Lange Gefängnisstrafe für falsche Aussage

Mit einer falschen Anschuldigung brachte sie einen Kollegen fünf Jahre ins Gefängnis. Dafür muss eine Lehrerin nun selbst in Haft. Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Frau hatte behauptet, ein Lehrerkollege habe sie 2001 in einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt. Dafür verurteilte das Landgericht Darmstadt den Lehrer zu fünf Jahren Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Der Lehrer saß seine Haftstrafe vollständig ab.

Erst ein Wiederaufnahmeverfahren brachte ans Licht, dass die Vorwürfe falsch waren. Das Landgericht Kassel kam zu dem Ergebnis, die Frau habe von vorne bis hinten gelogen. Schon kurz nach dem endgültigen Freispruch verstarb der Lehrer im Alter von 53 Jahren an einem Herzleiden (Aktenzeichen 2 StR 62/14).