Frau J. vermutet betrügerische Absicht

Aus einer Strafanzeige:

… meldete sich telefonisch ein Herr W. bei Frau J. und gab sich als Treuhänder für Aktiengeschäfte aus. Er warb damit, dass er sich ausnahmslos um Aktien kümmere, die auf dem Aktienmarkt gefallen sind. Seine Aufgabe bestehe darin, den Anlegern erlittene Verluste zu ersetzen. …

Er verlange lediglich eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 1.600,00 Euro, die sofort zu zahlen sei. Unmittelbar nach Eingang der Bearbeitungsgebühr werde er veranlassen, dass die Verluste ersetzt und dem Konto von Frau J. gutgeschrieben werden. … Frau J., die am Aktienmarkt große Verluste gemacht hat, überwies die geforderte Summe.

Nachdem nach ein paar Tagen keine Zahlung bei ihr eingegangen war, vermutet Frau J. nunmehr betrügerische Absicht hinter diesem Sachverhalt und bringt diesen zur Anzeige.