19.6.2012

Links 754

“Warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke”

Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut

Grenzüberwachungspläne der EU stoßen auf Kritik

Niedersachsens Polizei setzt bei Fahndungen wieder Facebook ein

Junge verletzt sich auf dem Polizeirevier an gebrauchter Spritze

Bayern: Landratsamt untersagt Facebook-Party am Baggersee

Dear Megan

Viktorianische Zeiten: Englische Verbrecherfotos

40 Kommentare zu “Links 754”

  1. Joe meint: (19.6.2012 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Was die Verleger bei ihrem Lex Google übersehen: Ich nutze Google längst nicht mehr, da die Suchfunktion inzwischen völlig unbrauchbar ist.

  2. Lutz meint: (19.6.2012 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Dann solltest Du es den Verlegern schnell mitteilen. Vielleicht ersparen Sie uns dann das Leistungsschutzrecht.

  3. Joe meint: (19.6.2012 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @Lutz: Ich begrüße das Leistungsschutzrecht ausdrücklich, da sich die geldgierigen Verleger nicht schöner in den Fuß schießen könnten.

  4. Sabine meint: (19.6.2012 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Grenzkontrollen?
    Ist es schon wieder so weit, irgendwieviele Jahre nach Auschwitz?
    Der Schoß ist fruchtbar noch.

  5. GxS meint: (19.6.2012 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    @Dear Megan

    Megan Roberts
    Ok.

    Das ist doch nett :)
    Dort würd ich mir auch häufiger DVDs ausleihen…

  6. Avantgarde meint: (19.6.2012 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    So bescheuert das LSG auch ist, der Get Rich Plan funktioniert nicht.

    Das geht schon mit dem Urheberrecht nicht. Ich kann nicht ein Photo ins Netz stellen, darunter schreiben, dass die gewerbliche Nutzung eine Million kostet und wenn zufällig jemand so dumm ist, das Foto zu verwenden, die Million einklagen.

    Der einzige, der dabei reich würde, wäre der Anwalt der Blogger, der mit Sicherheit jeden Prozess gegen Google verliert.

    Das LSG wird so definitiv nicht kommen. Den Verlagen dämmert bereits, was für ein kapitaler Knieschuss es wäre.

  7. user124 meint: (19.6.2012 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird auch ermittelt, warum der Behälter neben den Spielsachen stand.

    hirnloseste maximale dummheit gepaart mit "nich für 5cent nachenken"?

  8. Mat Scheibe meint: (19.6.2012 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @Sabine: Mit was Auschwitz jetzt verglichen wird … also wirklich, muss das sein? Ich will jetzt keine Predigt halten, das tun schon genug andere, aber das hat mit diesem Genozid nun aber wirklich nichts zu tun.

    @Joe: Ich werde dort eigentlich sehr häufig fündig. Nur meinen eigenen Namen … na ja … respektlos, wie wenig Ehrerbietung man ihm dort entgegenbringt … hat bislang nicht einmal für die Titelseite gereicht. :-p

    Aber mal im Ernst, ich höre bei dem Gesetz doch wieder mal die Kassen der Anwaltskollegen klingeln, die auf der – Geschäftsmodellen wie Kaffeefahrten, Serienbriefen u. dgl. nicht unähnlichen – Abmahnwelle surfen. Ist es nicht irgendwie ein Zeichen von Weltferne und von Dummheit, sein Geld nicht mit so einem Käse verdienen zu wollen?

  9. Der Beschuldigte meint: (19.6.2012 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    zu “Warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke”… Ich habe lange hin- und herüberlegt, was da in die Justizministerin gefahren ist, so einen Unsinn anzuschubsen. Vielleicht die Hoffnung, mit so einem hanebüchenen Entwurf das Thema LSR zumindestens für eine Weile zu verbrennen und Ruhe zu haben?

  10. me meint: (19.6.2012 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Also bei DER Allgemeinverfügung müßte man doch glatt eine Twitter-Party anleiern … ;-)

  11. mark meint: (19.6.2012 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Ist es überhaupt sicher das beim LSG nur deutsche Texte von deutschen Verlagen geschützt sind? Ich glaube einfach auf englischsprachige Zeitungen zu verlinken könnte auch nach hinten losgehen. Denn in Deutschland ist ja auch nicht nur deutschsprachige Musik geschützt. Eher wird es wie bei Gema/Youtube sein das dann auch ausländische Blogs/Zeitschriften und alles andere IPs aus deutschland blockt, wie bei Youtube/Gema um nicht zahlen zu müssen.

  12. Der Beschuldigte meint: (19.6.2012 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @mark: Soweit ich es mitbekommen habe, ist keine Verwertungsgesellschaft im Stil der GEMA oder VG Wort geplant, um die izenzgebühren einzutreiben. Also eher nein.

  13. erforderlich meint: (19.6.2012 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    @Facebookparty: Also … die Polizei würde dann, was, 17000 Menschen verhaften? o.O
    Was ist, wenn man "zur falschen Zeit am falschen Ort" ist, also dort aufkreuzt, aber weder Facebook nutzt noch aktuelle Nachrichten diesbezüglich gelesen hat?
    Darf man als Einzelperson da jetzt überhaupt nicht auftauchen oder in dem Fall dann doch? Aber wenn dann 17000 andere die gleiche Idee haben?
    Was haben die überhaupt für ein Problem damit, der Vergleich mit den bisherigen Facebookpartys hinkt ja auch gewaltig, denn ein Haus mit eine/m Minderjährigen als Gastgeber für ungewollt Tausende ist doch wohl ein riesiger Unterschied zu einer Party in freier Natur mit reichlich Platz und ohne zu vandalierender Einrichtung. Außer in der Anzahl seh ich da keinen Unterschied zu den klassenübergreifenden Partys an Baggerseen die es in meiner Schulzeit häufig gab.

  14. bismarckhering meint: (19.6.2012 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    Niedersachsen/Facebook:
    Die Obrigkeit befiehlt…

    Man werde die Kommentare zeitnah prüfen, Denunziationen entfernen und User gesondert darauf hinweisen, dass dies wie üblich per Telefonanruf oder E-Mail zu geschehen habe.

    Öffentliche sachdienliche Hinweise könnte man ja nicht gut unter den Tisch fallen lassen…

    b.

  15. mark meint: (19.6.2012 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @Der Beschuldigte: Ach wirklich Zentrale Clearingstelle hört sich für mich aber definitiv nach sowas an.
    presseschauder.de/keine-a...ht-genutzt-werden-sollte/

  16. Der Beschuldigte meint: (19.6.2012 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @mark: Hmm, ok, aber das ist bisher nur eine Einzelmeinung. Was natürlich nicht heißt, das sowas nicht aufkommen könnte. Aber warten wir mal ab, ob dieser Entwurf überhaupt den Sommer überlebt…

  17. happy me meint: (20.6.2012 um 02:37) AntwortenReply to this comment

    zu "Junge verletzt sich auf dem Polizeirevier an gebrauchter Spritze"
    und #7; user124

    Dummheit kommt vor, sogar bei der Polizei, das macht mich nicht weiter nachdenklich. Wohl aber, dass sich Dinge, die in einen Arztkoffer gehören, überhaupt auf einem Polizeirevier befinden …

  18. user124 meint: (20.6.2012 um 05:30) AntwortenReply to this comment

    @happy me:

    Dummheit kommt vor

    ja, schon, ich nehme mich da auch nicht aus.
    ABER! ich stell es mir halt vorm geistigen auge vor wie ein ritzegelber behälter mit "biohazard"-symbol in der ecke steht und direkt nebendran der kleine kindertisch mit holzspielzeug drauf. das da keiner auf die idee kommt…

  19. leser meint: (20.6.2012 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    @user124:
    @happy me:

    Die Erklärung mit Dummheit finde ich gefährlich. Keiner hält sich für dumm und damit denkt jeder, ihm könne so etwas nicht passieren.

    Es braucht aber keine Dummheit, damit so ein Unfall passieren kann — es genügen Unaufmerksamkeit oder Ablenkungen.

    Schützen kann man sich durch zwei Dinge:
    1) Besondere Vorsicht. Die läßt man nur walten, wenn es einem eben bewußt ist, dass das jedem passieren kann.
    2) Organisatorische Maßnahmen. Die funktionieren aber schlecht unter der Prämisse "wir müssen eurer Dummheit vorbeugen".

  20. Uwe1164 meint: (20.6.2012 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @erforderlich:
    Ne, (Staats-)Terror funktioniert auch, wenn nur wenige darunter zu leiden haben. Von der Gruppe werden halt nur Wenige herausgegriffen, ganz nach Zufall. Bei einer gewaltbereiten Demonstration sollten nur diejenigen verhaftet werden, die nachgewiesenerweise (durch Videoaufnahmen) Gewalt verüben.

    Ist aber die Versammlung als Ganzes verboten, nimmt man sich halt irgendwelche armen Schweine vor. Kinder, die dann die Eltern von der Polizei abholen dürfen. Erwachsene, die erst mal eingekerkert werden, zu spät zur Arbeit kommen und eine Abmahnung kassieren; Sachen werden konfisziert, die erst nach einem längeren Papierkrieg wieder freigegeben werden.

    Einerseits ist das nicht mit Waffeneinsatz in irgendeinen gewalttätigen Diktaturen zu vergleichen, ist aber tendentziell ähnlich. Das ist der Tod der tausend Schnitte.

    Also leben wir nicht in einer Bananen- sondern eher in einer Salamirepublik.
    (Hehehe… Salamirepublik Deutschland — auch ein hübsches Schlagwort :) )

  21. Lutz meint: (20.6.2012 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @Avantgarde: Das sehe ich auch so, zumindest was das einseitige diktieren abwegiger Lizenzhöhen betrifft.

    Allerdings kann man mit den reinen Abmahngebühren ja auch schon den einen oder anderen Euro verdienen. Und für eine Abmahnung wird die Verletzung des LSR schon ausreichen.

  22. Rudelgucker meint: (20.6.2012 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @Uwe1164:

    Kinder, die dann die Eltern von der Polizei abholen dürfen.

    Machte meinen Tag!

  23. Freestila meint: (20.6.2012 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Nicht merh auf Verlage verlinken – gute Idee, könnte Herr Vetter auch machen. Die News-Snippets waren zwar immer interessant, aber die Aktion find eich gut und unterstützenswert.

    Ausserdem gab es in letzter Zeit ein paar Artikel verlinkt, die man nur als Abonement oder zahlender Bescuher lesen konnte – schade..

  24. R.A. meint: (20.6.2012 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Die Hysterie geht weiter. Wobei man sich über den Entwurf zum "Leistungsschutzgesetz" weiterhin nur aufregen kann, wenn man beharrlich ignoriert, daß dort Links und Zitate weiterhin beliebig möglich sind und nur die Übernahme von Texten (wie bisher) geschützt wird.

    Der Gesetzentwurf ist eine Farce (oder genauer gesagt: eine bewußte Verarschung des Koalitionsbeschlusses). Die Hülle "Leistungsschutzgesetz" wird geliefert, aber ohne einen von den Verlegern wirklich nutzbaren Inhalt. Insbesondere fehlt die Verwertungsgesellschaft, mit der die Internet-Nutzer abkassiert werden sollten.

  25. wonko meint: (20.6.2012 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @Uwe1164:

    Ne, (Staats-)Terror funktioniert auch, wenn nur wenige darunter zu leiden haben.

    Wusste doch schon Mao:

    Betrafe einen, erziehe hundert.

  26. Joe meint: (20.6.2012 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @Mat Scheibe:

    Ich werde dort eigentlich sehr häufig fündig.

    Es geht nicht darum, daß Google findet, was Google glaubt, wonach ich suchen würde (vielmehr was irgendwelche SEO-Heinis dort reinfuzzen). Sondern es scheitert oft schon am grundlegenden Kriterium: Daß die "Treffer" den Suchbegriff überhaupt nicht enthalten.

  27. Mat Scheibe meint: (20.6.2012 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Okay, das stimmt. Ich habe mal bei der Suche nach einem Auslandssemesterplatz in UK gleich auf der ersten Seite statt des Gesuchten nur Links zu einem anderen, weniger jugendfreien Thema gefunden. Etwas, das auch sehr häufig in manchen Spam-Mails verlautbart wird. Sehr kurios. Dabei war es nur meine Absicht, meinen Erfahrungsschatz zu vergrößern.

  28. Matthew meint: (20.6.2012 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Dear Megan: Hahahahah. Sooooooo geil!!!!!!

    Facebook-Party: Bayern halt. In Landsberg ist doch noch so ein Bundeswehr-Flieger Horst. Vielleicht können die ja ein paar Bomben über dem Gebiet abwerfen, falls es dort zu "Zusammenrottungen" kommen sollte. *Kopfschüttel*

  29. Name meint: (20.6.2012 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @Avantgarde:
    "Ich kann nicht ein Photo ins Netz stellen, darunter schreiben, dass die gewerbliche Nutzung eine Million kostet und wenn zufällig jemand so dumm ist, das Foto zu verwenden, die Million einklagen."

    Das interessiert mich – warum genau geht das nicht?

  30. leser meint: (20.6.2012 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @Name:

    Worauf sollte man den Anspruch auf die Million denn stützen?

    Eine Argumentation wäre, es sei ein Vertrag zustandegekommen. Ein Vertrag ist die Übereinstimmung zweier Willenserklärungen und ein Vertrag muß gewisse Mindestanforderungen erfüllen, um als gültig akzeptiert zu werden. Eine Vertragspartner darf den anderen nicht beliebig übervorteilen (erst recht nicht mittels AGB).
    Mit einem zustandegekommenen Vertrag zu argumentieren dürfte also nicht sehr erfolgsversprechend sein.

    Die andere Möglichkeit wäre, Schadensersatz geltend zu machen (siehe auch §97 UrhG). Den Schaden muß man aber irgendwie nachvollziehbar beziffern. Bei einer Million wird das nicht einfach.

  31. blabla meint: (20.6.2012 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @happy me:

    Ja, es macht nachdenklich, dass die Polizei über einen Erste-Hilfe-Koffer verfügt.

    Man könnte meinen, dass dies das Bild von der Polizei zerstört, welches da lautet, dass die Polizei alle Gefangenen grundsätzlich in ihren Kellern verschimmeln lässt.

  32. wonko meint: (20.6.2012 um 23:22) AntwortenReply to this comment

    @blabla:

    Ja, es macht nachdenklich, dass die Polizei über einen Erste-Hilfe-Koffer verfügt.

    Ich erlaube mir, aus dem Artikel zu zitieren:

    Dort stand in einem Regal neben Spielzeug auch ein Behälter mit Einwegspritzen. Mit ihnen wird Tatverdächtigen Blut abgenommen, zum Beispiel für Alkoholproben.

    Ja, es macht nachdenklich, daß Sie sich hier offensichtlich äussern, ohne den Artikel, um den es geht gelesen zu haben.

  33. Treppenwitz meint: (20.6.2012 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @wonko:

    Es macht nachdenklich, dass es Polizeireviere gibt.

    Man könnte meinen, es gebe Straftäter in Deutschland.

    Es macht nachdenklich, dass auf einem Polizeirevier ein Behälter mit Einwegspritzen zugänglich herumsteht.

    Man könnte zu der Auffassung gelangen, bei den Polizeibeamten handele es sich um Menschen.

  34. Jochen meint: (20.6.2012 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    @Joe:
    Wenn man nicht suchen kann, ist jede Suchmaschine unbrauchbar.

  35. wonko meint: (21.6.2012 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    @Treppenwitz:

    Man könnte zu der Auffassung gelangen, bei den Polizeibeamten handele es sich um Menschen.

    Man könnte zu der Auffassung gelangen, daß jemand, der einen Behälter mit gebrauchten (!) Spritzen neben Kinderspielzeug platziert ein dummer Mensch ist; egal ob Polizeibeamter oder nicht.

    Aber im Grunde weiß ich ehrlich gesagt nicht, was Sie mir mit Ihrem Kommentar sagen wollen.

  36. Stuff meint: (21.6.2012 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise wird ein Gericht ausserhalb Deutschlands dann halt verlangen, dass das Aufpassen auf entlaufene Zeitungsartikel u.dgl. den Eigentümern obliegt und/oder die Staatsgewalt in .de dafür zu sorgen habe, dass Zeitungsartikel sich nicht ins Ausland verirren…

  37. NoName meint: (21.6.2012 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Re: Spritzen bei Polizei

    Erstmal spricht der Unfall für Dummheit oder Schlampigkeit der Polizisten. Vermutlich 2 durch1.. Des weiteren scheint hier ein ebenfalls Pflichtvergessenere Medizinmann am Werk. In mienen Augen gehört die ordnungsgemäße Entsorgung des Arbeitsmaterials zur Aufgabe des durch die Cops beauftragten Medizinmannes. wieso kann der die gebrauchten Spritzen nicht einfach wieder mitnehmen? Oder zapfen die Polizisten selbst?

    @blabla: Dumm, dümmer, balbal? Selber Cop? Spritzen gehören NICHT in einen 1te-Hilfe-Koffer. Spritzen setzten ist Sache eines ausgebildetene Mediziners, nicht die eines Polizisten mit Ersthelferkurs.

  38. Fred meint: (21.6.2012 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Allgemeinverfügungen haben Konjunktur:
    m.stuttgarter-zeitung.de/...45-90a6-d138af0e71b1.html

  39. Autolykos meint: (21.6.2012 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Nur aus Interesse: Was nutzt du denn dann?
    Ich habe bisher einige Alternativen getestet, bin aber mit keiner wirklich glücklich geworden. Meistens haben sie die Ergebnisse die ich suche zu weit hinten oder überhaupt nicht. Kurz: Sie sind wesentlich schlechter.

  40. Kommentator meint: (22.6.2012 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Ich bin wohl der Einzige, der sich auf das Leistungsschutzrecht freut. Das ist doch eine Lizenz zum Gelddrucken.

    Schritt 1: Verlag suchen oder Gründen
    Schritt 2: Ein Wörterbuch einkaufen, welches auch alle relevanten Eigennamen, Firmennamen u.ä. enthält.
    Schritt 3: Ein paar einfache Grammatikregeln für Überschriften generieren.
    Schritt 4: Alle möglichen sinnvollen (und auch eine Menge nicht sinnvoller) Überschriften der deutschen Sprache generieren.
    Schritt 5: Bei jedem Artikel der in einem deutschen Verlag erscheint die Hand aufhalten.
    Schritt 6: Plan entwerfen wie man die Fantastilliarden wieder ausgeben will …

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