EGMR betont Recht auf einen Anwalt – nicht nur in Italien

Italien muss der zu Unrecht wegen Mordes verurteilten Amerikanerin Amanda Knox eine Entschädigung von 10.400,00 € und Verfahrenskosten von 8.000,00 € zahlen. Die Behörden haben bei den Ermittlungen die Rechte von Knox in schwerwiegender Weise verletzt, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest.

So sei Knox trotz des Mordvorwurfes und anderer Anklagen ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört worden, obwohl sie jung, noch fremd in Italien und offensichtlich nicht in der Lage gewesen sei, die Vorwürfe und ihre rechtliche Lage zu durchschauen. Insgesamt wird aus der Entscheidung deutlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Vernehmung ohne Rechtsbeistand ohnehin nur in Ausnahmefällen für zulässig erachtet. Auch deswegen wird ja gerade in Deutschland am Recht auf einen Pflichtverteidiger nachgebessert, denn auch bei uns werden Beschuldigte selbst bei schwersten Vorwürfen immer noch gerne ohne Anwalt befragt.

Weiter beklagte sich Knox, dass die Dolmetscherin ihre Rolle missbraucht hat. Diese übersetzte nämlich nicht nur, sondern formulierte tatsächlich Teile der Angaben für Knox. Außerdem habe sie mit „mütterlicher Attitüde“ eher die Rolle einer Vermittlerin gespielt, hält das Gericht fest.

Als nicht begründet betrachtet das Gericht Knox‘ Vorwürfe, sie sei während der Verhöre extrem rüde behandelt und teilweise sogar geschlagen worden. Hierfür gebe es keine ausreichenden Belege (Aktenzeichen 76577/13).