Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Kampf für Recht und Ordnung auf unseren Straßen eine neue Diagnose im Angebot: übersteigerter Geltungsdrang. Die Therapie heißt Busfahren.
Ein 23-Jähriger hatte sich ein Auto gemietet und via Soundsystem die Koblenzer Innenstand beschallt. Er gab auf kurzen Strecken Vollgas, ließ die Musik dröhnen, war einmal zu schnell und bei Kontrollen uneinsichtig.
Man könnte das Ganze halbstark nennen und dem Betroffenen ein schönes Bußgeld und Punkte in Flensburg gönnen, das Straßenverkehrsamt ordnete aber gleich mal eine MPU an, den berühmten Idiotentest. Der Betroffene brachte kein Gutachten, also war der Führerschein weg. Sein Eilantrag gegen das dauerhafte Fahrverbot scheiterte. Wer seinen Geltungsdrang über das Recht stelle, habe ein „charakterliches Defizit“, so das Gericht.
Das Gutachten einfach zu schwänzen war dumm. Trotzdem: Auch für wiederholte Verstöße ohne schwerwiegende Gefährdung Dritter gibt es eigentlich Bußgelder und die Punkte in Flensburg. Der Idiotentest folgt bei entsprechendem Punktestand. 2020 hielt dasselbe Gericht eine sofortige MPU interessanterweise noch für rechtswidrig, und zwar bei einem Fahrer, der zweimal zu schnell gefahren war, riskant überholt hatte und leicht alkoholisiert war. Jetzt genügt also schon Lärm. Die ohnehin restriktiven Füherscheinstellen werden sich über die Blaupause freuen.
Aktenzeichen 4 L 948/26.KO