Anwälte wider Willen

Neben dem NSU-Verfahren bietet nun auch der Prozess gegen Gustl Mollath Einblicke in das oft komplizierte Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Heute haben Mollaths Anwalt Gerhard Strate und ein Kollege ihre Mandate gekündigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Allerdings bedeutet dies wohl nicht, dass die Anwälte damit aus der Sache raus sind. Das Landgericht Regensburg hat wohl von Mollath erfahren, dass dieser selbst keinen Grund sieht, warum seine Anwälte nicht mehr für ihn arbeiten wollen. Dies gibt dem Gericht die Möglichkeit, Strate und den weiteren Anwalt nun als Pflichtverteidiger beizuordnen. Was bereits geschehen sein soll.

Hier hätten wir es also mit einem der seltenen Fälle aufgedrängter Verteidigung zu tun – jedenfalls aus Sicht der Anwälte. Tatsächlich können Gerichte Anwälte auch von sich aus zu Pflichtverteidigern ernennen. Mit der Folge, dass diese dann auch (weiterhin) am Prozess teilnehmen und den Angeklagten verteidigen müssen. Allerdings muss der Staat dann auch die entsprechenden – nicht sonderlich üppigen – Anwaltsgebühren vorstrecken. Möglicherweise hat die Sache also auch einen finanziellen Hintergrund. Allerdings wäre es dann eher unverständlich, dass Mollath nicht eingeweiht gewesen sein sollte und sich deshalb überrascht von der Mandatsniederlegung zeigte. Auch Strate selbst soll sich in dem Sinne geäußert haben, dass es ein Zerwürfnis mit Mollath über nichtgestellte Beweisanträge gab.

Natürlich können sich die frischgebackenen Pflichtverteidiger wehren. Allerdings auch nur unter ähnlich widrigen Bedingungen, wie sie erst vor Tagen umgekehrt die im NSU-Verfahren angeklagte Beate Zschäpe erfahren musste. Die Anwälte müssen dem Gericht gewichtige, man könnte auch sagen: zwingende Gründe vortragen, die ihnen eine Übernahme der Pflichtverteidigung unmöglich machen. Derzeit scheint das nicht der Fall zu sein, zumal das Gericht die Anwälte vor der Beiordnung ja sicherlich angehört hat.

Wie die Mittelbayerische Zeitung aktuell berichtet, scheinen die Anwälte sich nicht gegen die Beordnung wehren zu wollen. Strate habe gegenüber dem Gericht erklärt, er werde wie bisher weitermachen.