Unerfreuliche Funde

Anfrage:

Ein Kollege hat bei der Suche nach Tom und Jerry Comics in P2P Netzwerken Kinderpornografie entdeckt. Und will das der Polizei melden, ohne selbst wegen Besitz ins Visier zu geraten. Gibt es eine Anleitung, wie er das tun kann, damit sich ein LKA der Sache annimmt?

Meine Antwort:

Ich kann aus der leidvollen Erfahrung, die einige meiner Mandanten schon machen mussten, in solchen Fällen nicht empfehlen, den eigenen Namen zu nennen oder sich sonstwie ermittelbar zu machen. Meldern wird mitunter quasi automatisch unterstellt, dass sie gezielt nach solchem Material gesucht haben oder zumindest daran interessiert sind.

Das kann durchaus reichen, um bei gewissen Staatsanwaltschaften einen Anfangsverdacht zu begründen. Folge: Hausdurchsuchung. Wenn also Anzeige, dann vielleicht quasi-anonym über eine Internetwache der Polizei.

Dabei muss man allerdings beachten, dass dort meistens alle greifbaren Daten (IP-Adresse, verwendeter Browser, eingegebene Formulardaten zum Absender etc.) gespeichert werden. Man sollte also entsprechende technischen Maßnahmen ergreifen, wenn man dies nicht möchte.

Im Zweifel gibt es auch noch den guten alten Brief.

Ein Internetnutzer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche unerfreulichen Funde im Internet zu melden. Es gibt für Delikte aus diesem Bereich keine Anzeigepflicht.