KEIN WITZ

Aus einem außergerichtlichen Vorschlag für eine Restschuldbefreiung:

„Herr M. arbeitet derzeit als Taxifahrer. Die pfändbaren Einkommensanteile betragen EUR 0,00. Herr M. stellt den Gläubigern freiwillig im Monat einen Betrag von EUR 0,00 zur Verfügung. Nach Ablauf von 6 Jahren nach Inkrafttreten des Planes wird der Schuldner von allen ausstehenden Forderungen freigestellt, die Gläubiger verzichten auf diese Forderungen.“

Eine Zumutung? Es kommt noch besser. Der Vorschlag stammt von einer Schuldnerberatung, die aus Steuergeldern finanziert wird…