Mit den Akten ist es leider nichts geworden

Die Haftprüfung dauerte drei Stunden. Leider war ein Hauptbelastungszeuge nicht zu knacken. Er war mit den angeblichen Tätern allein. Wem glaubt ein Richter eher, dem Beschuldigten oder dem Opfer?

Trotzdem ein Lichtblick: Vielleicht wird der Richter den Haftbefehl außer Vollzug setzen, gegen Auflagen.

Ich habe vorgeschlagen, dass mein Mandant (17 Jahre) sein Elternhaus oder die Schule nur noch in Begleitung der Eltern oder eines Lehrers verlassen darf. Damit wäre die Wiederholungsgefahr doch wohl vom Tisch. Der Richter will eine Nacht drüber schlafen. Von dem Vorschlag war er jedenfalls beeindruckt. Er habe es bisher selten erlebt, sagte er bei der freundlichen Verabschiedung, dass sich ein Anwalt so im Ermittlungsverfahren einsetzt – und sogar eigene Vorschläge macht.

Na ja, vielleicht ist er noch neu im Geschäft…