So viel Ehrlichkeit

Nach einer Hausdurchsuchung, für die es keinen richterlichen Beschluss gab und bei der ersichtlich keine Gefahr im Verzuge vorlag, setzte sich die Kriminaloberkommissarin hin und brachte folgendes zu Papier:

Der Durchsuchung wurde seitens des Beschuldigten nachträglich zugestimmt.

So eine Ehrlichkeit hinsichtlich des Zeitpunkts der Zustimmung kann ich als Strafverteidiger nur loben. Darauf lässt sich juristisch aufbauen.