Durchsuchungen wegen Facebook-Party
Städte reagieren mittlerweile allergisch auf Facebook-Partys. Ob mit oder ohne Grund – solche Veranstaltungen, für die es meist keinen greifbaren Veranstalter gibt, werden zunehmend verboten. Im Schwäbischen scheint man nun noch eins draufsetzen zu wollen. Dort gab es jetzt sogar Hausdurchsuchungen.
In Backnang war eine Facebook-Party eskaliert, eine andere Feier in Konstanz wurde verboten und mit großem Aufwand verhindert. Unter anderem wurde ein Freibad geschlossen, um kein Veranstaltungsgelände zu bieten. Die Polizei verteilte Flyer. Sie drohte darauf mit “Bußgeld statt Eintritt” und “U 18 – Abholung durch die Eltern”.
Einen erneuten Partyaufruf hat die Polizei in Konstanz jetzt mit Hausdurchsuchungen quittiert. Bei Verdächtigen wurden Computer und Smartphones beschlagnahmt, heißt es in diesem Zeitungsbericht. Den Betroffenen werde zwar nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Dennoch scheint sich aber ein Richter gefunden zu haben, der die Hausdurchsuchungen abgesegnet hat.
Eigentlicher Hintergrund ist wahrscheinlich, dass man den Betroffenen die Kosten für Polizei und Ordnungsamt aufs Auge drücken will. Baden-Württembergs Innenminster Reinhold Gall (SPD) kündigte bereits – unter Schweigen seiner grünen Kabinettskollegen – an, entschlossen gegen Facebook-Partys vorzugehen und “Veranstalter” zur Kasse zu bitten.
Wohl aus gleichem Grund präsentieren die Behörden horrende Zahlen über die Kosten von solchen Einsätzen. 45 bis 48 Euro werden etwa für jede Einsatzstunde eines Polizisten in Rechnung gestellt, heißt es in diesem Beitrag. Ganz so, als müssten alle eingesetzten Beamten Überstunden schieben oder würden gar extra eingestellt.
Vielleicht würde weit weniger passieren oder sogar nichts passieren, wenn sich der Staat nicht so gegen Facebook-Partys in Stellung brächte. Dass sich Menschen treffen und feiern, ist ja erst mal nichts Schlimmes. Wenn so ein Wunsch dann aber gleich mit massiven Drohkulissen bekämpft wird, darf man sich über Aggression auf der Seite der Feierwilligen eigentlich kaum wundern.
Möglicherweise verursacht die martialische Haltung im Süden der Republik mehr Probleme, als sie löst.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine repressive Politik die schlafenden Hunde so richtig aufweckt. Menschen den Spaß zu verbieten ist immer ein gewagtes Spiel, bei dem viel kaputtgehen kann. Man hat ja sonst nichts zu tun…
Keiner hat was gegen Facebook-Partys, wenn man sich an das Versammlungsgesetz hält.
@Lexus:
Dann legen Sie doch bitte dar, inwiefern die Veranstaltung oder Teilnahme an einer sog. Facebook-Party einen Verstoß gegen selbiges darstellt.
@Lexus: Na dann sollten doch alle Ihre privaten Feierlichkeiten, gleich ob im Wohnzimmer oder der heimischen Terrasse, anmelden. Soll das System doch an seiner eigenen, zunehmend paranoider werdenden Bürokratie ersticken.
Russland macht es uns mit dem neuen Versammlungsgesetz – http://bit.ly/NlD1te – vor, wie die Herrschaft zu sichern / entsichern ist.
Spaßmacher in Russland melden daraufhin z.B. den gemeisamen Brötchenkauf von drei Leuten an. Manche russländischen Behörden verbieten, manche erlauben, die Polizei in Russland beobachtet, es kommt auch zu kurzfristigen Festnahmen.
Russlands Behörden sind z.T. überlastet und können nicht in der vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit entscheiden. Chaos vor manchem Ort.
Von Russland lernen, heißt Siegen lernen.
Backnang… klingt wie eine Provinz in China.
Auch Ulm macht da nicht die beste Figur: stefan.bloggt.es/2012/07/...n-die-stadt-ulm-lahmlegt/
verhältnismäßigkeit der mittel ist anscheinend nicht die sache der staatlichen und parteilichen funktionäre….
angsthasen wie in der ddr. dass ein spezialdemokrat dazugehört, zeigt auch, dass es eben kein spezifisches problem der christdemokratischen christsozialen volksverächter ist.
Es ist halt dieses Internet. Verbieten, sofort verbieten!
@wonko:
Wo bestehen bedenken?
Ist es eine Versammlung verstößt es gegen die Anzeigepflicht nach § 14 I VersG.
Ist es keine Versammlung verstößt es gegen die Anzeigepflicht der jeweilige Wegerechtgesetze des Bundeslandes.
Wo kämen wir denn hin, wenn sich Leute einfach so versammeln dürften…
Und was ist, wenn man dann sowas jetzt bei Google+ startet? :D Da gibt's doch jetzt auch Events…
@… meint
Das dürfte funktionieren. Bei der derzeitigen Halbwertzeit dürfte es ca. 1 Jahr dauern, bis Google+ unter Beamten bekannt sein wird.
45 bis 48 Euro pro Einsatzstunde sollen horrende Zahlen sein? Ich kenne Rechtsanwälte, die nehmen 238,00 € brutto die Stunde!
Mich würde eher interessieren, welcher Richter auf die Idee kam, dass man für sowas Hausdurchsuchungen anordnen dürfte. Und wie er das begründet hat. Ich wüsste keine Vorschrift, die das erlauben würde…
Werden eigentlich die Fussballvereine auch zur Kasse gebeten bei Polizeieinsätzen?
45 bis 48 Euro pro Einsatzstunde?
Kennt die Polizei denn nicht die z.B. in der Bundeswehr weit verbreitete Ehda-Regel?
"Die sind doch eh da, also warum soll das was kosten?"
Oha der Pöbel organisiert sich selbst, ganz ohne ordentliche Aufsicht und Überwachung. Das kann man natürlich garnicht haben, wer weiß auf was für komische Ideen der sonst so kommt, wenn sich das erst einmal etabliert. Am ende formt sich da noch auf ganz natürliche Weise ernsthaftes politisches Zeug wie Piraten oder ähnliches gesocks.
Man ist doch schon so sehr damit beschäftigt legitime Demonstrationen so schwer und unbedeutend wie möglich zu machen.
Da muss man direkt hart durchgreifen und zeigen wer hier die Hosen an und das Monopol auf Führung und Gewalt hat…
Weinen oder lachen? Alles sinnlos, ab einem gewissen Punkt bleibt dann irgendwann als einzige Möglichkeit eine radikalisierung, die von ganz alleine stattfinden wird, durch den Mangel an anderen Optionen.
Fussballvereine sollten genau diese Kosten erstatten und vor allem sollten Ordner und Sicherheitspersonal € 48 pro Einsatzstunde bezahlen. Das wäre doch mal was.
Da werde ich sogar Ordner für 5 Stunden.
Erst regen sich die Alten auf:
"Du sitzt nur noch unsozial vor dem PC,
geh' doch mal raus, triff reale Menschen!"
Gesagt, getan. Mit Kumpels verabredet
und ab ins "richtige Leben".
Auch falsch, wieder regen sich alle auf.
Wie man's macht …
MZ
Wenn die Leute sich auch nur einen Funken benehmen könnten …
Heute war bei uns die Ben&Jerry's Fair Eis Tour. D.h., es wurden die kleinen 150ml-Eisbecher (die man aus dem Kino kennt) in großem Stil verschenkt (zwischenzeitlich hatte fast jeder in der Fußgängerzone ein Eis in der Hand). Die Leute haben die Deckel keine 3m vom Mülleimer entfernt auf den Boden geschmissen und das Areal sah danach aus wie ein Schlachtfeld. (Ganz schlimm beim Termin vor der geisteswissenschaftlichen Mensa – später bei den Naturwissenschaftlern allerdings kaum Probleme.)
Tolle Sache. Ich hoffe, der Mensabetreiber nimmt es gelassen, sonst war das wohl der letzte Besuch in Osnabrück. Arschgeigen.
Achso, und noch näher am Thema: Wenn dann ein paar hundert Leute kommen, und es geht was schief, dann wird wieder ein OB gehängt. Ne is klar. Die Stadt hat bei Großveranstaltungen nun mal für Sicherheit zu sorgen und wenn man einen Funken Verantwortung hat, dann unterlässt man vielleicht einfach mal, mit 1000 Leuten auf unvorbereitetem Gelände Gefahrensituationen zu produzieren.
@oskar:
Unsinniger Vergleich, da hier von Facebook-partys die Rede ist, die auf öffentlichem Gelände gefeiert werden und somit anmeldungspflichtig sind, weil von Veranstaltungen unter freiem Himmel ein Gefahrenpotenzial für die unmittelbare Umgebung ausgeht. Zumindest kann man mit pöbelnden betrunkenen Idioten rechnen, die arglose Passanten angrölen und überhaupt die ganze Nachbarschaft belästigen.
Von daher kann ich schon verstehen, dass einige Gemeinden sowas nicht haben wollen, nur die präventiven Maßnahmen wie diese Hausdurchsuchungen sind natürlich nicht in Ordnung. Wenn so eine Party in der Öffentlichkeit ohne Genehmigung organisiert wird und daraus ein Gefahrenpotenzial besteht oder die Anwohner belästigt werden kann man sowas doch einfach auflösen.
48€ Steuergelder um ihren Job zu tun. Wenn sich 1000 Menschen versammeln um zu Feiern, ob über das gruselige Internet und diesem Facebook oder nicht ist irrelevant denn es ist einfach ihr gutes Recht! Warum sollte der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden? Wenn ich mich auf nen Marktplatz stelle und nen Schild hochhalte "Lasst mal hier Party machen" werde ich doch auch nicht dafür verhaftet wenn dann Passanten anfangen zu randalieren. Verkehrte Welt!
Es geht doch nicht ums Feiern. Es geht ums Randalemachen. Weil es cool ist ein Asi zu sein. Schäden durch das besoffene, kotzende und randalierende Pack darf wieder die Allgemeinheit tragen.
Nein, mit Politik hat das rein gar nichts zu tun. Es ist nur das Ausleben eines Asi-Kults. Was auch für Fussballfans gilt – gleiches Pack, nur eine andere Location.
In der brd wird doch nichts mehr von richtern unterschrieben. naja was bleibt ist art 20 absatz 4 des grundgesetz. nach recht und gewissen legitim.
Konstanz liegt in Baden, nicht "im Schwäbischen"… ansonsten gebe ich Herrn Vetter aber Recht…Überzogener geht eine Maßnahme kaum… der hiesige OB kann froh sein, dass er bei der Wiederwahl diesen Sonntag nicht mehr zur Verfügung steht…
Grüße aus Konstanz
Wenn eine Horde Besoffener einfällt und wie in Backnang geschehen auf dem Weg zum "Veranstaltungsgelände" auf Baustellen Steine einsammelt und vor einer Lidl-Filiale dazu aufgerufen wird, den Markt zu stürmen und zu "zerlegen" sollten selbst notorische Gutmenschen begreifen, dass es nicht um ein Treffen von ein paar Feierlustigen geht, die nur ein gemütliches Beisammensein anstreben. Dass die betroffenen Städte das nicht wollen ist selbstverständlich, zumal deren Anwohner auch nicht zur Begeisterung verpflichtet sind, wenn ihnen "friedlich Feiernde" die Autos zerkratzen oder die Außenspiegel abtreten, weil sie das ja so lustig finden. Wer mit vielen Menschen feiern will, mag eine Gemeindehalle mieten.
Quelle horreur! Eine Veranstaltung, fuer die kein "Verantwortlicher" da ist – fuer eine deutsche Behoerde offenbar ein Alptraum!
@THH: Das hört sich jetzt auch nicht dramatischer an als das was in den Städten jeden zweiten Samstag oder Sonntag stattfindet in denen ab Liga 4 aufwärts Fussball gespielt wird.
als die menschen in anderen diktaturen sich via faceboojk und twitter trafen um ein regime wegzudemonstrieren da fand das den beifall der deutschen journaille… jetzt wo es ums betreten des rasens und die ruhestörung durch feiern geht ist alles agnz anders und ganz böse…. lachhaft (muss man nicht anordnen)
Auch wenn die beschriebenen Einzelmaßnahmen vielleicht überzogen sind, prinzipiell kann ich es gut nachvollziehen, wenn eine Gemeinde o.ä. gegen solcherlei angekündigte Mobs vorgeht. Es hat nichts mit Demonstrationsrecht oder Versammlungsfreiheit zu tun, wenn marodierende Horden durch die Stadt ziehen. Bei der Abwägung "randalierende Jugendliche von außerhalb" gegen "steuerzahlende Anwohner, die ihre Ruhe haben wollen" bin ich voll auf Seiten der Anwohner.
Die Polizeikosten sind auch nicht höher als das, was eine KfZ-Werkstatt pro Stunde aufruft, also wozu die Aufregung.
Wer das mit Fußballspielen oder ähnlichen Veranstaltungen vergleicht, möge mal scharf darüber nachdenken, ob die Vereine ihre Spiele spontan auf Facebook ankündigen und die Behörden dann sehen können, wie sie das organisieren, oder ob das irgendwie anders abläuft. Die vergleichbaren Kosten könnte man den Fußballern allerdings auch meiner Meinung nach gern in Rechnung stellen.
Hmm…
Vielleicht sollte man einfach mal TOR ein wenig bekannter machen. Oder sich mit dem Lappi ein offenes W-LAN suchen.
Dann gibts bei einem keine Hausdurchsuchung.
Und unliebsame Nachbarn haben so ein wenig Streß, also mit dem Gebrauch des W-LAN :D
Wenn die Lösung das Problem ist
http://www.youtube.com/watch?v=M7aMmiMrYmU
Und das ist von 1980
Das Zitat is schön:
Diese Jugend ist von Grund auf verdorben, sie ist böse, gottlos und faul. Sie wird nie wieder so sein wie die Jugend vorher, und es wird ihr niemals gelingen, unsere Kultur zu erhalten
(Babylonische Tontafel – 3000 v. Chr.)
48 € die Stunde sind im ÖD normal, die stehen in der Gebührenverordnung (o.ä.) Das ist nicht nur das Entgelt/Sold der Beamten, sondern auch Lohnnebenkosten, anteilig Kosten für die Bereitstellung von Equipmen
48 € die Stunde sind im ÖD normal, die stehen in der Gebührenverordnung (o.ä.) Das ist nicht nur das Entgelt/Sold der Beamten, sondern auch Lohnnebenkosten, anteilig Kosten für die Bereitstellung von Equipment, Bearbeitungsgebühren etc.
Für den ehem. höheren Dienst sinds übrigens AFAIK 59 €.
Einfach mal das Versammlungsgesetz durchlesen. Es gibt keine Genehmigung von Versammlungen und Spontanversammlungen sind auch nicht anmeldepflichtig. Ein weiteres Stichwort ist die Störerhaftung. Und es spielt auch überhaupt keine Rolle, aus welchem Grund sich versammelt wird. Eine Hausdurchsuchung gegen den Aufrufer ist somit eine rechtswidrige Maßnahme, sofern dort nicht zu dem VersG widerlaufenden Taten aufgerufen wurde. Naja, wenn dann mal kurzfristig eine politische Versammlung notwendig und im Fratzenbuch organisiert wird, dann weis man ja, wie damit umzugehen ist, und der Pöbel klatscht Beifall, damit er seine Ruhe hat und der Vorgarten nicht verschandelt wird.
@Troll:
Der Spruch hat auch immer unterschiedliche Quellen.
@ichwundermich:
Über Facebook organisierte Partys sind regelmäßig keine Versammlungen im Sinne der Versammlungsgesetze.
Konstanz ist nicht Schwaben.
Ich klugscheiße eigentlich nicht gern aber bei dieser Verwechslung fühlen sich Badener aus Prinzip auf den Schlips getreten :D
@32: Klar
So mit Bewaffnung, Plündern, Brandschatzen und Vikehvergewaltigung?
Und wie sieht es aus, wenn steuerzahlende Jugendliche einen von Arbeitslosen bevölkerten Ort aufsuchen?
Findet das dann Ihren Beifall?
b.
Vermutlich lässt ein Blick in den Nahen Osten die Sicherheitsbehörden aufhorchen. Es wurde ja oft genug betont, das ohne Facebook, Twitter etc. der arabische Frühling nicht möglich gewesen wäre.
Vielleicht (und ganz fiktiv) möchte man den Pawlowschen Köter jetzt schon mit den Gummiknüppel verhauen, damit er gar nicht erst auf die Idee kommt, Facebook zur Mobilisierung zu nutzen…
@22 Caron:
Der Vergleich zum Sauerland passt nicht so ganz, weil es er selbst war, der die LoPa unbedingt in Duisburg haben wollte. Spontanitaet war da nicht das Problem, sondern mangelhafte Planung.
Ansonsten Full Ack zu @23 fratermalus.
"Ganz so, als müssten alle eingesetzten Beamten Überstunden schieben oder würden gar extra eingestellt."
Werde morgen mal einen rechtlichen Rat von Ihnen einholen. Rechnung gibts ja nicht, Sie sitzen ja eh im Büro…
@ichwundermich: Nun handelt es sich aber nicht umeine Spontanversammlung. Wenn diese schon im Vorfeld in Facebook angekündigt wird, so kann man sie auch bei der Versammlungsbehörde anmelden.
Und selbst, wenn sie weniger als 48 Stunden vor Beginn bei FB eingestellt wird, so wäre es noch immer keine Spontanversammlung, sondern eine Eilversammlung, und auch für diese besteht die Anmeldepflicht, wobei hier eben die 48 Stunden nicht gelten, sondern nur eine unverzügliche Anmeldung erfolgen muss (bedeutet, direkt nach Einstellen bei FB zur Versammlungsbehörde)
Nun kann man sich jedoch noch trefflich darüber streiten, ob es sich überhaupt um eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG handelt. Die Diskussion hatten wir ja bereits vor Jahren bei der Loveparade. Wenn es sich nämlich nicht um „eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ handelt, sondern nur um eine schlichte Party, so greift das Versammlungsrecht nicht und es handelt sich um eine Veranstaltung, welche nach dem jeweiligen Ortsrecht gewöhnlich eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt, solange die Party nicht auf eigenem Privatgelände stattfindet (was bei FB-Partys selten der Fall ist. Und wenn sie doch in Privathäusern stattfinden, so sind die Eltern oftmals am nächsten Tag über die Entglasung und Umstruckturierung der Wohnräume nicht sonderlich erfreut…)
Ach ja, und für die, die diese Partys als so harmlos ansehen: "Pflastersteine auf die Bullenschweine" spricht in meinem Verständnis nicht für friedliche Jugendliche, die nur ein bisschen feiern wollen…
warum nicht vor polizeipräsidien oder jva feiern?sollte man verhaftet werden kann man ja ne"in-house after-work"party draus basteln..
Veranstalter?
Wo ist das Problem?
Alle 32.000 Partygäste melden die Veranstaltung an.
Macht 32.000 Veranstalter.
Solange es einen selbst nicht betrifft, kann man schimpfen.
Aber jetzt stellen wir uns mal vor, so eine Feier findet genau vor Ihrem Fenster statt oder zumindest in der Nähe. Was passiert, wenn man um 7 Uhr auf Arbeit sein muss, die Leute sehr laut sind und man daher nicht schlafen kann.
Keiner der Leser hier, da bin ich mir ziemlich sicher, wird sich zu der Party begeben und die Feiernden zur Ruhe ermahnen. Zumal er keinen Ansprechpartner hat.
Also ruft man die Polizei, welche auch keinen Ansprechpartner hat. Diese steht jetzt vor dem Auftrag, die Feier beenden? Und das wird sicherlich nicht mir einem 2Mann besetzten Streifenwagen passieren können. Also man viele Leutze zusammenziehen und anfordern.
Betrunkene Personen werden erfahrungsgemäß sehr schnell aggressiv und es beginnt auch eine sinnlose Zerstörungswut. Das ist bei uns in der Nähe an vielen freien Grillplätzen zu sehen, welche öffentlich zugänglich sind. Max. 3 Monate, nachdem diese aufgebaut wurden, wurden die Hütten abgefackelt, Bänke zerstört etc.
Wie gesagt, jetzt ist niemand für die Party verantwortlich. Wer soll für den Schaden aufkommen?
Jetzt soll mir bitte keiner hier sagen, dass die o.g. Sachen so nicht eintreffen, da ich es mehr als genug selbst erlebt habe.
Durch den richterlichen Beschluß ist der Richter ja nun bekannt. Voraussichtlich wird der wohl in naher Zukunft auch eine große Fatzebukparty machen.
Kurze Geschichte dazu:
Ich habe von der FB Party am Samstag-Vormittag ca. 12 KM vor Ulm erfahren. Auf dem (einzeiligen) Zuginfo-Textdisplay eines kleinen Bahnhofs stand sinngemaess: "FB Party abgesagt – bei nicht beachtung drohen 1000 EUR Stafe.
Hatte mich eher an virales Marketing als an eine Warnung erinnert.
Reden Sie von Fussball oder von FB Parties?
@Holzkohlehandel: Und deshalb muss man Wohnungen durchsuchen?
@oleole: – ich rede hier nicht vom Fußball sondern auch von Partys, wo sich eine große Anzahl von Menschen trift um zu feiern, Alkhol zu trinken und es sich die Mehrzahl der Leute untereinander nicht kennen. Ich denke da an die Faschingsfeiern bei uns. Sind auch ähnlich.
@a.b. meint: – die Wohnungsdurchsuchung billige ich auch nicht. Mir ging es eher darum, auch mal die Sicht der "gestörten und benachteiligten Anwohner" der Partyumgebung zu beleuchten.
Leider ist es so, dass die Mehrzahl der Leute für/bzw. gegen alles sind, solange es sie nicht selbst betrifft.
Nach dem Motto, klar soll gefeiert werden, aber nicht zu meinem Nachteil, also ich möchte dann schon um spätestens 22 Uhr schlafen können.
@Troll:
"The problem with quotes on the Internet is that you can't always be sure of their authenticity." – Abraham Lincoln
Juristen und die liebe BWL…klar, dass die Cops nix kosten dürfen, genauso wie die Feuerwehr, wenn man vorsätzlich etwas anzündet, sind doch eh da…
Eine HD wegen einer Ordnungswidrigkeit?! Das ist ja mal 'nen Hammer – wird wohl keine Kosequenzen für den Richter haben – schade.
Und wenn man die Bedeutung von FB o.Ä. für politische Aktionen etc. betrachtet, dann ist die Verteufeleung und massiver Einsatz von Rechtsmitteln gegen Aktionen via FB schon ein Wink mit dem Zaunpfahl: erst werden Partys verboten, dann Versammlungen als Parties umgewidmet und ebenfalls verboten und Aufrufe zur Sitzblokade gegen Hetzer und ihre Fackelumzüge am Ende auch verboten und geahndet.
Ich wette eine facebook Party vor Herrn Vetters GRundstück würde auch ohne Polizei zu Zerstörungen führen.
Rechtsanwalt U.V. als Verteidiger des Rechts auf organisierte Verantwortungslosigkeit.
Ist das in NRW so schwer zu verstehen, daß es ein paar Regeln gibt, an dich man sich halten sollte, wenn man zu einer großen Sause aufruft?!
Es gab doch etliche Faecebook-Partys, die aus dem Ruder gelaufen sind (nicht nur bei Tessa). Es kommen doch nicht nur gesittete Jurastudenten zu so einer Fete.
Gab es nicht in NRW mal so eine Großveranstaltung …
Und wenn es bei einer Facebook-Party aus dem Ruder läuft, dann heißt es gleich – an gleicher Stelle – "Warum haben die BEhörden nicht eingegriffen …".
@Troll:
Wieso?
Hat doch gestimmt!
Die Babylonische Zivilisation ist doch untergegangen. ;-)
Gab's da nicht mal so ein Gesetz dass sich alle Deutschen jederzeit ohne vorherige Anmeldung ohne Waffen unter freiem Himmel versammeln dürfen?
Versammeln im Rechtssinne umfasst regelmäßig keine Partys.
Wenn die meisten sich hier nur halb so gut mit ihren Pflichten, wie mit ihren Rechten auskennen würden, und diese vor allem auch leben würden, wäre die Welt ein besserer Ort.
Bei der naiven Motzkultur hier wird mir einfach nur schlecht!
"Lasst die Leute doch feiern!"
Was für ein Schwachsinn! In München wurde für einen zweistelligen Millionenbetrag die Isar renatauriert und das ist wirklich gut geworden und man hat mehrere Kilometer wunderbarer Naherholung direkt vor der Haustür.
Nur schwimmen oder barfuß gehen kann man bald nicht mehr, da alles nur noch voller Scherben ist, die mit hohem Kostenaufwand eingesammelt werden müssen. Obwohl alle 50m große Container für Müll stehen…
Die Idiotie der Masse kennt keine Grenzen, aber der einzelne war es natürlich nie. Es gibt Regeln für große Parties, wie Fußballevents, Konzerte etc. weil sie sich als bewährt erwiesen haben und nicht weil der pöse, pöse Staat seine Bürger drangsalieren will.
Jedem, der hier für die Freiheit plädiert, darf gerne mal eine der ach so tollen und friedliebenden Facebookparties bei sich zu Hause feiern. Ich freue mich auf Bilder hinter her.
Es braucht auch kein Facebook für solche Parties. Wir haben in jungen Jahren mit einem Fotokopierer eine Party zum eskalieren gebracht. Hat mir im Nachhinein schwer leid getan, da wir ja nicht für Ärger, sondern nur für eine gute Party sorgen wollte. Die Party war allerdings ziemlich beschissen, da das Haus von der Polizei geräumt und die Veranstalterin einen Nervenzusammenbruch und jede Menge Ärger mit ihren Eltern hatte. Dass auf der Party vom 25kg Blumentopf, der aus dem ersten Stock ins Erdgeschoss gerauscht ist, niemand getroffen wurde, war wohl einfach großes Glück bei dem Andrang im Haus.
P. S. Zu diesem bekloppten Fußballbeispiel kann ich nur sagen, dass den meisten wohl nicht bekannt ist, dass gerade über die dabei entstehenden Kosten mit den Ligabetreibern diskutiert wird. Ihr seid nicht die einzigen, die auf die Idee gekommen sind, dass das nicht die Allgemeinheit allein bezahlen sollte.
@AiA: Und AiA als Verteidiger des Einschüchterungsstaates oder wie?
Getreu dem Motto: Das Zweck heiligt die Mittel.
Man darf von diesen Parties halten was man will, dies rechtfertigt noch lange nicht dieses Vorgehen.
Ist ja schon schön genug das Art. 13 GG durch Dinge wie die Online-Durchsuchungen ad Absurdum geführt wird, nein inzwischen häufen sich die Fälle in welchen Hausdurchsuchungen einfach nur zur Einschüchterung und zum blind Fischen genutzt werden.
Es ist kaum einen Monat her das Deutschland-weit massenhaft Wohnungen durchsucht wurden weil Leute auf einen einfachen Link geklickt haben und sich die GEMA bedroht sah: spiegel.de/netzwelt/netzp...chsuchungen-a-838656.html
Ebenso ist es schon vorgekommen das man Leuten die Bude durchsucht hat nachdem diese sich bei einer Personenkontrolle am Bahnhof nicht kooperativ genug Verhalten haben.
Wenn man nun bedenkt das es praktisch keinerlei Verwertungsverbot für Beweismittel gibt, die auf eine solche illegitime Art und Weise erlangt wurden. Da sollte man sich schon die Frage gefallen lassen in was für einem Land wir eigentlich inzwischen leben.
Mit Recht und Ordnung hat das schon lange nichts mehr zu tun, auch für den Beamtenapparat gilt es sich an rechtsstaatliche Grenzen und Prinzipien zu halten.
Oder wo soll das sonst hinführen? Demnächst ziehen sich die Polizeistreifen dann in aller regelmäßigkeit Menschen zur Seite die ihnen aufgrund "kriminalistischer Erfahrung" suspekt erscheinen (was sowieso schon an der Tagesordnung ist), im Zweifel wird halt einfach noch eine schnelle HD nachgeschoben, sollte man an der Person selbst nichts finden, Zufallsfunde rechtfertigen im Nachhinein ja ein etwas gröberes Anpacken der Subjekts.
Finden wird man schon immer was, selbst wenn im Zweifel der Manga dann zur Jugend(schein)pornographie und die Urlaubsfotos der eigenen Tochter zu KiPo um-deklariert werden oder aber die größere Musik/Filmsammlung im digitalen Format nicht legal genug erscheint.
Nebenbei kann man ja noch ein bisschen Familien verprügeln, wenn diese von derlei Situationen total überfordert werden und die Welt nicht mehr verstehen. Konsequenzen, muss im Zweifel, ja meist nur eine der beiden Seiten fürchten..
Es wirkt als wäre Art. 13 GG inzwischen kaum mehr die Tinte wert mit welcher er geschrieben wurde, aber das ist ja beiläufig. Es gilt mit totaler Verantwortungslosigkeit die organisierte Verantwortungslosigkeit zu bekämpfen!
Welche der beiden Seiten nun besser organisiert in ihrer Verantwortungs- und Konsequenzloskeit, das ist ist schon lange keine wirkliche Frage mehr…
Ist doch ganz einfach:
Die Freiheit des einen endet am dem Punkt, wo die des Anderen anfängt.
Würde das von allen akzeptiert werden, so gäbe es keine Belästigungen nicht Teilnehmender. Da dies nicht so ist, gibt es Vorschriften an die sich alle zu halten haben. Wem's nicht passt, der muss sich dafür einsetzen, dass die Vorschriften geändert werden. Ich sehe nicht ein, dass für solcherart "Spass" im Anschluss die Allgemeinheit in Haftung genommen wird. Habt alle Fun und Action, aber nicht auf meine Kosten.
Ob die Durchsuchung und Beschlagnahme gerechtfertigt war kann ich nicht beurteilen. Wie soll aber sonst der Veranstalter / Verursacher ausgemacht werden? Vorschläge?
Die Hirnlosigkeit der Teilnehmer lässt sich meiner Meinung nach schon an der Nutzung von Facebook ablesen.
hi
ist doch egal aus welchem Grund die Justizbehörden in Baden-Württemberg Hausdurchsuchung durchwinken. Das Grundgesetz ist doch diesbezüglich ein Papiertiger. Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ich nicht lache! Gibts in Baden-Württemberg nicht!
Die Richter die solche Durchsuchungsanträge abnicken sollten in die Wüste gejagt werden. Jeder Handwerker der solchen Pfusch abliefert hat drastischere Konsequenzen zu ertragen als die Richter die trotz offensichtlicher Fehler der Ermittlungsbehörden ohne pflichtgemäße Prüfung Durchsuchungsbeschlüsse ausfertigen.
Das hat aber in Baden-Württemberg System. Da werden solche unfähigen Mitarbeiter der Jusitz auch noch zur "Belohnung" befördert :-(
Mein kollegiales Beileid dem Justizopfer in Konstanz. Ich kann nachfühlen wie es ist wenn einer Horde von Kripobeamten durch die Wohnung stiefeln und Computer mitnehmen.
Aber nach sechs Wochen gibt es bei der kleinlauten Rückgabe kein Wort der Entschuldigung. Der Kampf um die Entschädigung hat sich auch über ein Jahr hingezogen.
Mein Respekt vor diesen Behörden ist damals gstorben. So einen Saftladen nehm ich nicht mehr für voll.
Da wundert es mich nicht wenn wegen einer popeligen Ordnungswidrigkeit, sofern es diese überhaupt gibt, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung auf massivste missachtet wird.
@Opfer: kämpfe – mach den Fall öffentlich. Nenne Ross und Reiter! Die beteiligte Beamte müssen für ihre Fehler geradestehen.
Ich habe kein Problem damit, wenn der gemeine "FB-Dummprollheld" die Kosten der Polizeieinsätze zu übernehmen hat. Aber ne Hausdurchsuchung geht dann doch etwas weit.
Endlich kann man diese cyberkriminellen Computerhacker mal im realen Leben packen und das auch noch unter Klarnamen, wie es von vielen "christlichen" und spezialdemokratischen Politikern schon gewünscht wurde! Diese Gelegenheit kann der Obrigkeitsstaat doch nicht ungenutzt verstreichen lassen! Vielleicht werden ja einige der Verbrecher wieder freigelassen, wenn sie den Bullen das Geheimnis verraten, wie man E-Mails mit Outlook ausdruckt. Dann gibt es möglicherweise sogar ein schönes V-Mann-Honorar! :)
Wären die Behörden intelligent, würden sie die Stadt absperren und den Zugang zur Party kostenpflichtig machen.
@econprof:
Vielleicht nicht ohne Grund…
bei mir quasi vor der Tür hat so eine Party am Strand stattgefunden. Die Anwohner haben das bestimmt nicht lustig gefunden, man hat die "Feiernden" nämlich noch 2 Kilometer weiter gehört, und die städtischen Mitarbeiter, die am nächsten Morgen den Sand von Scherben und andren Hinterlassenschaften (ein paar Spritzbestecke sollen auch daei gewesen sein) reinigen durften, haben sich über diese Überstunden auch gefreut. Vom Steuerzahler abgesehen, der sie bezahlen durfte – die Abiturienten zahlen schließlich keine Steuern, die sparen nur ihren Eltern welche.
Aus genau diesem Grund hatte die Präfektin diese Strandfete auch verboten… und wenn der Organisator der Fete festgestellt werden kann, kommt eine ziemlich teure Rechnung auf ihn zu. Ganz ohne Polizeipräsenz und solche Freuden, lediglich für die Reinigung einer öffentlichen Fläche, die er mit seiner (!) Fete verschmutzt hat: den kommunalen Strand.
Heute Abend fette Party vor der Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf.
Alk und Essen bringt jeder selber mit. Wir lassen's krachen!!!
@Karl:
Warst ja gar nicht da.
Immer diese leeren Versprechungen…
@yaho: HALT! GG falsch zitiert.
Art. 8 I GG: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Ich zeig dir mal, woher dir dein "unter freiem Himmel" bekannt vorkommen sollte, und zwar aus Art. 8 II GG: "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Den Rest kannst du dir bestimmt selber denken.
@fratermalus: Und ich zeig dir mal, woher dir dein "durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes" bekannt vorkommen sollte.
Artikel 19 Abs. 1 GG:
»Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.«
http://zitiergebot.de/
Das VersammlG verstößt gegen das Zitiergebot und ist daher nichtig.
@Antidot:
Das BVerfG sieht das anders.
Der Begriff Facebookparty ist auch sehr schwammig. In den Medien geht es ja häufig um die gescheiterten Partys von meist Jugendlichen, wo plötzlich viel zu viele Gäste kommen und wo randaliert wird und am Ende ein großer Haufen Müll zurückbleibt.
Aber es gibt auch in diverses Musikszenen kleine Veranstalter von "halb-legalen" Outdoor-Partys, die gut organisert sind. Veranstaltungsort sind dann geschickt gewählte Orte, wie z.B. unter einer Autobahnbrücke ( wo durch den Lärm auch niemand belästigt wird).
Die Partys sind dann auch meist so organisert, dass Müllbehälter aufgehängt sind. Nach der Party wird dann auch noch der Restliche Müll eingesammelt und niemand hat etwas gemerkt. Die Veranstalter solcher Partys wollen ja auch die Möglichkeit haben, das nächste mal wieder eine Party ztu Veranstalten.
Ich würde es wirklich Schade finden, wenn einige Kiddies auf Facebook durch Ihr unüberlegtes Handeln diese Subkultur zerstören, indem Sie ein so schlechts Licht auf "halblegale" Outdoor-Partys werfen!
Gerade in dieser Subkultur haben unbekannte Künstler auch mal die Chance vor Publukum zu spielen! Es wäre wirklich ein kulturellerVerlust, wenn es das nicht mehr möglich wäre.
Wieviel bezahlen die Bundesliag Vereine noch gleich für die wöchentlichen Polizeieinsätze?
Achja, gar nichts.
Da sich die Gemüter noch immer nicht beruhigt haben:
Ich wurde auf dieses Event im Hörnle erst durch die Lokalpresse und die Blogs rundherum aufmerksam. Genau so erging es vielen anderen auch.
Nun ist der Eintritt in dieses Strandbad frei, aber es werden Parkgebühren erhoben. Wer nicht zahlt muss eine Buse zahlen. Die Kapazität der Parkplätze kann bei Bedarf erweitert werden. Das wird an heißen Tagen auch gemacht.
Die Einnahmen fließen in die klammen Kassen der Stadt. Da können schon mal 5.000 Gäste zusammen kommen. Unverständlich weshalb sich die Stadt diese Einnahmen hat entgehen lassen.
Das Ganze hängt aber mit einem vom Ordnungsamt Konstanz verordneten Glasverbot bei öffentlichen Veranstaltungen zusammen. Die zur Party angereisten Gäste hätten vermutlich Getränke in Flaschen mitgebracht und nicht am Kiosk aus Plastik und Pappe getrunken.
Nun aber ist vom 25. bis 28.07. Weinfescht in Konstanz. Dann gilt ein verschärftes Glasverbot. Aus Gläsern dürfen nur die geladenen Gäste trinken, der Pöbel trinkt den Wein aus Pappe und Plastik. Hinzu kommt noch, das die Gastwirte erhöhte Gebühren an die Gema entrichten müssen, denn es könnte ja passieren, das dort "Trink, Brüderle trink" bei einem Pappbecher Edlen Rebensaftes aus den Lautsprechern ertönt.
Da sich diese Begleitumstände mittlerweile herumgesprochen haben, scheint dieses Konstanzer Weinfescht einesteils ein Schlag ins Wasser des Großen Ententeiches zu werden und anderseits bringen andere Gäste ihre Flaschen mit. Vermutlich wird es ein noch größeres Polizeiaufgebot mit Hubschrauberüberwachung als Lärmverursacher geben.
https://www.youtube.com/w...tch?v=uQQm7bKJskM&hd
Ich freue mich schon.
@Antidot: Ich glaube, Sie verwechseln hier das Gesetz, das allgemein sein soll, mit dessen Umsetzung (durch die Verwaltung). Ein Verbot durch die Verwaltung kann natürlich nicht allgemein sein, weil die Verwaltung immer auf Einzelfälle reagiert. Gefordert wird deshalb auch nur, dass das Gesetz, auf dessen Grundlage die Verwaltung handelt, allgemein ist. Und Sie können mir nicht ernsthaft erzählen, dass im VersammlungsG lauter Einzelfälle geregelt sind, da lesen Sie eher allgemeine Sätze wie "Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen." Allgemeiner gehts nun wirklich nicht.
Ein Gesetz, dass diese Anforderung nicht erfüllt, würde ungefähr so aussehen: "Der Leiter kann Teilnehmer, welche die Ordnung gröblich stören, und Timmy ausschließen."
Das Zitiergebot ist im Übrigen auch gewahrt durch § 20 VersG: "Das Grundrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes wird durch die Bestimmungen dieses Abschnitts eingeschränkt."
Mehr wird vom Art. 19 I GG nicht gefordert.
Und wenn ich ein Mann bin und gar keine Busen habe? Dann kann ich nicht bezahlen……oder wenn eine Frau nicht bereit ist eine von ihren zwei Busen abzugeben.
@Wolfram: Was die Party angeht, bin ich d´accord. Ich verstehe sowieso nicht, was so schwierig daran sein soll, ein bißchen Rücksicht auf andere zu nehmen und seinen Müll wieder einzupacken. Das führt dann ja häufig auch zu deutlich größerer Toleranz seitens der Anwohner.
Aber Ihren Hinweis auf die Steuerzahler finde ich dann doch ziemlich unsachlich. Auch wenn Sie offenbar in Frankreich oder Italien leben, wird das nicht um Welten anders sein als hier:
Nicht alle Teilnehmer so einer Party sind noch nicht erwerbstätig; ich hatte bereits VOR dem Abi durch diverse Nebenjobs über mehrere Jahre sicherlich insgesamt um die 30.000 Mark selbst verdient. Aber auch wenn die meisten allenfalls nen Minijob nebenher haben, geben sie ihr selbstverdientes Geld oder das Taschengeld ja für Waren und Dienstleistungen aus. Und darauf werden Steuern erhoben.
Die Mehrwertsteuer ist vom Aufkommen her in Deutschland regelmäßig bedeutender als die Lohnsteuer, außerdem werden da sicher auch noch Tabak-, Kaffee-, Branntwein-, Alkopop-, Schaumwein- und Bier-, ggf. auch noch Kfz-, Mineralöl-, Öko- und Versicherungssteuer gezahlt.
Und wenn man dann sagt, daß das doch im Verhältnis zu einem arbeitenden Menschen eh nicht viel sei, weil der ja noch Einkommensteuer zahlen müsse: Rund 20% der Erwerbstätigen zahlen aufgrund der Freibeträge gar keine Einkommensteuer, die "untere Hälfte" der Steuerpflichtigen in Deutschland trägt ca. 10% des Aufkommens bei.
Also bitte die Einkommensteuer nicht überbewerten und pauschal jedem, der nicht "richtig" arbeitet, unterstellen, er zahle verglichen mit einem Erwerbstätigen "eh keine Steuern".
Und wenn Sie abfällig davon sprechen, dass die Abiturienten ihren Eltern ja nur Steuern sparen würden, gehe ich davon aus, daß Sie selbst keine Kinder haben und demnach auch keine Ahnung, was Kinder an Kosten verursachen. Nicht umsonst wird hier in Deutschland immer wieder moniert, Kinder seien de facto ein "Armutsrisiko".
@wonko:
Auch das BVerfG ist an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt den eindeutigen Rechtsbefehlen des GG.
Sobald der Rechtsrahmen des GG verlassen wird, ist das förmliche Gesetz nicht mehr Recht sondern Unrecht und damit nichtig. Das BVerfG kann und darf nicht Unrecht zu Recht erheben.
@fratermalus:
In § 21 VersammlG heisst aber:
Um nicht gegen das Zitiergebot zu verstoßen müssen alle eingeschränkten Grundrechte zitiert werden.
Da die durch § 21 VersammlG eingeschränkten Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (Freiheit der Person – Unverletzlichkeit der Person) und Art. 14 Abs. 1 GG (Recht auf Eigentum) aber nicht zitiert werden, ist das VersammlG ungültig.
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot betrifft nämlich dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG nach immer das ganze Gesetz und führt zur Ungültigkeit des gegen das Zitiergebot verstoßenden Gesetzes. Eine Anwendung eines solchen ungültigen Gesetzes ist verfassungswidrig.
@Antidot:
"Weil beinahe jedes Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkt, gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht für die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit."
Auszug aus Wikipedia. Da der Art. 2 ein Auffanggrundrecht darstellt, ist dieses Recht eigentlich durch jede Rechtsnorm betroffen. Auch im StGB seh ich keinen Verweis auf Art. 2 II GG. Ist das StGB jetzt ungültig?
@fratermalus: Bei Wikipedia heisst es zum Zitiergebot:
Damit schliesst sich Wikipedia der Meinung des Nazis Hermann von Mangoldt an, welcher mit dem Argument der "bloßen Förmelei" die Aufnahme des Zitiergebots ins GG verhindern wollte.
Wikipedia schreibt dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_Mangoldt
@Antidot: Dann hat das BVerfG sich beim Art. 2 GG eben dieser Meinung angenommen. Wenn es den Politikern trotzdem so wichtig wäre, unter jedes Gesetz nochmal auf Art. 2 GG zu verweisen, könnten sie es ja tun, das verbietet ihnen niemand. Das ist der große Fehler, den manche Politiker zu tun scheinen, dass die Verfassungsrichter den Gesetzgeber zu allem zwingen würde. Das stimmt nicht, die Verfassungsrichter zeigen nur verfassungsrechtliche Grenzen auf, die der Gesetzgeber nicht überschreiten darf, vor dieser Linie jedoch darf Gesetzgeber alles.
So hat zum Beispiel Bundestagspräsident Lammert kritisiert, dass des BVerfG es zulässt, dass ein kleineres Gremium des Bundestages sich bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter für den Bundestag beteiligt. Völlig unbegründet, denn wenn der Bundestag als ganzer über die Wahl entscheiden will, müsste dieser nur dieses Gremium auflösen, das könnten und würden die Bundesverfassungsrichter niemals verbieten.
welt.de/politik/deutschla...er-Karlsruhe-waehlen.html
Der Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG ist aber unmissverständlich formuliert:
Das BVerfG handelt also eindeutig gegen den Willen der Väter des GG und umgeht das Zitiergebot durch Auslegung, obwohl es keine Berechtigung dazu hat.
Die Richter des BVerfG wären eigentlich ein Fall für den Verfassungsschutz. Leider ist der aber gerade damit Beschäftigt, das Märchen vom NSU aufrecht zu erhalten, um die Aufmerksamkeit des Bürgers von den wahren Verbrechern abzulenken.
@Antidot:
Natürlich hat es die, Art. 93 GG und §13 BVerfGG
Beim Stadtfest in Ulm wo auf die Facebookeinladung irgendwie eine zweistellige USerzahl dazugekommen ist, wie auch beim Freibad bei Konstanz – wo etwa hundert Gäste erschienen sind – hätte überhaupt niemand die paar Leute zwischen den ganzen anderen eingeladenen (Ein Freibadt lädt ja auch Besucher ein, wenn auch nicht via Facebook, so doch auch mit Werbung oder so, und beim Stadtfest in Ulm doch genauso!? Dazu kam definitiv auch Werbung hier im Radio. Muss da jetzt auch Radio7 zahlen?).
Na ja, Verhältnissmässigkeit ist da ja null gegeben. So eine Spinnerei. Aber das kann ja auch nicht angehen das das Volk selbst etwas macht was ihnen nicht bestimmt wird! Feiern darf man nur dann wenn es von oben diktiert wird. Nicht wenn man von Freunden an den gleichen Ort auf die gleiche Feier eingeladen wird. Was für ein bullshit!
@wonko: Hat es nicht.
Das BVerfGG verstößt i.Ü. ebenfalls gegen das Zitiergebot und ist daher üngültig. Es ist also kein Wunder, dass das BVerfG das Zitiergebot durch Auslegung zu umgehen versucht.
rechtsstaatsreport.de/exp...verfassungsbeschwerde/33/
@Antidot: Dieser Artikel ist ja ein einziger geistiger Dünnschiss. Wie wollen Sie sich denn sonst gegen Grundrechtseingriffe wehren, wenn das GG Ihnen keine Möglichkeit zu klagen gibt? Denn genau das kritisiert dieser Artikel komischerweise, nämlich dass der Gesetzgeber einem diese Möglichkeit gegeben hat.
Dass man die Erschöpfung des Rechtsweges vor einer Grundrechtsklage verlangen kann, ergibt sich auch aus Art. 19 IV GG, wo im Zweifelsfall erst mal die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgegeben ist.
Desweiteren hat auch die Annahmeprüfung einen Sinn. Wissen Sie, was für dämliche Klagen da zum Teil ankommen? Wenn man das Archiv der Rechtspfleger dort mal durchpflügt, findet man Klagen á la "ein Bus der öffentlich-rechtlichen Verkehrsgemeinschaft ist an mir vorbeigefahren und ich habe den Luftzug gespürt, was mich in meiner körperlichen Unversehrtheit verletzt hat, bwähääää."
Im Übrigen hat der Verfasser dieses Artikels auch keine Ahnung, wofür die Zulässigkeitsprüfung da ist. Ich mache ein kurzes und ganz einfaches Beispiel:
Sie können nicht den Bundestag verklagen, wenn er einen Gesetzesentwurf dem Präsidenten vorlegt, bevor er vor dem Bundesrat lag. Für diese Klage wäre der Bundesrat schon selber zuständig. Von Ihnen hingegen wäre diese Klage unzulässig.
Desweiteren werden Nicht-Annahme-Beschlüsse ganz einfach nicht begründet, weil das zu völliger Überlastung führen würde. Vor dem BVerfG werden inzwischen jährlich über 6000 Grundrechtsbeschwerden eingereicht, da haben die Bundesverfassungsrichter ja wohl mit den ernsthaften und begründeten Klagen genug zu tun und müssen sich nicht noch mit anderen Quatsch-Klagen (siehe Bus-Beispiel) herumschlagen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Bei diesem Link haben Sie auch die Möglichkeit, sich die "dreisten" Zulässigkeitsvoraussetzungen durchzulesen.
@Antidot: „Das Bundesverfassungsgericht wird ferner in den ihm sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Fällen tätig.“
Ich verstehe zudem nicht, wie der Gesetzgeber mit dem Erlass des BVerfGG das GG verletzt haben soll, es ist ihm doch nach dieser oben zitierten Norm ausdrücklich(!) gestattet, dem BVerfG weitere Zuständigkeiten zuzuordnen, was er mit der Einführung der Grundrechtsklage getan hat. Warum? Ganz einfach, das BVerfGG IST ein Bundesgesetz!
@fratermalus: Bevor du anderen das Verbreiten von geistigem Dünschiss unterstellst solltest du dich mal intensiv mit der Wirkweise des Zitiergebots auseinandersetzen. Vielleicht verstehst du dann auch, wie mit dem Erlass des BVerfGG das GG verletzt wurde: grundrechteforum.de/recht...sungsgerichtsgesetz/1474/
@Buerger: So, habe mich mit dem Artikel auseinandergesetzt und folgendes zu sagen, und zwar zu diesem wichtigen Absatz Ihres verlinkten Artikels:
"Die § 34 BVerfGG, § 38 BVerfGG i.V.m. § 47 BVerfGG sowie § 42 BVerfGG¹ sind diejenigen gesetzlichen Vorschriften, die das BVerfG als auch andere Teile der öffentlichen Gewalt ermächtigen, in die Grundrechte des einzelnen Bürgers als Grundrechtsträger einzugreifen. Diese Grundrechte sind zitierpflichtig, nämlich Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 13 GG und Art. 14 GG sind betroffen."
1. § 34 II BVerfGG sieht eine Geldstrafe bei einer missbräuchlich eingelegten Klage vor. Dies beschränkt keines der drei aufgeführten Grundrechte. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass das Eigentum (Art. 14 GG) betroffen ist, was aber nicht der Fall ist, weil Geld nicht Eigentum sondern Vermögen ist, da können Sie jeden Jura-Professor fragen. Wegen dieses Paragraphen muss also schon mal kein Grundrecht zitiert werden.
2. § 38 I BVerfGG sieht vor, dass nach Eingang der Klage eine Durchsuchung angeordnet werden kann nach den Regeln der StPO. Der Art. 13 II GG sieht ausdrücklich vor, dass Richter eine Durchsuchung anordnen können, daher wird hier gar kein Recht eingeschränkt. Auch stellt das Beschlagnahmen einer Sache keine Enteignung nach Art. 14 III GG dar, somit muss auch hier nichts zitiert werden.
3. § 47 BVerfGG wurde im Artikel wohl nur zusätzlich aufgenommen, weil er auf § 38 BVerfGG verweist, also siehe Punkt 2.
4. § 42 BVerfGG ist weggefallen, existiert also nicht mehr, dazu muss ich wohl nichts mehr sagen.
Inwiefern bei irgendeinem der Paragraphen Art. 2 II GG betroffen sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, da nirgendwo mit einer Gefängnisstrafe gedroht wird.
Der Verfasser dieses Artikels irrt also, wenn er meint, dass im BVerfGG das Zitiergebot verletzt wird. Da das Zitiergebot nicht verletzt ist, ist das BVerfGG ein gültiges Bundesgesetz, nach dem das BVerfG zur Prüfung von Grundrechtsklagen berufen ist.
So, ich habe sachlich und nach ordentlicher Überprüfung ihres dargebotenen Artikels geantwortet, nun erwarte ich dafür eine Antwort auf meine Frage, warum es diese "Grundrechtspartei" denn als so verwerflich ansieht, wenn der Gesetzgeber dem Bürger die Möglichkeit der Grundrechtsklage gibt.
@fratermalus: Punkt 1 ist nicht ganz richtig, Art. 14 geht über das zivilrechtliche Eigentum hinaus und schützt alle vermögenswerten Rechtspositionen. Darunter fällt grundsätzlich auch Geld.
Eigentlich möchte ich dir aber den Tipp geben, sich mit Antidot = Buerger = Hans Berger nicht abzugeben. Die Person, die dahinter steckt, ist nicht an einer Diskussion interessiert, sondern nur daran, andere mit ihren Phantasien zum Grundgesetz zu missionieren.
@fratermalus:
Vermögen ist grds. die Gesamtheit aller geldwerten Güter einer natürlichen oder juristischen Person, also Eigentum, Besitz, Forderungen etc. (Tröndle Fischer Rn. 55 zu § 263 StGB)
Somit verstößt das BVerfGG sehr wohl gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG. Daher ist es auch müßig, sich noch mit dem Rest Ihres Geschwafels zu befassen, denn ein Verstoß gegen das Zitiergebot betrifft dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG nach immer das ganze Gesetz und führt zur Ungültigkeit des gegen das Zitiergebot verstoßenden Gesetzes.
Zu Ihrer Frage, warum es diese "Grundrechtspartei" denn als so verwerflich ansieht, wenn der Gesetzgeber dem Bürger die Möglichkeit der Grundrechtsklage gibt:
http://grundrechtepartei.de/rechtsweggarantie/
@logar: Kunstgriff 38 zeugt von Mangel an substantiellen Argumenten.
@Antidot: Aus Art. 19 IV S. 2 2. Halbsatz GG ergibt sich doch eben nicht, dass ein Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten einzurichten ist, sondern dass dieser im Zweifelsfall besteht, wenn kein anderer Gegeben ist. Dieser Artikel fußt einfach auf einer völlig falschen Rechtsauslegung. Im realen Leben würden Sie halt erst mal vor einem zuständigen Gericht klagen (bei einem Steuerstreit wäre das eben das Finanzgericht, auch wenn es um die Ungültigkeit des Gesetztes geht). Wenn Sie bis zum Bundesfinanzhof mit dem Urteil immer noch nicht zufrieden sind, dann können Sie vor dem BVerfG klagen.
Jedenfalls bestimmt der Art. 19 IV 2 GG nicht, dass ein Rechtsweg auszubauen ist, sondern dass der ordentliche Rechtsweg besteht, wenn kein anderer gegeben ist.
Der Artikel geht zusätzlich noch darauf ein, dass in einfachrechtlicher Form Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Klage eingerichtet wurden, was die "Grundrechtspartei" scheinbar überhaupt nicht abkann. Scheinbar haben Sie sich also immer noch nicht die Zulässigkeitspunkte bei Wikipedia angesehen. Aber abgesehen davon, konkretisiert dieses Bundesrecht nur nochmal das, was sich schon aus dem GG ergibt.
Art. 93 I Nr. 4a: "Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in seinen grundrechtsgleichen Rechten verletzt zu sein."
Gleichen Sie das mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen ab und Sie werden sehen, dass Sie diese Punkte alle wiederfinden.
rechtsstaatsreport.de/ist...ng-der-form-von-organ/39/
rechtsstaatsreport.de/exp...verfassungsbeschwerde/33/
Seit dem Erlaß des BVerfGG am 12.03.1951 wurde also eine "Verfassungsbeschwerde" und ein "Annahmeverfahren" in Deutschland auf Basis einer einfachgesetzlichen Vorschrift des § 90 BVerfGG praktiziert, für die sich fast 18 Jahre lang keine Legitimation aus dem Grundgesetz ableiten ließ, denn erst am 29.01.1969 versuchte der Gesetzgeber, diesen verfassungsrechtlichen Mangel durch nachträgliches Einführen der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG zu heilen.
Der Gesetzgeber hat also den 2. Schritt vorm 1. gemacht um die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu verschleiern und das absolute prozessuale Freiheitsgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dauerhaft zu liquidieren.
@Antidot: Was halten Sie von dem substantiellen Argument, dass in Art. 14 GG das Wort "Vermögen" nicht auftaucht?
Ihr Ausgangspunkt müsste doch das Wort "Eigentum" sein.
@logar: Was wollen Sie mit diesem "substantiellen Argument" denn beweisen?
@Antidot: Ganz einfach, Sie sagen, weil Vermögen = Eigentum+Besitz+Forderungen bedeutet, würde der Art. 14 GG, der das Eigentum schützt, auch das Vermögen beispielsweise vor Geldstrafen schützen, was nicht stimmt, weil im Begriff des Vermögens ja gerade zwischen Eigentum, Besitz und Forderungen unterschieden wird, wobei sowohl Geldstrafen als auch Steuern Forderungen darstellen.
Und Sie haben immer noch nicht begründet, inwiefern denn mein Grundrechtsschutz ausgehölt wird, wenn mir der Gesetzgeber die Möglichkeit der Grundrechtsbeschwerde gibt, die mir nicht mal im GG gewährt wurde. Das Grundgesetz gibt ja nur das Mindestmaß an dem vor, was der Gesetzgeber einhalten muss. Nochmal zum Verständnis: Dass der ordentliche Rechtsweg vorgegeben ist, WENN KEIN ANDERER RECHTSWEG BEGRÜNDET IST, ist besagtes Mindestmaß.
Indem er den Bürger nicht ständig durch den ordentlichen Rechtsweg schickt, sondern eine eigene Beschwerdemöglichkeit liefert, tut er doch mehr als er muss. Und natürlich kann der Gesetzgeber Zulässigkeitsvoraussetzungen festlegen für eine neue Klageart, die vorher nicht im GG stand. Und wenn Sie immer noch gegen diese Voraussetzungen meckern, haben Sie einfach immer nocht nicht kapiert, was das eigentlich für Voraussetzungen sind.
Im Übrigen sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Grundrechtsbeschwerden stark orientiert an den Zulässigkeitsvoraussetzungen der anderen von Anfang an im GG existenten Klagearten.
@fratermalus:
Sie Behaupten also, die Forderungen des Finanzamts wären mein Vermögen?
@Antidot: Nein, die Forderungen des Finanzamts sind DESSEN Vermögen, nicht mehr Ihres :-P
Sie behaupten: Vermögen = Geld
Sie behaupten: Vermögen = Forderungen
Sie behaupten: Vermögen ≠ Eigentum+Besitz+Forderungen
Sie behaupten: Eigentum ≠ Besitz ≠ Forderungen
Wenn: Besitz ≠ Eigentum
Dann: Besitz = Vermögen
Sie behaupten also: Vermögen = Geld+Besitz+Forderungen
Das ist natürlich – wie Sie zu sagen pflegen – geistiger Dünnschiss, denn:
Geld, das mir jemand schuldet ist eine Forderung.
Geld, das ich jemandem anvertraue, damit er mir Zigaretten mitbringt, ist mein Eigentum aber nicht in meinem Besitz.
Geld, das mir jemand anvertraut, damit ich ihm Zigaretten mitbringe ist in meinem Besitz aber nicht mein Eigentum.
Fazit:
I. Vermögen ist grds. die Gesamtheit aller geldwerten Güter einer natürlichen oder juristischen Person, also Eigentum, Besitz, Forderungen etc. (Tröndle Fischer Rn. 55 zu § 263 StGB)
II. Das BVerfGG verstößt also sehr wohl gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, was zur Ungültigkeit des BVerfGG führt.
III. Entweder WOLLEN Sie nicht verstehen, dass der Gesetzgeber durch nachträgliches Einführen(am 29.01.1969) der Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG und Artikel 94 Abs. 2 Satz 2 GG den ersten Schritt nach dem zweiten (Erlaß des BVerfGG am 12.03.1951) gemacht hat, um die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu verschleiern und das absolute prozessuale Freiheitsgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dauerhaft zu liquidieren, oder Sie sind tatsächlich kognitiv retardiert.
@Antidot: Inzwischen bin ich mir sicher, dass Sie mich falsch verstehen wollen. Wenn Vermögen= Eigentum+Forderungen ist (Besitz an dieser Stelle ist Quatsch, weil der Besitzer nicht immer auch der Eigentümer ist, z.B. der Mieter einer Wohnung, Besitz ist nur eine Tatsache, die eine Verfassung nicht garantieren kann) können Forderungen kein Eigentum sein. Ihr Vermögen befindet sich abgesehen von den Scheinen in Ihrem Geldbeutel größtenteils auf Ihrem Bankkonto. Ihr Saldo ist rechtlich gesehen kein Eigentum, sondern eine Forderung, die Sie gegen Ihre Bank haben, daher können Sie verpflichtet werden, dem Staat eine Strafzahlung zu zahlen, da Art. 14 GG nur Eigentum schützt.
Zu Ihrem Punkt III.
Dann hat der Gesetzgeber eben den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht, womit das BVerfGG aber zumindest seit dem 29.01.1969 gültig ist. Und warum die Möglichkeit der Grundrehtsbeschwerde, die nicht mal im GG gefordert wurde, ein Nachteil für mich sein soll, haben Sie immer noch nicht erläutert. Bedenken Sie, nur weil etwas nicht im GG steht, heißt das nicht, dass der Gesetzgeber es nicht darf, es weist nur entweder Grenzen des Zulässigen oder ein Mindesthandlungsgebot für den Gesetzgeber auf.
Ich möchte jetzt wirklich eine Erklärung, inwiefern die Grundrechtsbeschwerde schlechter sein soll, als der ordentliche Rechtsweg. Vorsichtshalber möchte ich von Ihnen erst mal eine Definition des ordentlichen Rechtsweges,um sicherzugehen, dass Sie nicht glauben, er stünde im Gegensatz zum UNordentlichen Rechtsweg. Kommen Sie mir nicht wieder mit "prozessuale Freiheitsgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG dauerhaft liquidieren", der dort erwähnte ordentliche Rechtsweg soll nur für den Fall zur Verfügung stehen, in dem kein anderer zur Verfügung steht.
Leute, ihr versucht Art. 14 GG auszulegen. Irgendwo wurde schon geschrieben, dass das Eigentum nach Art. 14 GG alle vermögenswerten Rechte umfasst, die dem Einzelnen durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Das ist auch die Forderung gegen die Bank. Das Eigentum im Sinne des BGB ist nur ein Ausschnitt des Eigentums nach Art. 14 GG.
Im Übrigen ist mir schleierhaft, wie ein StGB-Kommentar bei der Auslegung des GG helfen soll.
@fratermalus:
Der Unsinn den du verzapfst wird ja immer schlimmer.
Dann müsste ich nur mein ganzes Geld abheben, und mein Geld wäre vor dem Zugriff des Staates durch das GG geschütz.
Ist das Geld dann mein Eigentum oder mein Besitz?
Beides? Und würden Sie nun bitte aufhören, meiner wichtigsten Frage auszuweichen, warum der vom Gesetzgeber vorgesehene Weg der Grundrechtsklage schlechter sein soll, als der standardmäßige ordentliche Rechtsweg? Was für eine rechtliche Verbesserung in diesem Land erhofft sich Ihre "Grundrechtspartei" eigentlich davon, alle Gesetze in diesem Land für nichtig zu erklären? Back to 1933?
@fratermalus:
Ich dachte, Geld wäre Vermögen und kein Eigentum!?
Logisches Denken ist nicht gerade Ihre Stärke, oder?
Ihre wichtigste Farge soll doch nur zur Ablenkung dienen, denn die ist völlig irrelevant. Es geht einzig und allein darum, ob das Verfahren mit dem Grundgesetz konform geht oder nicht.
Fragen Sie bei der Grundrechtepartei nach, ich hab mit denen nichts zu tun.
@Antidot: Ihre Frage "Eigentum oder Besitz" war eine Frage privatrechtlicher Natur, und zwar welche Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Geldscheinen besteht. Sie sind sowohl Eigentümer der Geldscheine, weil Sie das Recht haben, sie mit sich rumzuführen, welches Sie auch behalten, wenn man sie Ihnen stehlen würde oder wenn Sie es kurzzeitig jemand anderem anvertrauen. Besitz ist nur die faktische Besitzherrschaft, die Sie an dem Geld haben, weil es eben in Ihrem Geldbeutel ist. Da beides der Fall ist, sind Sie sowohl Eigentümer als auch Besitzer.
Verfassungsrechtler hat ja bereits geklärt, dass der privatrechtliche und der öff-rechtliche Eigentumsbegriff sich unterscheiden.
Und nun hören Sie endlich auf, mich zu beleidigen, indem Sie meine logische Denkfähigkeit in Frage stellen.
Meine letzte Frage ändere ich insofern, als dass ich Sie jetzt frage, was SIE sich davon versprechen, alle möglichen Gesetze in diesem Land für nichtig zu erklären.
Und ich hatte Recht damit, dass Geldstrafen als keinen Eingriff ins Eigentum darstellen, nur in Ausnahmefällen mit erdrückender Wirkung (was bei 2.600€ nicht gegeben sein dürfte) könnte der Art. 14 GG einschlägig sein. Hier haben Sie das Forum, in dem es ein gelernter Jurist einem Studenten erklärt: ntzl.org/729061-bussgeld-und-grundrechtseingriff
Vor Allem verweise ich auf den zweiten Post vom Nutzer "Stefan Engler".
Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ist jedes „vermögenswerte, private Recht“.
(Ipsen, Staatsrecht II, Rdnr. 722)
Dann hören Sie auf, mit Ihrem inkonsistenten Geschwätz Verwirrung zu stiften. Sie sehen ja wohin es führt, wenn Sie durch den Rauch Ihrer eigenen Nebelkerzen nicht mehr durchblicken.
Unter anderem Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit.
Ihre Frage sollte aber eigentlich lauten, warum von den Erben der Firma Freisler permanent gegen die Verfassung verstoßen wird.
Welches Interesse haben Sie daran, diesen Fakt zu verschleiern?
Nein, haben Sie nicht. Geldleistungspflichten werden weder dem „Vermögen als solchem“ auferlegt, noch aus diesem erfüllt. Vielmehr wird der Zahlungspflichtige zur Leistung einer Geldzahlung verpflichtet, die er folgerichtig aus seinem Barvermögen (soweit dies vorhanden ist) zu leisten hat. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dem Zahlungspflichtigen bleibe es überlassen, welchen Vermögensgegenstand er zur Erfüllung seiner Geldleistungspflicht heranziehe, vermag deshalb nicht zu überzeugen.
Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG soll den wirtschaftlichen Handlungsspielraum schützen, den der Einzelne aufgrund seines Vermögens hat. Dieser wird in jedem Fall durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten eingeengt (Ipsen, Staatsrecht II, Rdnr. 727)
Das erzählen Sie mal einem HartzIV-Empfänger.
Hier haben Sie ein Blog, in dem ein gelernter Jurist sich mit der Wahl zum Verfassungsrichter befasst: internet-law.de/2012/07/b...fur-verfassungsgemas.html
Vor Allem verweise ich auf den Kommentar Nr. 14 vom Nutzer "Hans Berger", damit Sie wissen, wessen Meinung Sie vertreten.
Tatsächlich vertrete ich genau die gegenteilige Meinung zu der von "Hans Berger". Der Bundestag hat dieses Gremium immerhin selbst mal ins Leben gerufen, und wenn er dieses nicht mehr will, müsste er es einfach nur auflösen. Eine Klärung vom BVerfG wäre hier deswegen nicht einmal nötig gewesen, das kann der Gesetzgeber jederzeit selbst in die Hand nehmen. Ich verweise bereits zum dritten Mal darauf, dass das BVerfG immer nur klärt, was zulässig ist, und was nicht, der Gesetzgeber wird nie an eine Position festgehalten. Hier wurde nur geklärt, dass das Wahlgremium zulässig ist, der Gesetzgeber wird aber nicht gezwungen, diese Praxis auch beizubehalten.
Im Übrigen habe ich meine Knöllchen NIE in bar bezahlt, sondern immer überwiesen (Vermögen).
@fratermalus: Jetzt kommst du schon wieder mit diesem Schwachsinn bzgl. Vermögen und Eigentum.
Ipsen und Tröndle widersprechen dir. Aber was dir nicht in den Kram passt ignorierst du einfach oder du sabotierst die Diskussion mit so schwachsinnigen argumenten wie: Die unter den Begriff "Vermögen" fallenden "Forderungen" wären die Forderungen vom Finanzamt.
Du vertrittst die Ansicht, dass wenn ich nur Bargeld in der Tasche habe und kein Konto, ich keine Strafe zu zahlen, weil dann das BVerfGG gegen das Zitiergebot verstößt. Wenn ich hingegen ein Konto habe, verstößt das BVerfGG nicht gegen das Zitiergebot.
Du scheinst wirklich nicht ganz knusper im Oberstübchen sein. Auf deine vermeintlichen Argumente einzugehen ist daher sinnlos.