2.3.2010

Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung soeben für verfassungswidrig erklärt. Zwar hält das Gericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht für grundsätzlich unzulässig; die jetzige gesetzliche Regelung genüge jedoch nicht dem Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.

Anscheinend stellt das Gericht, so die gerade laufende mündliche Begründung, maßgeblich auf die fehlende Sicherheit der gespeicherten Daten ab. Es fordert eine getrennte Speicherung von den laufenden Kommunikationsvorgängen, Verschlüsselung und transparente Kontrolle. Schon bei der mündlichen Verhandlung Ende letzten Jahres war klargeworden, dass das Gericht äußerst verwundert darüber ist, dass es praktisch keine Regeln dafür gibt, wie die enormen Datenmenge bei den Providern gespeichert werden.

Erneut wird betont, dass die Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten zulässig sein kann. Ebenso wie bei der Onlinedurchsuchung müsse es einen eng begrenzten Katalog schwerer Straftaten geben. Außerdem seien die Daten nur bei Gefahr für Leib und Leben verwendbar. Für eine solche Gefahr bedürfe es konkreter, nachvollziehbarer Anhaltspunkte.

Das Verfassungsgericht fordert für die unmittelbare Nutzung der Daten einen Richtervorbehalt. Es müsse Rechtsschutz gegen die Verwendung der Daten geben.

IP-Adressen könnten unter geringeren Voraussetzungen überprüft und Nutzerdaten herausgegeben werden.

Das Gericht kritisiert im einzelnen, dass das geltende Gesetz viel zu allgemein ist. Konkrete Straftaten seien nicht aufgeführt. Verwendungszwecke würden überhaupt nicht konkret genannt. Das führe zu einem offenen Datenpool, der notwendige Zusammenhang zwischen Speicherung und Nutzung gehe verloren.

Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Der Gesetzgeber kann nun einen neuen Anlauf machen, ein neues Gesetz zu erlassen.

Nun liegt auch die Pressemitteilung vor.

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Erst verwarnt, dann verschubt

Es geht um eine kleine Geschwindigkeitsübertretung für 35,00 Euro, aber auch um wichtige Rechtsfragen. Also ums Prinzip. Das Amtsgericht in Hessen schickt nicht nur die Ladung zum Verhandlungstermin, sondern auch gleich eine beredte Erklärung, wonach der Verkehrssünderbeschluss des Bundesverfassungsgerichts in unserem Fall nicht weiter hilft.

Da konnte ich ebenso flink mit der brandaktuellen Entscheidung eines Oberlandesgerichts antworten, welche die Rechtsauffassung der Bußgeldrichterin haarklein wiederlegt. Das Oberlandesgericht liegt allerdings in einem anderen Bezirk, so dass seine Argumente möglicherweise nicht ausreichendes Gehör finden werden.

Ebenso interessant wie der absehbare juristische Streit ist die Frage, ob wir eine Hauptverhandlung brauchen. Mein Mandant ist zwar nicht verhindert, kann aber nur erschwert anreisen. Er befindet sich nämlich in Untersuchungshaft und müsste sich, sofern er nicht Ausgang kriegt, an die 300 Kilometer “verschuben” lassen.

Bevor ich mich darauf einlasse, werde ich auf jeden Fall klären, wer die möglicherweise happigen Kosten für diese Maßnahme trägt. Bin gespannt, ob man bei der Rechtsschutzversicherung darauf eine Antwort weiß. Dann bleibt noch zu ermitteln, ob der Mandant sich die Strapaze, im Justizbus über etliche Zwischenstationen zum Zielort zu tingeln, wirklich antun möchte.

Aber vielleicht hat die Richterin ja auch ein Einsehen und entscheidet ohne Hauptverhandlung. Ich habe es beantragt und hätte nichts dagegen – auch wenn ich gemütlich mit dem Auto anreisen kann.

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1.3.2010

Links 492

Geschäftsmodell Abmahnung

AG Halle: Niedriger Streitwert von 1.200,00 € bei Filesharing mit einem Film

Landgericht Hamburg ist für alles zuständig – auch die schleswig-holsteinische Politik

CONSDAPLE-Shirt strafbar – aber nur in Verbindung mit halboffener Jacke

Nürnberg: Richter erhängt sich im Justizgebäude

Abbuchungsbetrug: Der Ein-Cent-Trick

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Schwäbische Nächte sind trocken

In Baden-Württemberg gilt seit heute ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen weder Bier, Schnaps noch Wein verkauft werden, berichtet die Welt. Das Verbot gilt auch für Erwachsene. Ausgenommen ist der Ausschank in Gaststätten.

„Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen“, rechtfertigte der zuständige Innenminister das Gesetz. Vorrangig geht es in den offiziellen Verlautbarungen um den Jugendschutz. Ziel soll es sein, die angeblich viel zu häufigen Saufgelage junger Menschen einzudämmen.

Mir scheint der Jugendschutz ein Deckmantel, mit dem den Menschen gewisse Moral- und Ordnungsvorstellungen von Leuten übergestülpt werden, welche die Zeit gern in die 50er oder 60er Jahre zurückdrehen möchten. Dem bereits jetzt sehr strengen Jugendschutz würde es besser tun, wenn man die geltenden Verkaufsverbote für Minderjährige einfach mal durchsetzt.

Dann wäre es auch nicht nötig, den Erwachsenen auf dem Kopf rumzutanzen.

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Neun Euro – geschenkt

Das Amtsgericht Brühl nimmt es genau. Ich hatte in einem Fall, in dem die Staatskasse die Kosten zahlen muss, Fahrtkosten für 154 Kilometer abgerechnet. Darauf teilt das Gericht mit:

Abzusetzen waren 9,00 EUR Fahrtkosten. Die Entfernung Kanzlei – Amtsgericht beträgt aufgerundet 62 Kilometer x 2 = 124 Kilometer x 0,30 EUR ergibt 37,20 EUR.

Ich erinnere mich noch recht gut an den Tag. Das Wetter war winterlich; auf der A 57 und der A 1 gab es Staus. Das Navigationsgerät lotste mich um den Schlamassel herum, teilweise auch über Land und durch idyllische Dörfer am Rande Kölns.

Obwohl ich schon eine gute Stunde Fahrtzeit einkalkuliert hatte, kam ich 20 Minuten zu spät. Was aber nichts machte, denn der Anwalt in der Sache vorher war gleich eine dreiviertel Stunde zu spät gewesen und hatte dem Gericht entsprechenden Verzug eingebrockt. Ich konnte mit dem Mandanten also noch eine Weile gemütlich auf dem Flur sitzen.

Auf dem Rückweg war es ähnlich. Eigentlich bin ich überrascht, dass ich nur 30 Kilometer mehr gefahren bin als die Idealstrecke, welche das Gericht mit dem Falk Routenplaner akkurat ermittelt hat. Ich könnte jetzt natürlich die Verkehrssituation erklären. Aber leider bin ich nicht in der Lage, den tatsächlichen Weg darzulegen. Mangels eines nationalen Stauregisters und wegen eines Navis, in dem die Speicherung gefahrener Routen abgeschaltet ist. Letzteres übrigens aus guten Gründen. Jedenfalls wird mir das nicht in den nötigen Einzelheiten gelingen, wie sie das Amtsgericht Brühl erwarten dürfte.

Die neun Euro sind also geschenkt.

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Ein besonders gröblicher Verstoß

Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Durchsuchungsbeschlüsse verlieren sechs Monate nach Erlass ihre Wirksamkeit. Durchsuchungen nach Ablauf eines halben Jahres sind rechtswidrig.

Nicht daran gehalten hat sich die Kriminalpolizei in Erfurt. Sie lief in der Wohnung meiner Mandantin ein und trug die Computer raus, obwohl der Durchsuchungsbeschluss mehr als zehn Monate auf dem Buckel hatte. Einzelheiten habe ich hier geschildert.

Auf meine Beschwerde gegen die Durchsuchung hat das Amtsgericht Erfurt einsilbig reagiert. Der Ermittlungsrichter bestätigte die Beschlagnahme. Die Beschwerde akzeptierte er nicht. Begründung: keine. Da entscheidet also ein Richter gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und hält es noch nicht mal für nötig, seine Beweggründe hierfür mitzuteilen. Es wird an der schrecklichen Arbeitsüberlastung liegen.

Nun musste sich das Landgericht Erfurt mit der Sache befassen. Das Gericht gab der Beschwerde statt, obwohl der Fall eine gewisse Besonderheit aufweist. Die Polizei hat nämlich, was sich zunächst nicht aus der Akte ergab, nach eigenen Angaben mehrfach durchsuchen wollen. Die Beamten wollen am 25. Juni, 7. Juli und 15. September 2009 vor Ort gewesen sein. Leider hätten sie niemanden angetroffen. Sie hätten die Tür nicht aufbrechen wollen, deshalb seien sie später wiedergekommen.

Diese (nachgeschobene) Rechtfertigung hielt die Staatsanwaltschaft für ausreichend. Motto: Es wurde ja innerhalb der Frist versucht zu durchsuchen, also durfte der Beschluss auch nach Ablauf der sechs Monate weiter vollstreckt werden. Klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, aber das Landgericht Gera geht der Staatsanwaltschaft nicht auf den Leim.

Ganz im Gegenteil, denn die Richter sehen in dem Verhalten der Polizei und der Staatsanwaltschaft gerade aufgrund der Begründung einen “besonders schwerwiegenden und willkürlichen Verstoß” gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts:

Es wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei gewesen, sich vor einer Durchsuchung am 10.12.2009 eine erneute richterliche Durchsuchungsanordnung zu besorgen. … Sowohl der Staatsanwaltschaft wie auch den ermittelnden Polizeibeamten musste klar sein, dass der Durchsuchungsbeschluss vorliegend älter als 10 Monate war. Ausgehend davon hätte auf diesen richterlichen Durchsuchungsbeschluss keine Durchsuchung mehr gestützt werden dürfen. Es handelt sich nach Auffassung der Kammer um einen Fall der gröblichen Verkennung des einzuhaltenden Richtervorbehaltes, zumal ganz zweifelsfrei ein Fall von Gefahr im Verzug nicht gegeben war.

Im Ergebnis schlägt der eigene Rechtfertigungsversuch der Staatsanwaltschaft auf diese zurück. Wegen der Gröblichkeit des Verstoßes hält das Landgericht Erfurt nicht nur die Durchsuchung für rechtswidrig. Das Gericht nimmt auch, was mangels einer fruit-of-the-poisonous-tree-Regel in Deutschland nicht ausgemacht ist, auch ein Beweiserhebungsverbot an. Deshalb müssen die beschlagnahmten Computer nun unausgewertet zurückgegeben werden.

(Landgericht Erfurt, Beschluss vom 19. Februar 2010, 7 Qs 21/10)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

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28.2.2010

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Bielefeld: Ein paar Kameras beschäftigen 27 Juristen

„Meister, es ist auch mal an der Zeit Danke zu sagen, für deine Verlässlichkeit, dass du das Fest ermöglicht hast”

Vervielfältigungskette

Kleine Geschichte des zeitgenössischen Populismus

Die todsichere Auflage

Neue Regeln für 0180-Rufnummern

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Mal wieder was zu gewinnen

Die Kölner Band Pelemele macht seit 2001 Rockmusik. Die Zielgruppe ist speziell: Pelemele rockt für Kinder, live und aus der Konserve.

Bandmitglied Paulus Müller liest seit langem law blog. Die sporadische Erwähnung der Kanzleikinder war für ihn Anlass, drei Exemplare der neuen Pelemele-CD “Rockwürste” springen zu lassen. “Rockwürste” hat den Leopold-Preis (WDR 3, Verband der Musikschulen, Familienministerium) erhalten und war auch in den Lilipuz-Charts von WDR 5.

Wer eine der CDs gewinnen möchte, hinterlässt bitte bis zum 6. März 2010 einen Kommentar mit gültiger E-Mail-Adresse. Die Gewinner werden über die E-Mail-Adresse benachrichtigt und erhalten die CD frei Haus. Wer nicht gewinnt, dem wird bei amazon.de (MP3-Download), im Bandshop oder im Buchhandel geholfen.

Webseite der Band

Die Gewinner sind rr, Hendrik und FAK. Viel Spaß mit den CDs.

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27.2.2010

Was Erwiderungsfähiges

Was sich Anwälte und Richter mitunter so neben der Sache zu sagen haben, wurde auf einer Anwalts-Mailingliste zusammengestellt. Der Kollege Jens Hänsch zitiert einige Spitzen:

- Kommt noch ein Kollege – oder vertreten Sie?

- Herr Vorsitzender, haben Sie in dem Schriftstz etwas Erwiderungsfähiges entdeckt?

- Interessanter Gesichtspunkt. Beleidigt den Intellekt – aber interessant.

- Auf den Vorwurf des älteren Kollegen an den Jungen, er habe noch nicht die nötige Erfahrung: Graue Haare bekommt auch ein Esel

- Ihre Eitelkeit wäre für mich leichter zu ertragen, wenn sie nicht die meine verletzt hätte.

- Niveau sieht nur von unten wie Arroganz aus.

- Sie wissen gar nicht genug, um mir widersprechen zu können.

- Es gibt juristische Zeitgenossen, deren Zeitvorrat unerschöpflich und reziprok zum Vorrat an Fachliteratur und -Wissen scheint.

- Ich betrachte Ihr Urteil lediglich als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Berufung.

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25.2.2010

Links 490

Schwarzfahrer: T-Shirt schützt nicht vor Strafe

Die Hamburger Forderungen nach einem gläsernen Internet

Nun war in den vergangenen Tagen in Whistler und Umgebung keine deutsche Sportlerin und kein deutscher Skibob davor gefeit, vom Herrn Minister und seiner fotogenen Frau heimgesucht zu werden

“Weniger wie drei Meter”

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Ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln

Die Generalstaatsanwaltschaft München schreibt in einer Revisionserwiderung:

Es ist allein Aufgabe des Tatrichters, den Sachverhalt festzustellen und die Ergebnisse der Beweisaufnahme zu würdigen. Er hat insoweit ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu überprüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Tathergang überzeugen kann oder nicht. Allein in seinen Verantwortungsbereich fällt, mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen und zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Überzeugung kommt.

Ich gebe zu, das entspricht der Rolle, die auch der Bundesgerichtshof dem Tatrichter zugesteht. Allerdings umschreibt es auch sehr gut den Kern des Problems mit vielen Strafrichtern – deren fast grenzenlose Freiheit. Die endet nur dort, wo es an der Fähigkeit oder Lust zur Formulierung revisionsfester Urteilsgründe mangelt. Wen wundert es in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland ab dem Landgericht aufwärts Zeugenaussagen nicht mal protokolliert werden?

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Gesundes Rechtsempfinden

Ich muss heute mal zur Ehrenrettung der Staatsanwaltschaft schreiten. Jedenfalls zur teilweisen. Die Behörde hat sich nämlich einige Male vehement gegen die Strafanzeige einer Ausländerbehörde gestemmt. Das Ausländeramt will meinen Mandanten verurteilt sehen, weil er die eigene Abschiebung nicht hinreichend gefördert habe. Näheres habe ich hier berichtet.

Mehrfach wies die Staatsanwaltschaft das Ausländeramt darauf hin, dass falsche Angaben über die Staatsangehörigkeit nicht nachzuweisen sind. Dass die Botschaft von Sierra Leone sagt, mein Mandant stamme nicht aus Sierra Leone, lasse nicht den Schluss zu, dass der Mann nicht vielleicht doch aus Sierra Leone stamme. Jedenfalls so lange nicht, wie ihn, was ja der Fall ist, kein anderes afrikanisches Land als Staatsbürger “anerkennt”.

Meinem Mandanten könne auch nicht vorgeworfen werden, er habe sich nicht ausreichend um einen Pass gekümmert. Sierra Leone habe ihm einen Pass verweigert. Es sei, so die Staatsanwaltschaft, nicht erkennbar, wie mein Mandant die Verantwortlichen vom Gegenteil überzeugen könne.

Die Ausländerbehörde hat dagegen energisch angeschrieben und, nach Einschaltung der Dienstaufsicht bei der Generalstaatsanwaltschaft, den zuständigen Strafverfolger wohl doch noch so weichgekocht, dass er den Strafbefehl beantragt und die Verantwortung in der Sache an die Gerichte abgeschoben hat.

Neben einer schrägen Argumentation in der Sache bringt das Ausländeramt auch gebetsmühlenartig den Hinweis, die Verfolgung meines Mandanten diene der Generalprävention. Die Sozialkassen würden durch solche Leute wie ihn in erheblichem Maße belastet, dem müsse man durch das Strafrecht einen Riegel vorschieben. (Ob die Sozialkassen besser da stehen, wenn mein Mandant in letzter Konsequenz im Gefängnis sitzt, wird nicht hinterfragt.) Zudem führe die Straffreiheit auch zu fehlender Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung. Bei wem, wird nicht gesagt.

Die Behörde scheut sich auch nicht, das gesunde Rechtsempfinden ins Feld zu führen. Den an sich sonst eingängigeren Begriff hat die Verfasserin der Schreiben womöglich doch gescheut.

Nun denn. Die Sach- und Rechtslage ist offenbar nicht einfach. Ich beantrage deshalb zunächst meine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

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24.2.2010

Die letzte Chance

Beschuldigtenvernehmung einer aus Afrika stammenden Frau. Sie wurde in einem Bordell festgenommen; Ausweispapiere hat sie keine. Zitat aus dem Protokoll:

Das glaubt dir doch keiner! Wir geben dir jetzt die letzte Chance uns zu erzählen, wer dir geholfen hat.

Sie hat trotzdem nichts gesagt.

Früherer Beitrag zum Thema

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Nichts besseres zu tun?

Da sitzt man also im Auto oder auf einem Mäuerchen, hat das Netbook auf dem Schoß – und wird von Polizisten angesprochen. Sollte die Frage gestellt werden, ob man über fremde (unverschlüsselte) WLANs surft, wäre das vehement zu bestreiten. Denn ansonsten – hat die Polizei eigentlich nichts anderes zu tun? – droht tatsächlich juristische Ungemach. Bis zur Hausdurchsuchung.

Über so einen Fall berichtet der Kollege Jens Ferner auf seiner Seite schwarz-surfen.de. Weil ein mit Notebook angetroffener Autofahrer bei seiner späteren Vernehmung auf der Polizeiwache nichts Näheres mehr sagen wollte, ließ die Staatsanwaltschaft seine Wohnung durchsuchen. Sein Notebook wurde beschlagnahmt und wird nun ausgelesen.

Selbst wenn man, unter erheblichen juristischen Klimm- und Winkelzügen, das “Schwarzsurfen” für strafbar hält, fällt am geschilderten Fall eines auf: Es konnte noch nicht einmal festgestellt werden, welches WLAN der vermeintliche Schwarzsurfer überhaupt genutzt hat. Gibt es nicht die Möglichkeit, dass der eine oder andere WLAN-Betreiber sein Netz absichtlich für Mitbenutzer öffnet? Oder es ihm schlicht egal ist, ob der eine mal über sein WLAN online geht? Dann wird es aber doppelt schwierig, den ohnehin nicht passenden Paragrafen, aus den einzelne Amtsgerichte die Strafbarkeit des Schwarzsurfens ableiten, anzuwenden.

Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig.

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23.2.2010

Links 489

Wuppertal: 81-Jähriger drohen um die sechs Jahre Haft

Die Verlage müssen von der (ohnehin schon reduzierten) Mehrwertsteuer befreit werden, Google muss verboten oder zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet werden, ARD und ZDF müssen das Internet verlassen, das Zitatrecht muss drastisch eingeschränkt, das kostenlose Anbieten von Informationen untersagt und die Gratis-Kultur im Internet insgesamt vernichtet werden — dann, ja dann könnten die Verlage vielleicht, möglicherweise, wenn das Wetter stimmt, in der Lage sein, auch in Zukunft Qualitätsjournalismus anzubieten, und womöglich sogar im Netz. Sonst können sie für nichts garantieren.

600 Tweets pro Sekunde

Wie der Lufthansa-Streik Fluggästen mehr Rechte bringen kann

AF 447: Eine winzige technische Störung kündigte die Katastrophe an

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Die Notbremse ziehen

Man konnte die Rechtslage, wie immer in der Juristerei, so sehen. Oder auch anders.
Ich vermochte eine Strafbarkeit meines Mandanten nicht zu erkennen. Der Richter schon. Insoweit auch nichts Überraschendes. Allerdings wollte es keine Seite auf die Spitze treiben, deshalb redeten wir schnell über eine Einstellung.

200,00 € sollte die Einstellung den Mandanten kosten. Ein Schnäppchen, ach was ein Geschenk des Himmels – im Vergleich zum Risiko einer saftigen Geldstrafe, einer Eintragung im Strafregister und natürlich den absehbaren Verfahrenskosten.

Der Mandant akzeptierte zunächst und zahlte 50,00 €. Dann ließ er es gut sein. Der Richter mahnte mehrmals, dann leierte er das Verfahren wieder an. Der Richter ist, so sagte er mir am Telefon, nach wie vor für die Einstellung zu haben. Sofern der Mandant nachweist, dass er die offenen 150,00 € gezahlt hat. Letzte Gelegenheit: der nun anstehende Verhandlungstermin.

Ich habe nun noch eine Mail geschrieben und dringend dazu geraten, es nun nicht zu überreizen. Immerhin würde allein meine Kostenrechnung für ein Berufungs- und möglicherweise ein Revisionsverfahren doch geringfügig über 150,00 € liegen. Vom absolut ungewissen Ausgang des Verfahrens, die aufgezeigten negativen Folgen inklusive, mal ganz zu schweigen.

Leider bin ich nur begrenzt optimistisch. Aber auch das ist ja ein Aggregatzustand, mit dem man als Anwalt klarzukommen hat.

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Weltanschaulich neutral

Kreuze haben nicht in Gerichtssälen zu hängen – das hält Anne-José Paulsen, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) in einer „persönlichen Stellungnahme“ fest. Die Gerichtspräsidentin bezieht damit Position in dem aktuellen Streit, der durch die Abschaffung der Kreuze am Düsseldorfer Amts- und Landgericht entstanden ist.

Paulsen räumt einerseits die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung unserer Gesellschaft ein. Auch deshalb sei das Grundgesetz „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erlassen worden. Dieselbe Verfassung aber verlange vom Staat und speziell von den Gerichten „sich weltanschaulich neutral zu verhalten“.

Mit diesem Grundsatz sei auch zu erklären, warum weder in den Bundesgerichten (wie etwa dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof) noch im Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in den Sitzungssälen Kreuze hängen.

In nur 40 bis 60 von etwa 1.300 Gerichtssälen gibt es Kreuze an den Wänden, bilanziert die OLG- Präsidentin. Bereits vor 40 Jahren seien alle Kreuze aus den Sitzungssälen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entfernt worden.

Anne-José Paulsen, verweist darauf, dass es „gerade auch im Rheinland“ in praktisch keinem Gerichtssaal Kreuze gibt. Weder in der Domstadt Aachen noch am Sitz des Erzbischofs von Köln. Das sei auch nie in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit oder der Politik beanstandet worden. (pbd)

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22.2.2010

Freiwillig

Die Gerichte besinnen sich wieder auf den Richtervorbehalt bei Blutproben. Die Polizei entwickelt naturgemäß Gegenstrategien, schon um sich nicht selbst zu blockieren. Denn zuständige Richter sind vielerorts nachts einfach nicht aufzutreiben. Eine Methode ist die “Freiwilligkeit”. Der Beschuldigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Blutprobe freiwillig abgibt. Das sieht so aus:

An sich sollte man meinen, dass bei so einer Ausgangssituation nur eine eine vorherige langjährige Tätigkeit als Staubsaugervertreter den Weg zur Zustimmung des Beschuldigten ebnet. Denn warum sollte jemand an seiner eigenen Überführung auch noch freiwillig mitwirken, nachdem er es schwarz auf weiß hat, dass er nicht muss und sich damit auch kaum nützen dürfte?

Der mit dem Formular ausgerüstete Polizeibeamte, den ich aus einem ganz anderen Grund angerufen habe, rühmte sich aber beiläufig einer Ja-Sager-Quote von “90 Prozent”. Dazu gehört auch mein Mandant, der jetzt Großartiges von mir erwartet – zum Beispiel, dass ich die ansehnliche Menge Tetrahydrocannabinol samt zugehöriger Metaboliten in seinem Blut wegdiskutiere.

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Copyright auf eine historische Person?

Haben sich Blogs verändert?

Via Webcam: Schulbehörde sitzt mit im Kinderzimmer

Mit Kanzlei möglichst nicht mehr telefonieren

Was man über befristete Arbeitsverträge wissen sollte

Durch Asien in dreieinhalb Minuten

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Selbstmord in München

München: In München-Schwabing hat sich ein prominenter Jurist umgebracht. Der Anwalt, der auf umstrittene Abmahnungen im IT-Bereich spezialisiert war, hatte seinen Selbstmord zuvor telefonisch angekündigt. Er erschoss sich unmittelbar nachdem die alarmierte Polizei in seine Wohnung eingedrungen war. Der 61-Jährige war Anfang 2009 unter anderem wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.

(Quelle: Videotext Bayrischer Rundfunk)

(Autor: fh)

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