FREIBRIEF

Für die Versendung von Ermittlungsakten können Bußgeldstellen 8 Euro berechnen. Das Regierungspräsdium Kassel in einem Schreiben:

„Ich bitte Sie, diesen sofort fälligen Betrag nur unter Angabe des Verwendungszweckes AV zu überweisen.“

„AV“ steht offensichtlich für Aktenversendung. Interessant ist der nächste Satz, fett geschrieben:

„Das o.a. Aktenzeichen geben Sie bitte nicht an.“

Also, man soll nur einen allgemeinen Verwendungszweck angeben. Aber nicht das Aktenzeichen der konkreten Sache. Daraus wird man messerscharf folgern dürfen, dass im Regierungspräsidium Kassel keiner überprüft, ob die 8 Euro auch tatsächlich überwiesen werden.

Das dürfte die Zahlungsbereitschaft unheimlich fördern. Wir überweisen natürlich, wir sind ja seriös. Bitte nicht kichern, in den hinteren IP-Nummern!