommt und der auch noch – selbst wenn ein Amtsgericht bereits abgewunken hat – in die nächste Instanz geschoben wird. Da finde ich, sollten Polizisten eben auch einfach mal müde mit der Schulter zucken, wenn sie ein solches Plakat sehen und sich nicht unnötig provozieren lassen. Das sind doch wahrlich Prozesse, die die Welt nicht braucht und nur kosten. :)

  22. Heinz Handtuch meint: (20.1.2012 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    1. Wie kommt ein Polizist, der als Beamter ja sicher einen Eid auf die Verfassung und die Gesetze geschworen hat, auf die Idee, als <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bastard&quot; rel="nofollow">Bastard</a> bezeichnet zu werden, sei eine Beleidigung? Es ist höchstwahrscheinlich falsch, dass alle Polizisten uneheliche Kinder sind, aber es würdigt doch in unserer Gesellschaft die Ehre nicht ab, ein uneheliches Kind zu sein.

    2. „Alle Polizisten sind Bastards.“ bezieht sich natürlich auch auf die Polizisten, die gerade im Stadion sind (so ist das Wort „alle“ definiert). Das ist keine Kollektivbezeichnung, sondern eine massenhafte Einzelbezeichnung. Im Gegensatz dazu ist der Satz „Die Menge der Polizisten ist eine Menge von Bastarden.“ eine Kollektivbezeichnung. Die Verkürzung „Polizisten sind Bastarde.“ kann sich auf beide Fälle beziehen, sie ist unklar. Im Zweifel bezieht sie sich also auf den unbedenklichen Fall.

    3. Es ist ja wohl völlig unklar, was mit der Abkürzung „ACAB“ überhaupt gemeint ist. Oben werden ja ein paar Alternativen genannt. Mit der Buchstabenkombination „ACDC“ kann ich eine Rockband meinen und mich damit als Musikfan outen oder die Abkürzung für Gleich- und Wechselstrom meinen und mich als Elektriker oder Nerd outen.

  23. Hoppla meint: (20.1.2012 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Darf ich mir jetzt ungestraft einen Aufkleber aufs Auto pappen mit dem ausgeschriebenen Spruch: "Alle Polizisten sind Bastarde", damit auch Tante Frieda weiß, was gemeint ist?
    Und welche Folgen kann das bei der nächsten Autokontrolle haben?

  24. 5drg meint: (20.1.2012 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Ich habe durchgehend schlecht Erfahrungen mit Polizisten, der Polizei im allgemeinen und selbstherrlichen Zollbeamten gemacht. Privat wie auch dienstlich (arbeite bei einer Behoerde, also eigentlich 'im selben Team'). Die Polizei habe ich als unprofessionell und nicht rechtssicher erlebt, die Beamten haben oft Angst vor echten Verbrechern und geben unumwunden zu, sich lieber am 'kleinen Mann' auszulassen.

  25. a.n meint: (20.1.2012 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @Heinz Handtuch:

    Na klar, und "Arschloch" ist auch einfach nur ein anatomischer Begriff der Umgangssprache…

  26. Nik meint: (20.1.2012 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Solange es unter den (sich gemeint fühlenden) Polizisten auch nur einen(!) gibt, der auf die (vor gericht gestellte) Frage "Sind Sie ein Bastard" mit "nein" antworten kann, ist die Gesamt(!)aussage falsch. Und wegen einer falschen Aussage regt sich der (juristisch gebildete) Polizist auf?

    Irgendwo sah ich einst ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Alle Primzahlen sind ungerade" und einer "2" mit der Sprechblase "Ich aber nicht!".

    Wer freiwillig Polizist wird, sollte auch die charakterliche Festigung haben, um über (falsche) Aussagen a la "All Cops Are Bastards" zu stehen.

    Als ich Soldat (seinerzeit W15) war, hätte mich eine Aussage a la "Soldaten sind Mörder" auch nicht beleidigen können.

  27. pebkac meint: (20.1.2012 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    always carry a bible

  28. purchaser meint: (20.1.2012 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    "Die Schwelle der Beleidigung steht in direktem Verhältnis zu Intelligenz und Selbstsicherheit. Das Wort ‚Hurensohn’ ist eine Beleidigung nur für einen Menschen, der seiner Mutter nicht ganz sicher ist. Und wie soll man es anfangen, Albert Einstein zu beleidigen…"

    John Steinbeck

  29. Jürgen meint: (20.1.2012 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Meiner Meinung nach ist das mal wieder ein typischer Fall von "Ergebnisorientiert".

    Einen Guti kann und darf man nicht verurteilen und deswegen wird erst das Urteil gefällt und dann die Begründung geschrieben.

    Das spiegelt sich in hunderten von Fällen wieder, wo sogenannte Gutis aus unerklärlichen Gründen nicht verurteilt und/oder nicht einmal strafrechtlich verfolgt werden, da kein öffentliches Interesse besteht.

    So kenn ich aus meinem persönlichen Umfeld eine Person, die (als Linker) den "Deutschen Gruß" ausgeführt und Polizisten direkt mit der SA verglich. Verfahren eingestellt, da erstens kein öffentliches Interesse und 2. der Beschuldigte behauptete es wäre Satire gewesen.

    Aber wehe, eine anderer hätte dies nur gedacht……

    Wer das Aktenzeichen möchte, kann es gerne haben.

  30. Hannes meint: (20.1.2012 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    @Jürgen: Was ist los? Kein Einsatz in Sicht, bei dem man mal wieder so richtig dem Bürger aufmischen kann?

  31. fernetpunker meint: (20.1.2012 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte, ACAB ist der am weitesten verbreitete männliche türkische Vorname.

  32. richtigzitieren meint: (20.1.2012 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    die korrekte überschrift wäre allerdings gewesen
    Gericht: ACAB ist unter bestimmten Voraussetzungen keine strafbare Beleidigung
    dann wäre aber die schöne geschichte hin gewesen und die üblichen kommentatoren wären nicht angelockt worden

  33. Troll meint: (20.1.2012 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar.
    Was heißt hier vergleichbar? Soldaten sind Mörder! Und alle die noch niemanden getötet haben, werden/bzw. sind dafür ausgebildet worden. Im Gegensatz zur Polizei, die den Waffeneinsatz nur zur Notwehr lernen(Schergen des SEK ausgenommen).

  34. Hannes meint: (20.1.2012 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. – Mmmmh. Gilt das auch für "Alle Bundespräsidenten sind …"?

  35. Pipi Langstrumpf meint: (20.1.2012 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Dass "ACAB" keine strafbare Beleidigung sein soll, ist nichts Neues, z.B.: http://www.troublemaker.de/beschluss.htm

    Aber was würde passieren, wenn ich mich mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Alle Richter sind Scheißkerle" oder "Alle Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind Arschlöcher" als Zuschauer in eine Gerichtsverhandlung setze??? Passiert mir dann auch nichts? Von wegen! Ich würde wahrscheinlich 1000 Tagessätze bekommen oder 5 Jahre Einzelhaft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

    @Heinz Handtuch:
    Das englische Wort "Bastard" kann verschiedene Bedeutungen haben, wie Sie unter dem folgenden Link lernen können: http://translate.google.de/?hl=de&tab=wT#en|de|bastard
    Weshalb reiten Sie also auf dem Begriff der "unehelichen Kinder" rum?
    Ich finde es übrigens mehr als albern, zu behaupten, dass es völlig unklar wäre, was mit der Abkürzung „ACAB“ überhaupt gemeint sei.

    @Lobo:
    Zu dem Autokennzeichen sage ich nur "Eine gute Bildbearbeitungssoftware macht alles möglich" ;)

  36. fernetpunker meint: (20.1.2012 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @Troll:

    Im Gegensatz zur Polizei, die den Waffeneinsatz nur zur Notwehr lernen

    Blödsinn. Notwehr darf jeder. Die spezifischen Aufgaben der Polizei sind aber Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Dafür setzen sie ihre Waffen ein und dafür töten sie ggf. auch.

  37. GKD meint: (20.1.2012 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Pauschalisierungen sind ohnehin immer sehr, sehr dumm.

  38. klabauter meint: (20.1.2012 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Sorry, aber schon der Eingangssatz "Lanze für die Meinungsfreiheit" ist dermaßen daneben, wie man es selbst von uv. kaum gewohnt ist. Lanze für Dumpfbacken, Neandertaler-Hooligans, Nazis und A-A-Antifascista-Gröler dürfte es eher treffen. Das sind die Leute, die alle Farben schön finden und 8 Bier bestellen. Und auch im Fall der Nazis zu feige sind, ihre 1 und 8 und 8 und 8 auszubuchstabieren.
    Es ist und bleibt eine Formalbeleidigung einer Berufsgruppe, die von der Meinungsfreiheit keineswegs geschützt, sondern im Einzelfall – wenn gegenüber konkreten Personen geäußert – strafbar ist.

  39. Jürgen meint: (20.1.2012 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @Hannes: Ich verzichte lieber auf solche Bürger. Ist nicht meine Art und wird es nie sein.

  40. user124 meint: (20.1.2012 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    @GKD: polizisten wählen einen job bei dem sie mit gewalt jede anordnung, jedes gesetzt das da kommen mag durchsetzen. wie mafia-knochenbrecher die den anweisungen ihrer bosse gehorchen.
    das ist niederträchtig und verdient beschimpfung.

    zu dieser *sicht* auf die dinge kommen meldungen in denen, nach gesundem rechtsempfinden, polizisten in ihrem amt kriminell handeln und von der justiz geschützt/gedeckt werden – was denkt ihr ist die folge? richtig, acab.

  41. Quacksilber meint: (20.1.2012 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    @klabauter:
    Formalbeleidigung hin, Formalbeleidigung her. Wenn eine Frau in meiner Anwesenheit sagt, alle Männer seien Vergewaltiger, empfinde ich es auch nicht als ehrenrührig. Und ein Vergewaltiger ist sogar eindeutig als Gesetzesbrecher definiert, was bei Bastard nicht der Fall ist.

    Wenn ich daraufhin, diese Frau anzeigte oder eine Psychiatrieeinweisung veranlasste, wäre damit nach meinem Dafürhalten des Guten zu viel getan.

    Etwas mehr Gelasseneheit würde den Cops guttun.

  42. Feuer- /Säureschaden meint: (20.1.2012 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    @Troll:

    Ahaha. Das ist mehr oder weniger genau das Gegenteil von der Rechtslage zum Einsatz von Gewalt durch Polizisten und Soldaten. :-D

  43. Jonas meint: (20.1.2012 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    vielleicht war mit "ACAB" ja auch was ganz anderes gemeint…

    Alle Chinesen Arbeiten Bereitwillig
    Auch Chemnitz Ahnt Böses
    Acht Campari, Allmählich Besoffen

    …weiß man's ;-)

  44. luka meint: (20.1.2012 um 21:51) AntwortenReply to this comment
  45. Quacksilber meint: (20.1.2012 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Beleidigung: Wenn ich weiss, dass die Aussage (ACAB) falsch ist, perlt sie einfach an mir ab. Es ist doch absurd anzunehmen, der Spruch sei ernst gemeint, weil für wahr gehalten. Niemand kann ausschliessen, dass es nicht mindestens einen Cop gibt, der kein Bastard ist.

    Wenn der Spruch also nicht als absurd angesehen wird, ist er immer noch kein Grund auszurasten (sic!). Dann würde mMn dazugehören, dass der oder die Polizisten auf das Urteil des "Beleidigenden" wert legten. War es ihr Vorgesetzter?

  46. achcabach meint: (20.1.2012 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Um Klarheit zu bekommen muß eine deutsche Übersetzung her:
    SPUKS ! Sämtliche Polizisten uneheliche Kinder sind.
    PHU! Polizisten, Herkunft unbekannt.
    APKVN Alle Polisten kennen Vater nicht.

  47. manoman meint: (20.1.2012 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    Es ist sehr interessant, wie mal wieder versucht wird, alles zu entschuldigen und für sich schõn zu reden. Hier wird geschrieben von mehr Gelassenheit bis hin der Spruch sei nicht ernst gemeint. Schaut in den Spiegel und überprüft euch ernsthaft, ob ihr das toll finden würdet, wenn jemand euch oder eure Berufsgruppe diffamiert?

    Mit Verharmlosung fängt es immer an, doch wo ist Schluss?

  48. Quacksilber meint: (20.1.2012 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    @manoman:
    Ja, ich habe es schon mehrmals erlebt und finde es toll. Meinungsfreiheit steht für mich über allem.

    Dazu kann ich sagen, dass mir Mitmenschen absolut egal sind, soweit sie nicht zu meiner Familie gehören. Ich weiss also, dass es auch andere gibt, solche, die gern beleidigt sind. Aber das toleriere ich.

  49. Treater meint: (21.1.2012 um 00:06) AntwortenReply to this comment
  50. Case meint: (21.1.2012 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    >> Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision einlegen. <<

    Nehmen wir mal an der Fall geht bis zum BVerfG. Könnte dann theoretisch das aktuelle Gericht den Fall anders bewerten als das damalige Gericht die angeblich mordenden Soldaten gesehen hat? Ich meine wir haben ja in D keine wirklichen Präzedenzfälle…

  51. dot tilde dot meint: (21.1.2012 um 02:17) AntwortenReply to this comment

    @37 (gkd):

    ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass _alle_ pauschalisierungen ausnahmslos immer sehr, sehr dumm sind.

    Und auch ganz pauschal gar nicht anders sein können, als sehr, sehr dumm.

    .~.

  52. zf.8 meint: (21.1.2012 um 02:24) AntwortenReply to this comment

    @Case:

    Ja, das Bundesverfassungsgericht kann von vorherigen Entscheidungen abweichen. Würde es in diesem Fall aber eine Strafbarkeit für verfassungskonform halten, so würde es damit nicht zwingend die Entscheidung zu "Soldaten sind Mörder" aufheben.
    Bei Äußerungsdelikten ist es nämlich – stärker noch als sowieso im Strafrecht – eine Frage der konkreten Umstände des möglicherweise strafbaren Verhaltens. Wie im Beitrag von UV ja auch gesagt wird, war hier zum Beispiel der Kontext der Bezugnahme auf die zeitlich naheliegende Polizeigewalt während S21-Protesten entscheidungserheblich.
    Des Weiteren wäre der Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde auch nicht die konkrete Strafbarkeit, oder die Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes, sondern ob die mit der Sache befassten Gerichte die einschlägigen Grundrechte in gebührendem Ausmaß berücksichtigt hätten.

  53. tim kretschmer meint: (21.1.2012 um 07:03) AntwortenReply to this comment

    dbddhkpuakmsav

    doof bleibt doof, da helfen keine pillen und keine medizin. sogar aspirin versagt :/

  54. Hannes meint: (21.1.2012 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    @Jürgen: Was schlagen Sie vor? Alle ihnen unangenehme Bürger wegsperren?

  55. RA Benedikt Klas meint: (21.1.2012 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Eine kleine Klarstellung/ Ergänzung zum Beitrag des Kollegen Vetter, auch da mich diesbzgl. einige Rückfragen erreicht haben:

    Die Staatsanwaltschaft kann gegen dieses Urteil nicht nur Revision einlegen, sondern sie hat dies bereits getan.

    Ein Termin für die Verhandlung vor dem OLG Karlsruhe steht jedoch noch nicht fest.

    Mehr zum Urteil auch unter http://community.beck.de/node/47907

    Beste Grüße und ein angenehmes Wochenende! ;-)

  56. christoph meint: (21.1.2012 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Gehen wir mal davon aus, dass mit ACAB "All Cops Are Bastards" bemeint ist und "Bastard" als Beleidigung dienen soll. "All" ist ja auch sehr eindeutig – alle eben.

    Wenn ich jetzt ATAB "All Turks Are Bastards" als Abkürzung kultiviere (alternativ AJAB – All Jews Are Bastards) und entsprechende Plakate in der Gegend herumzeige, würde der Richter dann genauso urteilen?

    Wenn ich einen Cop bei der nächsten Kontrolle als "Bastard" tituliere, kann mir nichts passieren?

    Wenn einem ACAB-Tätowierten mal das Auto gestohlen/eingebrochen/er überfallen wird, latscht der dann eigentlich zur Polizei und empfindet sie doch nicht mehr als Bastarde?

    Ich habe bisher noch NIE schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Wenn ich sie mal gebraucht habe oder ihnen zufällig im Rahmen einer Verkehrskontrolle begegnete, waren sie immer freundlich. Natürlich möchte ich auch nicht von einigen Rosenheimer Cops besucht werden – aber es gibt ganz sicher bei jeder Berufsgruppe Mitglieder, die ich nicht persönlich kennenlernen möchte.

  57. roland meint: (21.1.2012 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch nicht darum, ob so ein Spruch wahr ist oder wirklich alle meint, es geht darum, daß endlich aufgehört wird, Polizisten als was Besonderes zu betrachten, die man nur nach einem Kniefall ansprechen darf und die bei jedem schrägen Blick sofort beleidigt sind.
    Die sollen ihre Arbeit machen (und sollten dsfür deutlich besser bezahlt werden, nebenbei), aber sie sollen sich wie normale Menschen benehmen.

  58. Autolykos meint: (21.1.2012 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @christoph: Es ist schon ein riesiger Unterschied, ob ich selber hingehe, oder die zu mir kommen. Der Umstand ist ein Fall von "sampling bias".
    Wenn Du in einem Café sitzt, mal kurz weg musst und den Typ am Nebentisch bittest, so lange auf deinen Laptop aufzupassen, steht er wahrscheinlich noch da, wenn Du wiederkommst. Wenn jemand ohne erkennbaren Grund auf Dich zukommt und anbietet, darauf aufzupassen, wäre ich mir da nicht so sicher.
    Oder kürzer:
    Die wahrscheinlich häufigste Lüge ist: "Guten Tag, ich möchte ihnen helfen!"

  59. christoph meint: (21.1.2012 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    @Autolykos:
    Worauf beziehst du deine Antwort? Wenn ein Polizist bei einer Kontrolle zu mir kommt und ich ihn als Bastard tituliere? Oder auf den Teil, ob ein ACAB-Tätowierter wohl im Notfall zur Polizei gehen würde?

    @Roland: Ist mir neu, dass man einen Cop anders ansprechen muss als jeden Anderen. Freundlich und höflich eben. In der Regel reagiert der Gegenüber (egal ob Polizist oder nicht) dann adäquat.

  60. FJS meint: (21.1.2012 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    ACAB ist das offizielle Firmenlogo der schwedischen Applied Composites AB, der Arts & Crafts Association Bornholm von Dänemark, der Association of Community Access Broadcasters von Neuseeland und der Alaska Contemporary Art Bank in den USA. Mancher lässt sich seine Auto- oder Motorradmarke tätowieren.
    Ebenso lustig sind die Buchstabenkürzel für Sailing Ship (nicht selten bei Seglern), des Sommersemesters in den Vorlesungsverzeichnissen deutscher Unis, des britischen Security Service (auch bekannt als MI5), der Postleitzahl des englischen Southend-On-Sea, der schriftlichen Kurzform der französischen Anrede Sa Sainteté für Eure Heiligkeit, das offozielle Kürzel der Scout Snipers der US-Marines, der isländischen Bauernvereinigung Sláturfélag Suðurlands…

  61. Dem Otto sein Hund meint: (21.1.2012 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Dass nach dem allseits bekannten Urteil zu "Soldaten sind Mörder" so ein Schwachsinn überhaupt noch von einem Gericht verhandelt wird, ist ein Unding. Dafür gehört gerade ein Polizist, der dem Rechtswesen nicht fern ist, wegen Missbrauchs bestraft.

    Ich bin übrigens ein Bastard so wie viele andere auch. Ich wüsste nicht, warum ich – oder auch meine Eltern – sich deswegen schämen sollten. Streng genommen ist sogar jeder, der vor der Hochzeit gezeugt wurde, ein Bastard und das dürfte heutzutage fast schon die Mehrheit der Kinder sein. Dass gerade Anarchisten gern andere als Bastard beschimpfen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Offensichtlich sind Anarchisten mehrheitlich streng gläubige Katholiken.

  62. Heinz Handtuch meint: (21.1.2012 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Der Unterschied zwischen Bastard und Arschloch ist, dass Bastarde (uneheliche Kinder) per Gesetz Nichtbastarden (ehelichen Kindern) gleich gestellt sind, das ganze für Arschlöcher aber nicht der Fall ist.

    Indem die Polizisten einen Eid auf Verfassung und Gesetze geleistet haben, haben sie eidesstattlich versichert, dass ihnen die Gleichstellung von Bastarden und Nichtbastarden bekannt ist.

    Für Arschlöcher ist das nicht der Fall. Der Polizist kann die Bezeichnung „Arschloch“ also durchaus als Beleidigung auffassen, da es keine andere gesetzliche Regelung gibt. Auch wenn es schwer nachgewiesen werden kann, würde ich es als verständlich erachten, dass dieses sich-beleidigt-Fühlen nicht willkürlich ist.

    Worüber man eher nachdenken kann, ist, ob es sich bei der Information, ob man eheliches oder uneheliches Kind ist, um eine persönliche Information handelt. Ich hätte als Polizist auch etwas dagegen, wenn jemand persönliche Informationen über mich in die Welt hinauspusten würde, zum Beispiel meine Addresse oder sexuellen Neigungen. Könnte man denn dagegen vorgehen?

  63. Heinz Handtuch meint: (21.1.2012 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @61: Na da tust du den Anarchisten aber unrecht. Außerehelicher Sex ist in vielen Religionen untersagt. Anarchisten können also genausogut Lutheraner, Muslime oder Anhänger anderer Religionen sein.

  64. Miraculix meint: (21.1.2012 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @Pipi Langstrumpf:

    Aber was würde passieren, wenn ich mich mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck "Alle Richter sind Scheißkerle" oder "Alle Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind Arschlöcher" als Zuschauer in eine Gerichtsverhandlung setze?

    Nichts. Juristisch ist eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Und Ausschluß der Öffentlichkeit braucht andere Gründe.
    @klabauter:

    Es ist und bleibt eine Formalbeleidigung einer Berufsgruppe, die von der Meinungsfreiheit keineswegs geschützt, sondern im Einzelfall – wenn gegenüber konkreten Personen geäußert – strafbar ist.

    Sie wissen es also besser als das Landgericht. Ich darf also annehmen, daß Sie mindestens an einem OLG Richter sind?
    Evtl. denken Sie demnächst mal ein wenig nach bevor Sie posten.
    @Quacksilber:

    Schaut in den Spiegel und überprüft euch ernsthaft, ob ihr das toll finden würdet, wenn jemand euch oder eure Berufsgruppe diffamiert?

    Habe ich bereits erlebt. Nachdem ich mir das Verhalten einiger Exemplare meiner Berufsgruppe angesehen habe musste ich feststellen, daß es Gründe für die Verärgerung gab und gibt.
    Trafen mich zwar nicht persönlich, aber sind leider real existierend.
    Und genau das selbe trifft auch auf Polizisten zu.

  65. Recht§§taat meint: (21.1.2012 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Kann man nicht einfach behaupten, ACAB bedeutet "All chicks are beautiful"? :)

  66. christoph meint: (21.1.2012 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @61 + 62
    Wenn also Bastard keine Beleidigung ist, würde es Sie nicht stören, wenn Ihr Chef vor versammelter Mannschaft "Hey Müller, Sie Bastard, kommen Sie doch mal in mein Büro" ruft. Auch dürfte ich jeden Polizisten bei einer Polizeikontrolle als Bastard titulieren. Ob das mal gut geht.

    @FJS
    Da haben Sie ja jedem Nazi eine Steilvorlage geliefert, der sagt, dass die SS nichts mit der Judenverfolgung zu tun hatte…

  67. klabauter meint: (21.1.2012 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @FJS: Die Doppel-S, die Sie nennen, sind normalerweise wohl nicht in Runenschrift verfasst, oder?

  68. GxS meint: (21.1.2012 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @Dem Otto sein Hund:

    Das Thema hatten wir doch schon häufiger hier, mit folgenden Ergebnissen:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/10/acab-beleidigt-polizisten/

    Oberlandesgericht Stuttgart;

    @christoph:
    Sie vielleicht noch nicht, aber ein 15-jähriger, der die Polizei in bleibender, guter Erinnerung behält und den bundesdeutschen Staat und seine Organe in Zukunft mit Überzeugung verteidigt:

    http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/schuler-wegen-sweatshirt-festgenommen-1.602866

    via

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/24/links-460/

    Aber auch dieses jüngste Urteil, zumindest dass ein Landgericht gezwungen wurde, darüber zu urteilen, zeigt, dass man mit den Organen des Staates möglichst nichts zu tun haben sollte. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass der Bürger den freiheitlichen Rechtsstaat jederzeit verteidigt und vertraut. Macht man doch gerne, und die Polizei ist ja dein Freund und Helfer (aber vielleicht kann sich ein Polizist sich ja auch dadurch beleidigt sehen, nach dem Motto: Dir, Freundchen, werd ich gleich helfen…)
    Wenn ich so schnell beleidigt sein würde, wie die Polizisten hier hätte der Staatsanwalt viel zu tun, oder es würde zeigen, dass gewisse Bürger (hier Polizisten) gleicher vor Gericht sind als andere…

  69. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Wessen Selbstbewusstsein oder Autorität vom guten Ruf bei anderen abhängig ist, der ist ein armes Würstchen.

  70. christoph meint: (21.1.2012 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Das denkt sich unser Bundespräsident vermutlich auch grade.

  71. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @christoph:
    Soweit ihm nichts justiziables nachgewiesen wird, hat er damit auch recht.

    Klagen gegen Beleidigungen sind für mich der Ausdruck eines Harmoniebedürfnisses. Und das wiederum ist ein Zeichen von Herdenverhalten, von welchem sich Erwachsene emanzipiert haben sollten. Gruppenzwang u. ä. führen zu Kollektivismus und, wie man sieht, geradewegs dahin, dass Medien, z. B. durch Skandalisiserungen, eine Macht haben, die ihnen nicht zusteht.

  72. christoph meint: (21.1.2012 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:
    Oh, ich bin 51 Jahre alt, also erwachsen, und habe ein großes Harmoniebedürfnis. Ich bevorzuge es in Harmonie meine Ehe zu führen, mit meinen Mitarbeitern umzugehen, etc. Was hat das mit Herdenverhalten zu tun? Und warum sollte ich mich davon emanzipiert haben?

  73. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @christoph:
    Sinn und Zweck von Beleidigungsklagen sind nmD, die öffentliche Ordnung zu erhalten. Somit geht es sicher hauptsächlich um die Öffentlichkeitswirksamkeit einer Beleidigung, auch wenn es so explizit nicht in den einschlägigen §§ steht.

    In Frage steht also, ob man einen Reputationsverlust ahnden sollte (Antrag). Eine positive Antwort gibt es nur dann, wenn man nicht unabhängig von der Herde ist. Und das ist einfach arm.

  74. Christian meint: (21.1.2012 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @manoman: zwischen "toll finden" und im Rahmen der freien Meinungsäusserung hinnehmen ist ein weites Feld … ich muss sowas nicht "toll finden" (oder dem ganzen zustimmen) um es zu tolerieren. Die Freiheit in unserer Gesellschaft ist ein kostbares Gut die (bis zu einem gewissen Maß) über den Befindlichkeiten von Einzelnen stehen. Sprich = manches muss man auch mal aushalten auch wenn es einem nicht unbedingt gefällt.

  75. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @Christian:
    Es ist toll. Einerseits halte ich es für positiv, sofort anhand einer Meinungsäusserung zu wissen, mit wem ich es zu tun habe, andererseits sind Verbaliniurien auch ein Ventil im Sinne Worte statt Fäuste. Verbale Argumente äussern sich nicht in Sachdisputen, wenn es um emotionen geht.

  76. ninjaturkey meint: (21.1.2012 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Schau an, und ich dachte bisher ACAB heiße "All Cooks Are Bastards". Zumindest trägt ein befreundeter Koch ein solchermaßen bedrucktes Shirt in dieser Intention in der Küche. ;-)

  77. Biber meint: (21.1.2012 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @christoph: Wollen oder können Sie nicht zwischen einer persönlichen Beleidigung und einer Kollektivbeleidigung unterscheiden?

  78. ACAB meint: (21.1.2012 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    All Communists Are Beautiful

  79. Jürgen meint: (21.1.2012 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht meinte der Fan wirklich
    All Colors Are Beautiful….

    http://www.schoko-moments.de

  80. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @ACAB:
    Jedenfalls muss der StA schon seine Phantasie bemühen, darin einen beleidigenden Spruch zu sehen.

    Wie verhält es sich, wenn ein armer Student ausschliesslich ACAB-T-Shirts hat und er geht irgendwohin, wo freie Oberkörper unerwünscht sind (Kirche)? Oder er hat ein ACAB-Tattoo und arbeitet als Bademodenmodel? Könnte er Berufsverbot kriegen?

  81. Quacksilber meint: (21.1.2012 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    ACAB:

    Wie, wenn jemand ein ACAB-Graffito auf seinem Auto derart entfernt, dass ausschliesslich die neue Farbe abgekratzt oder überklebt wird, so dass es natürlich noch zu lesen ist?

    Ich erwarte, dass ihm Polizisten dafür auf die Schulter klopfen.

  82. a.n meint: (21.1.2012 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @Heinz Handtuch: Bastard bedeutet aber weder im Deutschen noch im Englischen nur "uneheliches Kind". Aber das werden Sie ja wissen. Ich habe eher das Gefühl, dass Sie das Wesen einer Beledigung nicht verstanden haben oder verstehen wollen. Alles kann eine Beleidigung sein, manchmal aber auch gar nichts – je nach Kontext.

    Das Urteil ist natürlich trotzdem richtig!

  83. Albi meint: (21.1.2012 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    @D:
    Ja aber im Strafrecht geht es nicht darum ob etwas dumm ist oder nicht, sondern ob es strafbar ist oder nicht.
    Deine Beispiele sind strafbar, weil sie Volksverhetzend sind. Da aber Polizisten kein Volk oder Religionsgemeinschaft sind, ist es nicht strafbar.
    Ob es dumm war steht auf einem anderen Blatt.

    Übrigens: Alle Kommentarschreiber sind Wichtigtuer.

  84. Quacksilber meint: (22.1.2012 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @Albi:
    Was ist mit ABAC (all bastards are cops)?

    Bastarde kann man auch nicht beleidigen, oder? Viele wissen ja noch nicht einmal, dass sie einer sind.

  85. Daniel meint: (22.1.2012 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    An sich ist das nichts neues. In Berlin und Niedersachsen hat die Justiz schon vor Jahren dasselbe entschieden. Aber schön, dass die Justiz auch im konservativen Süden, wo ja auch die Stilblüte mit der Verfolgung von durchgestrichenen Hakenkreuzen stattgefunden hat, langsam vernunft annimmt.

  86. Gully meint: (22.1.2012 um 01:49) AntwortenReply to this comment

    …also, inhaltlich ist das Ganze zwar lächerlich. Aber immerhin haben da einige Leute mit ihrer Klage gezeigt, dass die "Beleidigung" vielleicht nicht zutrifft :-)

  87. Betonmischfisch meint: (22.1.2012 um 02:52) AntwortenReply to this comment

    Not all cops are bastards: http://youtu.be/2PbS21mRtP8

  88. Igor meint: (22.1.2012 um 03:19) AntwortenReply to this comment

    @GKD: Ich musste bei Ihrem Kommentar hysterischst lachen. »Pauschalisierungen sind immer dumm« widerlegt sich selbst – Ätsch.

  89. Kavla meint: (22.1.2012 um 03:34) AntwortenReply to this comment
  90. Buerger meint: (22.1.2012 um 07:19) AntwortenReply to this comment

    Wo kämen wir denn hin, würde das aussprechen von offenkundigen Tatsachen zur strafbaren Beleidigung umgedeutet werden…

  91. Jak meint: (22.1.2012 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Hi,
    kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen?
    Meines Wissens ist der oft von links-orientierten Gruppen skandierte Spruch "Deutsche Polizisten – Mö***r und Fasch*****ten" doch eindeutig strafbar?
    Lt. o. g. Urteil wäre der doch dann straffrei, oder sehe ich das falsch?

  92. Quacksilber meint: (22.1.2012 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @Jak:
    Das ist nur der Fall, wenn nachgewiesen wird, dass der Spruch abwertend gemeint war. Bei linksorientierten Gruppen ist das nicht selbstverständlich, weil man unter ihnen selbst auch Mö***r und Fasch*****ten erwartet.

  93. Anita meint: (22.1.2012 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Jeder weiss doch, dass es "All Cats Are Beautiful" bedeutet!

  94. Grundrechtepartei meint: (22.1.2012 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ein Amtsträger ist in Ausübung der Staatsgewalt der Staat selbst. Der Staat kann jedoch gemäß Art. 19 Abs. 2 GG keine Grundrechte geltend machen, da ihm das Wesen der Persönlichkeit fehlt. Dem Staat mangelt es demzufolge sowohl an Ehre als auch Würde, welche verletzt werden könnten.

    "Denn anders als dem einzelnen Staatsbürger kommt dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten (vgl. BVerfGE 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2008 – 1 BvR 1565/05 -, NJW 2009, S. 908 ). Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats. " BVerfG, 1 BvR 917/09 vom 28.11.2011, Absatz-Nr. 24

    Wenn der Polizei-Einsatzleiter Feierabend macht und als privater Grundrechtsträger beleidigt wird, ist das etwas anders. Aber soetwas lernt hier in Deutschland kein Amtsträger.

    Mehr zum Thema: http://grundrechtepartei.de/1291/scheiss-bullen

  95. Grundrechtepartei meint: (22.1.2012 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @Grundrechtepartei: Sorry, Art. 19 Abs. 3 GG: Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

  96. AS meint: (22.1.2012 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Hier in Rom ist "ACAB" überall groß plakatiert, http://www.acabilfilm.it/ ….. ;)

  97. marr meint: (22.1.2012 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    wtf. den ganzen juristischen firlefanz mal beiseite gelassen: Natürlich ist ACAB eine Beleidigung und darüber hinaus noch eine Provokation.

  98. Buerger meint: (22.1.2012 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    @marr: Wie Sie dem Beitrag der Grundrechtepartei entnehmen können, steht es einem Beamten garnicht zu, sich beleidigt zu fühlen.

    Aber wen interessiert noch Recht und Gesetz in diesem Land…

  99. Biber meint: (22.1.2012 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    @marr: Die Frage der Beleidigung hat das Landgericht ja nun erstmal beantwortet. Ihre abweichende Meinung ist Ihnen unbenommen, allerdings irrelevant. Bei der Frage der Provokation stimme ich Ihnen zu. Wobei man darüber nachdenken könnte, ob 'die Polizei' diese Provokation nicht besser einfach nicht mal ignorieren sollte.

    @Buerger: Der Unsinn, den die Grundrechtepartei im allgemeinen und besonderen so verbreitet, wird nicht dadurch besser, daß sie für die Verbreitung in diesem Blog mehrere Nicks benutzt.

  100. Grundrechtepartei meint: (22.1.2012 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @Biber: Wer im Allgemeinen und im Besonderen Unsinn unterstellt und diese Unterstellung nicht belegen kann, behauptet Unsinn. Sowohl im Allgemeinen als auch im Besonderen.

  101. fernetpunker meint: (23.1.2012 um 07:01) AntwortenReply to this comment

    @Biber:

    Lieber Justin,

    es liegt in "ACAB" sehr wohl eine Beleidigung im Sinne einer Kundgabe der Nicht- oder Verachtung. Nämlich eine Kollektivbeleidigung. Es werden alle Polizisten als Bastarde beleidigt. Diese Art von Kollektivbeleidigung ist aber nicht immer strafbar. So wie sie in diesem konkreten Fall nicht strafbar ist. Das heißt aber nicht, dass in einer anderen Fallkonstellation die Buchstabenfolge "ACAB" sehr wohl strafbar sein kann. Nämlich wenn eine abgrenzbare konkrete Personengruppe gemeint und herabgesetzt werden soll. Das hat auch das Landgericht so festgestellt. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis, bevor Sie weiter suggerieren, in "ACAB" läge keine Beleidigung.

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    fernetpunker

  102. Buerger meint: (23.1.2012 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Die Menge der Grundgesetzallergiker in diesem Land wird langsam unerträglich…

  103. Matze meint: (23.1.2012 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    Mich haben die AcAbler wegen eines ACAB-Aufklebers am Auto angehalten. Gekostet hat mich der Spaß 135euro. Kann man dagegen noch was machen nach diesen urteil hier, oder ist einmal gezahlt pech gehabt

  104. Flying Circus meint: (24.1.2012 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    @Quacksilber:

    Es wurde auch anderweitig schon gesagt: im Englischen bedeutet "Bastard" nicht nur "uneheliches Kind". Ich kann Ihnen nur wärmstens davon abraten, so etwas in einer amerikanischen Kneipe einem Redneck ins Gesicht zu pusten. Selbst, wenn es in diesem Falle sogar stimmen sollte, was dessen Abstammung angeht.
    Daß das ganze als Beleidigung gemeint ist, ist wohl allgemein bekannt, alles andere sind Schutzbehauptungen, die nicht weiter ernst zu nehmen sind.

  105. Watz meint: (24.1.2012 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    … und ich hab' mich immer gefragt,
    welcher Schmierfink dieser ACAB ist.

    Wer schon einmal den Ruhr-Schleichweg,
    Richtung Dortmund gefahren ist, weiß wovon ich spreche.

    Danke also, für die Info!

  106. Regensburger meint: (25.1.2012 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    In Regensburg sieht man das wieder ganz anders: Hier sind CopACABana-T-Shirts strafbar….

    http://www.regensburg-digital.de/acab-ist-in-regensburg-strafbar/25012012/

    Schön ist's in Bayern…

  107. Martin haug meint: (4.2.2012 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    ACAB?
    Warum soll das "offensichtlich" ehrverletzend sein? Das Wort Bastard bedeutet uneheliches Kind (die anderen Bedeutungen sind auf Menschen nicht anwendbar, muss also diese sein).
    Das ist heutzutage doch nun wirklich nichts ungewöhnliches mehr, ich kann da irgendwie keine Beleidigung erkennen.

  108. phi meint: (18.2.2012 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Bitte helfen !
    Habe heute Post mit Anhörungsbogen erhalten ,was soll ich tun?
    Wurde bei einer Polizeikontrolle (ganz normale ,also keine Demo oder bei Fussball)mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen mit einer Tatowierung in Form eines Schriftzuges am Unterarm angetroffen.
    Nun die Behaubtung im schriflichen !
    Dies stellt eine grob ungehörige Handlung dar,da durch das tragen der Parole das Ansehen der Polizei beeinträchtigt wird ,sie brachten damit ihre Abneigung gegenüber der Polizei öffentlich und einem breitem Publikum zum Ausdruck .Verletzte Vorschrift §18 Abs,!OWIG ,wegen dieser Zuwiederhandlung wurde gegen sie ein Busgeldverfahren eingeleitet nach dem Gesetz der OWIG § 47 Abs. 1. Wie sollte ich reagieren?
    @ kinki ,wie ging es bei dir weiter ,ist doch auch wegen der Tatowierung gewesen ,was hast du gemacht ? Danke schon mal

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