Tabaksteuer-Chaos: eine Regierung, extrem überfordert

Die neue Tabaksteuer wirft ein schlechtes Licht auf die Fähigkeit der Bundesregierung, ihren Job zu machen. Finanzminister Klingbeil hat ein Steuergesetz umgesetzt, bei dem vorne und hinten nichts stimmt.

32 Cent Steuern fielen bis Dienstag für einen Milliliter E-Zigaretten-Liquid an. Seit Mittwochmorgen sind es, nimmt man das veröffentlichte Bundesgesetzblatt beim Wort, exakt null Cent. Das wäre dann aber eher nicht die geplante Steuererhöhung.

Ursache für das Chaos: Am Ende des Entwurfs stand der klassische Standardsatz zur Gültigkeit: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Dummerweise greifen die neuen Steuertabellen aber erst ab dem 1. Januar 2027, während der bisherige Tarif für 2026 mit dem Inkrafttreten am Mittwoch unzweifelhaft nicht mehr gilt.

Bei normalen Zigaretten ist es andersherum. Hier liest die Branche das verunglückte Gesetz zu Recht so, dass ab sofort die Höchstsätze gelten, die eigentlich erst ab 2030 greifen sollten. Die Packung müsste an der Tankstelle also ab sofort knapp zwölf Euro kosten, wenn man ein Gesetz für ein Gesetz hält.

Aber natürlich ist alles halb so schlimm – wenn es nach Finanzminister und dem dem nachgeordneten Zoll geht. Angeblich handelt es sich nämlich nur um ein „offensichtliches Redaktionsversehen“, deshalb soll erst mal einfach nach den alten Sätzen kassiert werden.

Tatsächlich bindet das Grundgesetz die Verwaltung ans geltende Recht. Das geltende Recht steht im Bundesgesetzblatt, und zwar so, wie es dort steht. Eine schnelle Korrektur auf dem kleinen Dienstweg erlauben die Gerichte nur, wenn dieser redaktionelle Fehler nicht mehr als ein offensichtlicher Irrtum ist – der am Ende der Gesetzgebungskette entstanden ist.

Hier stand das falsche Inkrafttreten aber schon wie in Stein gemeißelt im Regierungsentwurf und den Bundestagsdrucksachen – die Abgeordneten haben den Murks so beschlossen. Ein Redaktionsversehen liegt also gerade nicht vor.

In anderen Fällen war man jedenfalls schon mal vorsichtiger. Unvergessen ist zum Beispiel die Novelle der Bußgelder im Straßenverkehr. Formale Fehler fielen erst nicht auf, führten dann aber dazu, dass der an sich beschlossene neue Punktekatalog lange Zeit nicht angewendet wurde.

Auch wenn offensichtlich auch andere Fehler machen, bleibt trotzdem die Frage: Wieso sind ein Fachministerium, die beteiligten anderen Regierungsstellen und der Bundestag nicht in der Lage, einen Wandkalender abzulesen und Paragrafenketten mal von der KI auf Logik und Vollständigkeit prüfen zu lassen? Ist da möglicherweise mehr als eine Person komplett überfordert oder völlig lustlos, und diese Frage sollte unbedingt von der Spitze abwärts beantwortet werden.