Nach einer Hausdurchsuchung, für die es keinen richterlichen Beschluss gab und bei der ersichtlich keine Gefahr im Verzuge vorlag, setzte sich die Kriminaloberkommissarin hin und brachte folgendes zu Papier:
Der Durchsuchung wurde seitens des Beschuldigten nachträglich zugestimmt.
So eine Ehrlichkeit hinsichtlich des Zeitpunkts der Zustimmung kann ich als Strafverteidiger nur loben. Darauf lässt sich juristisch aufbauen.