Gericht entwaffnet Rocker

Schon die Mitgliedschaft in einer Outlaw Motorcycle Gang wie den „Hells Angels“ oder den „Bandidos“ begründet für das Verwaltungsgericht Aachen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Im Falle eines Mitglieds des Rockerclubs „Gremium MC“ entschied das Gericht im Eilverfahren, dass dem Mann wohl zu Recht der Waffenschein abgenommen wurde.

Der Betroffene ist Mitglied im „Gremium MC“, aber ansonsten strafrechtlich noch nicht aufgefallen. Das Euskirchener Chapter, dem er angehört, ist wohl selbst noch nicht sonderlich aufgefallen. Gleichwohl gehört der Rockerclub nach Auffassung des Verwaltungsgerichts aufgrund seiner Einbindung in die europaweite Struktur von „Gremium“ zu den sogenannten „1%-Clubs“. Diese grenzen sich sich durch Nähe zu Gewaltkriminalität, Rotlichtmilieu, Drogen- und Waffenhandel von den unbedenklichen 99 % der anderen Motorradclubs ab. Problematisch sieht das Gericht auch den strengen Ehrenkodex des „Gremium MC“ und die Gefahr gewalttätig ausgetragener Konflikte mit der „Konkurrenz“.

Deshalb bestehe bei dem Betroffenen insgesamt die naheliegende Gefahr, dass er die ihm erlaubten Waffen missbräuchlich verwendet. Die Entziehung des Waffenscheines durch die Stadtverwaltung sei also rechtmäßig. Gegen die Eilentscheidung kann der Mann Beschwerde einlegen (Aktenzeichen 6 L 858/16).