Zugegeben, es ist eine traurige Angelegenheit. Es geht um einen seit Jahren ungeklärten Mordfall in München. Das einzige, was mein Mandant damit zu tun hat: Er hielt sich zum fraglichen Zeitpunkt beruflich in der bayerischen Landeshauptstadt auf. Von dem Aufenthalt weiß die Polizei, weil sie wohl Unmengen an Handydaten aus München ausgewertet und alle Anschlussinhaber darauf abgeglichen hat, ob sie altersmäßig in ein bestimmtes Raster passen.
Schon vor einigen Jahren hatte sich die Polizei an meinen Mandanten gewandt und ihn zu einer DNA-Probe aufgefordert. Das lehnte der Betroffene ab, und zwar auch mit dem Hinweis, dass er über seinen Aufenthalt in München schon Angaben gemacht hat – obwohl er dazu gar nicht verpflichtet war. Eine DNA-Probe mochte er nicht abgeben, weil er kein sonderliches Vertrauen darin hat, dass mit den Daten korrekt umgegangen wird.
Nun ja, nach einigen Jahren Ruhe kommt jetzt der nächste Versuch. Mein Mandant soll bei seiner örtlichen Wache erscheinen, zwecks „Vernehmung als Zeuge und Abgabe einer DNA-Probe“. Ich habe zurückgeschrieben, dass mein Mandant aus den bekannten Gründen nicht zu dem Termin erscheinen wird. Und gebeten, dem Mandanten vorab rechtliches Gehör zu gewähren, sollte jetzt wider Erwarten nach so langer Zeit versucht werden, an einen richterlichen Beschluss zu gelangen, der sich konkret auf meinen Mandanten bezieht.