Das Landgericht Hamburg geht einen ungewöhnlichen Schritt. Nachdem die Richter im Block-Prozess rund 160 Stunden Tonaufnahmen einer Journalistin per Beschluss sichergestellt haben, stellen sie die Auswertung des Materials erst einmal zurück.
Es handelt sich um Gespräche, die eine Journalistin für die Zeit mit den Kindern der Angeklagten Christina Block geführt hat. Das Gericht erließ einen Durchsuchungsbeschluss, die Journalistin gab das Material freiwillig unter Vorbehalt heraus. Gemeinsam mit der Redaktion der Zeit legte sie aber Beschwerde ein.
Eine solche Beschwerde hat an sich keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Ermittler bzw. die Richter können sich das Material anhören, noch bevor über die Beschwerden entschieden ist. Aber weil das vollendete Tatsachen schafft und sich im Fall Block wirklich ernsthafte Fragen zur Pressefreiheit stellen, zieht das Landgericht nun die Notbremse. Die Richter setzen die Vollziehung ihres eigenen Beschlusses vorläufig aus, weil sie selbst meinen, dass die offenen Fragen erst geklärt werden müssen.
Dieses Vorgehen ist laut der Strafprozessordnung möglich. Allerdings vergessen Anwälte oft den dafür nötigen Antrag. Außerdem ist der Erfolg auch längst nicht garantiert. Viele Gerichte haben kein Problem damit, wenn mit einer schnellen Auswertung des Beweismaterials vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wenn die Beschlagnahme dann später für rechtswidrig erklärt wird, heißt das paradoxerweise längst noch nicht, dass die bis dahin schon ausgewerteten Beweise nicht verwertet werden dürfen.
Für den Block-Prozess, der ja eigentlich schon auf der Zielgeraden war, bedeutet das voraussichtlich etliche neue Verhandlungstage. Das Landgericht Hamburg muss nun erst mal selbst prüfen und entscheiden, ob es seinen Beschluss aufrecht erhält. Tut die Strafkammer das, entscheidet das Oberlandesgericht. Das dürfte dauern.