Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unwirksam erklärt. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Amazon es sich darin für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen“, vorbehalten, „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern“.

Viele Kunden hätten sich den letzten Jahren beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos angedroht worden sei.Grund seien angeblich zu viele Rücksendungen oder sonstige Unstimmigkeiten gewesen. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen habe es Amazon erlaubt, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten über ihr Konto zu verwehren.

Das Oberlandesgericht Köln untersagt diese Praxis nun. Auch im Fall einer Kontenschließung müssten Kunden weiter Zugriff auf ihre gekauften digitalen Inhalte haben (Aktenzeichen 6 U 90/15).