Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung

Das Landgericht Karlsruhe bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit: Der Slogan “ACAB” (All cops are bastards) ist nach Auffassung des Gerichts nicht strafbar. Das Landgericht sprach einen Fußballfan frei, der im Stadion ein Transparent mit der Buchstabenfolge hochgehalten hatte.

Angezeigt hatte den Mann der Polizei-Einsatzleiter beim Fußballspiel. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt. Schon das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mit klaren Worten.

Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei. Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten”. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar. Vielmehr, so das Landgericht Karlsruhe, komme eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Polizisten gemeint sind.

Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass er mit anderen Fans gegen Polizeigewalt bei Stuttgart 21 und zunehmende Polizeibrutalität bei Fußballspielen demonstrieren wolle. Vor diesem Hintergrund könne nicht angenommen werden, dass es ihm (auch) darum ging, die Polizisten im Stadion als konkrete Personen zu beleidigen.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil Revision einlegen.

Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2011, Aktenzeichen 11 Ns 410 Js 5815/11