1,3,5,7

Hinweis meiner Mitarbeiterin:

Wir haben die Ermittlungsakte richtig kopiert. Sie ist wirklich von vorne bis hinten mit ungeraden Ziffern numeriert.

Das Interessante ist, dass die Seiten 1 – 25 zunächst richtig gekennzeichnet wurden. Also fortlaufend mit 1,2,3,4,5 … 25. Das muss bei der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Nach Eingang bei Gericht hat sich dort offenbar jemand hingesetzt, die an sich korrekten Ziffern durchgestrichen und nach seinem ganz eigenen System numeriert: 1,3,5,7,9,11  …

Der Sinn der sogenannten Paginierung ist ein doppelter. Einmal kann man die Seitenzahlen natürlich schön aufrufen, so dass andere Beteiligte das Schriftstück schnell finden. Überdies soll verhindert werden, dass Blätter nachträglich eingefügt oder rausgenommen werden. Nur ungerade Zahlen zu vergeben öffnet da so manche Lücke.

Die eigenwillige Numerierung hielt der verantwortliche Gerichtsmitarbeiter aber trotzdem konsequent durch. Jede neue Seite erhielt eine ungerade Nummer. Mittlerweile ist die Akte bei Seite 213 angelangt, das Verfahren zieht sich über zwei Jahre. Damit ist zumindest klar: Ein Praktikant wird es kaum gewesen sein.

Demnächst steht der Verhandlungstermin an. Ich werde die Gelegenheit nutzen und mal fragen. Vielleicht hat der Richter ja noch gar nichts gemerkt.