Ein Einzelanwalt hier aus Düsseldorf schreibt mir:
„Der diesseitige Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen kurzfristig fernmündlich in Verbindung setzen, um die Angelegenheit mit Ihnen abzustimmen.“
Ich glaube, er meint:
„Ich rufe Sie an.“
Nachtrag: Für alle Nichtjuristen gibt es diese wunderbare Anleitung (gefunden von Joerg in seinem Kommentar auf it & w).