BERECHTIGTER OPTIMISMUS

Der vorsichtige Optimismus war berechtigt. Das Amtsgericht hat den Haftbefehl erst einmal außer Vollzug gesetzt. Gegen die üblichen Auflagen:

– einmal in der Woche bei der Polizei melden;

– jeden Wohnungswechsel unverzüglich beim Gericht anzeigen;

– jeder gerichtlichen Vorladung Folge leisten;

– weiterhin brav am Ausbildungsplatz erscheinen.

Nur eines hat meinem jugendlichen Mandanten die Entlassung etwas vermiest. Das grimmige Gesicht seines Vaters, der draußen vor dem Hausgefängnis wartete. Ob der ihn so freundlich anpackt wie der Ermittlungsrichter? Ich bezweifle es.