Wenn ein Elternteil mit seinem Kind in ein gefährliches Land reisen will, muss auch im Falle des Getrenntlebens der andere Elternteil zustimmen – sofern er gleichberechtigtes Sorgerecht hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied dies jetzt im Falle einer Mutter, die mit ihrem Kind eine Reise in die Türkei plante. Der getrennt lebende Vater hatte sich dagegen gewehrt.
Die Mutter wollte mit dem Kind Badeurlaub in Side machen. Der Vater hielt das für unsicher. Das Oberlandesgericht weist zunächst darauf hin, dass eine Türkei-Reise bei der aktuellen Sicherheitslage keine „Angelegenheit des täglichen Lebens“ ist. Bei einer Angelegenheit des täglichen Lebens dürfte der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein entscheiden.
Vielmehr, so das Gericht, sei auch die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Die Regierung der Türkei habe inzwischen den Ausnahmezustand ausgerufen. Es sei als Folge des Putschversuchs zu Massenverhaftungen sowie zu Regierungsentscheidungen gekommen, die für eine Vielzahl von Betroffenen in der Türkei von existenzieller Bedeutung sind. Bei dieser Sachlage bestehe eine konkrete Gefahr, dass es in der Türkei Unruhen ausbrechen, die auch Auswirkungen auf die Urlaubsregionen haben können (Aktenzeichen 5 UF 206/16).