Die Angst des Radfahrers vorm Dooring

Falls euch „Dooring“ nichts sagt, keine Sorge, es geht nicht um einen Tik-Tok-Trend oder etwas mit Gender. Sondern um eine Angst der allermeisten Fahrradfahrer, nämlich frontal gegen eine unachtsam geöffnete Autotür zu knallen. Das passierte einem Unfallchirurgen, der in Engelskirchen mit seinem Rennrad fuhr. Vor dem Kölner Landgericht ging es darum, ob er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Die Haftpflicht des Autobesitzers wollte dem Radfahrer nur 75 % seines Schadens ersetzen. Die Richter sehen das aber anders. Nach ihrer Auffassung genügt es, wenn ein Radfahrer etwa 35 bis 50 Zentimeter Abstand von rechts geparkten Fahrzeugen hält. So könne er vermeiden, auch gegen nur leicht geöffnete Türen zu fahren.

Weitere Dinge müssen Radfahrer aber laut dem Gerichtsurteil nicht beachten. Auch der Umstand, dass er auf seinem Rennrad deutlich schneller fuhr als ein „durchschnittlicher Radfahrer“, begründe kein Mitverschulden (Aktenzeichen 5 O 372/20).