Der Biber muss sich die Farbe teilen

Fast jeder zweite Deutsche denkt bei der Farbe Orange an Obi. Fast. Und genau an diesem Wörtchen ist die Baumarktkette jetzt beim Bundesgerichtshof gescheitert.

Obi hatte sich 2010 den Farbton „RAL 2008“ als Marke schützen lassen. Nicht das Logo, nicht den Biber, sondern die Farbe selbst, und zwar für den Handel mit Heimwerkerbedarf. Hornbach und Globus, die ebenfalls gern in Orange auftreten, zogen dagegen vor Gericht.

Das Problem für Obi: Eine Farbe gehört grundsätzlich allen. Monopolisieren kann sie nur, wer nachweist, dass mehr als die Hälfte der Leute sie ganz selbstverständlich einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Obis eigene Umfragen kamen auf 45,6 und später 49,6 Prozent, das Gutachten der Konkurrenz nur auf 30 Prozent. Befragt werden musste dabei nicht nur die Baumarktkundschaft, sondern die gesamte Bevölkerung.

Der Bundesgerichtshof hat die Löschung der Marke nun bestätigt. Die Marke fällt rückwirkend weg, Obi konnte aus ihr also nie wirksam gegen Wettbewerber vorgehen. Ganz vorbei ist das Farbenspiel trotzdem nicht: Seit 2021 besitzt Obi eine zweite Orange-Marke. Auch gegen sie laufen schon Löschungsanträge.

Juristen kennen das Drama übrigens aus dem eigenen Bücherregal. Um das Orange der NJW streitet der Beck-Verlag ebenfalls seit Jahren, ein Ende ist nicht absehbar.

Aktenzeichen I ZB 58/25