Ein Bauer wurde Kunde einer Partnervermittlung, weil er unbedingt die in einer Annonce angepriesene Daniela kennenlernen wollte. Die Dame war laut Anzeige Kinderkrankenschwester und suchte einen „treuen Landwirt“.
Dumm nur, dass die Partnervermittlung keinen Kontakt mit Daniela herstellen konnte. Der 50-jährige Landwirt forderte daraufhin das Honorar von 1.200 Euro zurück. Erfolgreich, denn seine Mutter konnte im Prozess bestätigen, dass für ihn galt: „Die eine oder keine.“
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partnervermittlung, weil es einen Anfechtungsgrund auf Seiten des Landwirts bejahte.