TROCKEN

So, ich bin wieder trocken. Und ziemlich zufrieden. Der Zeuge hatte den Täter angeblich bei einer Lichtbildvorlage wieder erkannt. Der Polizeibeamte zeigte dem Zeugen, einen Ordner, der angeblich die „bekannten jugendlichen Räuber aus Düssseldorf-Oberbilk“ zeigt. Dumm nur, dass mein Mandant überhaupt noch niemals wegen Raubes verurteilt worden ist. Er hat auch sonst keine Vorstrafen.

Der Antrag, den obskuren Ordner nicht als Beweismittel zuzulassen, weil es überhaupt keine rechtliche Grundlage für eine derartige Aufbewahrung der Bilder (eines Jugendlichen) gibt, brachte das Gericht ganz schön ins Schwitzen. Bevor man sich an einem heißen Tag wie diesem noch mit schwierigen Rechtsfragen rumschlägt, bietet man lieber die Einstellung des Verfahrens an. Da sich auch der Staatsanwalt mittlerweile sichtlich quälte, war die Sache, die sich vorher zwei Stunden schleppte, in fünf Minuten vorbei.

Mein Mandant bleibt auch weiter ohne Vorstrafe. Dass der Polizeibeamte beim Rausgehen nicht mehr grüßte, muss ich wohl verschmerzen.