BALKONIEN

Grillen auf dem Balkon – ist das erlaubt?

Unter bestimmten Bedingungen ja, sagt zumindest das AG Bonn (AZ 4 C 545/96): Mieter eines Mehrfamilienhauses dürfen von April bis September einmal im Monat brutzeln, wenn es im Mietvertrag erlaubt wird und die evt. belästigten Mieter 48 Stunden vorher informiert wurden.

Das LG Stuttgart (AZ 10 C 359/96) erlaubt nur dreimaliges Grillen pro Jahr.

Zieht der Duft in Nachbars Wohn- oder Schlafzimmer, stellt das sinnigerweise eine Belästigung durch das immissionsrechtlich verbotene Verbrennen von Gegenständen dar *g* und kann als Ordnungswidrigkeit zu einem Bussgeld führen (OLG Düsseldorf, AZ 5 Ss (Owi) 149/95).

(Juristische Recherche: Wyberlog)