EBAY

Gelten die Gesetze bei ebay nicht? Viele Verkäufer scheinen das zu denken.

Da ersteigert zum Beispiel jemand einen Laptop. Er stellt fest, dass das Teil nicht funktioniert und versteigert ihn kurzerhand weiter.

Mein Mandant erwirbt den Laptop. Und merkt schon beim Einschalten, dass das Teil kaputt ist. Der Verkäufer will aber nichts von einer Rückgabe wissen. Seine Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Ich habe den Computer selbst gekauft. Als ich merkte, dass er nicht funktioniert, habe ich ihn mit dem gleichen Text wieder bei ebay eingestellt. Da ich das Angebot nicht selbst formuliert habe, bin ich auch nicht dafür verantwortlich.“

Im Angebot hieß es zum Beispiel:

„Gerät ist neuwertig … absolut top … superschneller Prozessor … hatte nie Probleme mit dem Teil“.

Hatte nie Probleme mit dem Teil? Schon allein diese Formulierung wird dem Guten rechtlich das Genick brechen. Immerhin hatte er mit dem Gerät ja nur Probleme – und räumt das in seinen mails sogar ein!

Aber manche sind halt unbelehrbar und halten sich für superschlau:

„Sie wollen Rechtsanwalt sein? Haben Sie den Titel im Lotto gewonnen? Mir kann man gar nix, denn laut Angebot sind Gewährleistung und Rückgaberecht in jedem Fall ausgeschlossen.“

Dass dies beim arglistigen Verschweigen von Mängeln nicht gilt, will er einfach nicht kapieren.

Was soll´s, fangen wir halt einen neuen ebay-Rechtsstreit an.