PUBLIKUM

Das Publikum im Gerichtssaal. Nicht nur eine Zischel-Maschine. Oder ein Club dösiger Rentner, die ihren Alltag rumbringen. Sondern ein wichtiges Regulativ im Rechtsstaat. Jeder soll zuhören und erleben können, wie die Gerichte „Recht“ sprechen.

Soweit die Theorie.

In letzter Zeit werden unsere Gerichte immer mehr zu Hochsicherheitstrakten. Einlasskontrolle wie am Flughafen. Die Ladung zu einem Gerichtstermin ist gleichbedeutend mit einem Ticket.

Obwohl es von den Präsidenten natürlich andere Anweisungen gibt, verwehren die mitunter reichlich selbstherrlichen Justizbeamten Leuten ohne „Ticket“ immer wieder den Zutritt. Nur mal zuhören? „Dat jibbet nischt.“

Demnächst schicke ich bei meinem Lieblingsrichter zehn Minuten vor dem Termin zwei schlecht angezogene, unrasierten Bekannte meines Mandanten an den Haupteingang des Gerichts. Wenn sie nicht reingelassen werden, kann Mr. Unrecht sein Urteil so hübsch begründen, wie er will. Die Sache wird wegen Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kassiert (absoluter Revisionsgrund, § 338 Nr. 6 StPO) und danach bei jemanden verhandelt, wo sie besser aufgehoben ist.

Ich freu´ mich schon…