21.8.2012

Die Legende vom “geistigen Eigentum”

Ich bin beeindruckt. Ein Schweizer Assistenzprofessor zerpflückt in wenigen Worten die Mär vom “geistigen Eigentum” und entlarvt sie als das, was sie in Wirklichkeit ist – “propagandistische Rhetorik”.

Florent Thouvenin, der an der Law School der Universität St. Gallen lehrt, hat einige unbequeme Wahrheiten im Gepäck. Zum Beispiel jene, dass die Idee des “geistigen Eigentums” relativ neu ist. Thouvenin verortet sie erst auf die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts. Erst mit dem massenweisen Nachdrucken von Büchern sei überhaupt die Idee entstanden, der Autor könne nicht nur Rechte an seinem Manuskript haben. Sondern auch an den darin festgehaltenen Ideen.

Die Anknüpfung ans Eigentum war damals in der Sache naheliegend. Bei Büchern handelt es sich nun mal um körperliche Gegenstände. Spätestens mit der Digitalisierung gibt es aber keine Rechtfertigung mehr, den für körperliche Dinge geltenden Eigentumsbegriff auch auf Inhalte zu erstrecken, die beliebig vermehrbar sind. Ein Fahrrad kann eben nur von einer Person genutzt werden. Was für digitale Güter aber offensichtlich nicht gilt, bei ihnen ist eine “nicht rivalisierende Nutzung” möglich.

Fast schon verblüffend ist auch Thouvenins Hinweis, dass digitale Güter in einer Gesellschaft an sich am besten genutzt werden, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind. Das eigentliche Problem fasst der Jurist so zusammen:

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht besteht bei öffentlichen Gütern damit ein Dilemma: Aufgrund der Nicht-Rivalität werden öffentliche Güter optimal genutzt, wenn die Nutzung durch jedermann frei erfolgen kann. Umgekehrt ist aber wegen der Nicht-Ausschliessbarkeit zu erwarten, dass öffentliche Güter auf dem Markt nicht in ausreichendem Umfang produziert werden, weil die Nutzung durch Dritte nicht verhindert oder von einem Entgelt abhängig gemacht werden kann.

Die Rechtfertigung für einen besonderen Schutz dieser Güter kann nach Thouvenins Auffassung nur darin liegen, eine gesellschaftlich ungewünschte Verknappung zu verhindern, weil möglicherweise zu wenige Kreative Lust haben, für Gotteslohn geistige Werke zu schaffen. Wie aber ist der Ausgleich zu gestalten? Völlig zu recht weist Thouvenin darauf hin, dass soziologische, ökonomische und juristische Aspekte auf einen Nenner gebracht werden müssen. Es muss also ein Ausgleich erzielt werden. Jedenfalls gibt es keineswegs einen faktischen Zwang, wegen der angeblichen Existenz “geistigen Eigentum” dieses um seiner selbst zu schützen.

Der Autor:

Der Begriff des geistigen Eigentums verstellt hier nur den Blick auf die wahre Komplexität, indem er mit propagandistischer Rhetorik versucht, die Gewährung von Ausschliesslichkeitsrechten an öffentlichen Gütern als vermeintlich zwingend hinzustellen.

Bei dieser, wie ich meine zutreffenden, Sicht der Dinge dreht sich manches um. Das wird vielen “Urhebern” nicht gefallen. Aber die Zeit scheint abgelaufen, in der sie kritiklos auf ihr schiefes Bild vom “geistigen Eigentum” pochen und Rechte reklamieren konnten, die ihnen bei objektiver Betrachtung gewährt werden können. Aber nicht müssen. 

Florent Thouvenins Kommentar in der NZZ

63 Kommentare zu “Die Legende vom “geistigen Eigentum””

  1. El Knorro meint: (21.8.2012 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Schönes Szenario. Das wäre doch mal was: Leider weiss ich nicht mehr, wo ichs her hab:

    Q:We are talking with Martin L.L. George, author of the famous „Throne of Games“ series. Mr. George, you have announced yesterday that you won’t write the long awaited last volume of your series. Why?

    A: Well, you see, I had this argument with these guys, concerning the changes in copyright laws that’s currently discussed. Being a writer, I argued in favor of intellectual property, of course – but they insisted that there is no such thing, that it’s an illusion. No work comes out of nothing, every artist is working in the context of society he or she is living in and which is the source where all creativity, all art comes from – all inspirations, the whole stuff. As a writer I use words, but where does language come from? Did I make it? No. It was already there. You as an artist, they said, you are not the creator, you are simply the stone on which the sun happens to shine. Therefore you have no right in what you create, it belongs to society, to everybody, because basically, it came out of society.

    Q: So you decided to show them? To prove the opposite?

    A: Hell, no! They convinced me! Look – I am tired. The story of „Throne of Games“ has become so complicated, the threads are so far apart – I guess I would have to dedicate at least four years of my life to tie it all together and bring it to an end. It would have been a huge, huge book, you know? That’s why I postponed to attack it for years. But as it’s society where all art comes from, I will be happy to leave this enormous task to society as well. I’ll be happy to see how society will write this book and I don’t have to worry anymore. The sun shines on everybody, right?

    Q: But … who will write the actual book, then?

    A: As I said: society.

    Q: But society – that’s all of us!

    A: Precisely. In school, you learned how to write, didn’t you?

    Q: Yes, but –

    A: So go ahead. You’re welcome.

    Q: But you must have had ideas for the final episode!

    A: Of course I have. A lot. But ideas don’t matter. It’s society that matters. The general culture. You live under the same influences as I do. So why should I do all the work? I’ve written seven volumes, that’s more than enough.

  2. Florian meint: (21.8.2012 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Keller: Oder Sie einfach mal wieder unter Menschen? Wobei.. ersparen Sie denen das.

  3. WebR meint: (21.8.2012 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Keller: Schlimm genug, dass die Personen, die die Möglichkeit hätten, es zu ändern, es auch nach so langer Zeit nicht verstanden haben.

  4. Klopfer meint: (21.8.2012 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Was soll mir der Beitrag jetzt sagen?
    "Jedenfalls gibt es keineswegs einen faktischen Zwang, wegen der angeblichen Existenz “geistigen Eigentum” dieses um seiner selbst zu schützen."
    Es gibt auch keinen faktischen Zwang, körperliches Eigentum um seiner selbst zu schützen. In dem Beitrag wird ein Begriff aus dem Zusammenhang gerissen, zerlegt und am Ende ein Fazit gezogen, welches auf den Zusammenhang hinweist, aus dem das gerissen wurde. Natürlich geht's um Ausgleich. (Zu doof, dass so viele Leute die Idee haben, dass der Ausgleich darin bestehen sollte, dass die Kreativen ihren Kram kostenlos an alle verteilen bzw. nur einmal verkaufen und die Kopien davon dulden, und dafür dann von den Almosen leben, die ihnen ein paar der Leute in den Hut werfen.)
    Es gibt daneben noch weitere Rechte, die am Begriff vom "geistigen Eigentum" hängen, etwa das, als Urheber anerkannt zu werden. Wenn es kein geistiges Eigentum gibt, kann es auch keine Urheber geben. Aber warum hat sich Udo Vetter dann vor acht Jahren so dafür eingesetzt, dass eine Website keine Inhalte aus den RSS-Feeds von Blogs übernimmt, wenn es doch kein geistiges Eigentum gibt? (Man suche hier im Archiv mal nach "Content-Klau".)

  5. Otto meint: (21.8.2012 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Güter, die wie oben beschrieben charakterisiert werden (nicht-Rivalität/nicht-Ausschließbarkeit) sind laut klassischer ökonomischer Theorie öffentliche Güter und sollten vom Staat bereitgestellt & geschützt werden. (Anderes Beispiel: Landesverteidigung/Bundeswehr)

  6. GxS meint: (21.8.2012 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @Klopfer:

    Wenn es kein geistiges Eigentum gibt, kann es auch keine Urheber geben.

    Warum nicht?

  7. horst meint: (21.8.2012 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @Klopfer:

    Eigentum und dessen Schutz ist ein Menschenrecht und ein Grundrecht.

  8. Pepe meint: (21.8.2012 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Natuerlich kann man argumentieren, dass der Begriff des "gestigen Eigentums" dem Kern der Sache nicht gerecht wird. Aber das Problem bleibt doch, egal wie man es nennt, bestehen: Warum sollte sich jemand kreativ betaetigen, Musik erschaffen oder Buecher schreiben, wenn es fuer ihn praktisch keine Moeglichkeit gibt daran zu verdienen. Andersrum gefragt: Mit welchem Mechanismus will man sicherstellen dass Kreative und Kuenstler auch in Zukunft mit ihrer Arbeit Geld verdienen koennen?

    Wenn man sich anhoert welche Vorschlaege dazu von Leuten gemacht werden wie immer von der "Content-Mafia" sprechen wenn es um Verleger etc geht, dann kommt da relativ wenig. Spenden und Crowdfunding werden haeufig genannt; dann hoert es aber meistens schon auf. Beides interessante Konzepte, aber nichts womit man in Zukunft den kompletten Kulturbetrieb der westlichen Welt am Laufen halten koennte.

    Wenn man also das Urheberrecht in seiner momentanen Form ablehnt, kommt man eigentlich nicht darum herum eine groessere Rolle fuer die Politik zu fordern. Soll heissen, wenn Kuenstler nicht mehr ueber den Markt zu bezahlen sind, muss der Staat das in wuenschenswerten Masse eben mit Steuergeldern tun. Das ist nicht voellig abgehoben: ohne staatliche Foerderung gaebe es in Deutschland schon lange kaum noch ein Theater oder eine nennenswerte Filmindustrie. Auch das oeffentlich-rechtliche Fernsehn ist im Prinzip nichts anderes als ein staatlich gefoerderter Kulturbetrieb.

    Die Erweiterung der staatlichen Foerderung auf Musik, Literatur und Journalismus waere also nur konsequent. Alle stellen ihre Inhalte kostenlos zur Verfuegung, und beantragen eine entsprechende Foerderung um ein finanzielles Auskommen zu sichern.

    Aber ist das wirklich die Alternative die die Gegner des Urheberrechtes wollen?

  9. John Branca meint: (21.8.2012 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Aus dem Law-Blog-Impressum:
    "Achtung: Die Inhalte dieses Weblogs unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verbreitung der Inhalte, die über das gesetzlich Zulässige (z.B. Zitate) hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung. Dies gilt uneingeschränkt auch für die RSS-Feeds."

    Herr Vetter, wie lange wollen Sie noch auf Rechte pochen, die Ihnen "bei objektiver Betrachtung gewährt werden können. Aber nicht müssen"?

  10. GxS meint: (21.8.2012 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @Klopfer:
    Das klingt jetzt etwas zu hart, ist durchaus nicht so gemeint:

    Wenn es kein geistiges Eigentum gibt, kann es auch keine Urheber geben.

    Sie scheinen hier die geistigen Eigentumsrechte mit den Urheberrechten gleichzusetzen. Dem ist aber nicht so. Die ehemalige Justizministerin Zypries definierte geistigen Eigentumsrechte (sinngemäß) so, dass das eine Familie vom Rechten sei, von denen ein Pol die Urheberrechte sind, der andere Pol die Patentrechte (die Quelle such ich jetzt nicht raus, und ob man dem zustimmt, sei dahingestellt).
    Auf jeden Fall beschränken beide Rechte die Allgemeinheit und werden zur Zeit von der Politik ausgeweitet (Urheberrechte ersteckten sich zu Beginn der Gesetzgebung auf 15 Jahre nach Erschaffung des Werkes, sie wurden bis jetzt auf 90 Jahre nach Tod des Urhebers ausgedehnt…) Patentrechte werden zur Zeit (ohne, oder mit zweifelhafter Gesetzesgrundlage, auf Gene oder Rechenvorschriften (computerimplementierte Erfindungen)erteilt…). Die Folgen davon tragen alle (z.B. in Form des Verbots des Galaxy Tabs, etc.)
    Ich stimme dem Autor des Textes in Vielem nicht zu, z.B. in

    Aufgrund der Nicht-Rivalität werden öffentliche Güter optimal genutzt, wenn die Nutzung durch jedermann frei erfolgen kann. Umgekehrt ist aber wegen der Nicht-Ausschliessbarkeit zu erwarten, dass öffentliche Güter auf dem Markt nicht in ausreichendem Umfang produziert werden, weil die Nutzung durch Dritte nicht verhindert oder von einem Entgelt abhängig gemacht werden kann.

    Ersteres ist richtig, das zweite ist eine nicht bewiesene Behauptung, die zudem impliziert, dass es, als es diese Rechte noch nicht gab, nur kulturlos (trotz Bach, Goethe, etc…) zuging. Auch heutzutage gibt es einige (zur Zeit noch) wenige Gegenbeispiele. Der Autor relativiert das aber im folgenden…

    Welche Rechte Urhebern und Verwertern in einer digitalisierten Welt gewährt werden müssen, um ein gesamtwirtschaftlich optimales Gleichgewicht zwischen einer möglichst weitgehenden Nutzung von Werken und ausreichenden Anreizen für deren Produktion und Verbreitung sicherzustellen, ist ein höchst komplexer Entscheid, den der Gesetzgeber auf der Grundlage umfassender soziologischer, ökonomischer und rechtlicher Untersuchungen zu treffen hat.

    Das ist die Schlußfolgerung. Was ist daran falsch?
    Ist es gerecht, dass Urheber (eine Form des "geistigen Eigentums") noch 90 Jahre nach dem Tod desselben Rechte veräußern können, Erfinder jedoch nur 20 Jahre? Dass Erfinder jedes Jahr etwa 500-1000€ pro (europ.) Land zu zahlen haben um ihr "geistiges Eigentum" zu monopolisieren (in den USA hingegen nur 1000€ für ca. 5Jahre). Wie sieht es bei den Markenrechten aus; soll es einer Firma gestattet werden, für die Farbe Magenta Lizenzen zu erteilen? Auch das wird von der Definition des "geistigen Eigentums" a la Zypries gedeckt.
    Wenn Urheberrechte, wie bei Patentrechten, Zahlungen zur Gewährung des Monopolschutzes erfordern würden, wären schon jetzt die meisten Werke gemeinfrei, nur Ausnahmen, wie eine alberne Zeichentrickmaus würden weiter geschützt werden…

  11. oldman meint: (21.8.2012 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @Klopfer:

    Juristen müssen ein feines Gespür für Sprache haben. Geht es doch in ihrem Job oftmals darum was wer wie aufgeschrieben hat und was er damit gemeint hat.

    Wenn nun ein Jurist schreibt, dass es geistiges Eigentum nicht gibt und man besser "Urheberrecht" schreibt, dann hat dies den Grund die Debatte zu ent-emotionalisieren. Wörter wie Eigentum, Raubkopie fügen dem Verhandlungsgegenstand Eigenschaften zu, die dieser objektiv nicht hat. Ein fairer Ausgleich als Ergebnis einer guten Verhandlung wird durch so aufgerüstete Kommunikation erschwert.

    Auch wenn die Aussagen für uns Ottonormalverbraucher trivial aussehen ist eine klare objektive Kommunikation Grundvoraussetzung für eine Lösung des Konflikts. Die Partei, die trotzdem an einer übertreibenden oder verschleiernden Kommunikation festhält ist entweder sprachlich minderbemittelt -bei Autoren eher unwahrscheinlich- oder versucht dadurch einen ihr nicht zustehenden Vorteil zu bekommen.

  12. Mr. Pragma meint: (21.8.2012 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Herr Thouvenin, der da durchaus interessant argumentiert, "übersieht" einen überaus wesentlichen Umstand:

    Die Gemeinsamkeit von Merkmalen begründet keineswegs gleich sein.

    Selbst wenn also B 2 Merkmale von A aufweist, muss B keineswegs A gleich (oder auch nur signifikant ähnlich) sein. Hier: Geistige Güter sind, obgleich sie 2 wesentliche Merkmale körperlicher Güter aufweisen, diesen nicht weitgehend gleich.

    Tatsächlich ist es anders herum zu sehen: Die körperlichen Gütern eigene Nutzungs-Rivalität ist nur ein "eingebautes" (in der Natur der Sache liegendes) Merkmal, das die rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung vereinfacht hat; eben diese Vereinfachung bieten geistige Güter nicht und erfordern deshalb eine grundlegendere und weiter gehende Betrachtung. Thouvenin hat so gesehen natürlich recht, wenn er erklärt, dass geistige Güter nicht einfach mit Betrachtungen und Methoden geschützt werden können, die – günstigenfalls pragmatisch zurecht gebogen – unmittelbar aus der Welt der körperlichen Güter stammen.

    Hierbei geht es um 2 Fragen, um die wirtschaftliche und die rechtliche, die zwar zuletzt verknüpft, aber doch jeweils für sich valide beantwortet werden müssen. Der derzeitig von manchen bequem gewählte Weg, rechtliche Aspekte einfach entsprechend den wirtschaftlichen zurecht zu biegen hat sich hinreichend als wenig tragfähig und gesellschaftlich umstritten gezeigt.

    Bei der Frage, wie geistige Güter entstehen, zeigt sich bereits, dass die Nicht-Ausschliessbarkeit tatsächlich hier liegt, am Anfang. Denn womit, mit welchem "Material" auch immer, geistige Güter geschaffen werden gilt: Für eben dieses Material gilt Nicht-Ausschliessbarkeit; es ist (nicht zufällig, sondern in der Natur der Dinge liegend) öffentlich und universal und erfüllt so auch im besten und weitesten Sinne die Forderung nach allgemeiner und unbehinderter Nutzbarkeit.

    Die weitere Betrachtung zeigt rasch, dass die Schaffung geistiger Güter stets durch die Nutzung entweder des universalen Materials oder hieraus geschaffener Güter erfolgt.
    Die Art der Nutzung, in der Regel eine verknüpfende, kombinierende oder transponierende ist notwendig unmittelbar mit dem Individuum (oder den Individuen; hier im weiteren der Eeinfachheit halber als singulär angenommen) des "Produzenten" verknüpft. Es ist *seine* Art, wahrzunehmen, zu denken, zu formen, zu arrangieren etc. die das geistige Gut schafft.

    Hier kommt ein weiterer Aspekt ins Spiel, der regelmäßig übersehen/ignoriert oder ausschließlich in wirtschaftlicher Hinsicht betrachtet wird: Der Produzent geistiger Güter *will* diese in aller Regel der (zumindest teilweisen) Öffentlichkeit zugänglich wissen oder machen.
    Sinnvolle und tragfähige rechtliche Regelungen müssen diese Schnittstelle viel weitergehend ausleuchten und betrachten. Die Überlegung "Deshalb geht ja der Künstler zur Plattenfirma" entspringt dem Ansatz der körperlichen Güter und war von jeher philosophisch unsauber, faul, bequem und von hinten her, von der wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung her kommend.

    Auch der Eigentumsbegriff setzt hier, an dieser Stelle an. Das aus der individuellen Wahrnehmung oder Schöpfung entstandenen Gut ist, gleich ob auch materiell verfügbar (z.B. Photo) oder nur immateriell (z.B. Lied) Eigentum dessen, der es schuf.

    Auch etwas anderes und momentan sehr stark diskutiertes wird an dieser Stelle klar: Der Prozess der Schöpfung ist hier abgeschlossen – und noch immer ist weit und breit kein Verwerter involviert. Der Grund ist einfach: Gleich wie er sich windet und auf die Brust trommelt, er ist kein Schöpfer sondern nichts weiter als ein Händler; Ob einer Fisch feil hält, Nägel und Schrauben verkauft oder aber Lieder oder Texte – er handelt und verkauft, nichts weiter.

    Wir müssen die Probleme der Verwerter anders angehen, angemessen, indem wir ihr Interesse als das sehen, was es ist: Es ist nicht anders als das – berechtigte – Interesse eines Kiosk-Besitzers, Geld für die feilgebotenen Erzeugnisse zu bekommen. Hier, beim Kioskbesitzer, wie auch bei Verlegern und anderen Verwertern geht es um ordinären Diebstahl und nicht um Urheberrechte (oder andere mit geistiger Schöpfung verknüpfte Rechte).

    Wohlgemerkt, das Interesse z.B. des Zeitungsverlegers, keine Inhalte von sich z.B. bei Google zu finden ist legitim, ebenso legitim wie sein Interesse, viele Online Leser zu haben. Die Abwägung aber liegt bei ihm und das denkbar grösste Geschütz, nach dem er rufen darf, ist ein virtuelles Vorhängeschloss, also ein Art rechtlich verbindliches robots.txt.

    Was aber geschieht ist, dass politiker von Urheberrechten reden, wenn es nur nachrangige Rechtsbewehrungen geht. Die Frage illegaler downloads oder Kopien ist, gleich wie oft es anders behauptet wird, keine der Urheberrechts (-schutzes) sondern eine der Bewehrung wirtschaftlicher Rechtsgüter. Übrigens sollte man mittlerweile bemerkt haben, dass verdrehte, nicht tragfähige Rechtskonstrukte durch immer offensivere und offensiver umgesetzte Strafbewehrung nicht oder nur zu einem gesellschaftlich unzumutbaren Preis Wirksamkeit erreichen.

    Nicht zuletzt und völlig unrepräsentativ Daumen mal Pi abgeschätzt: Fragt die Menschen da draussen, ob sie gewillt sind, Musikern und Komponisten 5 Euro zu bezahlen und 95% werden sagen "Ja". Fragt sie aber, ob sie – weiterhin – gewillt sind, die Musiker knapp haltenden Marketendern und Verkäufern 25 Euro zu bezahlen und die Antwort wird "Nein" bleiben.

  13. Daniel meint: (21.8.2012 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Auch ich sehe den Sinn in der Stoßrichtung des Artikels nicht.

    Eigentum bedeutet, andere von der Nutzung ausschließen zu können. Bei digitalen Werken ist dies sehr schwierig (bis unmöglich). Daher solle nicht von Eigentum gesprochen werden. Gleichwohl will man den Urheber so stellen, dass er entlohnt wird, als könne er andere von der Nutzung ausschließen und einen Marktpreis nehmen.

    D.h.: Wir wollen eine Situation, in der ein Urheber wie ein Eigentümer gestellt wird, dürfen dabei das Wort Eigentum aber nicht verwenden.

    Was soll das?

    Im Übrigen ist es sehr interessant, geradezu kühn, wie der Autor dem Faktischen zur Normativität verhilft. Er sagt, dass man nicht von Eigentum sprechen solle, da die Ausschließlichkeit nicht gewahrt werden "kann". Mit Verlaub – und ein klein wenig Polemik – das ist in etwa so, als ob man sagt, man wolle Nobelkarossen nicht mehr vor Brandstiftern schützen, da man deren Schutz vor Abbrennen in Berlin eh nicht gewährleisten könne.

  14. zf.8 meint: (21.8.2012 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Nicht zuletzt und völlig unrepräsentativ Daumen mal Pi abgeschätzt: Fragt die Menschen da draussen, ob sie gewillt sind, Musikern und Komponisten 5 Euro zu bezahlen und 95% werden sagen "Ja". Fragt sie aber, ob sie – weiterhin – gewillt sind, die Musiker knapp haltenden Marketendern und Verkäufern 25 Euro zu bezahlen und die Antwort wird "Nein" bleiben.

    Mich würde interessieren wie viele von den 95 Prozent den Worten auch Taten folgen lassen würden und wirklich Geld rüberwachsen lassen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass zwischen "Ja, wir würden total was zahlen" und wirklich was zahlen sehr große Unterschiede liegen. (Gestützt auf den Verlauf bestimmter Crowdfundingprojekte und der Beitragssituation der Piraten)

  15. Olli meint: (21.8.2012 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @Pepe: Das ganze fängt schon damit an das es bei geistigem Eigentum viele Sachen einfach inkonsequent sind. Zum Beispiel ist mein Beitrag hier geschützt den darf streng genommen keiner 1:1 kopieren. Würde ich aber hier sagen wir mal jemandem bei Computerproblemen helfen könnte man diese Anleitung einfach klauen kann ich nichts dagegen machen so lange er diese nur etwas modifiziert. Und diese Anleitungen "wertvoller" als dieser Beitrag.

    Oder wie wäre es damit sagen wir mal ich bastel etwas. Die Rohstoffe muss ich bezahlen. Lasse ich mich als Künstler inspirieren muss ich für diese Rohstoffe nicht bezahlen (bzw nur einmal) außer ich nehme zu viel von einem Rohstoff.

    Wenn ich schon denke wie oft in der Musik neue Vorreiter kamen und dann massenhaft Nachahmer die sich inspirieren ließen was bekamen die Vorreitern von den Nachmachern? Nix außer man hat gecovert.

  16. M. Biersack meint: (21.8.2012 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Kann jemand erklären, warum von Guttenberg seinerzeit zurückgetreten ist? Wenn es den Geist als Eigentum nicht gibt, dann kann er doch auch keinen gestohlen haben?

  17. akbwl meint: (21.8.2012 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Die These von Thouvenin erinnert an den Standardfall des Stromdiebstahles. Beim erstem Vorkommnis wurde der Täter nicht bestraft, da der Diebstahl der elektrischen Leistung nicht mit den bestehenden Gesetzen, die den Diebstahl nur für dingliche Gegenstände kannten, geandet werden konnte. Daher wurde ein entsprechendes Gesetz geschaffen.
    Nur weil das zu schützende Gut also nicht in bestimmte Kategorien fällt, muss es nicht zwangsläufig vogelfrei machen.

    Außerdem ist die These reichlich gewagt, geistige Leistung einfach als öffentliches Gut zu definieren, nur weil eine nicht-konkurrierende Nutzung möglich ist. Mit dieser Begründung kann man auch eine Privatwohnung als öffentlich definieren. Schließlich kann ein Wohnzimmer auch von 10 Personen gleichzeitig genutzt werden.

    Und wieso geht man bei der Urheberrechts- und Eigentumsdebatte immer nur von Künstern aus? Dürfen dann von Rechtsanwälten erstellte Schriftsätze/Vertragsentwürfe/… allgemein verwendet werden? Die Ersteller geistiger Leistungen zeichnen diese auf. Das tut der Rechtsanwalt genauso wie der Komponist. Wo ist der Unterschied?

  18. simpl meint: (21.8.2012 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    @Pepe:
    Bei den Rundfunkgebühren hat man sich folgende Idee einfallen lassen: Egal ob jemand ein Rundfunkempfänger besitzt oder nicht, die Haushaltsabgabe ist zu zahlen.
    Ich kann es nicht mit Zahlen untermauern aber warum keine "Kulturflatrate" von 30 Euro pro Haushalt pro Monat und damit wäre zumindest nicht-gewerbliche Urheberrechtsverletzungen abgedeckt. Das könnte die Gema oder die GEZ einziehen und von mir aus soll man noch einmal den gleichen Betrag aus Steuermitteln drauflegen. Aber dann sollten endlich diese peinliche Kriminalisierung von Leuten, die mal irgendwo ein Video auf Facebook einbinden oder ein paar Lieder tauschen vorbei sein. (Bei gewerblichen Urheberrechtsverletzungen kann man die ganze Keule auch wieder auspacken)

  19. Skythe meint: (21.8.2012 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @M. Biersack:
    Betrug reicht als Grund vollkommen aus.

  20. Densor meint: (21.8.2012 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    @Pepe:

    Andersrum gefragt: Mit welchem Mechanismus will man sicherstellen dass Kreative und Kuenstler auch in Zukunft mit ihrer Arbeit Geld verdienen koennen?

    Der Kreis wird Rund wenn man nun bedenkt das viele Urheberrechtskritiker auch Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens sind.
    Durch ein BGE könnten Kreative und Künstler ohne Leistungs- und Profitdruck frei künstlerisch wirken und walten. Dies würde auch eher dem kreativen und künstlerischen Geist entsprechen. Anstatt hoffen zu müssen die breiten Massen mit ihren Werken zu erreichen können Künstler in dieser Situation ihrer eigenen Kreativität, und nicht irgendwelchen umsatzstarken Zielgruppen, den Vorzug geben.

    Wenn man sich anhoert welche Vorschlaege dazu von Leuten gemacht werden wie immer von der "Content-Mafia" sprechen wenn es um Verleger etc geht, dann kommt da relativ wenig.

    Da kommt jede Menge, nur niemand macht sich die Mühe diese Vorschläge ernsthaft zu diskutieren da man schon Probleme damit hat von der Ebene des "Das ist Diebstahl und Diebstahl ist verboten!" Diskussion weg zu kommen. Oft zitiert aber kaum ernsthaft diskutiert zB das Modell der Kulturwertmark: http://www.ccc.de/de/updates/2011/kulturwertmark

    @Daniel:

    Mit Verlaub – und ein klein wenig Polemik – das ist in etwa so, als ob man sagt, man wolle Nobelkarossen nicht mehr vor Brandstiftern schützen, da man deren Schutz vor Abbrennen in Berlin eh nicht gewährleisten könne.

    Polemisieren wir halt noch mehr: Oder so als würde man eine Legalisierung und Regulierung von Drogen fordern. Da man sowieso nicht sicherstellen kann wer sich wie, welche Substanzen zu welchem Preis, illegal rein pfeift.

    Aber schon erstaunlich das die Diskussion schon wieder in Diebstahl und Sachbeschädigung ausgeartet ist. Muss in dieser Hinsicht oldman zustimmen das dies doch nicht Ziel-führend sein kann.

    @zf.8: Ich kann in dieser Hinsicht immer nur gerne auf Kickstarter verweisen. In den letzten Monaten haben dort vor allem Projekte aus dem "geistigen Werke" Sektor geboomt und herausragenden Erfolg gehabt. Die Ironie an der Sache: Die größten Erfolge lassen sich bei Projekten zu Videospielen finden, einer Branche die auch gerne sehr laut über Raubkopierer klagt.

    Es funktioniert halt besser wenn der Kunde sich schon im voraus über die ungefähren Qualitäten und den Umfang erkundigen kann bzw. selbst festlegt wie viel Geld im was wert ist.

    Das ist natürlich nicht kompatibel mit der gegenwärtigen Einstellung das "Was produziert wurde auch bezahlt werden muss, selbst wenn es niemand kaufen würde, zurückgeben bei nicht gefallen ist übrigens auch nicht drin!"

  21. akbwl meint: (21.8.2012 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @Densor: Eine ganz schön Arrogante Aussage: Künstler sollen sich mit Almosen zufrieden geben. Wieso gesteht man Ihnen nicht die selben Rechte wir allen anderen zu: Für gute Leistung angemessen entlohnt zu werden, besondere Fähigkeiten honoriert bekommen. So wie es in "normalen" Berufen üblich ist.
    Und wieso gesteht man Kreativen nicht zu, Ihre Leistungen zu den Konditionen anzubieten, die sie selbst festlegen wollen ? Wer auf diese Bedingungn nicht eingehen will, soll auf den Konsum der Kreativen Leistungen verzichten.
    Das ist genau das selbt wie bei anderen nicht-dinglichen Angeboten: Fortbildungsveranstaltungen, Kino, …

    Und wieso sollte man nicht im Vorraus für Kreative Leistung bezahlen ? Macht man bei der Eisdiele genau so. Und zurückgeben kann man dann auch nicht.

  22. Sarina meint: (21.8.2012 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    Ganz tolle Argumentation. Mit nur einem entscheidenden Fehler: Ideen waren noch nie und sind auch heute nicht geschützt. Damit bricht das ganze Kartenhaus der "Argumentation" sang- und klanglos in sich zusammen. Der Begriff "geistiges Eigentum" bezieht sich zumindest in Deutschland immer auf das Werk, nicht auf die Idee.

    Der Hinweis auf das Law-Blog-Impressum kam ja schon in Kommentar Nr. 10.

    Wann kann man diese Debatte endlich um den Kern der Sache führen?

  23. GxS meint: (21.8.2012 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @akbwl:

    Wer auf diese Bedingungn nicht eingehen will, soll auf den Konsum der Kreativen Leistungen verzichten.

    Das mache ich zur Zeit.
    Bloß: Wem ist damit gedient?

    Ein Künstler will bekannt werden, davon gehe ich mal aus.
    Das geht aber nur, wenn sein Werk auch angesehen wird.
    Und das wollen die Verwerter (an die der Künstler seine Rechte abgetreten hat) ja gerade verhindern. Jedenfalls haben die Verwerter einige nicht akzeptabele Bedingungungen, so dass zumindest ich auf den Konsum i.A. verzichte….

    damit sind wir wieder bei:

    Welche Rechte Urhebern und Verwertern in einer digitalisierten Welt gewährt werden müssen, um ein gesamtwirtschaftlich optimales Gleichgewicht zwischen einer möglichst weitgehenden Nutzung von Werken und ausreichenden Anreizen für deren Produktion und Verbreitung sicherzustellen, ist ein höchst komplexer Entscheid, den der Gesetzgeber auf der Grundlage umfassender soziologischer, ökonomischer und rechtlicher Untersuchungen zu treffen hat.

  24. Till Eulenspiegel meint: (21.8.2012 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Muss den Eingangs-Post wohl nochmal lesen, vielleicht habe ich ja auch was an den Augen, irgendwie stehe ich jedenfalls noch auf der Leitung. Aber die Schweizer sehen das mit der Geldwäsche ja auch nicht so eng …. hat der Herr Professor da auch ne Meinung zu den verschiedenen Caligulas der Welt, die ihren zusammengerafften zusammengeraubten zusammenerpressten und zusammengeplünderten märchenhaften Reichtum in den Löchern vom Käse bunkern ?

    Aber Fakt ist doch, dass der systematische Diebstahl geistigen Eigentums in großem Stil in der "alten Welt" eine nahezu jahrtausende überdauernde Tradition hat und das bis zum heutigen Tag. Der Klerus hat die Erfinder und Entdecker auf dem Scheiterhaufen verbrannt, Mozart und seine Genie-Kollegen starben in Armut, Shakespeare hatte wohl – gemäß Hollywood – einen Ghostwriter, James Watt hat auf seinem Denkmal in Birmingham einen "Co" stehen, den keine Sau kennt, und der das meiste erfunden haben soll, aber immerhin steht er mit drauf auf dem Denkmal, Newton war wohl bloß ein Apfel auf die Birne geplumpst (keine Ahnung, hörte da aber auch mal was), Zeiss hat auch nix erfunden, Abbe war`s etc. etc. etc. …. bis hin zum aktuelleren Guttenplag (u.v.a.) … der ließ einfach den "Hofstaat" schreiben … naja und ansonsten werden heutige Erfinder nicht mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt aber man foltert sie einfach in der Psychiatrie zu Tode, denn wer es wagt wahrheitsgemäß zu sagen, der Herr Professor stiehlt wie ein Rabe was nicht niet- und nagelfest ist und hat nicht für 3 Pfennige Wissen (Speichellecker werden heutzutage Ordinarius, selbst wenn sie im Diplom gerade mal nen Gnaden-Vierer kriegten, naja Grimms Märchen vorlesen kann jeder …), der wird schwuppdiwupp für paranoid erklärt … Scheiterhaufen damals ging nur schneller, sonst ist's heute das gleiche … jedenfalls für jene, die nicht auf den billigen Trick etlicher Professorenschaften in Akademia und Industrie hereinfallen, diese Professorenschaften, die nämlich in klümgelnder konspirativer Einigkeit systematisch jede Neuerung von wehrlosen Erfindern erstmal als nutzlosen Mist systematisch diskreditieren, um die Erfinder zu entmutigen und (buchstäblich) auszuhungern, damit sie alles dann bisserl später in aller Ruhe stehlen und plündern können, insbesondere wenn die wahren Erfinder erst paar Jahre später verhungerten und ihre Arbeiten noch weiter führten; die Diebe bekommen natürlich meist kraft Klüngelei auch noch üppige staatliche Beihilfe mittels staatlicher finanzieller Fördermittel …. sozusagen Panzerknacker von der Regierung finanziert …. denn wenn bei allen denen auch der Grips zum Erfinden niemals reicht, zum Erkennen guter Erfindungen anderer reicht's halt schon meistens.

    Also mit Verlaub, meiner bescheidenen Meinung nach wäre es allerhöchste Zeit, es ist also ca. 20 Jahre (oder 1000 Jahre?) nach zwölf, dass allen diesen Zahnbohrern, Käsebohrern und allen anderen, die anderer Leute geistiges Eigentum aushöhlen wie ein Kohlebergwerk ganz massiv und knallhart und subito das Handwerk gelegt wird, zumal dieser massive Diebstahl geistigen Eigentums immer einhergeht mit der systematischen Vernichtung der wahren Erfinder; manchmal sogar foltern und morden diese dreisten Diebe, also alle diese Professoren für angewandte Kleptomanie in unvorstellbar heimtückischer Weise, bis heute, bzw. lassen morden … eine "ehrenwerte" Gesellschaft macht sich ja nie die Finger schmutzig.

    Mit Verlaub, ein "ehrlicher" Bankräuber, der keinen Personenschaden angerichtet hat, stünde in meinem Ranking himmelweit über so einem Professor für angewandte Kleptomanie, der seine Opfer, die er systematisch ausschlachtet, in den Psychiatrien systematisch foltern und defakto über kurz oder lang ermorden läßt, damit keiner die Hochstapler mehr verpetzen kann.

    PS: Fährt der Herr Professor zufällig einen Trabi oder ein Goggomobil ? Also wenn er konsequent wäre (ansonsten wäre er imho auch nicht glaubwürdig), dürfte er nichts anderes fahren und auch kein Mobiltelefon, keinen Computer, keine elektronisch geregelte Waschmachine, keinen Mikrowellenherd etc. benützen, denn ohne Schutz geistigen Eigentums würde es dies alles nicht geben, in der DDR ist der Fortschritt ja tatsächlich beim Trabi geendet.

  25. Till Eulenspiegel meint: (21.8.2012 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Edit: Aufgrund von Eile habe ich oben öfters die Anrede "Herr Professor" benützt, aber in missverständlicher weil vermischter Weise. Ich meinte nie jenen schweizer Professor persönlich anzusprechen, denn eine Meinung darf man ja vertreten, auch wenn es eine provokante ist, jedenfalls für mich. Aber lügen, stehlen, rauben, erpressen, verleumden, foltern und morden darf man nicht, da sind wir uns doch sicher einig. Oder ?

  26. akbwl meint: (21.8.2012 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @GxS: Und hier kommen wir zum Markt: Entweder der Konsument zahlt und der Künstler lebt davon, oder aber der Kreative wechselt sein Metier, bzw. veröffentlicht seine Kreative Leistung nicht mehr. Die Allgemeinheit hat kein Recht darauf, diese zu erzwingen.

    Die Prämisse, dass es dem Künstler nur darum geht, dass er die Leistung für alle erbringen will (also dass er lediglich bekannt werden und Applaus erhalten will), kann so nicht verallgemeinert werden. Denn wenn er das will, kann er ja kostenfrei veröffentlichen. Wenn er aber sein Angebot nur denen zugänglich machen will, die dafür angemessen bezahlten, muss es ihm möglich sein (Freibier vs. Kneipe)

  27. Dr.Klusenbreuker meint: (21.8.2012 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    @ElKnorro, vielen Dank für diese amüsante Lektüre. Mehr braucht man zu diesem unsäglichen Thema nicht zu sagen. Ach noch eins: Herr Vetter, sind Sie bald auch Justizminister bei der Pi Ratten Partei? Oder heisst die dann rapidshare Partei? Alles Fragen auf die ich keine Antwort erwarte…..

    Ich glaube die ganzen filesharer haben nicht nur Viren auf ihren Pezehs sondern im Blutkreislauf.

  28. GxS meint: (22.8.2012 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    @akbwl: @akbwl:

    Die Prämisse, dass es dem Künstler nur darum geht, dass er die Leistung für alle erbringen will (also dass er lediglich bekannt werden und Applaus erhalten will), kann so nicht verallgemeinert werden.

    Doch, siehe Schnappi, das kleine Krokodil.
    (ich gehe mal davon aus, dass diese Geschichte bekannt ist.)

    aber Sie haben Recht mit:

    Die Allgemeinheit hat kein Recht darauf, diese zu erzwingen.

    Ich glaube, nur wenige Künstler legten keinen Wert darauf, bekannt zu werden, und die verdienten nur sehr wenig (Kafka z.B., oder einige Lyriker…)

    Kafka wollte z.B., dass sein Werk vernichtet wird.

    Wenn er aber sein Angebot nur denen zugänglich machen will, die dafür angemessen bezahlten, muss es ihm möglich sein (Freibier vs. Kneipe)

    Ja, sicherlich, aber warum dann überhaupt veröffentlichen?
    Als Geheimtip wird er wohl kaum von seiner Kunst leben können (aber das ist natürlich seine Entscheidung, nur warum veröffentlicht er dann überhaupt?)

    Ich hab früher mal geschrieben:

    Ich habe eine CD, bei der der Urheber im Booklet schreibt:
    "Special thanks to…

    Most of all I´d like to thank you for taking the time to buy, borrow or steal my record. I hope you like it."

    (Ich habe die CD geschenkt bekommen, zwei (gekaufte) Exemplare weiterverschenkt und wahrscheinlich das Urheberrecht trotzdem verletzt, da ich sie auf meinem Rechner kopiert habe, eine gebrannte im Auto habe und eine in einer Ferienwohnung, künftige Nutzungsformen werde ich auch nicht nochmal bezahlen.)
    Was ich damit ausdrücken will ist, dass das schlimmste für einen "Kreativen" ist, nicht wahrgenommen zu werden. Jede auch jede geklaute Kopie erzeugt legal lizensierte weitere Kopien.
    (Wenn das nicht passiert, ist der Autor nicht auf der Höhe der Zeit, er muss kein schlechter Künstler sein, schließlich hat auch van Gogh zu Lebzeiten nur ein Bild verkauft…)

    (in: lawblog.de/index.php/arch...ves/2009/11/03/links-447/)

    Bislang habe ich noch kein Argument gehört, das diese Argumentation angreift oder widerlegt…

  29. Treverer meint: (22.8.2012 um 06:37) AntwortenReply to this comment

    ich finde gut, das weiterhin diese grundsätzliche frage beackert wird, weil sie eben nicht allgemeingut ist.

    ich finde dagegen zum k****n, dass wir damit in 30 jahren noch nicht weiter gekommen sind, denn dies wurde bereits in den 80ern diskutiert. ausgiebig und ausreichend. eben mit der antwort: das geistiges eigentum völliger schmarn sind. hmm, eigentlich wurde es schon bei platon diskutiert – wer hat schon ein recht auf ideen, auf zahlen, auf dreiecke etc.ppp. doch mittlerweile sind wird ja sogar weiter zurück als damals… also daher: danke, es erneut herunter zu ziehen aus den reich der ideen…

  30. Treverer meint: (22.8.2012 um 06:49) AntwortenReply to this comment

    @M. Biersack

    mein, gott, man – also sie! – wird sich ja wohl mal die mühe machen können, eine sache tiefer zu durchdenken, oder?

    guttenberg wurde nicht einmal verurteilt wegen der verletzung irgendeines geistigen eigentums.

    es entspricht schlicht nicht irghendeines wissenschaftlichen standards, anderer menschen gedanken als die eigenen neuen zu präsentieren. nicht weil er geistiges eigentum verletzt hat (also, weil die gedanken den denkern gehören würden), wurde ihm seine doktorarbeit aberkannt, sondern weil er nicht angab, dass die vermeintlich eigenen gedanken von anderen stammten. dies hätte er angeben müssen, nicht weil andere einen anspruch auf diese gedanken und ideen gehabt hätten, sondern zum ersten aus redlichkeit und zum zweiten, um klar zu machen, was seine eigenen, neuen(!), die wissenschaft erweiternden gedanken sind. die gab es also doch nicht, nur heiße luft. folglich hat er keine eigenständige wissenschaftliche arbeit abgeliefert, die wissenschaft auch nicht voran gebracht. und das ist eben keine juristische frage irgendeines geistigen eigentums, sondern vielmehr ein verstoß gegen den zweck von wissenschaft, deren höchstem ideal: neues wissen erschaffen. für diese leistung wird man dann mit dem doktortitel belohnt, gewürdigt. bei guttenberg offensichtlich zu unrecht. klar jetzt?

  31. juh meint: (22.8.2012 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Das "geistige Eigentum" ist wie alles, was ihr lieben Juristen so in die Welt setzt, eine juristische Fiktion; und mithin jederzeit änderbar. Wenn man tiefer schaut und sich fragt, was wirklich ist, so stößt man schnell auf die Allmende. Insofern ist Thouvenin, obwohl Jurist, auf dem richtigen Weg. ;-)

    Mehr dazu:
    sudelbuch.de/2012/e-book-...nd-die-allmende-des-seins
    und
    sudelbuch.de/2012/bezahlt-endlich-das-publikum

  32. Densor meint: (22.8.2012 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @akbwl: Was genau an dieser Aussage ist bitte Arrogant?

    Im Gegenteil ich finde es alles andere als Arrogant. Immerhin würde ein BGE in dieser Hinsicht dafür sorgen das jeder gleichberechtigt die Chance hätte sich künstlerisch und kreativ zu betätigen.

    Das wäre ein riesen Fortschritt im Vergleich zur momentanen Situation. Momentan kann man es sich nur "leisten" künstlerisch und kreativ tätig zu sein wenn der Lebensunterhalt anderweitig gesichert ist. Dies benachteiligt vor allem solche Mitglieder unserer Gesellschaft die nicht das Glück hatten in den Familienreichtum geboren zu werden.

    Kombiniert man dieses Konzept nun mit Ideen wie der Kulturwertmarkt, so hat man einen offenen und konkurrierenden Markt für Kunst und kreative Erzeugnisse geschaffen dessen Einstiegshürden so niedrig sind das jeder sich beteiligen kann ohne um seine Existenz fürchten zu müssen.

    Oder geht es manchen Künstlern gar nicht um die Kunst? Es geht also darum Reich zu werden? Warum dann überhaupt Autor, Maler oder Musiker werden und nicht einfach Banker?

    Nein man hat natürlich den Anspruch Künstler sein zu wollen, gleichzeitig will man aber die Kunstfreiheit und subjektive Natur dieser Dinge dafür nutzen, sich sämtlicher Qualitätskontrollen zu entziehen denen ansonsten jeder Produzent und Anbieter von materiellen Gütern ausgesetzt ist.

    Wenn der Verkäufer in der Eisdiele mir ein Schoko-Eis verkauft das nach Zitrone schmeckt, dann wird er sich darauf einstellen können das ich für mein Geld das fordere das ich wollte. Sollte er sich diesbezüglich weigern, würde ich ihm das Eis um die Ohren hauen und sicher stellen dort nie wieder Eis zu kaufen bzw. im Freundes- und Bekanntenkreis bekannt geben diese Eisdiele zu meiden.

    So funktioniert es übrigens schon heute bei "geistigen Eigentum", bezahlt wird inzwischen nur noch was den Menschen auch gefällt und somit seinen Sinn und Nutzen erfüllt hat.
    Minderwertiger Müll der einzig und allein zur Profioptimierung geschaffen wurde und nicht um einem künstlerischen Anspruch gerecht zu werden, der wird zu oft durch Zwangsabgaben aus der Allgemeinheit subventioniert.

    Und der Grund warum man für kreative Leistungen, nur unter bestimmten Voraussetzungen, im Voraus zahlen sollte ist einfach. Das "Endprodukt" ist vom Wert und der Qualität her kaum einzustufen bevor es geschaffen/"konsumiert" wurde. Schon allein wegen des "künstlerischen Anspruchs" der dem Erschaffer weite Spielräume gibt sein Produkt so zu gestalten wie es ihm beliebt ohne Rücksicht auf praktische oder ökonomische Umstände.

    Man kauft somit immer die Katze im Sack und dank der durchgehenden Aushöhlung von Verbraucherrechten bleibt man auf dieser Katze im Sack oft genug sitzen wenn diese digitaler oder geistiger Natur ist.

    Aber schon erstaunlich, man will alle Vorteile einer freien Marktwirtschaft für sich beanspruchen, aber die damit einher gehenden Nachteile (Verpflichtungen gegenüber den Konsumenten und Kunden) will man dann irgendwie doch nicht tragen.

    Das beste aus beiden Welten oder wie?

  33. kleitos meint: (22.8.2012 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @Till Eulenspiegel: Bei dem Sermon muss man sich echt fragen, wie wir ohne "geistiges eigentum" überhaupt von den Bäumen gekommen sind?

    Nimm mal die Scheuklapen ab!

  34. Densor meint: (22.8.2012 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    @El Knorro: Übrigens ein sehr grütziges Pseudo-Interview das Sie hier verbreiten. Es dient auch nicht Ihrer Sache dies zu tun ohne den eigentlichen Urheber dieses Blödsinns zu benennen. Aber keine Sorge da kann ich Ihnen helfen: Diesen Müll hat Thomas Thiemeyer verfasst und auf Facebook verbreitet. Hat trotzdem nicht dafür gereicht den englischsprachigen Raum zu erreichen, zu inhaltsleer ist das Gesülze.

    Denn das die Realität komplett anders aussieht, wird wie immer gerne ignoriert. Der Fall GoT macht nämlich wiedereinmal schön offensichtlich das es oft genug die Verwerter sind die verkacken und somit Urheber und Konsumenten benachteiligen.

    Der hier dürfte ja wohl schon gut genug bekannt sein: http://theoatmeal.com/comics/game_of_thrones

    Hinzu kann man auch schön diesen packen:
    pandodaily.com/2012/03/20...nter-of-piracy-is-coming/

    Es ist das Versäumnis des Verwerters das eine offensichtlich riesige Nachfrage nicht bedient wird. In die Röhre gucken am Ende die Konsumenten, welche Geld ausgeben wollen aber nicht können. Und der Urheber, welcher Kunden/Fans hat diese aber nicht bedienen kann, da sein Verwerter lieber auf Exklusivität des Erzeugnisses pocht.

    Das passt aber natürlich alles nicht in die Vorstellung von der "Gratiskultur der Diebe" die man sich ja gerne herbei phantasiert. Aber es geht ja um die Urheber..

    Gibt es eigentlich ein offizielles Statement von Martin L.L. George zu der Sache? Nein gibt es nicht, aber als Kreativen und Urheber kann man den Mann natürlich vor den Karren der Verwerter spannen ohne auf solche Kleinigkeiten zu achten.

  35. Anders meint: (22.8.2012 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Interessant wieviele hier meterweise Text produzieren ohne auch nur Ansatzweise den Text verstanden zu haben, den sie kritisieren.
    Es scheint zu reichen, wenn jemand einen Kampfbegriff kritisert, schon fängt der Beissreflex an.

    Anders

  36. PA meint: (22.8.2012 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @Densor: Das Argument ist also, dass etwas illegales zu tun ok ist, wenn man keine legale Alternative hat bzw. einem die legale Alternative zu teuer ist?

    Mit dem Argument kann man so ziemlich alles rechtfertigen. Wie sieht's denn mit Reinschleichen ins Kino oder ins Schwimmbad aus – auch ok weil die Kinokarte wegen der Contentmafia und der Schwimmbadeintritt wegen der unfähigen Bürokratie viel zu teuer ist? Was ist mit Schwarzfahren?

    Wenn jemand (wie in Ihrem Beispiel HBO) die Rechte an der Zweitverwertung einer Serie hat, dann ist es das Gute Recht des Rechteinhabers, dieses nach seinem Belieben auszuüben. Das umfasst auch, dass man die DVD erst 2 Jahre nach Ausstrahlung rausbringt – oder auch gar nicht, wenn man keine Lust dazu hat. Es gibt keine Pflicht zur Veröffentlichung oder Ausübung von Rechten.

    Im Übrigen ist überhaupt nicht ersichtlich, warum das eine Benachteiligung der Urheber sein soll. Die haben die Rechte oft zu einem Festpreis verkauft, und wenn – falls – sie eine Umsatzbeteiligung haben sollten, hätten sie den Rechteinhaber auch dazu verpflichten können, die Rechte zeitnah auszuüben – sprich, die DVDs auf den Markt zu bringen. Nennt sich Vertragsfreiheit.

    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, wie denn der Urheber davon profitiert (und zwar in Euro und Cent), wenn der Konsument illegal runterlädt.

  37. R.A. meint: (22.8.2012 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Was für eine jämmerliche "Argumentation", die Thouvenin da bringt. Ja sicher ist "geistiges Eigentum" eine eher moderne Entwicklung – hat m. W. auch nie jemand bestritten. Wie eben auch andere Rechtsbegriffe erst in moderner Zeit aufgekommen sind, weil sie vorher nicht nötig waren.

    Für das eigentliche Problem hilft diese Wortklauberei auch überhaupt nicht. Es ist völlig egal, ob man nun "Urheberrecht" oder "geistiges Eigentum" sagt – es geht einfach darum, den Content-Erzeugern eine angemessene Verwertung ihrer Arbeit zu ermöglichen, ohne in Bürokratie und Überwachung überwuchert zu werden.

    Eine ganz klassische politische Abwägung, da wird es keine idealen Lösungen geben, aber Kompromisse, die für alle Seiten halbwegs akzeptabel sind.

    Ein solcher Kompromiss ist übrigens der aktuelle Rechtsstand. Den kann man noch verbessern, aber wenn man die überzogenen Klagen von Content-Industrie einerseits und Kopierschmarotzern andererseits mal wegläßt, läuft es doch derzeit gar nicht so schlecht.

  38. R.A. meint: (22.8.2012 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @20, Densor:

    Durch ein BGE könnten Kreative und Künstler ohne Leistungs- und Profitdruck frei künstlerisch wirken und walten.

    Niedlich, aber keine Lösung für die angesprochene Frage.

    Erstens einmal wäre es wohl ziemlich überrissen, 80 Millionen Menschen ein monströses Ausbeutungssystem wie das BGE überzustülpen nur um ein paar selbsternannte Kreative vom angeblichen "Leistungsdruck" zu befreien.

    Zweitens haben Content-Erzeuger (nicht nur Künstler) genauso das Recht auf ordentliche Entlohnung wie alle anderen Menschen, mit BGE abgespeist zu werden wäre nicht fair.

    Und drittens wollen die Konsumenten zu Recht die Sachen lesen, hören, spielen, die ihnen gefallen – und nicht irgendwelche Erzeugnisse, die nur den Erzeugern selber gefallen und die sie wegen ihrer Unattraktivität nicht verkauft kriegen.

  39. kleitos meint: (22.8.2012 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @R.A.: Und wenn es so doll läuft, was sollen dann ACTA, PIPA, SOPA ,INDECT I + II, CLEAN IT und so?

  40. Gerhard Lindemann meint: (22.8.2012 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Angeregt durch diesen Artikel habe ich gerade in meinem eigenen Forum, dem Usenet Forum, einen Artikel zum geistigen Eigentum veröffentlicht. Natürlich mit Links auf law blog und den ursprünglichen Artikel.

    Warum im Usenetforum? Einfach deshalb, weil es dort unter all den vielen neuen Meldungen nicht so schnell untergeht und wieder vergessen wird. Außerdem bin ich dort in der Länge der Beiträge nicht limitiert, manchmal merkt man, dass ich nicht selbst tippen muss, sondern eine Spracherkennungssoftware benutze.

    Kommentare sind dort natürlich willkommen. Oder auch hier.

  41. Autolykos meint: (22.8.2012 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @Pepe:

    Warum sollte sich jemand kreativ betaetigen, Musik erschaffen oder Buecher schreiben, wenn es fuer ihn praktisch keine Moeglichkeit gibt daran zu verdienen.

    Vielleicht kann er Dir diese Frage beantworten: http://de.wikipedia.org/wiki/Linus_Torvalds
    (nur mal als Beispiel).

  42. Gerhard Lindemann meint: (22.8.2012 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    Da in der Zwischenzeit einige Mails kamen, wo denn im Usenet Forum mein Artikel wäre, hier der vergessene direkte Link dazu:

    http://forum.usenet-guide.de/viewtopic.php?t=1470

  43. Gerhard Lindemann meint: (22.8.2012 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ Autolykos:

    Der Link zum Vater von Linux ist nur sehr bedingt hilfreich. Erstens lebt auch er von irgendetwas und zweitens kann man nicht, weil es Menschen wie Linus Torvalds gibt, von jedem Autor, Künstler und all den anderen, deren Werke vom Urheberrecht geschützt sind, verlangen, dem großen Beispiel zu folgen.

    Es wäre mir zum Beispiel auch neu, dass jeder, der christlich getauft wurde, auch im äußeren, materiellen Leben, die Nachfolge Christi antreten müsste. Noch nicht einmal die Franziskaner ziehen bettelnd durch das Land, sondern verfügen zwar nicht über persönlichen Reichtum, dafür jedoch über das üppige Vermögen des Ordens, der ein von materiellem Sorgen freies Leben ermöglicht.

    Ich schrieb es schon im Usenet Forum, es gibt sehr viele Realisierungen geistiger Schöpfungen, für deren Realisierung viel Geld erforderlich war, das mit dem Ziel eingesetzt wurde, Erfolg damit zu haben und damit letztendlich mehr Einnahmen zu erzielen, als an Investitionen erforderlich war. Ein innerhalb des Kapitalismus wohl durchaus legitimes Ziel.

    Doch ich erlebe immer wieder in der Diskussion sowohl um das Urheberrecht als auch für Heilbehandlungen, dass in diesen Bereichen das kapitalistische Prinzip außer Kraft gesetzt werden soll und nicht nur die oft Vollzeittätigkeit, sondern auch noch die erforderlichen Investitionen selbstverständlich kostenlos erbracht werden müssten.

    Entweder wir organisieren die gesamte Gesellschaft wie einen Franziskaner Orden oder wir verlangen von niemandem, der es nicht von sich aus freiwillig macht, dass er / sie bestenfalls für ein Vergelts Gott tätig wird.

    Von dieser verlogenen Doppelmoral gegenüber geistigen Arbeiten gerade in der Diskussion um das Urheberrecht habe ich die Nase voll. Und das, obwohl ich mich für das Usenet stark mache, dessen Attraktivität unter anderem durch die Möglichkeit, vollkommen unbeobachtet und somit anonym Urheberrechtsverletzungen im großen Stil herunterladen zu können, bedingt ist.

    Das, was im Usenet geschieht, gerade auch, weil es sich den Überwachungs-Fantasien der Content Industrie völlig entzieht, ist wohl eher eine Antwort auf die immer unverschämteren Forderungen einer Industrie und ihrer Anwälte, die selbst überhaupt nichts schafft, sondern nur und ausschließlich die Werke anderer geschäftlich verwertet. .

  44. Till Eulenspiegel meint: (22.8.2012 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @ kleitos: Wie die Menschheit ohne geistiges Eigentum von den Bäumen heruntergekommen ist fragen Sie ? Naja, ganz einfach: so wie sie seit Menschengedenklen vorangekommen ist, denn z.B. der Klerus, der den Erf8inder der Lupe sicherlich auf dem Scheiterhaufen verbrannte, hatte mit 1000%iger Sicherheit jeder selbst ne daraus gebaute Lesebrille in der Schublade derer Inquisitionsrichtertische:
    Aber lassen Sie mich es Ihnen veranschaulichen anhand einer Anekdote:
    Irgendein "Schlaumeier" und Urvater der "Verwerter" in der Steinzeit beobachtete z.B. durch eine Hecke von hinten schielend z.B. den Erfinder des Faustkeils oder den Erfinder des Feuers oder den Erfinder der Schuhe (das sind jetzt natürlich 3 völlig fiktive Beispiele, da ich die Steinzeit und Prä-Steinzeit nicht als Zeitzeuge bezeugen oder gar beeiden kann, anderes könnte ich aber schon beschwören) und er stellte natürlich flugs fest, dass er da 3 sehr nützliche Erfindungen sah, die sich ihm ja völlig aufdrängten, so wie er frierend und sabbernd und barfuß rohes blutiges Fleisch fressend wie ein Dinosaurier rumschlich – Erfindungen, zu welchen sein eigener Grips nie gereicht hätte, sie zu erfinden. Wozu sein Grips aber natürlich reichte, war es sicherlich, mit einem Knüppel jenen Erfindern eins über den Schädel zu ziehen und die Erfindungen zu rauben und fortan verscherbelte er profitabel diese gestohlenen Erfindungen. Natürlich gab es Rückschläge für die Menschheit dabei, denn z.B. die Fackel, mit der er wie aus dem Nichts stinkreich wurde, fiel ihm irgendwann mal runter und verlöschte und er hatte natürlich keinen blassen Dunst wie er sie wie ankriegen sollte. Aber kommt Zeit kommt Rat, denn nun wußte er ja, dass Feuer existierte, es also irgendwie funktionieren musste, denn er hatte es ja schon selbst in der Hand, also suchte er sich den klügsten Studenten im Dorf, log den an, was er tolles erfunden hätte, und dieser Student bekam nun nen den Auftrag, jenes (gestohlene) Wunderwerk zu reproduzieren. Naja, und irgendwann kriegte der das dann tatsächlich vielleicht hin, die Menschheit freute sich und der Räuber und Mörder wurde noch viel stinkreicher, aber den Studenten fraßen natürlich bei irgendeinem der nahezu täglich inszenierten "Unfälle" zufällig die Steinzeit-Löwen, insbesondere dann, wenn es jene "Wundererfindung" vorher in Wirklichkeit nie gegeben hatte, jedenfalls hatte sie nie funktioniert, und nur der Student war eigentlich der Erfinder und sein Vorgesetzter, jener steinzeitliche Erfinder des IP-Raubes hatte dann doch etwas erfunden, nämlich kriminelle Kreativität. Naja, aber kriminell wird die erst, wenn er anfängt hochzustapeln, also wenn z.B. der Startrek-Sci-Fi-Autor behaupten würde, er hätte Mobiltelefone erfunden, weil Captain Kirk und Scotty doch schon im Film in den 70iger Jahren so kommunizierten, aber wirklich kreative Menschen kommen auf so schmutzige Gedanken überhaupt nicht.

  45. Quacksilber meint: (22.8.2012 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Angenommen, jemand hätte einen Algorithmus entwickelt, mit dem er aus einem öffentlichen RSA-Schlüssel, resp. dem Modul, den privaten Schlüssel errechnen könnte. Ich halte es für naiv, den Algorithmus zu veröffentlichen und seinen Gebrauch als kostenpflichtig zu deklarieren. Natürlich wird man dann ausschliesslich nur selbst Ergebnisse liefern.

    Wenn es für Dinge, die von ihrer Verbreitung leben (Kunst), keinen ähnlichen Mechanismus gibt, muss man einen erfinden. Anfänge sind ja schon gemacht und Kopierschutzmechanismen müssen eben immer neu angepasst werden. Gesetze zum Urheberrecht halte ich für überflüssig, weil sie nicht in angemessenem Masse durchgesetzt werden können, und was man selbst regeln kann, dafür sollte man nicht den Staat bemühen.

  46. Gerhard Lindemann meint: (23.8.2012 um 02:19) AntwortenReply to this comment

    @ Quacksilber :
    dein Beitrag geht nicht nur am eigentlichen Thema vorbei, nämlich ob es ein geistiges Eigentum überhaupt geben kann, wobei von vornherein klar ist, dass Eigentum im Gegensatz zum realen Besitz immer eine juristische Fiktion ist, darüber hinaus ist befasst er sich nur mit einer Variante der Urheberrechtsverletzung, die zu dem Zeitpunkt, als sowohl Urheberrecht als auch die Fiktion des "geistigen Eigentums" aufkamen, überhaupt noch eine Rolle spielten.

    Damals wie heute geht es zunächst einmal um wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werken, die dem Urheberrecht oder zumindest dem Leistungsschutzrecht unterliegen.

    Damals ging es einfach darum, dass solange es kein Urheberrecht gab, jeder, der über eine Buchdruckerei verfügte, ein Werk nachdrucken und billiger auf den Markt werfen konnte, als der ursprüngliche Verlag. Billiger einfach deshalb, weil man sich sowohl das Honorar für den Autor als auch für den Lektor sparen konnte. Dasselbe Prinzip, das auch dem Schutz von Patenten und dem Markenrecht zugrundeliegt.

    Im Bereich der Musik erstmalig mit dem Aufkommen von Tonbandgeräten, im Bereich der gedruckten Werke mit dem Aufkommen von Fotokopierern, im Bereich der Videos mit dem Aufkommen von Videorecordern änderte sich das Bild, nun war es nämlich erstmalig auch dem Verbraucher möglich, Kopien für den eigenen Gebrauch anzufertigen. Was übrigens nach wie vor vollkommen legal ist. Selbst die Weitergabe im Freundeskreis ist vom Urheberrecht ausdrücklich erlaubt.

    Eigentlich hat erst das Internet, genau genommen erst mit Einführung von DSL, eine grundsätzliche Änderung der Situation herbeigeführt. Denn inzwischen ist, allerdings nicht legalisiert, die ganze am Internet teilnehmende Welt der Freundeskreis, in dem man die eigentlich erlaubte private Kopie weiterverbreitet. Und damit hat selbstverständlich die Industrie und nicht nur sie ein Problem.

    Doch im Urheberrecht geht es eigentlich nach wie vor um die nicht autorisierte, gewerbliche Verbreitung, die durch deinen Vorschlag nicht verhindert würde, bei einem völligen Wegfall des Urheberrechts sogar legal würde. Dazu ein konkretes Beispiel:

    Ein Hollywood Studio produziert einen Film für 100.000.000 $. Keine Seltenheit, so hohe Produktionskosten. Nur noch ein Algorithmus soll eine Kopie verhindern. Wir wissen alle, dass ein Softwareschutz auch mit Software umgangen werden kann, es ist eigentlich nur eine Frage des Aufwands, einen Softwareschutz zu knacken. Es ist einer anderen Firma gelungen, den Algorithmus zu knacken. Sie zieht eine Kopie und verbreitet die Kopie für einen Bruchteil des ursprünglichen Preises, schließlich bestand ihr ganzer Investitionsaufwand in der Programmierung einer Software, die den Algorithmus knacken kann.

    Das eigentliche Studio verdient keinen Cent, weil die andere Firma deutlich billiger sein kann. Es ist wohl auch klar, dass dieses Studio nie wieder einen Film produzieren wird. Ebenso wenig wie irgendein anderes Studio. Ende der Geschichte des Films. So schnell kann es gehen, wenn es keinen rechtlichen Schutz gegen eine gewerbliche, nicht autorisierte Weiterverbreitung gibt.

    Höchstens Propagandafilme, im Auftrag eines Staates oder einer Partei gedreht, wird es anschließend noch geben, die brauchen schließlich ihren Investitionsaufwand nicht herein zu spielen, ganz im Gegenteil, sie sollen möglichst weit verbreitet werden.

    Dieses Beispiel kann natürlich auf sämtliche Bereiche des Urheberrechts beziehungsweise Leistungsschutzrechts angewendet werden.

    Manchmal müsste man noch nicht einmal einen Algorithmus knacken, um eine nicht autorisierte gewerbliche Weiterverwendung problemlos zu ermöglichen. Auch dazu ein Beispiel:

    Ich betreibe einige Webseiten mit Fotos. Selbstverständlich können und dürfen diese Fotos zu nichtgewerblichen Zwecken abgespeichert und sogar ausgedruckt werden. Das ist vom Urheberrecht ausdrücklich erlaubt. Damit habe ich auch nicht das geringste Problem. Womit ich ein Problem habe, was hin und wieder auch vorkommt, eine Firma übernimmt diese Fotos auf ihre Webseite, ohne auch nur gefragt zu haben, geschweige denn ein Honorar dafür bezahlt zu haben. Dass das für die Firma teuer wird, wenn ich es zufällig entdecke, ist wohl auch klar. Darum geht es eigentlich beim Urheberrecht.

    Das kann man auch nicht einfach aufheben, man kann es auch nicht mit einem Kopierschutz versehen, denn was auf einer Webseite zu sehen ist, kann auch abgespeichert und kopiert werden, ein lächerlicher Kopierschutz mit Java Skript lässt sich schon durch die Deaktivierung von Java Skript ausschalten. Mal abgesehen davon, dass alles, was auf einer Webseite angezeigt wird, auch im Cache des Browsers abgespeichert wird und von dort kopiert werden kann.

    Man kann höchstens ein Foto mit einer digitalen Signatur versehen und eine spezialisierte Firma beauftragen, ähnlich wie Google das gesamte Internet nach diesen digitalen Signaturen zu durchsuchen. Das ist allerdings so teuer, dass es sich wiederum nur für größere Verlage oder Bildagenturen lohnt.

    Doch selbst die digitale Signatur schützt nicht davor, dass das Foto beispielsweise mit einem Bildschirmfoto kopiert wird, damit ist die digitale Signatur auch weg. Oder das Foto wird ausgedruckt und wesentlich kleiner (denn dann reicht auch die niedrige Webauflösung) in einem Prospekt verwendet. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas entdecke, tendiert gegen Null.

    Doch das hat alles nichts mit einem postulierten "geistigen Eigentum" zu tun, sondern mit einer Ausgestaltung des Urheberrechts, die diesen Möglichkeiten Rechnung trägt und den Autor oder Künstler (mit diesem Begriff habe ich sichtlich Schwierigkeiten bezogen auf meine Fotos) die Möglichkeit an die Hand gibt, gewerbliche Rechtsverletzungen zu verfolgen.

    In Bezug auf den weltweiten Freundeskreis der privaten Kopie, die beispielsweise über das Usenet verbreitet wird, hat man bislang noch keine vernünftige Lösung gefunden, was eigentlich auch kein Wunder ist, wenn insbesondere die Industrie, die von der Vermarktung des so genannten geistigen Eigentums lebt, sich hinter diesem "geistigen Eigentum" verbarrikadiert und eine grundsätzliche Diskussion deshalb erst gar nicht zu Stande kommt. Sondern stattdessen immer neue Forderungen nach totaler Überwachung und strafrechtlicher Sanktionierung.

    Wir brauchen kein "geistiges Eigentum", sondern eine vernünftige Diskussion zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter.

  47. Densor meint: (23.8.2012 um 02:23) AntwortenReply to this comment

    @PA: Von legal und illegal reden lediglich Sie, von daher verwundert es mich das ich angeblich in eine derartigen Richtung Argumentiert habe.

    Geht es doch grundsätzlich um den Begriff des "geistigen Eigentums" im auch ökonomischen und wirtschaftlichen Kontext.

    Man kann natürlich auch von "Content" reden was es wohl eher trifft, da es Massenware ist, die momentan inflationär gehandelt und bewertet wird.

    Und natürlich hat der Urheber keinerlei Benachteiligung wenn zahlungswillige Kundschaft keinen Weg findet ihn direkt für ein Werk zu entlohnen. Das ist alles Geld das dann halt wo anders hingeht, der Durchschnittsmensch lebt nun mal nach monatlicher Finanzplanung.

    Im Falle von HBO besonders bedauerlich, da es eine Situation ist der leicht durch den Verwerter zu ändern wäre. Es besteht globale Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Content, zu einem fairen Preis bei einfacher Verfügbarkeit und simplen Konditionen. Doch viele Verwerter verpennen es einfach, vor allem der US TV Markt, der ist sich seiner globalen Nachfrage nicht einmal annähernd bewusst. Hier herrscht eine ähnliche Situation wie vor iTunes oder Steam, man muss hoffen das sich hier jemand findet der die Verwertung derartigen Contents anständig globalisiert und vereinfacht.

    Das funktioniert aber nicht wenn man "Raubkopierer" pauschal nur als kriminelle handelt die "bestraft" gehören. Der Trick ist es in jedem "Raubkopierer" einen potentiellen Kunden zu sehen, dem die momentanen Konditionen des Angebots einfach nicht zusagen.

    Stattdessen wird kriminalisiert was das Zeug hält. Wenn man etwas Verkaufen oder Verständnis vermitteln will, ist Abschreckung allerdings eine denkbar schlechte Vorgehensweise. In der Hinsicht erinnert diese Urheberrechts Situation doch ein bisschen an den "War on Drugs"..

    @R.A.: Doch in diesem Kontext waren meine Ausführungen durchaus Ziel führend, immerhin ging es darum wie "Künstler und Kreative" in Zukunft entlohnt werden könnten.

    Wenn man ein praktikables BGE hingekommen würde, dann wird niemand mit irgendetwas "abgespeist". Kombiniert man dies mit einem Konzept wie der Kulturwertmarkt so bestehen hier reichlich Chancen für Kreative und Künstler entsprechend entlohnt zu werden für ihre "Arbeit".

    Übrigens ich finde es Bezeichnend wie belanglos in dieser Diskussion mit Begriffen wie "Arbeit" oder "Content-Erzeuger" um sich geworfen wird.
    Das erweckt den Eindruck als ob alles was "geistig Geschaffen" wurde, auch irgendwie pauschal entlohnt werden muss, ist ja ein Job.

    Unabhängig von der Qualität, Originalität, den investierten wirtschaftlichen Ressourcen oder etwaiger Konkurrenz zu dieser "geistigen Schaffung". Allerdings sind die meisten dieser Eigenschaften von höchst subjektiver Natur beim "geistigem Eigentum".

    Was ist denn "wertvoller": You're My Heart, You're My Soul von Modern Talking oder Mozart's Piano concerto 21? Katzenberger's "Sei schlau,stell dich dumm" oder das Hagakure? Hostel III oder Citizen Kane?

    Von daher fällt es schwer den meisten "geistigen Erzeugnissen" auch reale marktwirtschaftliche Werte und Nutzen zu bescheinigen. Dieser Umstand sollte schon bedacht werden, bevor man "geistiges" mit materiellem Eigentum gleichstellt und von "ordentlicher Entlohnung für Arbeit" redet.

    Nicht jede Arbeit wird automatisch entlohnt, nicht alles "geistige" ist automatisch geistreich…

  48. Seb meint: (23.8.2012 um 07:42) AntwortenReply to this comment

    @Gerhard Lindemann:

    @ Autolykos:

    Der Link zum Vater von Linux ist nur sehr bedingt hilfreich. Erstens lebt auch er von irgendetwas und zweitens kann man nicht, weil es Menschen wie Linus Torvalds gibt, von jedem Autor, Künstler und all den anderen, deren Werke vom Urheberrecht geschützt sind, verlangen, dem großen Beispiel zu folgen.

    Der Link zu Torvalds sollte widerlegen, dass sich kein Urheber ohne Bezahlung jemals schaffend betätigen würde. Nicht jedem Urheber auferlegen für Lau zu arbeiten. Diese Forderung haben Sie hinzugedichtet. In sofern ist der Kommentar sinnlos.

    Auch wenn in Zukunft mit urheberrechtlich geschützen Werken kein Geld mehr verdient werden könnte, wird es Schaffende geben.

    Doch ich erlebe immer wieder in der Diskussion sowohl um das Urheberrecht [...], dass in diesen Bereichen das kapitalistische Prinzip außer Kraft gesetzt werden soll und nicht nur die oft Vollzeittätigkeit, [...] selbstverständlich kostenlos erbracht werden müssten.

    Ich widerspreche Ihnen hier, dass für digitale Werke jemals das "kapitalistische Prinzip" gegolten hat. Wert bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage, und steigt durch Mangel. Bei digitalen Werken existiert allerdings kein Mangel, egal wie hoch die Nachfrage, denn das Werk lässt sich beliebig vervielfältigen.

    Was würden Sie für einen Apfel bezahlen wollen, wenn Sie einen Apfelbaum im Garten hätten? Was wäre ein Auto wert, wenn man mit einem Mausklick jedes Auto auf der Straße kopieren könnte?

    Nachdem der Wert von urheberrechtlichen Werken geklärt ist, können wir uns noch die Frage stellen ob jede Arbeit (von irgendwem) entlohnt werden muss. Ihrem Zitat nach sind Sie der Meinung, dass dem so ist. Ein einfaches Beispiel zeigt allerdings, dass in einem kapitalistischen System keinesfalls jegliche Arbeit entlohnt wird. Beispielsweise kann ich mich mit einer Taschenlampe Nachts auf einen unbeleuchteten Gehweg stellen und den Leuten den Weg scheinen. Bezahlen wird mich dafür niemand, auch wenn ich diese Arbeit die ganze Nacht ("Vollzeit") verrichte. Urheber genießen hier also sogar eine Sonderstellung, in dem uns der Staat vorschreibt bei Nutzung des Lichtes eine Vergütung zu zahlen (sofern der Urheber das verlangt).

    Zusammenfassend:

    - Auch ohne Urheberrecht wird es Urheber und mit ihnen künstlerische Werke geben.
    - Digitale Werke haben keinen, bzw nur einen geringen Wert, da Nachfrage beliebig gedeckt werden kann.
    - Nicht jede Arbeit wird automatisch entlohnt, nur solche, für die es auch Nachfrage gibt.

  49. Seb meint: (23.8.2012 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    @Gerhard Lindemann:

    Eigentlich hat erst das Internet, genau genommen erst mit Einführung von DSL, eine grundsätzliche Änderung der Situation herbeigeführt. Denn inzwischen ist, allerdings nicht legalisiert, die ganze am Internet teilnehmende Welt der Freundeskreis, in dem man die eigentlich erlaubte private Kopie weiterverbreitet. Und damit hat selbstverständlich die Industrie und nicht nur sie ein Problem.

    Es mag vielleicht viele Ansätze geben, um dieses Problem herzuleiten. Meiner Meinung nach besser ist nicht der Ansatz, dass die bösen Bürger im Sinne der (gewerblich handelnden) Buchdruckereien von damals handeln.

    Das Problem ist ist ganz anders und viel einfacher gestrickt: Seit dem es digitale Daten gibt, gibt es a) kein Original mehr (alles ist nur eine Kopie) und b) keine Kosten für das Vervielfältigen.

    Das ist natürlich ein riesen Problem für die Verwertungsgesellschaften: Ohne Vervielfältigungskosten kann man die Preise schlecht erklären und vor allem die Kunden nicht davon abhalten das vorher gekaufte Werk eigenständig zu kopieren und weiterzuverbreiten. Aus deren Sicht macht es also Sinn zu versuchen gegen die Kopierbarkeit von digitalen Werken vorzugehen ("Kopierschutz").

    Aus Sicht eines Computers macht das allerdings überhaupt keinen Sinn: Computer sind Datenverarbeitungsmaschinen deren einzige Aufgabe das Kopieren von Daten ist. Der Computer kann eines super effizient und nichts anderes: Daten kopieren. Dass jetzt jemand daherkommt und bestimmen möchte, dass bestimmte Daten nicht kopiert werden dürfen, macht aus sicht eines Computers auch keinen Sinn.

    Offensichtlich stoßen hier zwei Welten aufeinander und es besteht Klärungsbedarf. Dieser wird von den etablierten Verwertungsgesellschaften allerdings nicht mit Ideen, sondern Anwälten und Propaganda angegangen.

    In einer perfekten Welt (mit Geld) erhalten die Künstler eine angemessene Entlohnung für gute Werke, die unabhängig davon beliebig genutzt und verbreitet werden dürfen.

  50. Kurt Schulte Herbrüg meint: (23.8.2012 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Was wird denn bitte bei dieser eher simpel gestrickten Argumentation "zerpflückt"?
    Das etwas erst 200 Jahre alt ist, ist doch wohl selbst für einen Juristen kein Argument, es als nicht existent zu diffamieren.
    Und wenn, wie vor 200 Jahren, jeder jeden Bestseller nachdrucken kann, dann werden, wie dieser brillante Jurist selbst feststellt, nur noch wenige schreiben bzw veröffentlichen. Es muss also Schutz her. Um festzustellen, es müsse ein Ausgleich her, muss man noch nicht einmal im ersten Semester in St. Gallen studieren.

  51. Orwell meint: (23.8.2012 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Was ist mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht ?

    Beispiel:
    Musiker M ist Komponist klassischer Musik und Pornovideoprozent X verwendet sein neustes Werk für das lang erwartete Remake von 2 girls 1 cup. M möchte dies nicht, darf zwar einen finanziellen Ausgleich erwarten, sich aber dank dem freien Rückgriff auf das "öffentliche Gut" nicht dagegen wehren in alle Ewigkeit mit einem Sekt-und-Kaviar-Speaktakel in Verbindung gebracht zu werden.
    Billig oder Unbillig ?

    Übrigens auch der Grund warum das Modell der Kultur-Flatrate nicht funktioniert.

  52. genialerkuenstler meint: (23.8.2012 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    meine wirren gedanken:

    wenn ein kuenstler (musiker, maler, schriftsteller etc.) kunst kreiert ist sein werk doch nur etwas mehr als die summe der werke die er in seinem leben gehoert oder gelesen hat.

    also ein musiker z.B. hat ja fuer seinen neuen song nicht die harmonielehre oder den 4/4 takt "erfunden" (mal von diesem neu-aufwaermen bekannter songs der letzten 35 Jahre ganz zu schweigen). oder der schriftsteller der ohne sein intensives studium anderer werke nie zu seinem Schreibstil gefunden haette. kurz die summe der umgebenden gesellschaft.

    mir kommt es so vor als ob durch IP generell – irgendwan in den letzten 20 Jahren (siehe auch diese schrecklichen trivial patente) so getan wurde als sei hier ein "echter genialer schoepferischer Akt selbstaendig erfolgt der so genial ist das er geschuetzt werden muss!"

    ich persoenlich finde grade neue Musik und Filme grenzen oft daran als schoepferrischer Akt bezeichnet zu werden da sie zum grossen teil aus bereits existierenden werken bestehen. Das aktuelle geschei der IP Industrie wird daher wie blanker hohn auf mich.

  53. genialerkuenstler meint: (23.8.2012 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    ach und dieses argument der kuenstler muss doch entlohnt werden – sonst hat er ja keine motivation etwas zu erschaffen – finde ich extem guenstig.

    kapitalismus toetet kunst und ist nicht der grund warum diese erschaffen wurde. die geschichte leht mich dass viele der genialen kuenstler und wissenschafflter oft total verarmt gestorben sind (meiner meinung nach eben weil das "erschaffen" die intention war und nicht das verdienen von geld) und oft erst lange nach ihrem tot geschaetzt wurden.

  54. Densor meint: (23.8.2012 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @Kurt Schulte Herbrüg:

    Und wenn, wie vor 200 Jahren, jeder jeden Bestseller nachdrucken kann, dann werden, wie dieser brillante Jurist selbst feststellt, nur noch wenige schreiben bzw veröffentlichen.

    Die Geschichte des Urheberrechts und des "geistigen Eigentums" hat aber Gegensätzliches gezeigt. Zu restriktive und einseitige Urheberrechte führen oft zu Monopolisierung von Allgemeingut und Wissen.

    Und gibt durchaus Anzeichen dafür das Deutschland seine weltberühmte Kultur maßgeblich, der späteren Einführung und Durchsetzung von Urheberrechten, zu verdanken hat.

    Siehe dazu: spiegel.de/international/...l-expansion-a-710976.html

    Und wenn etwas seit nicht einmal 200 Jahren "etabliert" ist, aber offensichtliche nicht für heutige Verhältnisse tauglich ist. Dann wird es vielleicht Zeit gewisse "Grundsätzlichkeiten" neu zu bewerten.

  55. R.A. meint: (23.8.2012 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @39, kleitos:

    Und wenn es so doll läuft

    Ich hatte nicht "doll" geschrieben, sondern "halbwegs akzeptabel" und "gar nicht so schlecht".
    Und das ist wohl auch der Fall: Es wird ordentlich Content bereitgestellt, im wesentlichen der, den die Leute auch haben wollen. Und die Produzenten bekommen entsprechend Geld dafür.

    In der real existierenden Welt gibt es keine optimalen Zustände, und da ist der derzeitige schon mal ganz brauchbar und den sollte man nicht mutwillig über Bord werfen, wenn die Änderungen mehr Risiken als Erfolgschancen versprechen.

    was sollen dann ACTA, PIPA, SOPA ,INDECT I + II, CLEAN IT und so

    Das sind Änderungswünsche der Contentindustrie. Die den Status Quo m. E. genauso verschlechtern würden wie umgekehrt die Änderungswünsche der Piraten und anderer Freibiernasen.

  56. R.A. meint: (23.8.2012 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @48, Densor:

    Man kann natürlich auch von "Content" reden was es wohl eher trifft, da es Massenware ist, die momentan inflationär gehandelt und bewertet wird.

    Es ist sinnvoll von "Content" zu reden, weil das ein Oberbegriff ist für alle möglichen Angebote. Es geht eben nicht nur um edelste Kunst, es geht aber auch nicht nur um "Massenware". Vom Indie-Spieleentwickler über den Journalisten zum Mainstream-Komponisten: Sie haben ein Anrecht darauf, daß ihre Leistungen nicht geklaut werden.

    Das funktioniert aber nicht wenn man "Raubkopierer" pauschal nur als kriminelle handelt die "bestraft" gehören.

    Es sind Kriminelle. Fakt. Sie nehmen sich etwas, was ihnen nicht gehört und was ihnen nicht zusteht.
    Daß man bei der Reaktion darauf nicht überziehen sollte und auch den bizarren Vorstellungen mancher Content-Lobbyisten folgen sollte ist eine ganz andere Sache.

    Doch in diesem Kontext waren meine Ausführungen durchaus Ziel führend, immerhin ging es darum wie "Künstler und Kreative" in Zukunft entlohnt werden könnten.

    Mit einer "Entlohnung für Künstler" hat das BGE so viel zu tun wie die Wettervorhersage. Das BGE soll irgendeinen Fixbetrag fließen lassen – völlig unabhängig davon, ob jemand Kunst macht oder machen will oder ob sich irgendjemand für diese Kunst interessiert.

    Wenn man ein praktikables BGE hingekommen würde …

    Wenn man ein praktikables Schlaraffenland hinbekommen würde …

    dann wird niemand mit irgendetwas "abgespeist".

    Wenn das BGE hier als Ersatz für das Urheberrecht angeboten wird, ist "abgespeist" noch viel zu milde formuliert. Weil die Urheber dann schlicht NULL bekommen für ihre Arbeit.

    Kombiniert man dies mit einem Konzept wie der Kulturwertmarkt

    Falls die CCC-Kulturwertmark gemeint ist: Die wäre im Prinzip eine Alternative zum Urheberrecht, eine Kombination mit dem BGE wäre aber völlig sinnwidrig.
    Die Kulturwertmark könnte man getrennt diskutieren, die hat halt eine Reihe eigene fette Nachteile.

    Das erweckt den Eindruck als ob alles was "geistig Geschaffen" wurde, auch irgendwie pauschal entlohnt werden muss, ist ja ein Job.

    Nein.
    Es muß dann entlohnt werden, wenn der Urheber das will und wenn der Nutzer die Leistung haben will.
    Der Urheber kann seine Leistung nach Belieben frei verschenken, und der Nutzer kann jederzeit auf irgendeinen Content verzichten.

    Aber sich einen Content zu greifen OHNE den Urheber entsprechend Geld zukommen zu lassen ist nicht nur illegal, sondern auch richtig mies.

    Was ist denn "wertvoller": You're My Heart, You're My Soul von Modern Talking oder Mozart's Piano concerto 21? Katzenberger's "Sei schlau,stell dich dumm" oder das Hagakure? Hostel III oder Citizen Kane?

    Das zu beurteilen liegt alleine beim Konsumenten. Und der entscheidet auch nicht wirklich über "wertvoller", sondern nur darüber, ob es subjektiv ihm persönlich gefällt.

    Von daher fällt es schwer den meisten "geistigen Erzeugnissen" auch reale marktwirtschaftliche Werte und Nutzen zu bescheinigen.

    Das fällt überhaupt nicht schwer. Der marktwirtschaftliche Wert bemißt sich exakt danach, was irgendwelche Leute bereit sind dafür hinzulegen.
    Wobei "kostenlos schmarotzen" eben keine legitime Option ist.

  57. argh meint: (23.8.2012 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    ich lese zum 1000ten mal den begriff "geklaut" (siehe definitv Diebstahl)

    - es wird nicht geklaut sondern kopiert!

  58. ckd meint: (23.8.2012 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    720 v. Chr.: Die ersten Patente werden geschaffen: de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Patentrechts

    Für Kochrezepte.

    Wenn das kein geistiges Eigentum ist … Der gute Professor hat schlicht keine Ahnung.

  59. Orwell meint: (23.8.2012 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    ^ auch schön in dem Zusammenhang:

    "Der Dichter Martial, der vom Vortrag seiner Verse lebte und zu dessen Zeit es noch keine institutionalisierte Form des Schutzes von fremdem Eigentums gab, warf seinem Dichterkollegen Fidentinus vor, seine Gedichte fälschlich als die eigenen vorzutragen. Martial setzt in einem Epigramm seine Bücher mit freigelassenen Sklaven gleich und beschimpft seinen Dichterkollegen daher als plagiarius (wörtlich: Menschenräuber, Sklavenhändler) (Epigramme 1, 52)."

    aus http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat kopiert (nicht geklaut)

  60. nachwelt meint: (23.8.2012 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    720 v. Chr.: Die ersten Patente werden geschaffen:

    „Wenn einer der Köche ein neues, köstliches Gericht erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen, sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit die anderen sich anstrengten und wetteifernd sich in solchen Erfindungen zu übertreffen suchten. […]“
    – Deipnosophistai (S. 835)[3]

    "so sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen" -> vorbildcharakter!

    2012 n. Chr.
    „Wenn einer der Musiker ein neues, köstliches Lied erfinden würde, so sollte es keinem anderen vor Ende des Lebens des Musikers und saemmtlicher seiner Nachfahren estattet sein, von dieser Lied Gebrauch zu machen, sondern nur der Verwetungsgesellschaft selbst. Während dieser Zeit sollte er einen minimalen geschäftlichen Gewinn davon haben, damit er sich weiter anstrengten muss und die Verwerter und saemmtlicher ihrer Nachfahren keinen Finger kruemmen muessen."

  61. Bernd Paysan meint: (25.8.2012 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    El Knorro hat eine nette Geschichte, aber er verwechselt da etwas. Das Schaffen eines Werkes, also die Zeit und das Talent des Autors, ist ein "rivalrous good". Es kann nicht beliebig vermehrt werden. Weshalb man Drehbuchautoren natürlich für das Schreiben von Drehbüchern bezahlt, Komponisten für das Komponieren von Werken, und Musiker für das Spielen ihrer Instrumente. Mit Stundensätzen, oder für das Werk, oder als Festanstellung. Das war schon zu Bachs Zeiten so, und das hat auch funktioniert; verschiedene Geschäftsmodelle wurden probiert. Die erfolgreichen sind die, bei denen sich Autoren und andere Kreative für ihre Arbeit zahlen lassen, und zwar im Voraus (das ist auch heute die gängige Praxis für Buch-Autoren: Vorschuss gegen Total Buyout).

    Die Frage ist dann lediglich: Wie sorge ich dafür, dass der letzte im Glied, also der, der ein beliebig kopierbares Gut in Umlauf bringt, auch Geld bekommt? Der Witz ist: Das scheint auch ohne Urheberrecht zu klappen. Der einkommensstärkste Senderverbund Europas bekommt über die GEZ-Gebühr sein Geld, und der zweitgrößte, die RTL Group, über Werbung. Und in letzter Zeit scheint sich Crowdsourcing als dritte Option zu etablieren: Der Konsument leistet den Vorschuss direkt.

    Urheber und Erfinder sind nicht Nutznießer der Schutzrechte, sondern die Verwerter. Urheber und Erfinder bekommen in der Regel Geschäftsmodelle, die unabhängig von der Existenz eines Urheberrechts funktionieren, das Urheberrecht wird ihnen auch komplett (via total buyout) abgekauft. Nur die Verwerter haben etwas vom Urheberrecht, und nutzen es, um die Marktwirtschaft zu umgehen.

  62. Lukas meint: (4.9.2012 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn ihr den verlinkten Artikel auf NZZ tatsächlich gelesen hättet, würdet ihr Thouvenin hier teilweise nicht so Unrecht tun.

    1. Thouvenin ist sich sehr wohl bewusst, dass die Werke der Urheber entlöhnt werden müssen, andernfalls sie nicht erschaffen würden.

    2. Da jedoch im digitalen Zeitalter derartige Werke beliebig reproduzierbar sind (1) und der Nutzungsausschluss schwierig bis unmöglich ist (2) weisen sie Analogien zu öffentlichen Gütern auf.

    Aus diesen Feststellungen folgert er, dass Gesamtwirtschaftlich gesehen der freie Zugang der effizienteste ist (Analogie zu öffentlichen Gütern). Man sich jedoch Gedanken um die Entlöhnung der Werkschaffenden machen muss.

    In unseren Urheberrechten ist bisher vorgesehen, dass der Nutzungsausschluss mittels gesetzlicher Regelung herbeigeführt wird. Da dies im digitalen Zeitalter je länger je unmöglicher wird, wäre es nun Zeit sich über neue Vergütungsmethoden Gedanken zu machen.

    Dies ist die These von Thouvenin.

  63. Heber meint: (12.9.2012 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Nur das Urheberrecht versetzt den Urheber in die Lage sein Werk finanziell nutzbar zu machen. Gerade die Beschränkung der Nutzung gegenüber den Verwertern ist ein integraler Bestandteil der Argumentation für einen Fortbestand des Urheberrechts.

    Grundsätzlich sind in Deutschland generell keine Ideen und Gedanken schützbar, sondern nur Werke.

    Auch nervt die mangelnde Unterscheidung von Urheber und Verwertern, denn die Verteidigung es geistigen Eigentums gegen unberechtigte Nutzung ist Hauptbestandteil des Urheberrechts. Daher auch der Name, und nicht etwa "Verwerterrecht".

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