DAV fordert deutlich höhere Haftentschädigung

„Der Rechtsstaat muss sich auch daran messen lassen, wie er mit Fehlern umgeht“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Deutschen Anwalt Vereins (DAV). Der Anlass für den Hinweis ist die Frage, wie hoch die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft zu sein hat. Momentan wird eine Erhöhung diskutiert.

Sage und schreibe 25 Euro gibt es derzeit für jeden Tag unrechtmäßiger Inhaftierung. Das sind 750 Euro im Monat, was ungefähr dem Regelsatz für AlG-II-Empfänger inklusive Wohnkosten entspricht. Mit dieser Entschädigung platziert sich Deutschland nach Angaben des DAV als europäisches Schlusslicht.

In der Politik wird momentan eine Aufstockung diskutiert, im Gespräch sind 75 Euro am Tag. Auch das hält der DAV für deutlich zu wenig. Zivilrechtlich seien schon Personen, die andere zu Unrecht beschuldigt hatten, zu einer Entschädigung von 92 Euro pro Tag verurteilt worden. Der Staat dürfe da nicht besser gestellt werden. Der DAV hält deshalb eine Entschädigung von mindestens 100 Euro pro Tag für angemessen.