ANSPRUCH

Gestern sitzt mir ein schneidiger Herr Anfang 40 gegenüber. Erst mal beschwert er sich über meine Sekretärin. Die habe beim Türöffnen „unkonzentriert“ gewirkt. Und „hektisch“. Wir haben halt viel zu tun, sage ich, bitte um höflich um Nachsicht und hoffe auf einen Themenwechsel.

Die Frage, was ich für ihn tun könne, quittiert er mit einer Gegenfrage: Ob ich mich mit Strafrecht auskenne? Ich weise höflich darauf hin, dass der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ nicht vom Himmel fällt.

„Kennen Sie sich mit Wirtschaftsstrafrecht aus?“ Ich erwidere höflich, dass dies der Fall ist.

„Na ja“, sagt er abschätzig. „Könnte ja sein, dass sie einer von diesen Anwälten sind, die nur Dealer vertreten.“

Ich stecke das freundlich weg.

Er möchte wissen, ob ich genug Kapazitäten für seinen Fall habe.

Fangfrage: Habe ich Kapazitäten, bin ich in seinen Augen unterbeschäftigt. Und ein unterbeschäftigter Anwalt taugt nichts, oder?

Das ist der Punkt, einen Punkt zu machen. Ich beende das Schaulaufen mit der glasklaren Ansage, dass er mir jetzt sagen soll, um was es geht.

Er erzählt also sein Schicksal: Geschäftsführer einer GmbH, bei den Gesellschaftern in Ungnade gefallen, Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Insolvenzverschleppung.

Dann der entscheidende Satz: „Ich möchte nur klarstellen, dass sie ihre Gebühren von der Staatskasse bekommen. Als Pflichtverteidiger…“

Er ist also nicht nur arrogant, sondern auch abgebrannt.

Eine Minute später stehen wir schon an der Ausgangstür. Er kriegt den Mund vor Staunen nicht zu, dass ich in Fällen wie dem seinen (gemeint ist: bei überheblichen Schnöseln wie ihn) nicht für Staatsknete arbeite, sondern ausschließlich zum festgelegten Stundensatz. Den er sich definitiv nicht leisten kann. Vom Vorschuss ganz zu schweigen.

Kurzer Händedruck; er hat es plötzlich eilig. Schließlich muss er unter den 2000 Anwälten in unserer Stadt noch einen finden, der vor ihm zu Kreuze kriecht. Ich hätte ihm vielleicht zwei, drei Adressen mit auf den Weg geben sollen…