Verstrickungs, bitte was, bruch

Dass ein Beschuldigter im Strafverfahren die gegen ihn vorliegenden Beweismittel mampft, klingt eher nach dem Drehbuch eines Krimis. Doch es passiert auch im wirklichen Leben, wie jetzt ein Fall am Amtsgericht München zeigt.

Im Wagen eines möglichen Drogenkonsumenten hatte die Polizei eine kleine Verpackung gefunden, deren Inhalt nach Marihuana roch. Während die Beamten vor Ort den Ablageort der Drogen fotografierten und ansonsten den in so einem Fall üblichen Dienstgeschäften nachgingen, nutzte der Betroffene die Gunst der Minute – nachdem er aber angeblich vorher zugegeben hatte, dass der Stoff ihm gehöre. Ein Polizist schilderte vor Gericht die Abläufe:

Dann hat sich der Herr … in einem guten Moment, wo keiner von uns irgendwie drauf achtete, die Alufolie von der Motorhaube gepackt. Ich sah nur noch, wie er es in den Mund steckte. Dann lief er Haken. … Ich konnte ihn nicht mehr erreichen. Er war dann auch weg. Ja, er wollte es eigentlich am Anfang über die Hecke werfen, glaube ich, hat sich aber dann wohl gedacht, dass wenn er das macht, wir da rüber gehen und es wieder holen.

Die Vernichtung der Beweismittel quittierte das Gericht nicht nur mit einer Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln. Die Richterin sah auch einen eher selten gezogenen Paragrafen als erfüllt, nämlich den „Verstrickungsbruch“ nach § 136 StGB; das heißt die Vernichtung einer bereits beschlagnahmten Sache.

Trotz des Stunts, den der Angeklagte hinlegte, fiel das Urteil mit 50 Tagessätzen trotzdem eher noch milde aus. Kann also sein, dass er sich vielleicht nicht besonders geschickt, aber aus seiner Sicht trotzdem schlau verhalten hat.

Details stehen in der Pressemitteilung des Amtsgerichts München