Ungerechtfertigt bereichert

In einer Verkehrsstrafsache schreiben mir andere Rechtsanwälte, die vorwiegend Versicherungen vertreten, einen Brief. Es geht um einen höchst brisanten Vorgang:

Wir hatten die Ermittlungsakte ebenfalls wie Sie für Ihren Mandanten für unsere Mandantin angefordert und versehentlich die Kosten für die Übersendung unter der für Sie genannten Rechnungsnummer überwiesen. Ihre Zahlung der 12,00 € wurde bei der zentralen Zahlstelle als Überzahlung verzeichnet und an Sie zurück überweisen. Folglich hatten wir für Sie die Kosten der amtlichen Ermittlungsakte gezahlt.

Jetzt möchten die Anwälte ihr Geld von mir haben. Immerhin belehren sie mich nicht noch wortreich und mit einem Zitat aus dem BGB-Kommentar Palandt, dass wir juristisch gesehen „ungerechtfertigt bereichert“ sind. Wobei man dann ja auch fragen könnte, ob es nicht eine sogenannte aufgedrängte Bereicherung ist. Dafür jedenfalls schon mal kollegialen Dank.

Aber mal ehrlich, es geht um 12,00 €. Ich weiß nicht, ob man bei einer Kosten-/Nutzenrelation für beide Seiten den Betrag nicht einfach besser kurzerhand abgeschrieben hätte. Ich glaube, ich hätte diese Größe besessen und keinen Brief diktiert.