Wer Überstunden macht, ohne zu fragen, macht keine Überstunden. Er hat ein Hobby.
Der Leiter einer niedersächsischen Grundschule arbeitete jahrelang mehr als die vorgeschriebenen 40 Stunden pro Woche. Nach eigener Berechnung arbeitete der Pädagoge 8 Stunden und 42 Minuten pro Woche mehr. Dafür verlangte er 31.000 Euro.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Mann, der mittlerweile im Ruhestand ist, den finanziellen Ausgleich versagt.
Geld für Überstunden setzt nach Auffassung des Gerichts voraus, dass der Dienstherr den Beamten zu der Mehrarbeit herangezogen hat. Genau daran fehlte es hier. Bei Lehrkräften, so die Leipziger Richter, setzt der Dienstherr die Pflichtstundenzahl für den Unterricht fest und bestimmt damit zugleich, wie viel Zeit bei typisierender Betrachtung für Vorbereitung, Korrekturen und Konferenzen bleibt.
Schulleiter unterrichten weniger, entscheiden weitgehend selbst über ihre Abläufe und dürfen Aufgaben delegieren. Wer aber trotzdem länger als im Dienstplan vorgesehen arbeitet, tut das nach Ansicht des Gerichts erst mal aus eigenem Antrieb.
Der Beamte hätte seine Überlastung anzeigen und Aufgaben notfalls zurückstellen müssen, wenn ihm die Mehrarbeit nicht genehmigt wird. In erster Instanz hatte der Kläger noch teilweise Erfolg.
Aktenzeichen 2 C 19.25