26.1.2012

Polizeikameras sind auf der Reeperbahn erlaubt

Die Hamburger Polizei darf die Reeperbahn per Video überwachen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Geklagt hatte ursprünglich eine Anwohnerin der Reeperbahn. Sie fühlte sich durch die insgesamt zwölf Kameras in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Im Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es aber nur noch darum, ob eine direkt gegenüber dem Wohnhaus der Frau angebrachte Kamera den Straßenraum überwachen darf.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte schon in erster Instanz untersagt, dass die Kamera den Hauseingang und das Gebäude, einschließlich der Fenster,  überwacht. Dieses Verbot bleibt bestehen, denn auch die Stadt Hamburg ging dagegen nicht in Revision.  

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Kameraüberwachung des öffentlichen Straßenraumes für zulässig. Nach Hamburger Recht seien Kameras an “Brennpunkten für Straßenkriminalität” zulässig. Es bestehen beim Bundesverwaltungsgericht offenbar auch keine Zweifel darüber, dass Videokameras solche Delikte verhüten und zur Identifizierung von Straftätern beitragen können. Gegen so wichtige Anliegen müsse das Recht der Anwohnerin auf informationelle Selbstbestimmung zurücktreten.

Kritiker verweisen dagegen darauf, dass es bis heute keine Belege für einen Rückgang der Kriminalität durch Videoübewachung gibt. Stattdessen werde jeder Passant beobachtet, was Konformitätsdruck erzeuge. Nur nicht auffallen, diese Devise werde zum stillschweigenden Begleiter aller Passanten. Überdies spiegelten Kameras häufig nur Sicherheit vor, weil es gar nicht genug Personal gebe, um die Bilderflut auszuwerten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 2012, Aktenzeichen 6 C 9.11

33 Kommentare zu “Polizeikameras sind auf der Reeperbahn erlaubt”

  1. anonym meint: (26.1.2012 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Stimmt ja auch. Es können jetzt wichtige Verbrechen in der Wohnung der Klägerin verhindert werden!

  2. Irgendwer meint: (26.1.2012 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Ist damit der Rechtsweg erschöpft? Soweit ich als Laie weiß kann man unter bestimmten Bedingungen noch zum BVerfG weiterziehen. Kann man sich nur wünschen, dass das noch geht bei diesem Urteil.

  3. Miraculix meint: (26.1.2012 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    bis 1984 wahr wird ist es wohl nicht mehr weit.
    Obwohl unser totaler Überwachungsstaat die Phantasie von Orwell schon lange überholt hat.
    Ich wäre aber gespannt, was das BVerfG dazu sagt.

  4. Jahn, 8 Jahre alt meint: (26.1.2012 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Wo wohnt denn das Bundesverwaltungsgericht? Können wir den Richtern nicht auch Kameras direkt vor ihre Nasen installieren, so mit Rein-Raus-Zoom Funktion bis ins Bad? Und das alles Live ins Web gestellt! Das wär mal was tolles…

  5. Chris meint: (26.1.2012 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Na, Orwells Welt ist das noch nicht ganz, aber einige sind schon gleicher als alle anderen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,408015,00.html

  6. Matt meint: (26.1.2012 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Was? Denen ist schon klar, dass bei halbwegs attraktiven Anwohnern auch IN die Wohnung gezoomed wird?! Was getan werden KANN, das wird auch gemacht.

  7. Ha? meint: (26.1.2012 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Es bestehen beim Bundesverwaltungsgericht auch keine Zweifel darüber, dass Videokameras solche Delikte verhüten und zur Identifizierung von Straftätern beitragen können.

    Haben die auch angegeben, wo sie das ablesen? Ich kenne keine einzige vernünftige Studie die diese Annahme stützt. Auf welche Datengrundlage stützen sich solche Richter?

  8. Draalo meint: (26.1.2012 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    @Matt:
    Na dann sollen sich die Anwohner halt alle ne Piretenflagge ins Fenster hängen :)

  9. rr meint: (26.1.2012 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Wie war das doch gleich mit der Kamera gegenüber Frau Merkels Wohnung? Die wurde nämlich in ihrer Bewegungsfähigkeit so beschränkt, dass der Blick in ihre Wohnung nicht mehr möglich war. Das zweierlei Maß wundert mich jetzt nicht so besonders.

  10. Michl meint: (26.1.2012 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Wer balls of steel hat, sollte einfach zurückfilmen. Aber ich fürchte, dass in Deutschland dann schnell unliebsamer Besuch in der Wohnung stünde.

    http://www.youtube.com/watch?v=3dLf57DrAsk

  11. D meint: (26.1.2012 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Darf man die Kameras blenden? Starke IR Emitter an den Fenstern anbringen.

  12. Micha meint: (26.1.2012 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    "Es bestehen beim Bundesverwaltungsgericht auch keine Zweifel darüber, dass Videokameras solche Delikte verhüten und zur Identifizierung von Straftätern beitragen können."

    Das wird doch auch wohl kaum der Grund sein, aus dem die Anwohnerin geklagt hat :P

  13. Mister X meint: (26.1.2012 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Danke wurde die keine Zweifel übriglassende Überschrift. Wenn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dann äußert es keine Meinung, sondern setzt Recht. Der Staat, der uns schließlich alle schützt, positiv fordert und fördert, muss im Zweifelsfall alle Rechte haben. Das unbeschränkte Gewaltmonopol ist die Grundlage unserer aller Freiheit. Und an dem Ast, der uns alle derart trägt, sollte niemand sägen dürfen.

  14. user124 meint: (26.1.2012 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    kameras können, ganz ohne "rechts"weg, auch kaputt gehen.

  15. Andi meint: (26.1.2012 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Hach, da müsste sie Physik studiert haben, und zuhause optische Experimente mit geringen Lasern machen, die "aus versehen" dann in die Kameras zielen. Da diese hoch genug angebracht sind, besteht keine Möglichkeit einer Schädigung der Passanten. Zumal lediglich dann nachgewiesen werden kann, dass die Klägerin dieses Falles sich der Sachbeschädigung schuldig gemacht hat, wenn tatsächlich in die Wohnung gezoomt werden würde.

  16. blueSTAR meint: (26.1.2012 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte das mit dem Eingangsbereich und der Fassade wäre positiv für die Klägerin ausgegangen und jetzt sollte grundsätzlich über die Überwachung der Reeperbahn entschieden werden. Immerhin muss man ja irgendwie zum Hauseingang gelangen.
    Irgendwo meine ich gelesen zu haben die Klägerin hätte gesagt sie müsse sich dann mit dem bisher erreichten zufrieden geben. Was soll das sein, wenn das stimmt was UV schreibt?

  17. Phil meint: (26.1.2012 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle http://www.instructables.com/id/make-a-microwave-gun-HERF-gun/.

    Und sollte der Dame dies nachgewiesen werden, Beschwerde beim BVerfG wegen Zoomen in die Wohnung ;)

  18. Richtig meint: (26.1.2012 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @blueSTAR: Zustimmung. VG und OVG haben gegen Fenster und Türen entschieden und diesbezüglich wurde auch keine Revision beim BVerwG eingelegt. Fenster und Türen bleiben damit tabu.
    Erlaubt hat das BVerwG lediglich, dass das Wohnumfeld beobachtet wird und somit a) theoretisch Profile erstellt und b) Menschen per Kamera im öffentlichen Raum überwacht werden können.

    Siehe auch die Pressemitteilung des BVerwG, die schriftliche Begründung -mit eventuell detaillierterer Darstellung- gibt es ja noch nicht.

  19. Auke meint: (26.1.2012 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @blueSTAR:
    Ich glaube auch, dass Udo Vetter irrt. Beim Überfliegen der Presseerklärung des BVerwG lese ich:

    Auf die gegen diese Videoüberwachung gerichtete Klage der Klägerin haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg der Polizei untersagt, mit der Videoüberwachung auch die Wohnräume der Klägerin und den Eingangsbereich des Hauses zu erfassen.

    Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es deshalb nur noch um die Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch die gegenüber dem Wohnhaus der Klägerin installierte Kamera. [...]

    Diese Ziele rechtfertigen einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in dem hier allein noch streitigen Umfang.

  20. anonym meint: (26.1.2012 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Der Satiriker Mister X ist wieder unterwegs. Erinnert mich etwas an Sam den Adler aus den Muppets.

  21. M. Boettcher meint: (26.1.2012 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    So, so, beim Bundesverwaltungsgericht bestehen keine Zweifel daran, dass Videokameras Straftaten verhüten und zur Identifizierung von Straftätern beitragen können. Eine ziemlich arrogante Frechheit, die sich die Richter leisten. Die Tatsachen sehen offenbar anders aus. Im Hamburger Abendblatt vom 23.01.2012 ist zu lesen

    Zitat: "Die insgesamt zwölf Aufzeichnungsgeräte waren 2006 für 620.000 Euro installiert worden. Diese Rund-um-die-Uhr-Überwachung war vom damaligen CDU-Senat als vorbeugende Maßnahme initiiert worden, nachdem die Zahl der Körperverletzungsdelikte auf der Reeperbahn stark gestiegen war. Ein Gutachten belegte indes nach vier Jahren die Untauglichkeit der Videokontrollen." (Hervorhebung von mir.)

    Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/article2167466/10-000-Videokameras-ueberwachen-die-Stadt.html

  22. kinder-sind-unschlag meint: (26.1.2012 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Sehr schön, wie einige Kommentatoren hier zur Sachbeschädigung aufrufen, nur weil ein Urteil nicht in ihr Weltbild passt.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Richter auf der Grundlage von Recht und Gesetzt entschieden haben. Davon wird weder das Abendland untergehen noch sofort das Jahr 1984 ausbrechen, wie die allgemeine Überwachungshistery immer wieder glauben machen will.

    Vielleicht wohnt ja im gleichen Haus wie die Klägerin auch eine Familie, die es sehr gut findet, dass Dealer und Gewalttäter von der Kamera abgeschreckt werden. Wieso sollte das REcht der Frau, sich nicht überwacht zu fühlen, höher gewichtet werden als das Recht der Familie, sich sicher zu fühlen…

  23. Skeptiker meint: (26.1.2012 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Das ist mal wirklich ein deutliches Beispiel für die verzerrenden Darstellungen, die man hier immer wieder lesen darf.

    Aus der Pressemitteilung des BVerwG:

    "Auf die gegen diese Videoüberwachung gerichtete Klage der Klägerin haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg der Polizei untersagt, mit der Videoüberwachung auch die Wohnräume der Klägerin und den Eingangsbereich des Hauses zu erfassen.

    Im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es deshalb nur noch um die Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch die gegenüber dem Wohnhaus der Klägerin installierte Kamera. Insoweit sah das Bundesverwaltungsgericht die Videowachung als rechtmäßig an."

    Hervorhebungen meine. Mehr muss eigentlich nicht gesagt werden.

  24. Udo Vetter meint: (26.1.2012 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Leider habe ich die Informationen des Gerichts zunächst falsch verstanden. Der Text ist inzwischen geändert.

  25. Auke meint: (26.1.2012 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @Skeptiker: Verzerrende Darstellung? Ich glaube eher an ein Missverständnis, zu dem Udo Vetter ja auch steht und es nun korrigiert hat.

  26. W meint: (26.1.2012 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Dieser ganze Überwachungswahn per Kamera bringt gar nichts. Es spricht sich doch bei den Kriminellen sofort rum, wo die Dinger hängen, dann dealt man halt eine Strasse weiter.

    Oder man zieht sich eine Kapuze über und noch 'ne Maske, die sind ja heute schon so gut, daß man sie auf einem Video garantiert nicht erkennen kann.

    Wer mehr Sicherheit haben will, der muss mehr Polizisten auf die Strasse bringen. Gut ausgebildete Polizisten. Aber Menschen eine Arbeitsstelle verschaffen gilt ja heutzutage schon als unanständig.

    Lieber schickt man zehn ED-209 auf die Strasse als einen Polizisten.

    Eine Kamera kann übrigens nicht helfend eingreifen. Es ist zwar schön für die Medien, wenn sie Videos von den U-Bahn-Schlägern zeigen kann. Aber den Opfern haben die Kameras gerade mal gar nichts genützt…

  27. Olli meint: (26.1.2012 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @kinder-sind-unschlag:

    Können sie doch. Niemand hindert sie daran Kameras in ihrer Wohnung anzubringen.

  28. Viator meint: (26.1.2012 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @Miraculix: Du hast gepennt. Wir haben mittlerweile 2012. Der Roman ist ein alter Hut, die Realität ist viel subtiler, aber nicht weniger erschreckend.

  29. StefanS meint: (26.1.2012 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist doch sowieso Schall und Rauch und bleibt — zumindest im konkreten Fall — Theorie, die Kameras an der Reeperbahn senkrecht nach unten gerichtet.
    Grund hierfür ist, dass nur der öffentliche Raum überwacht werden darf, nicht der Eingangsbereich der Klägerin — dieser müsste geschwärzt sein. Dummerweise gibt es keine Technologie, die das sicherstellen kann, daher bleiben die Kameras aus.

    Großartig! *Ironie*

  30. TheShadar meint: (26.1.2012 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @Irgendwer:
    Ja, damit ist der Rechtsweg erschöpft. Das ist sogar Vorraussetzung um mit der Angelegenheit beim Bundesverfassungsgericht gehört zu werden.
    BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz.

  31. lejupp meint: (27.1.2012 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @rr: Vielleicht liest Du den Artikel nochmal:

    || [...]
    || Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte schon
    || in erster Instanz untersagt, dass die Kamera
    || den Hauseingang und das Gebäude, einschließlich
    || der Fenster, überwacht. Dieses Verbot bleibt
    || bestehen, denn auch die Stadt Hamburg ging dagegen
    || nicht in Revision. [...]

    Wo siehst Du da zweierlei Maß?

  32. Murgi meint: (27.1.2012 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mich erst gewundert, ob keiner den Text von Udo Vetter gelesen hat, bis ich weiter unten erkennen durfte, dass er den Text nachträglich geändert hat. Transparent wäre es ja gewesen, auf die Änderung hinzuweisen… Die Internetadresse des Artikels ist aber ja netterweise die alte geblieben.

  33. 20359-Anwohner meint: (16.2.2012 um 05:04) AntwortenReply to this comment

    Die Kameras auf der Reeperbahn sind seit einigen Monaten ausgeschaltet, nach unten gerichtet und die Linse mit Klebeband abgeklebt. Grund dafür sollte sein, soweit ich mich recht erinnere, dass die Kamera-Überwachung die gewünschten Effekte der effizienteren Strafverfolgung und der Prävention via Live-Überwachung durch Beamte nicht hinreichend erzielt wurden. Die Kosten-Nutzen-Rechnung soll negativ ausgefallen sein.
    Vielleicht sollte dadurch aber auch der weitere Schritt zum BVerfG abgewendet werden, denn die Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Verfassungsbeschwerde umfassen auch die "Gegenwärtige Betroffenheit", die wohl durch das Abschalten nicht mehr gegeben sein dürfte.

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